Beitrags- und Gebührenkalkulation für die Wasserversorgungseinrichtung und Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS) sowie der Wasserabgabesatzung (WAS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 15.10.2024 ö beschließend 2

Diskussionsverlauf

Kämmerer Beresowski gibt ausführliche Erläuterungen und beantwortet die Fragen aus dem Gremium zu den nachfolgenden Themenbereichen:

a) Verbrauchs- und Grundgebühren
Die aktuellen Gebühren gelten bis zum 30.11.2024. Die neue Kalkulation wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) in enger Abstimmung mit der Kämmerei erstellt, sie umfasst den maximal möglichen Zeitraum von vier Jahren, d. h. vom 01.12.2024 bis 30.11.2028. 
Wesentlich geprägt wird die Berechnung einerseits durch stark gestiegene kalkulatorische Kosten (Abschreibung und Verzinsung) aus Investitionen in die Wasserversorgung in Höhe von rd. 4,5 Mio. €. Darin enthalten sind u. a. 2,8 Mio. € für die 39%ige Beteiligung der Gemeinde an den beiden neuen Brunnen des Zweckverbandes Isar-Vils in Kröning. Hinzu kommen die allgemeinen Kostensteigerungen, insbesondere für Personal, Energie und beim Bauunterhalt. Insgesamt ergibt sich ein jährlicher Gebührenbedarf von rd. 750.000 € und damit um etwa ein Drittel höher als in der Vergangenheit. Bei einem gleichzeitigen leichten Rückgang der abgegebenen Wassermengen (rd. 355.000 m³ im künftigen Kalkulationszeitraum gegenüber rd. 369.000 m³ im abgelaufenen Kalkulationszeitraum) ergibt sich per Saldo eine deutlich erhöhte Verbrauchsgebühr. 
Neben der Verbrauchsgebühr trägt die Grundgebühr zur Finanzierung bei. Die bisherigen Grundgebühren beim Markt Geisenhausen sind im Vergleich zu anderen Wasserversorgern sehr niedrig. In der vorliegenden Gebührenkalkulation wurden deshalb Varianten mit erhöhten Grundgebühren berechnet (nachfolgend alle Beträge netto, d. h. zzgl. 7 % MwSt.):

                               bisher                                     neu ab 01.12.2024
                                                       V 1                   V 2                      V 3

Verbrauchsgebühr                 1,38 €/m³                1,96 €/m³           1,86 €/m³              1,79 €/m³

Grundgebühr jährlich                                        unverändert        (+ rd. 63 %)   (+ rd. 100*/200*² %)
- Zähler bis 4 QN                24,60 €                24,60 €             40,00 €              49,00 €*
- Zähler bis 10 QN                36,60 €                36,60 €             60,00 €              73,00 €*
- Zähler bis 16 QN                49,20 €                49,20 €             80,00 €            148,00 €*²
- Zähler über 16 QN                97,80 €                97,80 €           160,00 €             296,00 €*²

Bauwasserpauschalen
umbauter Raum
- bis 1.200 m³                        40,90 €                58,00 €             58,00 €              58,00 €
- je weitere angef. 600 m³         20,45 €                29,00 €             29,00 €              29,00 €

Die Verwaltung empfiehlt die Variante drei.

b) Herstellungsbeiträge
Neben den Gebühren wurden auch die Herstellungsbeiträge neu kalkuliert. Im Gegensatz zu den Gebühren gelten diese für einen deutlich längeren Zeitraum. Bedingt durch die Investitionen in der Vergangenheit und zukünftig ergeben sich folgende Herstellungsbeiträge (nachfolgend alle Beträge netto, d. h. zzgl. 7 % MwSt.):


                                                       bisher                        neu ab 01.12.2024

Herstellungsbeitrag für Grundstücksflächen                0,90 €/ m²                1,20 €/m²
                                                       (seit 2002)

Herstellungsbeitrag für Geschoßflächen                6,96 €/m²                9,75 €/m²
                                                       (seit 2004)

c) Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS)
Die ursprüngliche Satzung des Marktes Geisenhausen stammt aus dem Jahr 1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 28.10.2020.

Auszug aus dem Gutachten zur Kalkulation des Bay. Komm. Prüfungsverbandes: „Im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des BayVGH empfehlen wir den Neuerlass der BGS-WAS unter Bezugnahme auf unser Gutachten. Den Unterlagen zur Beschlussfassung sollte hierfür das Gutachten einschließlich Anlagen beigefügt werden.“
Die neue BGS-WAS (auf Basis der Mustersatzung das Bay. Innenministeriums) enthält neben den künftigen Gebühren und Herstellungsbeiträgen vor allem rechtliche Definitionen und Klarstellungen, inhaltlich aber keine wesentlichen Änderungen.

d) Wasserabgabesatzung (WAS)
Die ursprüngliche Satzung des Marktes Geisenhausen stammt aus dem Jahr 1991, zuletzt geändert durch Satzung vom 14.11.2016.

Die neue WAS entspricht der Mustersatzung des Bayer. Gemeindetages, die wiederum auf der Mustersatzung des Bay. Innenministeriums basiert. Neben rechtlichen Definitionen und Klarstellungen sind folgende relevante Änderungen hervorzuheben:

- Darstellung des räumlichen Umfangs der gemeindlichen Wasserversorgung durch einen Übersichtslageplan (Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 2 der WAS)

- Das Anschluss- und Benutzungsrecht für Brauchwasser kann durch die Gemeinde künftig nicht mehr nur in „begründeten Einzelfällen“ ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, sondern für bestimmte Benutzergruppen oder Benutzungszwecke (§ 4 Abs. 4 WAS). Dies könnte in künftigen Dürresommern wichtig werden.

- Für Beauftragte der Gemeinde wurde das Betretungsrecht auf den angeschlossenen Grundstücken definiert und insbesondere erweitert zum Wechseln von Wasserzählern (bisher nur für das Ablesen) und das Erstellen von Grundstücks- und Geschoßflächenaufmaßen (§ 13 Abs. 1 WAS).

Beschluss 1

Für die gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung werden mit Wirkung ab 01.12.2024 folgende Gebühren festgesetzt:
- die Verbrauchsgebühr auf 1,79 €/m³ netto
- die jährlichen Grundgebühren für Zähler bis 4 QN auf 49,00 € netto, für Zähler bis 10 QN auf 73,00 € netto, für Zähler bis 16 QN auf 148,00 € netto, für Zähler größer als 16 QN auf 296,00 € netto
- die Bauwasserpauschalen auf 58,00 € netto bis 1.200 m³ umbauter Raum und 29,00 € netto je weitere angefangene 600 m³ umbauter Raum.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Für die gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung werden mit Wirkung ab 01.12.2024 die Herstellungsbeiträge für die Grundstücksflächen in Höhe von 1,20 €/m² netto und für die Geschoßflächen in Höhe von 9,75 €/m² netto festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS) wird mit Wirkung ab 01.12.2024 gemäß dem vorliegenden Entwurf inkl. den vorstehend beschlossen Gebühren und Herstellungsbeiträgen neu erlassen. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige BGS-WAS vom 01.10.1996 i. d. F. vom 28.10.2020 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Wasserabgabesatzung (WAS) wird mit Wirkung ab 01.12.2024 gemäß dem vorliegenden Entwurf neu erlassen. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige WAS vom 12.03.1991 i. d. F. vom 14.11.2016 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2024 11:10 Uhr