Nutzungsänderung des Dachgeschosses eines Mehrfamilienhauses zu Wohnzwecken sowie Errichtung eines zusätzlichen Stellplatzes, Fl.-Nr. 31/37, Gemarkung Geisenhausen, Poststraße 54


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.03.2024 ö 2.1

Diskussionsverlauf

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Poststraße“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Auf den Einzelhausgrundstücken sind maximal zwei Wohneinheiten zulässig. Diese beiden Wohneinheiten sind bereits im Bestand. Der Bauherr plant die Erweiterung des Gebäudes um eine weitere Wohneinheit auf insgesamt drei Wohneinheiten. Die zulässige Grundflächenzahl wird überschritten. Laut Bebauungsplan liegt die GRZ bei 0,45 und soll nun 0,55 betragen. Außerdem wird der zusätzliche Stellplatz außerhalb der festgesetzten Baugrenze errichtet. Der Bauherr weist 4 Stellplätze nach, welche ausreichend sind. Die Nachbarn wurden am Verfahren beteiligt und stimmen dem Vorhaben zu.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2024 11:21 Uhr