Datum: 28.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 25.03.2024
2 Behandlung der Bauanträge
2.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Fl.-Nr. 1154, Gemarkung Holzhausen, Aukam
2.2 Abbruch eines Stallgebäudes und Neubau einer Lagerhalle mit Garage, Fl.-Nr. 914, Gemarkung Holzhausen, Hermannskirchen 44
2.3 Abbruch eines Bestandswohngebäudes mit Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Doppelgarage und Terrassenüberdachung, Fl.-Nr. 578/2, Gemarkung Geisenhausen, Mozartstraße 4
2.4 Nutzungsänderung von Kulinarium 1 & 2 in zwei Klassenzimmer, Fl.-Nr. 56, Gemarkung Geisenhausen, Lorenzerstraße 14
2.5 Aufstockung der bestehenden Garage als Wohnraum mit Anbau eines Wohnbereichs, Fl.-Nr. 64/9, Gemarkung Holzhausen, Holzhausen 3 1/3
2.6 Antrag auf Vorbescheid - Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft für 150 Personen, Fl.-Nr. 562, Gemarkung Geisenhausen, Landshuter Straße 28
2.7 Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Gartenhauses, Fl.-Nr. 1428/58, Gemarkung Geisenhausen, Amselstraße 27
2.8 Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Sichtschutzzaunes und einer Pergola, Fl.-Nr. 1428/180, Gemarkung Geisenhausen, Drosselstraße 15
2.9 Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung einer Garage, Fl.-Nr. 480/5, Gemarkung Geisenhausen, Linckestraße 2
3 Widmung eines beschränkt öffentlichen Weges vom Kirchplatz zur Hauptstraße
4 Abstufung einer Ortsstraße zum beschränkt öffentlichen Weg, Fl.-Nr. 17, Gemarkung Geisenhausen
5 Erneuerung Druckminderschacht Lochhamer Straße - Weiterbeauftragung Ingenieurbüro
6 Informationen
7 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 25.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.05.2024 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom
25.03.2024 findet die Zustimmung des Gremiums.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Behandlung der Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.05.2024 ö 2
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2.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Fl.-Nr. 1154, Gemarkung Holzhausen, Aukam

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.05.2024 ö 2.1

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (außerhalb des Dorfgebietes; Fläche für die Landwirtschaft) und ist nicht privilegiert. Die Wasserversorgung in Aukam wird über den Markt Geisenhausen abgewickelt. Die Abwasserentsorgung ist über eine Kleinkläranlage gesichert. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.2. Abbruch eines Stallgebäudes und Neubau einer Lagerhalle mit Garage, Fl.-Nr. 914, Gemarkung Holzhausen, Hermannskirchen 44

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.05.2024 ö 2.2

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt innerhalb des Dorfgebiets von Hermannskirchen. Das vorhandene Stallgebäude wird abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt. Es soll eine Lagerhalle mit Garage entstehen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Vögl beteiligt sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Beratung und Abstimmung.

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2.3. Abbruch eines Bestandswohngebäudes mit Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Doppelgarage und Terrassenüberdachung, Fl.-Nr. 578/2, Gemarkung Geisenhausen, Mozartstraße 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.05.2024 ö beschließend 2.3

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Fimbacher Feld“ und „Fimbacher Feld“ Deckblatt Nr. 5 und entspricht nicht den Festsetzungen. Die bestehenden Gebäude sollen abgebrochen und durch ein Einfamilienhaus, eine Doppelgarage und eine Terrassenüberdachung ersetzt werden. Anstelle eines im Bebauungsplan vorgesehenen Satteldachs soll ein Walmdach entstehen. Die talseitig festgesetzte Wandhöhe des Wohnhauses und der Garage werden überschritten. Die zulässige Wandhöhe wird um 44,50 cm überschritten und beträgt 6,36 m. Die zulässige Wandhöhe der Garage wird um 47,50 cm überschritten und beträgt 2,98 m. Zudem befindet sich das Vorhaben teilweise außerhalb der festgesetzten Baugrenze. Es werden zwei Stellplätze nachgewiesen. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben sowie den beantragten Befreiungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4. Nutzungsänderung von Kulinarium 1 & 2 in zwei Klassenzimmer, Fl.-Nr. 56, Gemarkung Geisenhausen, Lorenzerstraße 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.05.2024 ö beschließend 2.4

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Innenbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das bestehende Kulinarium 1 und 2 soll je zu einem Klassenzimmer umgenutzt werden. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.5. Aufstockung der bestehenden Garage als Wohnraum mit Anbau eines Wohnbereichs, Fl.-Nr. 64/9, Gemarkung Holzhausen, Holzhausen 3 1/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.05.2024 ö 2.5

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt teilweise innerhalb des Dorfgebietes von Holzhausen und teilweise auf einer Fläche für die Landwirtschaft. An die bestehende Doppelgarage im Erdgeschoss soll ein Lager, eine Garage und der Eingangsbereich angebaut werden. Im Obergeschoss soll eine Wohneinheit entstehen. Die Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung sind durch die HOWAG sichergestellt. Die Zufahrt zum Grundstück ist mittels eines Geh- und Fahrtrechts sichergestellt.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.6. Antrag auf Vorbescheid - Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft für 150 Personen, Fl.-Nr. 562, Gemarkung Geisenhausen, Landshuter Straße 28

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.05.2024 ö 2.6

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kreuzfeld“. Es soll eine Gemeinschaftsunterkunft für 150 Personen entstehen. Der Bauherr plant, einen teilweise dreigeschossigen Bau mit 29 Zimmern im EG, 29 Zimmern im 1. OG und 17 Zimmern im 2. OG.
Bewertung: 
Das geplante Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Zum einen werden die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen nicht eingehalten. Zum anderen sind laut Bebauungsplan nur zwei Vollgeschosse zulässig. Ferner ist eine gesicherte Erschließungssituation hinsichtlich der Entwässerungseinrichtung/Abwasserentsorgung nicht gegeben. Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück befindet sich außerdem teilweise im Überschwemmungsgebiet des Fimbachs.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

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2.7. Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Gartenhauses, Fl.-Nr. 1428/58, Gemarkung Geisenhausen, Amselstraße 27

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.05.2024 ö 2.7

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Feldkirchen“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Das zur Errichtung angedachte Gartenhaus umfasst einen Rauminhalt von ca. 44 m³. Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) BayBO verfahrensfrei, da der Rauminhalt den Planungsunterlagen zufolge weniger als 75,00 m³ beträgt. Das Gartenhaus wird außerhalb der im Bebauungsplan "Feldkirchen" festgesetzten Baugrenzen errichtet. Somit bedarf es einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.8. Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Sichtschutzzaunes und einer Pergola, Fl.-Nr. 1428/180, Gemarkung Geisenhausen, Drosselstraße 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.05.2024 ö 2.8

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Feldkirchen-Erweiterung". Der Sichtschutzzaun aus Holz ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da er den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Die Einfriedung wird entlang der südlichen und östlichen Grundstücksgrenze mit einer Höhe zwischen 1, 40 m und 2,00 m errichtet und bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da die festgesetzte max. zulässige Höhe von 1,20 m bzw. 1,50 m überschritten wird. Zudem wird eine Pergola errichtet. Die Pergola ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 16 g BayBO verfahrensfrei. Die Pergola bedarf auch einer Befreiung nach Art. 63 BayBO, da sich diese außerhalb der festgesetzten Baugrenze befindet. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften wurden jedoch nicht vollständig geleistet.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.9. Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung einer Garage, Fl.-Nr. 480/5, Gemarkung Geisenhausen, Linckestraße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.05.2024 ö 2.9

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Fimbacher Feld". Die zur Errichtung angedachte Garage umfasst eine Fläche von 26 m². Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO verfahrensfrei, da die Garage eine Gesamtfläche von 50 m² nicht überschreitet. Die Garage wird außerhalb der im Bebauungsplan "Fimbacher Feld" festgesetzten Baugrenzen errichtet und bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Widmung eines beschränkt öffentlichen Weges vom Kirchplatz zur Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.05.2024 ö 3

Diskussionsverlauf

Nach Fertigstellung der Passage durch das alte Kino (Hauptstraße 5) soll die Widmung des neu gebauten Weges „Weg vom Kirchplatz zur Hauptstraße“ zum beschränkt-öffentlichen Weg für Fußgänger erfolgen. 

Die erforderliche Widmungszustimmung des Eigentümers des Anwesens Hauptstraße 5, Fl.-Nr. 85, Gmkg. Geisenhausen wurde am 02.01.2023 unterzeichnet.

Beschluss

Der  zwischen 1,2 m und ca. 3,0 m breite und 79 m lange Verbindungsweg auf Fl.-Nr. 61/10 
(29 m) und Fl.-Nr. 85 (50 m) der Gemarkung Geisenhausen, zwischen dem Kirchplatz und der Hauptstraße, wird als selbständiger beschränkt-öffentlicher Weg „Weg vom Kirchplatz zur Hauptstraße“ gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgänger“ gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Abstufung einer Ortsstraße zum beschränkt öffentlichen Weg, Fl.-Nr. 17, Gemarkung Geisenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.05.2024 ö 4

Diskussionsverlauf

Die im Zuge der Flurbereinigung Geisenhausen aus dem Jahr 1959 ausgewiesene Ortsstraße, Fl.-Nr. 17, Gemarkung Geisenhausen mit der Bezeichnung „Ortsweg Fl.-Nr. 17 Gemarkung Geisenhausen“ soll zum beschränkt-öffentlichen Weg abgestuft werden. Der Weg ist aufgrund seiner vorhandenen Minderbreite sowie seines nicht ausgebauten Zustandes abzustufen.

Beschluss

Die ca. 2,0 bis 3,0 m breite und 34 m lange Ortsstraße auf Fl.-Nr. 17 der Gemarkung Geisenhausen wird entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt öffentlichen Fußweg mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgänger“ abgestuft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Erneuerung Druckminderschacht Lochhamer Straße - Weiterbeauftragung Ingenieurbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.05.2024 ö 5

Diskussionsverlauf

Das Ingenieurbüro Kienlein ist bisher bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) nach HOAI 2021 beauftragt. Für die Fortführung des Bauvorhabens sollte die Beauftragung von LPH 5 - 9 und der örtlichen Bauüberwachung erweitert werden.

Beschluss

Das Ingenieurbüro Kienlein wird mit den Leistungsphasen 5 bis 9 und der örtlichen Bauüberwachung nach HOAI 2021 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.05.2024 ö 6

Diskussionsverlauf

Erweiterung einer bestehenden Mobilfunksendeanlage bei Mellenberg
Die 1 & 1 Mobilfunk GmbH und die Vodafone GmbH planen die Mobilfunksendeanlage bei Mellenberg auf 5G zu erweitern.

Wasserrechtliche Genehmigung:
„Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Feldkirchen in einen Graben zum Neuen Graben auf Grundstück Fl.-Nr. 1428, Gemarkung Geisenhausen“ – Beauftragung Ingenieurbüro
Die wasserrechtlichen Genehmigungsunterlagen für das Baugebiet Feldkirchen wurden im Jahr 2005 durch die Sehlhoff GmbH erstellt. Die Genehmigung läuft zum 31.12.2025 ab und muss neu beantragt werden. Das Ingenieurbüro Sehlhoff ist für die Erstellung der Wasserrechtsunterlagen zur Erlangung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis beauftragt worden. Die Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand und 3 % Nebenkosten abgerechnet.
Das Angebot / Beauftragung können im RIS eingesehen werden.

Baugebiet Stockberg I, Prüfung der Hochwassersituation Irlacher Graben – Beauftragung Ingenieurbüro
Das Ingenieurbüro Sehlhoff wurde mit der Prüfung der Hochwassersituation des Irlacher Grabens beauftragt. In Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt sind noch weitere Berechnungen und Betrachtungen nötig. Das Ingenieurbüro Sehlhoff ist mit der Ergänzung zur Hochwasserberechnung beauftragt worden. Die Leistungen werden pauschal abgerechnet. Das Honorar beträgt 10.500,00 € netto.
Das Angebot / Beauftragung können im RIS eingesehen werden.

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7. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.05.2024 ö 7

Diskussionsverlauf

GR Staudinger: Kann für den neuen Weg „Weg vom Kirchplatz zur Hauptstraße“ je Anfang des Weges ein Hinweisschild „Weg zum Kirchplatz“ bzw. „Weg zur Hauptstraße“ angebracht werden? Die Verwaltung wird entsprechende Schilder bestellen und anbringen lassen.

Datenstand vom 02.12.2024 11:22 Uhr