Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau eines Carports und eines Sichtschutzzaunes, Fl.-Nr. 386/18, Gemarkung Geisenhausen, Ruselstraße 6
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.01.2024
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Theobaldshöhe“ und „Theobaldshöhe“ Deckblatt Nr. 2 und entspricht nicht den Festsetzungen. Der zur Errichtung angedachte Carport umfasst eine Fläche von ca. 33 m². Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO verfahrensfrei, da der Carport eine Gesamtfläche von 50 m² nicht überschreitet. Der Carport wird außerhalb der im Bebauungsplan "Theobaldshöhe" festgesetzten Baugrenzen errichtet. Die zulässige Traufhöhe auf der Einfahrtsseite von 2,50 m wird um 0,50 m überschritten und soll 3,00 m betragen. Außerdem soll der Carport mit einem flachen Trapezblechdach ausgeführt werden. Gemäß Bebauungsplan sind Garagen und Nebengebäude dem Hauptgebäude anzupassen und wäre somit mit Satteldach und roten Dachziegeln zu errichten. Ein Sichtschutzzaun aus Aluminium soll errichtet werden. Gemäß Bebauungsplan ist der Zaun als Holzlatten- oder Hanichelzaun auszuführen. Die Höhe der Einfriedung beträgt 2,00 m. Die Einfriedung ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Laut Bebauungsplan darf der Sichtschutz nicht über 1,20 m hoch sein. Der Carport und die Einfriedung bedürfen aufgrund der Abweichungen zum Bebauungsplan eine Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.03.2024 09:19 Uhr