Flächennutzungsplan - Änderung durch Deckblatt Nr. 13 - Abwägung der Einwendungen bzw. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.03.2024 ö 3

Diskussionsverlauf

Landratsamt Landshut – Untere Naturschutzbehörde

Auf den Flurnummern 300/1, 305, 307 und 279 Gemarkung Geisenhausen sind naturschutzfachlich wertvolle strukturreiche Hecken. Die Hecken sind nach Art. 16 BayNatSchG geschützt dürfen nicht beeinträchtigt werden. In diesem Bereich ist mit dem Vorkommen besonders geschützter Arten (zum Beispiel Vögel und Zauneidechsen) zu rechnen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass im weiteren Verfahren artenschutzrechtliche Verbote (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) entgegenstehen. Die Hecken sind ein wichtiger Trittstein in der Biotopvernetzung und sind nach § 21 Abs. 6 BNatSchG zu erhalten. Die Hecken sind als Bestand in den Flächennutzungsplan aufzunehmen.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Mit Frau Seethaler wurde bzgl. der abgegebenen Stellungnahme nochmals Kontakt aufgenommen. Der Heckenbestand auf Fl.-Nr. 279 ist im Bebauungsplan „Stockberg I“ als „Gehölzbestand zu erhalten“ aufgenommen. Das Sondergebiet Lagerfläche soll auf Fl.-Nr. 307, Gemarkung Geisenhausen bleiben. Frau Seethaler wurden über die Nutzungs- und Gestaltungsabsichten des gemeindlichen Lagerplatzes informiert. Es wurde einvernehmlich bestimmt, dass die naturschutzrechtliche Behandlung auf die Bebauungsplanebene verschoben wird.                                                                9 : 0

Landratsamt Landshut – Untere Immissionsschutzbehörde
Im Umweltbericht bzw. der Begründung sollten alle bestehenden Emissionen für den Flächennutzungsplan bewertet werden. Im Umweltbericht sollten alle vorhandenen Emissionen und Immissionen unter dem Unterpunkt Schutzgut Mensch benannt werden. In diesem Falle insbesondere Gewerbelärm, Verkehrslärm (auch die zukünftig erhöhten Werte durch das WA) und Emissionen die während des Baus entstehen. Andere Emissionen (z.B. Geruch, Staub, Blendung etc.) sollten zumindest erwähnt werden. In der Begründung sollen die vorhandenen Emissionen zusammengefasst und bewertet werden. Nordöstlich des Plangebiets befindend sich Gewerbebetriebe im Außenbereich von denen umweltschädliche Lärmemissionen ausgehen können. Das geplante Wohngebiet könnte die bestehenden Betriebe in ihrem Betrieb einschränken. Die Orientierungswerte der DIN 18005 müssen an der zukünftigen Wohnbebauung an jedem Ort und zu jeder Zeit eingehalten werden.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und nachrichtlich in den Umweltbericht übernommen. Auf Fl.-Nr. 287 der Gemarkung Geisenhausen handelt es sich um ein ehemaliges Außenlager einer Firma die bereits im Jahr 2017 abgemeldet wurde. Mit dem aktiven Gewerbebetrieb auf Fl.-Nr. 290 der Gemarkung Geisenhausen steht der Markt Geisenhausen im engen Kontakt zur Umsiedlung in das Gewerbegebiet, sodass die Orientierungswerte der DIN 18005 an der zukünftigen Wohnbebauung eingehalten werden können.                                9 : 0



Regierung von Niederbayern – Höhere Landesplanung
Der Markt Geisenhausen beabsichtigt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 13 um neue Wohn-, Grün- und Gemeinbedarfsflächen am südlichen Rand des Hauptortes darzustellen. Hierzu hat die Regierung von Niederbayern als höhere Landesplanungsbehörde mit Schreiben vom 17.07.2020, 18.09.2020 sowie 02.11.2023 bereits Stellung genommen: Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung stehen dem Vorhaben weiterhin nicht entgegen. Hinweis: Wir bitten darum, uns zur Pflege der PIanzentrale und des Rauminformationssystems nach Inkrafttreten von Bauleitplänen bzw. städtebaulichen Satzungen eine Endausfertigung sowohl auf Papier als auch in digitaler Form mit Angabe des Rechtskräftigkeitsdatums zukommen zu lassen. Wir verweisen hierbei auf unser Schreiben „Mitteilung rechtskräftig gewordener Bauleitpläne und städtebaulicher Satzungen" vom 08.12.2021.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet.                                         9 : 0

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Landshut
Das AELF Abensberg-Landshut hält die Stellungnahme vom 19.01.2024 aufrecht.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Seitens des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Landshut liegt eine Stellungnahme vom 23.10.2023 vor (keine Äußerung).         9 : 0

Vodafone GmbH
Wir teilen Ihnen mit, dass die Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH gegen die von Ihnen geplante Maßnahme keine Einwände geltend macht. In Ihrem Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Bei objektkonkreten Bauvorhaben im Plangebiet werden wir dazu eine Stellungnahme mit entsprechender Auskunft über unseren vorhandenen Leitungsbestand abgeben.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet.                                         9 : 0

Bayernwerk Netz GmbH
Gegen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Mit dem Schreiben vom 27.10.2023 TOAP Fe 9774, haben wir von der Bayernwerk Netz GmbH bereits eine weiterhin gültige Stellungnahme zum Verfahren abgegeben. In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen. Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet.                                        9 : 0


M-Net Telekommunikations GmbH
Bezüglich Ihrer Spartenanfrage teilen wir Ihnen hiermit mit, dass M-net KEINE Versorgungsleitungen im betroffenen Bereich verlegt hat und derzeit KEINE Baumaßnahmen in diesem Gebiet plant. Falls Sie diesbezüglich noch Rückfragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.                                                         9 : 0

Das Wasserwirtschaftsamt Landshut, das Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, der Bund Naturschutz in Bayern e.V., die Deutsche Telekom AG und die Energienetze Bayern GmbH & Co. KG wurden am Verfahren beteiligt und gaben keine Stellungnahme ab. Die Untere Bauaufsichtsbehörde, die Technische Bauabteilung - Sachgebiet 44 und die Kreisbrandinspektion des Landratsamtes Landshut, das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern, der Regionaler Planungsverband Landshut und der Bayerischer Bauernverband erhoben keine Einwände, Bedenken, Erinnerungen, Anmerkungen. Bedenken und Anregungen von Privatpersonen gingen keine ein.

Datenstand vom 02.12.2024 11:21 Uhr