Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage anlässlich von Warenmärkten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö 10

Diskussionsverlauf

Am 02.04.2023 wird die Tollemogei e.V. wieder den „Oster- und Frühlingsmarkt“ veranstalten und am 17.09.2023 veranstaltet der Christliche Bauernverein Geisenhausen den „Bauernmarkt“ mit „Arnbier“. Damit an diesen Tagen auch von 12.00 – 17.00 Uhr ein verkaufsoffener Sonntag der Ladengschäfte stattfinden kann, muss dies durch eine Gemeindeverordnung erlaubt werden. 
Der Entwurf der neuen Verordnung befand sich in den Sitzungsunterlagen.

Beschluss

Die Verordnung des Marktes Geisenhausen über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage anlässlich von Warenmärkten wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Sie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage anlässlich von Warenmärkten vom 06.03.2023 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

Datenstand vom 02.12.2024 10:49 Uhr