Datum: 29.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 28.05.2024
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2 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
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2.1 |
Aufstufung der Reststrecke des beschränkt-öffentlichen Weges Alte Postgasse zur Ortsstraße zzgl. Widmung Teilfläche Fl.-Nr. 509/5 Gemarkung Geisenhausen
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2.2 |
Widmung des Verbindungsweges zwischen den Ortsstraßen Johannesstraße und Theobald-Beer-Straße
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2.3 |
Ortsstraße Bahnhofstraße Hinzuwidmung Parkplatz und Gehwegflächen
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2.4 |
Ortsstraße Falkensteinstraße Hinzuwidmung Weg Fl.-Nr. 380/9 Gemarkung Geisenhausen
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2.5 |
Hinzuwidmung der Gehwege westlich der Ortsstraße Fimbacher Straße
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2.6 |
Josefstraße Hinzuwidmung Stichstraße Fl.-Nr. 424/8 Gemarkung Geisenhausen
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2.7 |
Hinzuwidmung des Einmündungsbereiches der Ortsstraße Konrad-Zuse-Straße in die Landshuter Straße (Kreisstraße)
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2.8 |
Umstufung der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße Rampoldsdorfer Straße in eine Ortsstraße im Bereich der Gemarkung Geisenhausen
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2.9 |
Widmung der Straße mit Parkflächen Fl.-Nr. 423/7 Gemarkung Geisenhausen zur Ortsstraße nahe Friedhof an der Kreisstraße LA 31
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2.10 |
Widmung Fl.-Nr. 114/5 Gemarkung Geisenhausen zur Ortsstraße Marktplatz
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2.11 |
Hinzuwidmungen von Gehwegen und Parkflächen zur Ortsstraße Salksdorfer Straße
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2.12 |
Widmung der Stichstraße St. Theobald zur Ortsstraße
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2.13 |
Verlängerung der Ortsstraße Feldkirchener Dorfstraße
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2.14 |
Verlängerung der Ortsstraße Vilsgasse
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2.15 |
Verlängerung der Ortsstraße Höhenberg durch Teilumstufung der ehemaligen Gemeindeverbindungsstraße zur Ortsstraße
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2.16 |
Verlängerung der Kirchstraße Diemannskirchen (Ringstraße) nach dessen Vermessung
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3 |
Behandlung der Bauanträge
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3.1 |
Antrag auf Vorbescheid - Erweiterung der bestehenden Schreinerei mit Betriebsleiterwohnung, Fl.-Nr. 918/2, Gemarkung Holzhausen, Hermannskirchen 46 1/3
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3.2 |
Nutzungsänderung eines Fahrsilos zu Biomasseheizung mit Hackschnitzellager, Fl.-Nr. 761, Gemarkung Bergham, Kammerlehen 17
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3.3 |
Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Fl.-Nr. 64/17, Gemarkung Holzhausen, Holzhausen
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3.4 |
Wohnunterkunft für Saisonarbeiter, Fl.-Nr. 771 und 775, Gemarkung Bergham, Kieblberg 19
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3.5 |
Neubau eines Carports mit DC-Ladestation und einer Freiflächensolaranlage, Fl.-Nr. 369/12, Gemarkung Salksdorf, Benzstraße
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3.6 |
Neubau einer 3-fach Garage für PKW, Fl.-Nr. 935, Gemarkung Diemannskirchen, Bettenbach 68 1/4
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3.7 |
Erweiterung der bestehenden Lagerhalle mit Garagen, Büro und Betriebsleiterwohnung, Fl.-Nr. 750/14, Gemarkung Geisenhausen, Benzstraße 7
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3.8 |
Anhebung des bestehenden Tierhaltungsstalles (Offenstall) und Neubau eines Mistlagers, Fl.-Nr. 939, Gemarkung Holzhausen, Hermannskirchen 46
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3.9 |
Abweichungen vom Bebauungsplan - Höhe von Stützmauern und Begrünung von Stützmauern, Fl.-Nr. 164/1, Gemarkung Geisenhausen, Holzhausener Straße 3a - 3c
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3.10 |
Erweiterung eines Fahrsilos, Fl.-Nr. 365, Gemarkung Salksdorf, Bach 25
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3.11 |
Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung einer Einfriedung, Fl.-Nr. 581/12, Gemarkung Geisenhausen, Eichendorffstraße 37
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3.12 |
Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau eines Carports, Fl.-Nr. 386/12, Gemarkung Geisenhausen, Bergstraße 13
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3.13 |
Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung einer Terrasse, eines Gebäudes, eines Whirlpools und Anbau eines Geräteschuppens, Fl.-Nr. 1428/202, Gemarkung Geisenhausen, Starenweg 4
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4 |
Flächennutzungsplan - Änderung durch Deckblatt Nr. 15 - Abwägung der Einwendungen bzw. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
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5 |
Straßensanierung Holzhausener Straße, Nachtrag 01, Mehraufwand
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6 |
Straßensanierung Westersbergham - Nachtrag 02
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7 |
Informationen
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8 |
Wünsche und Anfragen
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zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 28.05.2024
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2024
|
ö
|
|
1 |
Beschluss
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 28.05.2024 findet die Zustimmung des Gremiums.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2024
|
ö
|
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Aufstufung der Reststrecke des beschränkt-öffentlichen Weges Alte Postgasse zur Ortsstraße zzgl. Widmung Teilfläche Fl.-Nr. 509/5 Gemarkung Geisenhausen
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.1 |
Diskussionsverlauf
Die westliche Restfläche des ehemaligen beschränkt-öffentlichen Weges „Alte Postgasse“ Fl.-Nr. 93/1 Gemarkung Geisenhausen (im Eigentum des Marktes) dient als Park- und Wendefläche der Ortsstraße Alte Postgasse sowie als Zufahrt zum Anwesen Alte Postgasse 10 und ist als Teil hierfür aufzustufen. Zusätzlich ist die südliche Teilstrecke der Fl.-Nr. 509/5 Gemarkung Geisenhausen (überbauter Fimbach) westlich der Fl.-Nr. 93/1 Gemarkung Geisenhausen als Verbindungsstück zur bestehenden Ortsstraße zu widmen.
Beschluss
a. Die westliche gemeindeeigene Restfläche Fl.-Nr. 93/1 Gemarkung Geisenhausen des beschränkt-öffentlichen Weges Alte Postgasse wird entsprechend der Verkehrsbedeutung gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Alte Postgasse aufgestuft. Die Baulast trägt der Markt Geisenhausen.
b. Der Südteil der Fl.-Nr. 509/5 westlich der aufgestuften Parkfläche Fl.-Nr. 93/1 jew. Gemarkung Geisenhausen wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Alte Postgasse, in der Baulast des Marktes, gewidmet. Östlich wie westlich dieser Fläche ist der Markt Grundeigentümer und somit verfügungsberechtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.2. Widmung des Verbindungsweges zwischen den Ortsstraßen Johannesstraße und Theobald-Beer-Straße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.2 |
Diskussionsverlauf
Die westliche Teilstrecke an der Nordseite der Fl.-Nr. 469/20 Gemarkung Geisenhausen (Johannesstraße 22) wurde als erster Teil ausgewiesen und als Fußweg im Bebauungsplan Brunnfeld konzipiert. Die östliche Teilstrecke an der Nordseite der Fl.-Nr. 473/8 Gemarkung Geisenhausen (Theobald-Beer-Straße 11) wurde später als zweiter Teil dagegen als Straßenverkehrsfläche wegen der Garagenzufahrt im Bebauungsplan Pfarrfeld-Erweiterung konzipiert. Ein Absperrpfosten beim Zugang von der Johannesstraße verhindert eine Durchfahrt. Die Zufahrt von der Theobald-Beer-Straße aus wird auf eine Länge von 12m bis zum nordöstlichen Garageneck für den Anliegerverkehr freigegeben, aufgrund einer Widmung des kompletten Weges (Fl.-Nr. 469/18 Gemarkung Geisenhausen) zum beschränkt-öffentlichen Fußweg.
Beschluss
Der 44 m lange gemeindeeigene Verbindungsweg zwischen den Ortsstraßen Johannesstraße und Theobald-Beer-Straße auf Fl.-Nr. 469/18 Gemarkung Geisenhausen wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg „Verbindungsweg Johannesstraße – Theobald-Beer-Straße“ mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ in der Baulast des Marktes Geisenhausen gewidmet. 12 m ab Einmündung in die Ortsstraße Theobald-Beer-Straße westwärts ist der Anliegerverkehr zulässig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.3. Ortsstraße Bahnhofstraße Hinzuwidmung Parkplatz und Gehwegflächen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.3 |
Diskussionsverlauf
Die ca. 2015 errichteten Parkflächen mit Zufahrten westlich des Bahnhofes auf den Fl.-Nrn. 542/58 und 542/50 (Teilfläche) sind noch als beschränkt-öffentlicher Weg (Parkflächen) zu widmen. Ebenso sind die insgesamt 8 nachträglich gebauten Gehwegflächen entlang der Ortsstraße Bahnhofstraße noch zu widmen. Für beide Verkehrsflächen hat der Markt Geisenhausen als Eigentümer gemäß Art. 6 Nr. 3 BayStrWG das erforderliche Verfügungsrecht und ist auch hierfür der Baulastträger.
Beschluss
a. Die beiden Zufahrten und die Parkflächen auf den Fl.-Nrn. 542/58 und 542/50 (Teilfläche) jew. Gemarkung Geisenhausen werden entsprechend Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr.1 BayStrWG als selbständiger beschränkt-öffentlicher Weg „Parkplatz Bahnhof“ mit der Widmungsbeschränkung „für den ruhenden Verkehr“ gewidmet.
b. Die bis zu 2 m breiten beidseitigen Gehwege Fl.-Nrn. 3/3, 3/4, 3/5, 3/6, 3/7, 542/33, 542/35, 542/37 Gemarkung Geisenhausen an der Ortsstraße werden gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 2 Nr. 1b BayStrWG als Bestandteil (unselbständige Gehwege) der Ortsstraße Bahnhofstraße gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.4. Ortsstraße Falkensteinstraße Hinzuwidmung Weg Fl.-Nr. 380/9 Gemarkung Geisenhausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.4 |
Diskussionsverlauf
Für die im Gemeindeeigentum befindliche obige ca. 27 m lange nördliche Stichstraße zum Anwesen Falkensteinstraße 5 a ist die Widmung noch nachzuholen.
Beschluss
Die gemeindeeigene Stichstraße Weg Fl.-Nr. 380/9 Gemarkung Geisenhausen wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Falkensteinstraße, in der Baulast des Marktes Geisenhausen, gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.5. Hinzuwidmung der Gehwege westlich der Ortsstraße Fimbacher Straße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.5 |
Diskussionsverlauf
Mit den Bebauungsplänen Kreuzfeld Deckblatt 1 und Kreuzfeld Erweiterung ab Ende der 1980-er Jahre begann der Ausbau mit Gehwegen an der westlichen Straßenseite. Mit der Umstufung der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße zur Ortsstraße (vgl. Beschluss vom 18.01.2000) wurde es versäumt auch die separat vermessenen Gehwege mit zu widmen. Dies ist nun nachzuholen, da die Gehwege jeweils Bestandteile der jeweiligen Straße sind solange sie begleitend zur Straße verlaufen (unselbständige Gehwege).
Beschluss
Die 2,5 m breiten linksseitigen gemeindeeigenen Gehwege Fl.-Nrn. 727/30, 727/26, 727/14, 727/4, 712/20 Gemarkung Geisenhausen an der Ortsstraße werden gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 2 Nr. 1b BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Fimbacher Straße gewidmet, ebenfalls in der Baulast des Marktes Geisenhausen. Als solche sind sie auch in das Bestandsverzeichnis aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.6. Josefstraße Hinzuwidmung Stichstraße Fl.-Nr. 424/8 Gemarkung Geisenhausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.6 |
Diskussionsverlauf
Für die im Gemeindeeigentum befindliche obige ca. 30 m lange westliche Stichstraße zum Anwesen Josefstraße 7 ist die Widmung noch nachzuholen.
Beschluss
Die gemeindeeigene Stichstraße Weg Fl.-Nr. 425/8 Gemarkung Geisenhausen wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Josefstraße, in der Baulast des Marktes Geisenhausen gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.7. Hinzuwidmung des Einmündungsbereiches der Ortsstraße Konrad-Zuse-Straße in die Landshuter Straße (Kreisstraße)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.7 |
Diskussionsverlauf
Der Einmündungstrichter obiger Ortsstraße wurde im Zuge der Widmung 2016 dieser Straße nicht aufgeführt, vermutlich da er in der Gemarkung Geisenhausen liegt und nicht wie die Ortsstraße in der Gemarkung Salksdorf. Dies ist noch nachzuholen.
Beschluss
Der gemeindeeigene Einmündungstrichter Weg Fl.-Nr. 758/31 Gemarkung Geisenhausen wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Konrad-Zuse-Straße hinzugewidmet und ist in der Baulast des Marktes Geisenhausen. Es wird beabsichtigt diese Fläche durch eine Gemarkungsgrenzänderung mit Fl.-Nr. 1006/4 Gemarkung Salksdorf zu verschmelzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.8. Umstufung der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße Rampoldsdorfer Straße in eine Ortsstraße im Bereich der Gemarkung Geisenhausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.8 |
Diskussionsverlauf
Im Bestandsverzeichnis von 1961 wurde obige Straße als Gemeindeverbindungsstraße eingetragen. Im Jahre 2000 wurde bei der Neuanlage des Bestandsblattes die Straße als Ortsstraße eingetragen, ohne jedoch die Umstufung beschlussmäßig durchzuführen. Dies wäre noch nachzuholen.
Beschluss
Die frühere Gemeindeverbindungsstraße Rampoldsdorfer Straße im Bereich der Gemarkung Geisenhausen (Weg Fl.-Nr. 535/2, 535/3 Gemarkung Geisenhausen einschließlich Bahnunterführung) wird entsprechend der Verkehrsbedeutung gemäß Art. 7 BayStrWG zur Ortsstraße umgestuft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.9. Widmung der Straße mit Parkflächen Fl.-Nr. 423/7 Gemarkung Geisenhausen zur Ortsstraße nahe Friedhof an der Kreisstraße LA 31
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.9 |
Diskussionsverlauf
Die obige Straße mit Friedhofsparkflächen und Zufahrt zu einer Reihenhausanlage wurde mit dem Bebauungsplan Geisenhausen-Ost Deckblatt 2 im Jahre 1976 konzipiert. Die Widmung als Ortsstraße ist noch nachzuholen.
Beschluss
Die gemeindeeigene Straße Fl.-Nr. 423/7 Gemarkung Geisenhausen am Friedhof wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art 46 Nr. 2 BayStrWG entsprechend der Verkehrsbedeutung als Ortsstraße „Lochhamer Straße Stich am Friedhof“, ohne Widmungsbeschränkung, gewidmet und befindet sich in der Baulast des Marktes Geisenhausen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.10. Widmung Fl.-Nr. 114/5 Gemarkung Geisenhausen zur Ortsstraße Marktplatz
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.10 |
Diskussionsverlauf
Bei der Überprüfung des Straßenbestandsverzeichnisses für Ortsstraßen wurde festgestellt, dass der Marktplatz nördlich des Rathauses noch nicht als öffentliche Verkehrsfläche (hier als Ortsstraße) gewidmet wurde. Dies ist hiermit nachzuholen.
Beschluss
Der gemeindeeigene Marktplatz mit Fl.-Nr. 114/5 Gemarkung Geisenhausen (Fahrbahn einschließlich Parkflächen und Gehwege), abzweigend bzw. einmündend in die Staatsstraße 2054, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG entsprechend der Verkehrsbedeutung zur Ortsstraße „Marktplatz“, ohne Widmungsbeschränkung und in der Baulast des Marktes, gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.11. Hinzuwidmungen von Gehwegen und Parkflächen zur Ortsstraße Salksdorfer Straße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.11 |
Diskussionsverlauf
An der Ostseite der Salksdorfer Straße wurden Gehwege und Parkflächen Fl.-Nr. 584/20, 584/21, 584/39, 584/40, 584/38, 584/35, 584/31 Gemarkung Geisenhausen angelegt. Diese sind noch zu widmen.
Beschluss
Die gemeindeeigenen Gehwege und Parkflächen Fl.-Nr. 584/20, 584/21, 584/39, 584/40, 584/38, 584/35, 584/31 Gemarkung Geisenhausen werden gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 2 Nr. 1b BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Salksdorfer Straße, in der Baulast des Marktes Geisenhausen, gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.12. Widmung der Stichstraße St. Theobald zur Ortsstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.12 |
Diskussionsverlauf
Bei der Überarbeitung des Straßenbestandsverzeichnisses für Ortsstraßen wurde festgestellt, dass die Stichstraße ab der Ortsstraße Korbinianstraße Fl.-Nr. 351 Gemarkung Geisenhausen (vgl. FN 1219 Geisenhausen von 2006) nahe der St.-Theobald-Kirche noch keiner Widmung unterzogen wurde. Dies ist hiermit nachzuholen. Der Markt Geisenhausen hat gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.
Beschluss
Die Verlängerung der westlichen Stichstraße der Ortsstraße Korbinianstraße mit Weg Fl.-Nr. 351 Gemarkung Geisenhausen, dessen Länge 40 Meter beträgt, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße „St. Theobald“, ohne Widmungsbeschränkung, gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.13. Verlängerung der Ortsstraße Feldkirchener Dorfstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.13 |
Diskussionsverlauf
Nach Überprüfung des Bestandsblattes obiger Ortsstraße wurde festgestellt, dass die ca. 25 m lange Stichstraße zu den Anwesen Feldkirchen 10 und 15 noch nicht Bestandteil dieser Dorfstraße ist. Dies ist hiermit nachzuholen.
Beschluss
Die westliche Stichstraße des Weges Fl.-Nr. 1441/2, ab NO-Ecke Fl.-Nr. 1423/1 bis Nordecke Fl.-Nr. 1428/87 jew. Gemarkung Geisenhausen, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Feldkirchener Dorfstraße, ohne Widmungsbeschränkung und in der Baulast des Marktes Geisenhausen, gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.14. Verlängerung der Ortsstraße Vilsgasse
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.14 |
Diskussionsverlauf
Nach Überprüfung des Bestandsblattes obiger Ortsstraße wurde festgestellt, dass der ca. 20 m lange Wendehammer am Ostende der Vilsgasse noch nicht Bestandteil dieser Ortsstraße ist. Dies ist hiermit nachzuholen.
Beschluss
Der später hinzugefügte gemeindeeigene Wendehammer mit Weg Fl.-Nr. 131/2 Gemarkung Geisenhausen am Ostende der Gasse, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Vilsgasse, ohne Widmungsbeschränkung und in der Baulast des Marktes Geisenhausen, gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.15. Verlängerung der Ortsstraße Höhenberg durch Teilumstufung der ehemaligen Gemeindeverbindungsstraße zur Ortsstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.15 |
Diskussionsverlauf
Aufgrund weiterer Bebauung ist die Gemeindeverbindungsstraße Höhenberg – Schaidham am Nordende in einer Länge von ca. 80 m als Verlängerung in die bestehende Ortsstraße Höhenberg umzustufen.
Beschluss
Das Nordende der Gemeindeverbindungsstraße Höhenberg – Schaidham in Höhenberg, ab Einmündung von Fl.-Nr. 598/3 Gemarkung Bergham bis zum bisherigen Südende der Ortsstraße Höhenberg bei Hofstelle Steer, wird gemäß Art. 7 i.V.m. Art.46 Nr. 2 BayStrWG als Teil der Ortsstraße Höhenberg umgestuft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.16. Verlängerung der Kirchstraße Diemannskirchen (Ringstraße) nach dessen Vermessung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.16 |
Diskussionsverlauf
Die vor der Vermessung (vgl. FN 458 Diemannskirchen von 2015) nicht existente Ringstraße um die Kirche mit Friedhof in Diemannskirchen ist ausgebaut sowie im Eigentum des Marktes und soll somit als Ortsstraße der bestehenden Straße hinzugefügt werden. Die Einmündung in die St 2054 bei Fl.-Nr. 10/5 Gemarkung Diemannskirchen (Gemeindeeigentum) und das Brückenbauwerk über die Kleine Vils sind ebenfalls noch zu widmen.
Beschluss
Die Abzweigung von der St 2054 im Westteil der Fl.-Nr. 10/5 Gemarkung Diemannskirchen mit dem Brückenbauwerk über die Kleine Vils zuzüglich der Ringstraße um das Kirchengrundstück Fl.-Nr. 7 Gemarkung Diemannskirchen (ost- und nordseitig) wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Kirchstraße Diemannskirchen, ohne Widmungsbeschränkung und in der Baulast des Marktes Geisenhausen, gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Behandlung der Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2024
|
ö
|
|
3 |
zum Seitenanfang
3.1. Antrag auf Vorbescheid - Erweiterung der bestehenden Schreinerei mit Betriebsleiterwohnung, Fl.-Nr. 918/2, Gemarkung Holzhausen, Hermannskirchen 46 1/3
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.1 |
Diskussionsverlauf
Das Vorhaben liegt innerhalb des Dorfgebietes von Hermannskirchen. Die bestehende Schreinerei soll erweitert werden. Geplant sind die Errichtung einer Betriebsleiterwohnung, Lagerräumen, Garagen sowie eines Büro- und Ausstellungsraum. Die Löschwasserversorgung ist über einen Löschteich auf der gegenüberliegenden Seite der Kreisstraße sichergestellt. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.2. Nutzungsänderung eines Fahrsilos zu Biomasseheizung mit Hackschnitzellager, Fl.-Nr. 761, Gemarkung Bergham, Kammerlehen 17
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.07.2024
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ö
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beschließend
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3.2 |
Diskussionsverlauf
Das Vorhaben liegt im Außenbereich auf einer Fläche für die Landwirtschaft. Das bestehende Fahrsilo soll zum Hackschnitzellager, Hackschnitzelbunker und zum Heizraum mit Hackschnitzelheizung umgenutzt werden. Außerdem soll das ehem. Fahrsilo bedacht werden. Die Wasserversorgung ist über den Markt Geisenhausen sichergestellt. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.3. Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Fl.-Nr. 64/17, Gemarkung Holzhausen, Holzhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.07.2024
|
ö
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beschließend
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3.3 |
Diskussionsverlauf
Das Vorhaben liegt im Außenbereich, auf einer Fläche für die Landwirtschaft (zukünftiges Allgemeines Wohngebiet – Flächennutzungsplanänderung läuft derzeit) und ist nicht privilegiert. Es wird ein Einfamilienhaus mit einer dreifach Garage errichtet. Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung werden über die Holzhausener Wasser- und Abwassergenossenschaft abgewickelt. Die Zufahrt ist mittels einer Dienstbarkeit sichergestellt. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.4. Wohnunterkunft für Saisonarbeiter, Fl.-Nr. 771 und 775, Gemarkung Bergham, Kieblberg 19
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.07.2024
|
ö
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|
3.4 |
Diskussionsverlauf
Das Vorhaben liegt im Außenbereich, auf einer Fläche für die Landwirtschaft und ist privilegiert. Es wird eine Wohnung ohne Bad und Küche errichtet. Das Bad und die Küche in den Wohnhäusern Kieblberg 19 und 19 ½ sollen durch die Bewohner der neu entstehenden Wohnung mitbenutzt werden. Die Wasserversorgung ist über den Markt Geisenhausen sichergestellt. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.5. Neubau eines Carports mit DC-Ladestation und einer Freiflächensolaranlage, Fl.-Nr. 369/12, Gemarkung Salksdorf, Benzstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.07.2024
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ö
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3.5 |
Diskussionsverlauf
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreuzfeld-Erweiterung III“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Es soll eine 41,30 m lange und 11,00 m breite PV-Anlage als Freianlage entstehen. Die maximale Firsthöhe der PV-Anlage beträgt 2,91 m wobei sie nur 0,99 m über dem Niveau der Benzstraße ist. Zudem soll ein 6,00 m auf 6,00 m Carport mit DC-Ladestation für zwei Fahrzeuge errichtet werden. Die mittlere Wandhöhe an der östlichen Grundstücksgrenze beträgt 5,07 m. Dem Bauantrag liegt ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen bei. Das Vorhaben befindet sich außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze. Die Mindestdachneigung wird um 5 ° unterschritten und soll 15 ° statt 20 ° betragen. Außerdem befindet sich die Bebauung innerhalb des festgelegten Sichtdreieckes der Kreisstraße LA 8. Das Gelände des geplanten Bereichs liegt überwiegend auf einem tieferen Niveau als das der angrenzenden Erschließungsstraßen. Die Freiflächensolaranlage soll in diesen tieferliegenden Bereich gebaut werden, um die Sicht auf die Kreisstraße LA 8 nicht zu behindern. Außerdem sollen drei Ladestationen für E-Bikes entstehen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben, den beantragten Befreiungen und den beantragten Abweichungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.6. Neubau einer 3-fach Garage für PKW, Fl.-Nr. 935, Gemarkung Diemannskirchen, Bettenbach 68 1/4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.07.2024
|
ö
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beschließend
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3.6 |
Diskussionsverlauf
Das Vorhaben liegt innerhalb des Dorfgebietes von Bettenbach. Es soll eine 3-fach-Garage mit 68 m² entstehen. Die Wasserversorgung ist über den Markt Geisenhausen sichergestellt. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.7. Erweiterung der bestehenden Lagerhalle mit Garagen, Büro und Betriebsleiterwohnung, Fl.-Nr. 750/14, Gemarkung Geisenhausen, Benzstraße 7
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.07.2024
|
ö
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beschließend
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3.7 |
Diskussionsverlauf
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreuzfeld“. Die bestehende Lagerhalle soll im Erdgeschoss durch weitere Lagerflächen erweitert werden. Im Obergeschoss sollen Büros sowie eine Betriebsleiterwohnung entstehen. Zudem soll an der süd-westlichen Grundstücksgrenze eine Garage entstehen. Gemäß § 8 der Baunutzungsverordnung können im Gewerbegebiet Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, ausnahmsweise zugelassen werden. Die Betriebsleiterwohnung ist gegenüber dem Gewerbebetrieb deutlich untergeordnet. Die Genehmigung von Ausnahmen der Baunutzungsverordnung obliegt dem Landratsamt Landshut. Ansonsten werden alle Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten. Es werden 9 Stellplätze nachgewiesen, welche ausreichend sind. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben sowie der beantragten Befreiung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.8. Anhebung des bestehenden Tierhaltungsstalles (Offenstall) und Neubau eines Mistlagers, Fl.-Nr. 939, Gemarkung Holzhausen, Hermannskirchen 46
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.07.2024
|
ö
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|
3.8 |
Diskussionsverlauf
Das Vorhaben liegt innerhalb des Dorfgebietes von Hermannskirchen. Das bestehende Dach hat teilweise eine Firsthöhe von 7,66 m und teilweise von 5,98 m. Der Teil des Daches mit einer Höhe von 5,98 m soll nun auf 7,66 m angehoben werden. Außerdem soll ein Mistlager errichtet werden. Die Löschwasserversorgung ist durch einen gegenüber der Kreisstraße liegenden Löschweiher sichergestellt. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.9. Abweichungen vom Bebauungsplan - Höhe von Stützmauern und Begrünung von Stützmauern, Fl.-Nr. 164/1, Gemarkung Geisenhausen, Holzhausener Straße 3a - 3c
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.07.2024
|
ö
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|
3.9 |
Diskussionsverlauf
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Theobaldshöhe-West“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Laut Bebauungsplan dürfen Stützmauern ab Oberkante neues Gelände, eine Höhe von 2,60 m nicht überschreiten. Aus statischen Gründen sind einige Mauern jedoch höher als die vorgegebenen 2,60 m. Die höchste Stützmauer misst 6,40 m. Außerdem sind laut Bebauungsplan Stützmauern ab 1,00 m zu begrünen. Von dieser Festsetzung soll ebenfalls befreit werden. Die Begründungen des Bauherrn zu den jeweiligen Befreiungen können den Anlagen des Tagesordnungspunktes entnommen werden. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben und den beantragten Befreiungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.10. Erweiterung eines Fahrsilos, Fl.-Nr. 365, Gemarkung Salksdorf, Bach 25
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.07.2024
|
ö
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3.10 |
Diskussionsverlauf
Das Vorhaben liegt im Außenbereich auf einer Fläche für die Landwirtschaft und ist privilegiert. Das bestehende Fahrsilo wird um zwei Kammern erweitert. Insgesamt misst die Erweiterung ca. 21,08 m auf 46,23 m. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.11. Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung einer Einfriedung, Fl.-Nr. 581/12, Gemarkung Geisenhausen, Eichendorffstraße 37
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.07.2024
|
ö
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|
3.11 |
Diskussionsverlauf
Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Fimbacher Feld" Deckblatt Nr. 1. Es soll ein Sichtschutz aus Holz und Doppelstabmatten mit einer Höhe von 2,00 m an der südlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. An der östlichen Grundstücksgrenze soll ein Metallzaun mit einer Höhe von 1,20 m errichtet werden. Der Sichtschutzzaun sowie der Metallzaun sind gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreiten. Die Einfriedung bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da zum einen die festgesetzte max. zulässige Höhe von 1,20 m überschritten wird und zum anderen müsste die Einfriedung als Holzlatten – und Hanichelzaun bzw. als Maschendrahtzaun ausgeführt werden. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.12. Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau eines Carports, Fl.-Nr. 386/12, Gemarkung Geisenhausen, Bergstraße 13
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.07.2024
|
ö
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beschließend
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3.12 |
Diskussionsverlauf
Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Theobaldshöhe". Der zur Errichtung angedachte Carport umfasst eine Fläche von ca. 27,5 m². Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO verfahrensfrei, da der Carport eine Gesamtfläche von 50 m² nicht überschreitet. Dem Antrag liegt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung bei. Der Carport wird außerhalb der im Bebauungsplan "Theobaldshöhe" festgesetzten Baugrenzen errichtet und bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.13. Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung einer Terrasse, eines Gebäudes, eines Whirlpools und Anbau eines Geräteschuppens, Fl.-Nr. 1428/202, Gemarkung Geisenhausen, Starenweg 4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.07.2024
|
ö
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|
3.13 |
Diskussionsverlauf
Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Feldkirchen-Erweiterung". Es soll eine Terrasse aus Holz mit integriertem Whirlpool und ein Gebäude aus Holz gebaut werden. Zudem wird ein Geräteschuppen aus Holz mit Blechdach an die bestehende Garage gebaut. Die zur Bebauung vorgesehenen Vorhaben sind alle gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a), Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a) und Art. 57. Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b) BayBO verfahrensfrei, da die Gebäude den Planunterlagen zufolge einen Rauminhalt von 75 m³ nicht überschreiten und der Whirlpool einen Beckeninhalt von 100 m³ unterschreitet. Terrassen sind unabhängig ihrer Größe verfahrensfrei. Die Terrasse und das Gebäude werden an der südwestlichen Grundstücksgrenze errichtet. Das Gebäude hat einen Rauminhalt von 50 m³. Der Whirlpool befindet sich innerhalb dieses Gebäudes. An die bestehende Garage wird ein Geräteschuppen mit 31 m³ angebaut. Die beantragten Bauvorhaben bedürfen einer Befreiung nach Art. 63 BayBO, da sich diese außerhalb der festgesetzten Baugrenzen befinden. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Flächennutzungsplan - Änderung durch Deckblatt Nr. 15 - Abwägung der Einwendungen bzw. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.07.2024
|
ö
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|
4 |
Diskussionsverlauf
Der Markt Geisenhausen hat am 17.10.2023 die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 15 beschlossen. Das Ingenieurbüro Planteam, Landshut, erstellte den Auslegungsplan in der Fassung vom 06.02.2024. Der Entwurf mit Begründung war in der Zeit von 20.02.2024 bis 22.03.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Zur Heilung eines formellen Fehlers wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 20.06.2024 bis einschließlich 22.07.2024. wiederholt. Die dazu eingegangenen Stellungnahmen sowie die im durchgeführten Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 1 Abs. 6 und § 1a Abs. 2 BauGB wie folgt abgewägt:
Beschluss
Landratsamt Landshut - Kreisbrandinspektion
Aus Sicht der Brandschutzdienststelle bestehen gegen die oben genannte Maßnahme keine Bedenken. Folgenden Hinweis bitte ich jedoch zu beachten: Durch die Ausweisung von Baugebieten ergeben sich durch der daraus resultierenden Bebauung gewisse Voraussetzungen für die Löschwasserbereitstellung. Weitere Forderungen, die anhand der mir vorliegenden Unterlagen nicht erkennbar sind, bleiben vorbehalten.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. 9 : 0
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Landshut
Flächenverbrauch: Bei der Abwägungsentscheidung sind als Grundsatz der Raumordnung auch der Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen zu berücksichtigen. In Nr. 5.4.1 des LEP werden als Grundsätze der Raumordnung aufgeführt: „Land und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete sollen erhalten werden. Insbesondere hochwertige Böden sollen nur in dem unbedingt notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden. "Zudem sind gem. § 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. B BauGB bei der Abwägung insbesondere die Belange der Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen. Der Geltungsbereich der vorliegenden Planung umfasst ca. 13.594 m², die derzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt werden und durch die Planung dauerhaft der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden. Die Bodengüte liegt mit einer Ackerzahl von 55 knapp über dem Landkreisdurchschnitt.
Benachbarte Flächen: Die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche darf nicht durch überhängende Aste, Schattenwurf oder Wurzelwachstum beeinträchtigt werden. Ein ordnungsgemäßer Rückschnitt ist sicher zu stellen. Die umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe sollen in ihren betrieblichen Aktivitäten durch die heranrückende Wohnbebauung nicht beeinträchtigt werden. Die Bauwerber müssen zur Vermeidung nachbarschaftlicher Auseinandersetzungen informiert werden, dass zeitweise bedingte Geruchsimmissionen (Gülle, Mist, Pflanzenschutzmittel), Staubimmissionen (Ernte-Drusch, Trockenheit) und Lärmimmissionen (landwirtschaftliche Maschinen, Tierhaltung) aus der Viehhaltung und der Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen hinzunehmen sind, zeitweise auch an Wochenenden, Feiertagen oder in den Abendstunden.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Zu Flächenverbrauch: Der Marktgemeinderat ist sich der Bedeutung landwirtschaftlicher Flächen bewusst und weist daher Baugebiete nur im unbedingt erforderlichen Umfang und unter Beachtung der Prämissen des Flächensparens aus. In diesem Fall handelt es sich um eine maßvolle Erweiterung des Ortsteils Holzhausen, in dem ansonsten keine Bebauungsmöglichkeiten mehr zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass von Seiten der Regierung von Niederbayern keine Einwände gegen die Planung erhoben wurden. Zu benachbarte Flächen: Die Marktgemeinde wird im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung entsprechende Hinweise geben. 9 : 0
Wasserwirtschaftsamt Landshut
Das Planungsgebiet liegt unterhalb landwirtschaftlich genutzter Hangflächen. Infolge von Starkregenereignissen kann es auch fernab von Gewässern zu Überflutungen kommen. Unter ungünstigen Umständen (Regen und Schneeschmelze bei gefrorenem Boden) können Erdabschwemmungen zu Schäden führen. Die Vorsorge gegen derartige Ereignisse beginnt auf Ebene der Bauleitplanung. Um Schäden zu vermeiden, sind bauliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen, die das Eindringen von oberflächlich abfließendem Wasser in Erd- und Kellergeschosse dauerhaft verhindert. Wir empfehlen, dahingehend im nachfolgenden Bebauungsplan weitere Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c BauGB zu treffen, um die Schäden durch Überflutungen infolge von Starkregen zu minimieren (Sockelhöhe von mind. 25 cm über der Fahrbahnoberkante wird empfohlen, wasserdichte Kellerfenster sowie Kellereingangstüren, Aufkantungen vor Lichtschächten).
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Marktgemeinde wird die diesbezüglichen Festsetzungsmöglichkeiten auf Bebauungsplanebene prüfen. 9 : 0
Vodafone GmbH
Wir teilen Ihnen mit, dass die Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht. Im Planbereich befinden sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits derzeit nicht geplant.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 9 : 0
Bayernwerk Netz GmbH
Gegen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Mit dem Schreiben vom 10.01.2024 TOAP Fe10422, haben wir von der Bayernwerk Netz GmbH bereits eine weiterhin gültige Stellungnahme zum Verfahren abgegeben. In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen. Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html
Stellungnahme vom 10.01.2024:
Gegen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen. Bei der Überprüfung der Planungsunterlagen haben wir festgestellt, dass von uns betriebene 20-kV-Freileitungen im Flächennutzungsplan fehlen. Beiliegend erhalten Sie einen Lageplan im Maßstab 1:1.000, in dem die fehlenden flächennutzungsplanrelevanten Anlagen zusätzlich farbig markiert sind. Wir bitten Sie, die fehlenden 20-kV-Freileitungen im Flächennutzungsplan zu ergänzen, mit Bayernwerk Netz GmbH zu titulieren und die nachfolgend, angegebenen Schutzzonenbereiche in den Unterlagen aufzunehmen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass die Übernahme der Leitungen in den Flächennutzungsplan nicht davon entbindet, weitergehende Detailplanungen erneut mit uns abzustimmen. Der Schutzzonenbereich der 20-kV-Freileitungen beträgt in der Regel beiderseits zur Leitungsachse je 10 m. Aufgrund geänderter technischer Gegebenheiten können sich gegebenenfalls andere Schutzzonenbereiche ergeben. Hinsichtlich der, in dem angegebenen Schutzzonenbereich bestehenden, Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer und Aufforstungen. Achten Sie bitte bei Anpflanzungen innerhalb des Schutzzonenbereiches der Freileitung darauf, dass nur Gehölze mit einer maximalen Aufwuchshöhe von 2,5 m angepflanzt werden um den Mindestabstand zur Freileitung auf jeden Fall einzuhalten. Abgrabungen im Mastbereich können die Standsicherheit des Mastes gefährden und sind nur mit unserem Einverständnis möglich. Die Standsicherheit der Freileitungsmaste und die Zufahrt zu den Standorten muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dies gilt auch für vorübergehende Maßnahmen. Hinsichtlich der in den angegebenen Schutzzonenbereichen bzw. Schutzstreifen bestehenden Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer und Aufforstungen. Transformatorenstation(en): Je nach Leistungsbedarf könnte die Errichtung einer neuen Transformatorenstation im Planungsbereich sowie das Verlegen zusätzlicher Kabel erforderlich werden. Für die Transformatorenstation benötigen wir, je nach Stationstyp ein Grundstück mit einer Größe zwischen 18 qm und 35 qm, das durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu unseren Gunsten zu sichern ist. Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Die Darstellung der Leitungen wurde aktualisiert. Die Lage der erforderlichen Trafostation wurde bereits auf Bebauungsplanebene abgestimmt. 9 : 0
Die Technische Bauabteilung des Landratsamtes Landshut, der Bund Naturschutz in Bayern e.V., das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, der Bayerische Bauernverband, die Deutsche Telekom AG, die Energie Südbayern GmbH wurden am Verfahren beteiligt und gaben keine Stellungnahme ab. Die Untere Bauaufsichtsbehörde, die Untere Naturschutzbehörde und der Immissionsschutz des Landratsamtes Landshut, die Höhere Landesplanungsbehörde und das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern, der Regionale Planungsverband Landshut sowie die M-Net Telekommunikations GmbH wurden am Verfahren beteiligt und erklärten ihr Einverständnis, erhoben keine Einwände, Bedenken, Erinnerungen, Anmerkungen. Bedenken und Anregungen von Privatpersonen gingen bei beiden Öffentlichkeitsbeteiligung nicht ein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Straßensanierung Holzhausener Straße, Nachtrag 01, Mehraufwand
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.07.2024
|
ö
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beschließend
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5 |
Diskussionsverlauf
Bei der Sanierung der Holzhausener Straße hat sich folgender Mehraufwand ergeben:
Zur Aufbringung der Asphalttragschicht trotz Wintereinbruch war eine Feinplanie mit Betonrecyclingschotter nötig. Sowie der unvorhersehbare aufwendige Verbau von Spunddielen beim Grabenaushub für den Kanalbau.
Die Mehrkosten belaufen sich auf 23.016,40 € brutto.
Beschluss
Dem Nachtrag Nr. 01 der Firma Breiteneicher zum Preis von 23.016,40 € brutto wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. Straßensanierung Westersbergham - Nachtrag 02
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.07.2024
|
ö
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beschließend
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6 |
Diskussionsverlauf
Bei der Sanierung der Straße wurde festgestellt, dass ein vorhandener Graben mit einer Leitplanke versehen werden muss. Die enorme Tiefe des Grabens war vorher durch Bewuchs so nicht ersichtlich.
Beschluss
Dem Nachtrag Nr. 02 der Firma Strabit zum Preis von 3.253,75 € brutto wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.07.2024
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ö
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|
7 |
Diskussionsverlauf
Weitergabe von Bauanträgen auf dem Verwaltungsweg
Antrag auf Vorbescheid - Rathausanbau, Fl.-Nr. 107, Gemarkung Geisenhausen, Marktplatz 6
Der Antrag wurde am 26.06.2024 zur Genehmigung an das Landratsamt Landshut weitergeleitet.
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8. Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.07.2024
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ö
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8 |
Diskussionsverlauf
GR Fischer: Wann ist die Sanierung der Staatsstraße 2024 abgeschlossen?
- Der Vorsitzende berichtet, dass die Eröffnung am 01.08.2024 stattfindet.
GR Kaletta: Wird der Zeitplan der Straßensanierung Westersbergham eingehalten?
- Der Vorsitzende berichtet, dass sich die Maßnahme im Zeitplan befindet. Er wird jedoch nochmal Rücksprache mit der Verwaltung halten.
Datenstand vom 02.12.2024 11:23 Uhr