Datum: 23.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 29.07.2024
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2 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
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2.1 |
Nachwidmung von vier beschränkt-öffentlichen Wegen im Baugebiet Fimbacher Feld
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2.2 |
Widmung eines Fuß- und Wirtschaftsweges entlang des Fimbaches an der Poststraße
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2.3 |
Widmungsbeschränkungsergänzung für den beschränkt-öffentlichen Geh- und Radweg von der Poststraße zur Landshuter Straße
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2.4 |
Widmung der Parkplatzfläche westlich und südlich der Ortsstraßen Lorenzerstraße und Klausenweg für den ruhenden Verkehr
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2.5 |
Widmung eines Fußweges im Baugebiet Grandauer Berg an der Kinderkrippe St. Theobald
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2.6 |
Widmung eines Fußweges im Baugebiet an der Salksdorfer Straße nördlich der Ortsstraße Haydnstraße
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2.7 |
Verlängerung der Gemeindeverbindungsstraße Brandlmaierbach - Reinthal
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2.8 |
Neuordnung im Zuge der Verlegung der Kreisstraße LA 8 bei Neutenkam
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2.9 |
Hinzuwidmung der Anschlussstrecke West zur B 299 bei Johannesbergham Hs.Nr. 36 ½ zur Gemeindeverbindungsstraße Johannesberghamer Straße
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2.10 |
Hinzuwidmung der Anschlussstrecke Ost zur B 299 bei Johannesbergham Hs.Nr. 37 zur Gemeindeverbindungsstraße Stephansberghamer Straße
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2.11 |
Widmung der Straße von Unterschneitberg nach Neutzkam zur Gemeindeverbindungsstraße
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3 |
Behandlung der Bauanträge
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3.1 |
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Fl.-Nr. 1154, Gemarkung Holzhausen, Aukam
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3.2 |
Neubau eines Einfamilienhauses mit vier Carports, Fl.-Nr. 1406/27, Gemarkung Holzhausen, Oberrettenbach
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3.3 |
Neubau von drei Stellplätzen sowie zwei Stellplätzen für Motorräder, Fl.-Nr. 938, Gemarkung Holzhausen, Hermannskirchen 48 1/2
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3.4 |
Überdachung Lagerplatz für Schreinerei (Folientunnel), Fl.-Nr. 938/5, Gemarkung Holzhausen, Hermannskirchen 46 1/3
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3.5 |
Neubau eines Fresseraufzuchtstalles, Fl.-Nr. 1279, Gemarkung Diemannskirchen, Reith 47
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3.6 |
Beseitigung von zwei bestehenden Geschäftshäusern und Neubau einer Wohnanlage für Seniorengerechtes Wohnen mit 18 Wohneinheiten, Fl.-Nr. 82 und 83, Gemarkung Geisenhausen, Kirchstraße 5 und 7
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3.7 |
Nutzungsänderung von einem Creativ Center für Heilberufe zur Lagerfläche und einer Betriebsleiterwohnung, Fl.-Nr. 714/7, Geisenhausen, Daimlerstraße 12
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3.8 |
Errichtung eines Naturpools mit Regenerationsbecken, Fl.-Nr. 1428/32, Gemarkung Geisenhausen, Amselstraße 9
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3.9 |
Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau einer Garage, eines Geräteschuppens und einer Gabionenwand, Fl.-Nr. 588/5, Gemarkung Geisenhausen, Rudolfstraße 4
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3.10 |
Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Außenpools mit Betonwanne, Fl.-Nr. 386, Gemarkung Geisenhausen, Arberstraße 3
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3.11 |
Antrag auf Isolierte Befreiung - Befreiung der zulässigen Gefälleneigung von Böschungen von maximal 45°, Fl.-Nr. 164/1, Gemarkung Geisenhausen, Holzhausener Straße 3 a-c
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4 |
Flächennutzungsplan - Änderung durch Deckblatt Nr. 13 - Abwägung der Einwendungen bzw. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
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5 |
Außenanlagen Angstl-Areal, Landschaftsbau- und Pflasterarbeiten - Nachtrag 01 - Bodentransport Zwischenlager
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6 |
Neubau Kinderhort, Spenglerarbeiten - Nachtrag
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7 |
Informationen
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8 |
Wünsche und Anfragen
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zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 29.07.2024
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.09.2024
|
ö
|
|
1 |
Beschluss
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 29.07.2024 findet die Zustimmung des Gremiums.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.09.2024
|
ö
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|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Nachwidmung von vier beschränkt-öffentlichen Wegen im Baugebiet Fimbacher Feld
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.1 |
Diskussionsverlauf
Im Bebauungsplan Fimbacher Feld von 1970 sind die obigen vier Wege (mit einer Änderung im Bereich Schubert-/Lisztstraße) projiziert und auch ausgeführt worden. Eine beschlussmäßige Widmung dieser Wege östlich und westlich der Lisztstraße wurde jedoch nicht durchgeführt und ist nachzuholen.
Beschluss
Die gemeindeeigenen Fußwege im Fimbacher Feld werden gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zu beschränkt-öffentlichen Wegen mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ in der Baulast des Marktes Geisenhausen gewidmet.
a. der ca. 95 m lange Weg Fl.-Nr. 571/13, ab Abzweigung von Ortsstraße Schubertstraße bis Ostseite Wendeplatz Fl.-Nr. 571/10, und der ca. 10 m lange westliche Stich zum Wendeplatz der Ortsstraße Lisztstraße mit Fl.-Nr. 571/6 Teilstrecke an der Nordseite der Fl.-Nr. 571/3 jew. Gemarkung Geisenhausen. Die Wegebezeichnung lautet: Schubertstraße – Lisztstraße.
b. der ca. 53 m lange Weg Fl.-Nr. 496/5 Teilstrecke und 570/6 (Verschmelzung beabsichtigt), ab Wendefläche der Ortsstraße Eichendorffstraße bei SW-Ecke Fl.-Nr. 573/13 jew. Gemarkung Geisenhausen bis Einmündung in die Ortsstraße Lisztstraße. Die Wegebezeichnung lautet: Lisztstraße – Eichendorffstraße Süd.
c. der ca. 54 m lange Weg Fl.-Nr. 574/10 Teilstrecke, ab Wendefläche der Ortsstraße Eichendorffstraße bei SW-Ecke Fl.-Nr. 575 jew. Gemarkung Geisenhausen bis Einmündung in die Ortsstraße Lisztstraße. Die Wegebezeichnung lautet: Lisztstraße – Eichendorffstraße Mitte.
d. der ca. 65 m lange Weg Fl.-Nr. 482/38 Teilstrecke, ab Abzweigung von Ortsstraße Linckestraße bis Einmündung in die Wendefläche der Ortsstraße Eichendorffstraße bei NO-Ecke Fl.-Nr. 579 jew. Gemarkung Geisenhausen. Die Wegebezeichnung lautet: Linckestraße – Eichendorffstraße Nord.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.2. Widmung eines Fuß- und Wirtschaftsweges entlang des Fimbaches an der Poststraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.2 |
Diskussionsverlauf
Angelegt wurde dieser Weg im Zuge des Umlegungsverfahrens im Baugebiet Poststraße ca. 1990. An den Wegenden wurden südlich des Fimbaches eine Mess- bzw. eine Regeleinrichtung des RÜB 6 geschaffen und muss deshalb nicht nur als Fuß- sondern auch als Wirtschaftsweg für Bauhoffahrzeuge in Anspruch genommen werden. Die Widmung hierfür ist noch vorzunehmen.
Beschluss
Der ca. 120 m lange Weg, abzweigend vom Ostende bis zum Nordende der Weg Fl.-Nr. 31/42 Gemarkung Geisenhausen der Ortsstraße Poststraße entlang der Südseite des Fimbaches auf Teilflächen der Fl.-Nrn. 31/41 und 31/40 jew. Gemarkung Geisenhausen, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg „Fimbacher Fuß- und Wirtschaftsweg an der Poststraße“ mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr und Versorgungsfahrzeuge frei“ in der Baulast des Marktes Geisenhausen gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.3. Widmungsbeschränkungsergänzung für den beschränkt-öffentlichen Geh- und Radweg von der Poststraße zur Landshuter Straße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.3 |
Diskussionsverlauf
Die Ortsstraße Poststraße wurde 1990 östlich der bestehenden Straße bis zum Fimbach erweitert. Hierbei wurde auch ein Geh- und Radweg ab Ostende Ortsstraße Poststraße bis zur Landshuter Straße (Kr LA 21) bis 1996 angelegt. Der Bereich nördlich der Fimbachbrücke wurde hierbei auf einer Länge von 32,00 m von 2,00 m auf 3,50 m verbreitert, um dort auch Parkmöglichkeiten zu schaffen. Deshalb ist für diesen Bereich noch eine Ergänzung der Widmungsbeschränkung vorzunehmen.
Beschluss
Die bisherige Widmungsbeschränkung „Geh- und Radweg“ für den beschränkt-öffentlichen Weg „Geh- und Radweg von der Poststraße zur Landshuter Straße“ wird für die Strecke ab Landshuter Straße (Hinterkante Gehweg) auf einer Länge von 32,00 m für den „ruhenden Verkehr“ ergänzt und freigegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.4. Widmung der Parkplatzfläche westlich und südlich der Ortsstraßen Lorenzerstraße und Klausenweg für den ruhenden Verkehr
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.4 |
Diskussionsverlauf
Die Vergabe zum Bau des obigen Parkplatzes erfolgte mit Beschluss vom 24.05.2015. Die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche (Parkplatz) ist noch nachzuholen.
Beschluss
Der gemeindeeigene Parkplatz (Fl.-Nrn. 43/8 und 43/5 jew. Gemarkung Geisenhausen) mit öffentlichen Zufahrten ab den Ortsstraßen Lorenzerstraße und Klausenweg (Zufahrt Landshuter Straße ist privat) wird gemäß Art. 6 i,V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg „Parkplatz Lorenzerstraße“ mit der Widmungsbeschränkung „für den ruhenden Verkehr“, in der Baulast des Marktes Geisenhausen, gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.5. Widmung eines Fußweges im Baugebiet Grandauer Berg an der Kinderkrippe St. Theobald
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.5 |
Diskussionsverlauf
Im Bebauungsplan Grandauer Berg von 1995 wurde ein Weg westlich der Kinderkrippe St. Theobald an der Vilsbiburger Straße (Kr LA 21) konzipiert und verwirklicht. Dieser knapp 50 m lange Weg ist noch zu widmen.
Beschluss
Der gemeindeeigene Fußweg Fl.-Nr. 368/25 Gemarkung Geisenhausen, abzweigend von der Kreisstr. LA 21 bei Kinderkrippe St. Theobald bis Einmündung in die Ortsstraße Plöckensteinstraße, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg „Fußweg bei Kinderkrippe St. Theobald“ mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ in der Baulast des Marktes Geisenhausen gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.6. Widmung eines Fußweges im Baugebiet an der Salksdorfer Straße nördlich der Ortsstraße Haydnstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.6 |
Diskussionsverlauf
Im obigen Baugebiet wurde ab 1992 am oberen südlichen Hang der B 299 Umgehungsstraße ein Fußweg zwischen den Ortsstraßen Fimbacher Straße, Salksdorfer Straße und zur Haydnstraße mit einer Gesamtlänge von gut 600 m angelegt. Dieser nicht ausgebaute schmale Weg, der auch von Versorgungsfahrzeugen benutzt werden muss, ist noch als beschränkt-öffentlicher Weg zu widmen.
Beschluss
Die gemeindeeigenen Verbindungswege zwischen den Ortsstraßen Fimbacher Straße und Salksdorfer Straße mit südlichen Abstechern zur Haydnstraße (Teilflächen aus Fl.-Nrn. 705, 668/30, 668/43 und 668/37 jew. Gemarkung Geisenhausen) werden gemäß Art. 6 i.V.m. Art 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg „Fußweg nördlich der Ortsstraße Haydnstraße“ mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr und Versorgungsfahrzeuge frei“ in der Baulast des Marktes Geisenhausen gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.7. Verlängerung der Gemeindeverbindungsstraße Brandlmaierbach - Reinthal
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.7 |
Diskussionsverlauf
Der östliche Teil wurde bereits 1971/72 von der Gemeindegrenze bei Brandlmaierbach bis Anwesen Reinthal Hs.Nr. 106 zur Gemeindeverbindungsstraße aufgestuft. Diese Straße (Anliegerweg) und die Fortsetzung als öffentl. Feld- und Waldweg (Fremdgrund) bis Reinthal Hs.Nr. 103 wurden 1984 ausgebaut und durch Vermessung (vgl. VN 381 Holzhausen von 1985) in Gemeindeeigentum überführt. Einer Aufstufung (ohne Umstufungsvereinbarung) der westlichen Strecke von Reinthal Hs.Nr. 106 bis Reinthal Hs.Nr. 103 kann somit verspätet durchgeführt werden.
Beschluss
Die Verlängerungsstrecke (Fl.-Nr. 141/1 Westteil Gemarkung Holzhausen) der Gemeindeverbindungsstraße Brandlmaierbach – Reinthal, ab Weggabelung bei Reinthal Hs.Nr. 106 bis Westende Weg Fl.-Nr. 141/1 Gemarkung Holzhausen bei Reinthal Hs.Nr. 103 wird gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG als Bestandteil der bestehenden Gemeindeverbindungsstraße „Brandlmaierbach – Reinthal“ aufgestuft, ohne Widmungsbeschränkung und in der Baulast des Marktes Geisenhausen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.8. Neuordnung im Zuge der Verlegung der Kreisstraße LA 8 bei Neutenkam
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.8 |
Diskussionsverlauf
Die Aufstufung der Gemeindeverbindungsstraßen Hinterskirchener Straße (Nr. 5 Altgem. Holzhausen) und Ostteil der Unterschneitberger Straße (Nr. 7 Altgem. Holzhausen) zur Kreisstraße VIB 9 erfolgte 1963 noch in der alten Wegführung durch Neutenkam. Mit dem Ausbau der Straße ca. 1972 (jetzt Kr LA 8 nach Gebietsreform) wurde der Ort Neutenkam östlich umfahren. Mittels Umstufungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Landshut und dem Markt Geisenhausen von 1972 wurde die Strecke ab Abzweigung Weg Fl.-Nr. 1765/2 Gemarkung Holzhausen von der Kreisstraße bis zur Abzweigung Weg Fl.-Nr. 1511/2 Gemarkung Holzhausen im weiteren Verlauf durch Neutenkam und Einmündung selbiger Wegflurnummer in die Kreisstraße LA 8 zur Gemeindestraße (Gemeindeverbindungsstraße) in der Baulast des Marktes Geisenhausen abgestuft. Die anteilige Strecke der Unterschneitberger Straße (Weg Fl.-Nr. 1764/2 Gemarkung Holzhausen) verbleibt bei dieser. Die Reststrecke der ehemaligen Hinterskirchener Straße mit Weg Fl.-Nr. 1511/2 Gemarkung Holzhausen wird entsprechend der Verkehrsbedeutung zur Ortsstraße abgestuft. Die östliche ca. 40 m lange Stichstraße zur Hofstelle Neutenkam 50 war nicht Bestandteil der ehemaligen Kreisstraße, deshalb wird jene noch als Teil der neuen Ortsstraße gewidmet. Die ca. 30 m lange südliche Neuanbindung an die Kr LA 8 wird ebenfalls noch als Teil der neuen Ortsstraße gewidmet.
Beschluss
a. der 1972 zur Gemeindeverbindungsstraße abgestufte frühere Teil der Kr LA 8, ab westliche Abzweigung der Weg Fl.-Nr. 1765/2 bis südliche Abzweigung Weg Fl.-Nr. 1511/2 jew. Gemarkung Holzhausen wird Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße „Neutenkam – Unterschneitberg“ (alt: Unterschneitberger Straße).
b. der 1972 zur Gemeindeverbindungsstraße abgestufte frühere Teil der Kr LA 8, ab Abzweigung Weg Fl.-Nr. 1511/2 (ohne Stich) Gemarkung Holzhausen von Kr LA 8 und Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße nach Unterschneitberg wird gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Ortsstraße Neutenkam“, ohne Widmungsbeschränkung, abgestuft.
c. die östliche Stichstraße obiger neuen Ortsstraße zur Anbindung der Hofstelle Neutenkam 50 (Fl.-Nr. 1509 Gemarkung Holzhausen) wird entsprechend der Verkehrsbedeutung gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße „Ortsstraße Neutenkam“ gewidmet.
d. die veränderte südliche Neuanbindung (Fl.-Nr. 1511/2 Gemarkung Holzhausen) an die Kr LA 8 wird ebenfalls entsprechend der Verkehrsbedeutung gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße „Ortsstraße Neutenkam“ gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.9. Hinzuwidmung der Anschlussstrecke West zur B 299 bei Johannesbergham Hs.Nr. 36 ½ zur Gemeindeverbindungsstraße Johannesberghamer Straße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.9 |
Diskussionsverlauf
Mit Verlegung der B 299 bei Johannesbergham (vgl. Umstufungsvereinbarung vom 18.06.1999) entstand die obige Gemeindeverbindungsstraße. Die ca. 35 m lange Anschlussstraße West zur B 299 wurde neu geschaffen und ist noch nachzuwidmen.
Beschluss
Der westliche Anschluss zur B 299 auf Höhe der Hofstelle Johannesbergham 36 ½ als Teilfläche der Weg Fl.-Nr. 300/2 Gemarkung Bergham wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 1 BayStrWG als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße Johannesberghamer Straße, in der Baulast des Markts Geisenhausen und ohne Widmungsbeschränkung, gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.10. Hinzuwidmung der Anschlussstrecke Ost zur B 299 bei Johannesbergham Hs.Nr. 37 zur Gemeindeverbindungsstraße Stephansberghamer Straße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.10 |
Diskussionsverlauf
Mit Verlegung der B 299 bei Johannesbergham (vgl. Umstufungsvereinbarung vom 18.06.1999) wurde die obige Gemeindeverbindungsstraße verlängert. Die ca. 20 m lange Anschlussstraße Ost zur B 299 wurde neu geschaffen und ist noch nachzuwidmen. Die gelb markierte Strecke wurde bereits 1999 als Altstrecke der Bundesstraße abgestuft.
Beschluss
Der westliche gemeindeeigene Anschluss zur B 299 auf Höhe der Anwesen Johannesbergham 37 ½ und 37 1/3 als grün markierte Teilfläche der Weg Fl.-Nr. 325/2 Gemarkung Bergham wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 1 BayStrWG als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße Stephansberghamer Straße, in der Baulast des Markts Geisenhausen und ohne Widmungsbeschränkung, gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.11. Widmung der Straße von Unterschneitberg nach Neutzkam zur Gemeindeverbindungsstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.11 |
Diskussionsverlauf
Die im Zuge einer Infrastrukturmaßnahme Unterschneitberg von 2014 ausgebauten ca. 70 m lange Strecke wurde bereits 1983 mit der Straßenbaumaßnahme Unterschneitberg-Perlkam-Neutenkam vermessen (vgl. VN 332 und 336 Holzhausen), jedoch nicht gewidmet. Dies ist nunmehr nachzuholen.
Beschluss
Die kurze gemeindeeigene Straßenstrecke, ab Abzweigung von der Gemeindeverbindungsstraße Unterschneitberg Richtung Wörnstorf bis Gemeindegrenze Altfraunhofen bei Unterschneitberg Hs.Nr. 96 ½ mit Weg Fl.-Nr. 1713/3 Teilfl. Gemarkung Holzhausen, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 1 BayStrWG zur Gemeindeverbindungsstraße „Unterschneitberg – Neutzkam“ ohne Widmungsbeschränkung und in der Baulast des Marktes Geisenhausen gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Behandlung der Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.09.2024
|
ö
|
|
3 |
zum Seitenanfang
3.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Fl.-Nr. 1154, Gemarkung Holzhausen, Aukam
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.09.2024
|
ö
|
|
3.1 |
Diskussionsverlauf
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (außerhalb des Dorfgebietes; Fläche für die Landwirtschaft) und ist nicht privilegiert. Die Wasserversorgung in Aukam wird über den Markt Geisenhausen abgewickelt. Die Abwasserversorgung ist über eine Kleinkläranlage gesichert. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Zum eingereichten Bauantrag liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid aus 2022 vor, welcher den jetzigen Antragsunterlagen entspricht.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit vier Carports, Fl.-Nr. 1406/27, Gemarkung Holzhausen, Oberrettenbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.2 |
Diskussionsverlauf
Das Vorhaben liegt im Außenberiech, auf einer Fläche für die Landwirtschaft und ist nicht privilegiert. Es soll ein Einfamilienhaus mit 4 Carports entstehen. Die Löschwasserversorgung ist über die gemeindliche Wasserversorgung sichergestellt. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3.3. Neubau von drei Stellplätzen sowie zwei Stellplätzen für Motorräder, Fl.-Nr. 938, Gemarkung Holzhausen, Hermannskirchen 48 1/2
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.3 |
Diskussionsverlauf
Das Vorhaben liegt teilweise im Dorfgebiet von Hermannskirchen und teilweise auf einer Fläche für die Landwirtschaft. Es sollen drei PKW-Stellplätze und zwei Motorradstellplätze errichtet werden. Zwischen den Stellplätzen und der Kreisstraße soll eine Rangierfläche mit wasserdurchlässigem Pflasterbelag entstehen. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9
zum Seitenanfang
3.4. Überdachung Lagerplatz für Schreinerei (Folientunnel), Fl.-Nr. 938/5, Gemarkung Holzhausen, Hermannskirchen 46 1/3
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.4 |
Diskussionsverlauf
Das Vorhaben liegt im Außenbereich, teilweise im Dorfgebiet von Hermannskirchen und teilweise auf einer Fläche für die Landwirtschaft. Es soll ein überdachter Lagerplatz für die ortsansässige Schreinerei errichtet werden. Die Löschwasserversorgung ist über einen Löschteich auf der gegenüberliegenden Seite der Kreisstraße sichergestellt. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3.5. Neubau eines Fresseraufzuchtstalles, Fl.-Nr. 1279, Gemarkung Diemannskirchen, Reith 47
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.5 |
Diskussionsverlauf
Das Vorhaben liegt im Außenbereich auf einer Fläche für die Landwirtschaft und ist privilegiert. Es soll Aufzuchtstall für sog. „Fresser“ (Rinder zwischen 6 Monaten und einem Jahr) errichtet werden. Die Wasserversorgung ist über den Markt Geisenhausen sichergestellt. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.6. Beseitigung von zwei bestehenden Geschäftshäusern und Neubau einer Wohnanlage für Seniorengerechtes Wohnen mit 18 Wohneinheiten, Fl.-Nr. 82 und 83, Gemarkung Geisenhausen, Kirchstraße 5 und 7
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.09.2024
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ö
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|
3.6 |
Diskussionsverlauf
Sachverhalt aus 2023:
Das Vorhaben liegt im Innenbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die beiden bestehenden Geschäftshäuser sollen abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Insgesamt werden 18 (6 < 50 m² und 12 > 50 m²) Wohneinheiten errichtet. Der Bauherr weist 32 Stellplätze nach, welche ausreichend sind. Eine Regenwasserpufferanlage von 20 m³ wird errichtet. Die Zufahrt zu den Stellplätzen soll über die Kirchstraße erfolgen. Auf den beiden Grundstücken befindet sich ein Bodendenkmal mit der Beschreibung „Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Siedlungsteile im Bereich der historischen Marktsiedlung von Geisenhausen“. Die Nachbarschaftsbeteiligung soll gemäß Art. 66a Abs. 2 BayBO durch die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Gemäß Art. Bayerische Bauordnung muss ab 3 WE ein Spielplatz nachgewiesen werden. Dieser kann selber gebaut oder bei der Gemeinde abgelöst werden. Ein Spielplatz ist derzeit nicht vorgesehen.
Zu der damaligen Planung hat sich lediglich die Ausfahrtssituation in die Staatsstraße geändert. Die Gebäudemauern werden angeschrägt, um die Sicht in die Staatsstraße zu verbessern. Dies ist mit dem Staatlichen Bauamt abgestimmt. Durch die Anschrägung ändert sich die Raumaufteilung auf Höhe des Einfahrtsbereiches marginal.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.7. Nutzungsänderung von einem Creativ Center für Heilberufe zur Lagerfläche und einer Betriebsleiterwohnung, Fl.-Nr. 714/7, Geisenhausen, Daimlerstraße 12
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.09.2024
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ö
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beschließend
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3.7 |
Diskussionsverlauf
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreuzfeld-Erweiterung“. Das bestehende Creativ Center für Heilberufe soll in eine Betriebsleiterwohnung mit Lagerräumen umgenutzt werden. Betriebsleiterwohnungen sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ausnahmsweise zulässig. Auf dem Baugrundstück sollen sieben Stellplätze entstehen. Die vorgegebenen Gewebe- bzw. Wohnanteilverhältnisse von 60/40 werden eingehalten. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.8. Errichtung eines Naturpools mit Regenerationsbecken, Fl.-Nr. 1428/32, Gemarkung Geisenhausen, Amselstraße 9
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.09.2024
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ö
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beschließend
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3.8 |
Diskussionsverlauf
Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Feldkirchen". Der zur Errichtung angedachte Naturpool umfasst einen Beckeninhalt von 71,4 m³ (12,00 m x 3,50 m x 1,70 m). Das Regenerationsbecken umfasst einen Beckeninhalt von 7,88 m³
(3,50 m x 1,50 m x 1,50 m). Beide Becken sind gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 a BayBO verfahrensfrei, da den Planunterlagen zufolge der Beckeninhalt der Schwimmbecken weniger als 100 m³ beträgt. Die zwei Schwimmbecken werden außerhalb der im Bebauungsplan "Feldkirchen" festgesetzten Baugrenzen errichtet und bedürfen daher einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.9. Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau einer Garage, eines Geräteschuppens und einer Gabionenwand, Fl.-Nr. 588/5, Gemarkung Geisenhausen, Rudolfstraße 4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.09.2024
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ö
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3.9 |
Diskussionsverlauf
Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Östlich der Salksdorfer Straße". Es soll eine Garage, ein Geräteschuppen und eine Gabionenwand errichtet werden. Der bestehende Carport soll im Zuge der Neubauten abgebrochen werden. Die zur Bebauung vorgesehenen Vorhaben sind alle gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a), Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) und Art. 57. Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) BayBO verfahrensfrei, da der Geräteschuppen den Planunterlagen zufolge einen Rauminhalt von 75,00 m³ nicht überschreitet, die Garage eine Grundfläche von 50,00 m² nicht überschreitet und die Gabionenwand eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Der Geräteschuppen wird an der östlichen Grundstücksgrenze errichtet und hat einen Rauminhalt 70,45 m³. Die Garage wird an der südlichen Grundstücksgrenze errichtet und hat eine Grundfläche von 42,91 m². Die Gabionenwand wird an der nördlichen und östlichen Grundstücksgrenze mit einer Höhe von 2,00 m errichtet. Die beiden Gebäude bedürfen einer Befreiung nach Art. 63 BayBO, da sich diese außerhalb der festgesetzten Baugrenzen befinden. Die Gabionenwand bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da die max. zulässige Höhe von 1,50 m um 0,50 m überschritten wird. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.10. Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Außenpools mit Betonwanne, Fl.-Nr. 386, Gemarkung Geisenhausen, Arberstraße 3
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.09.2024
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ö
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beschließend
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3.10 |
Diskussionsverlauf
Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Theobaldshöhe". Der zur Errichtung angedachte Pool mit Therapiebecken umfasst einen Beckeninhalt von ca. 48 m³ (8 x 4 x 1,50 m). Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 a BayBO verfahrensfrei, da den Planunterlagen zufolge der Beckeninhalt des Schwimmbeckens weniger als 100 m³ beträgt. Der Pool wird außerhalb der im Bebauungsplan "Theobaldshöhe" festgesetzten Baugrenzen errichtet und bedarf daher einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird trotzdem zugestimmt.
Beschluss
Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.11. Antrag auf Isolierte Befreiung - Befreiung der zulässigen Gefälleneigung von Böschungen von maximal 45°, Fl.-Nr. 164/1, Gemarkung Geisenhausen, Holzhausener Straße 3 a-c
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.09.2024
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ö
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beschließend
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3.11 |
Diskussionsverlauf
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Theobaldshöhe-West“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Gemäß Bebauungsplan sind Böschungen einem Gefälle von maximal 45° zulässig. An der nordöstlichen Grundstücksgrenze auf einer Länge von ca. 22,60 m beträgt der Böschungswinkel 48°. Ebenfalls an der nordöstlichen Grundstücksgrenze auf einer Länge von 27,53 m beträgt der Böschungswinkel 54°. Des Weiteren beträgt der Böschungswinkel an der ostsüdlichen Grundstücksgrenze auf einer Länge von 27,00 m ebenfalls 54°. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Zudem muss die Abweichung städtebaulich vertretbar sein sowie die Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9
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4. Flächennutzungsplan - Änderung durch Deckblatt Nr. 13 - Abwägung der Einwendungen bzw. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.09.2024
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ö
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4 |
Diskussionsverlauf
Der Markt Geisenhausen hat den Feststellungsbeschluss vom 16.04.2024 aufgrund eines formellen Fehlers im Verfahren in seiner Sitzung vom 18.06.2024 aufgehoben. Der Entwurf in der Fassung vom 15.01.2024 zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde erneut gebilligt. Zur Heilung des formellen Fehlers wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 20.06.2024 bis einschließlich 22.07.2024. wiederholt. Die dazu eingegangenen Stellungnahmen sowie die im durchgeführten Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB vom 27.06.2024 bis 27.07.2024 eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 1 Abs. 6 und § 1a Abs. 2 BauGB wie folgt abgewägt:
Landratsamt Landshut – Untere Immissionsschutzbehörde
Im Umweltbericht bzw. der Begründung sollten alle bestehenden Emissionen für den Flächennutzungsplan bewertet werden. Im Umweltbericht sollten alle vorhandenen Emissionen und Immissionen unter dem Unterpunkt Schutzgut Mensch benannt werden. In diesem Falle insbesondere Gewerbelärm, Verkehrslärm (auch die zukünftig erhöhten Werte durch das WA) und Emissionen die während des Baus entstehen. Andere Emissionen (z.B. Geruch, Staub, Blendung etc.) sollten zumindest erwähnt werden. In der Begründung sollen die vorhandenen Emissionen zusammengefasst und bewertet werden. Unmittelbar Nordöstlich grenzt ein Gewerbegebiet an das Planungsgelände an. Von den Gewerbebetrieben können umweltschädliche Lärmemissionen auf das geplante WA erwartet werden, auch andere Immissionen wie Staub sind denkbar. Das geplante Wohngebiet könnte die bestehenden Betriebe in ihrem Betrieb einschränken. Die Orientierungswerte der DIN 18005 müssen an der zukünftigen Wohnbebauung an jedem Ort und zu jeder Zeit eingehalten werden. Daher ist für die Beurteilung eine schalltechnische Untersuchung notwendig. Hinweis: Bei der Planung sollte der Trennungsgrundsatz nach § 50 BlmSchG beachtet werden. Somit sind raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen u. a. auf die ausschließlich oder vorwiegend dem Wohnen dienende Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Dies ist am ehesten mit Abstandsflächen zu realisieren.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Norden grenzen Grundstücke an, die gewerblich genutzt werden bzw. wurden. Auf FI.-Nr. 287 der Gemarkung Geisenhausen handelt es sich um ein ehemaliges Außenlager einer Firma die bereits im Jahr 2017 abgemeldet wurde. Mit dem aktiven Gewerbebetrieb auf FI.-Nr. 290 der Gemarkung Geisenhausen steht der Markt Geisenhausen im engen Kontakt zur Umsiedlung in das Gewerbegebiet, sodass die Orientierungswerte der DIN 18005 an der zukünftigen Wohnbebauung eingehalten werden können. 9 : 0
Regierung von Niederbayern – Höhere Landesplanung
Der Markt Geisenhausen beabsichtigt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 13 um neue Wohn-, Grün- und Gemeinbedarfsflächen am südlichen Rand des Hauptortes darzustellen. Hierzu hat die Regierung von Niederbayern als höhere Landesplanungsbehörde mit Schreiben vom 17.07.2020, 18.09.2020, 02.11.2023 sowie 28.02.2024 bereits Stellung genommen: Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung stehen dem Vorhaben weiterhin nicht entgegen. Hinweis: Wir bitten darum, uns zur Pflege der PIanzentrale und des Rauminformationssystems nach Inkrafttreten von Bauleitplänen bzw. städtebaulichen Satzungen eine Endausfertigung sowohl auf Papier als auch in digitaler Form mit Angabe des Rechtskräftigkeitsdatums zukommen zu lassen. Wir verweisen hierbei auf unser Schreiben „Mitteilung rechtskräftig gewordener Bauleitpläne und städtebaulicher Satzungen" vom 08.12.2021.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. 9 : 0
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Landshut
Das AELF Abensberg-Landshut hält die Stellungnahme vom 19.01.2024 aufrecht.
Abwägungsvorschlag:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Seitens des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Landshut liegt eine Stellungnahme vom 23.10.2023 vor (keine Äußerung). 9 : 0
Vodafone GmbH
Wir teilen Ihnen mit, dass die Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH gegen die von Ihnen geplante Maßnahme keine Einwände geltend macht. In Ihrem Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Bei objektkonkreten Bauvorhaben im Plangebiet werden wir dazu eine Stellungnahme mit entsprechender Auskunft über unseren vorhandenen Leitungsbestand abgeben.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. 9 : 0
Bayernwerk Netz GmbH
Gegen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Mit dem Schreiben vom 27.10.2023 TOAP Fe 9774, haben wir von der Bayernwerk Netz GmbH bereits eine weiterhin gültige Stellungnahme zum Verfahren abgegeben. In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen.
Stellungnahme vom 27.10.2023:
Gegen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen. 20-kV-Freileitung: Der Schutzzonenbereich der 20-kV-Freileitungen beträgt in der Regel beiderseits zur Leitungsachse je 10 m. Aufgrund geänderter technischer Gegebenheiten können sich gegebenenfalls andere Schutzzonenbereiche ergeben. Hinsichtlich der, in dem angegebenen Schutzzonenbereich bestehenden, Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer und Aufforstungen. Wir weisen darauf hin, dass nach der Vorschrift DIN VDE 0210-10 Beiblatt1 "Freileitungen über AC 1 kV bis einschließlich AC 45 kV" bei Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen, Verkehrsflächen und Badeweihern größere Leiterseil-Bodenabstände gefordert werden als in freiem Gelände. Im Falle des ungünstigsten Leiterseildurchhanges sind hier folgende lotrechte Mindestabstände zum Leiterseil einzuhalten. Bei Spiel-, Sport und Freizeitanlagen mindestens 7,6 m, bei Verkehrsflächen mindestens 7,0 m, bei Badeweihern mindestens 8,6 m.
Abgrabungen im Mastbereich können die Standsicherheit des Mastes gefährden und sind nur mit unserem Einverständnis möglich. Die Standsicherheit der Freileitungsmaste und die Zufahrt zu den Standorten muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dies gilt auch für vorübergehende Maßnahmen. Vorsorglich weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass die 20-kV-Freileitung bis zu einer möglichen Verkabelung Bestand hat und somit auch während der Bauzeit zu berücksichtigen ist. Wir streben jedoch entschieden an, diese im Rahmen der Erschließung dieser Fläche zu verkabeln. Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. 9 : 0
Energienetze Bayern GmbH & Co KG
Das Gebiet ist bereits mit Erdgas erschlossen. Prinzipiell wäre es möglich Grundstücke, die einer neuen Bebauung zugeführt werden, bei Wirtschaftlichkeit und ausreichendem Interesse der Grundstückseigentümer mit Erdgas zu erschließen. Bitte beziehen Sie uns schon bei Beginn der Planungen in die Koordinationsgespräche mit ein. Einen Plan über bereits bestehende Gasleitungen legen wir als Anlage zu diesem Schreiben bei.
Zusätzlich ist zu beachten: Leitungstrassen sind von Bebauungen und Baumbepflanzungen freizuhalten. Bei der Gestaltung von Pflanzgruben müssen die Regeln der Technik eingehalten werden. Diese beinhalten, dass genügend Abstand zu unseren Versorgungsleitungen eingehalten werden oder ggf. Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. 9 : 0
M-Net Telekommunikations GmbH
Bezüglich Ihrer Spartenanfrage teilen wir Ihnen hiermit mit, dass M-net KEINE Versorgungsleitungen im betroffenen Bereich verlegt hat und derzeit KEINE Baumaßnahmen in diesem Gebiet plant. Falls Sie diesbezüglich noch Rückfragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 9 : 0
Die Untere Bauaufsichtsbehörde und die Technische Bauabteilung - Sachgebiet 44 des Landratsamtes Landshut, das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern, der Regionale Planungsverband Landshut das Wasserwirtschaftsamt Landshut, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, der Bund Naturschutz in Bayern e.V., der Bayerischer Bauernverband und die Deutsche Telekom AG wurden am Verfahren beteiligt und gaben keine Stellungnahme ab. Die Untere Naturschutzbehörde sowie die Kreisbrandinspektion des Landratsamtes Landshut wurden am Verfahren beteiligt und erklärten ihr Einverständnis, erhoben keine Einwände, Bedenken, Erinnerungen, Anmerkungen.
Bedenken und Anregungen von einer Privatperson
Schreiben vom 22.07.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum FNP Irlach, dessen Auslegung gerade läuft, gebe ich folgende Stellungnahme ab. Der FNP ist fehlerhaft, ich bitte dieses zu berichtigen.
1. Der durch die Fläche laufende Irlacher Bach ist kein "nur zeitweise wasserführender Graben", sondern ein dauernd wasserführendes Fließgewässer. Dies muss zu einer anderen Bewertung im Umgang damit führen, als es geplant ist. Es handelt es sich um ein geschütztes Biotop. Dieses muss nicht nur erhalten werden, sondern auch wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht werden. (Renaturierung, Randstreifenschutz beidseitig mind. fünf Meter, Wiederherstellung der ursprünglichen bachbegleitenden Hochstaudenflur usw.). Dieses ist besonders dringlich, da dieser Bach sein wenige hundert Meter entferntes Quellgebiet mit der Kleinen Vils im Ortsbereich verbindet. Der gesetzlich geforderte Biotopverbund würde durch die geplante teilweise Überbauung sowie die nicht vorgesehene Verbesserung nicht mehr möglich sein.
2. Im FNP wird im Absatz "Schutzgut Tiere und Pflanzen" behauptet, auf dem Gebiet befänden sich keine gesetzlich geschützten Biotope. Das ist falsch. Es sind mit dem oben genannten Bereich des Fließgewässers gesamt drei Biotope sowie eine Baumgruppe in der Mitte der Fläche, die als geschützer Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden sollte. Dass die Biotope noch nicht kartiert sind, ist für die gesetzliche Erhaltungspflicht nicht von Bedeutung.
3. Am südlichen Rand ist ein wärmeliebender Saum geschützt und zu erhalten.
4. Ein besonders wichtiges Gebiet ist die im Osten, am höchsten Punkt liegende Fläche. Hier soll ein gemeindlicher Lagerplatz entstehen. Der Bewuchs besteht aus fünfzigjährigen Laubbäumen besonders vieler Arten. Die Bedeutung für Natur- und auch Landschaftsschutz wird nicht ausreichend gewürdigt. Zitat aus dem Absatz "Schutzgut Tiere und Pflanzen" im FNP:
Im Zuge der Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplans sind die jeweiligen Gehölzbestände in die Planung zu integrieren und weitestmöglich zu erhalten. Dies gilt auch für die Bereiche des Sondergebiets im Südosten. Gemeint ist der Nordosten, Fehler des "Planungsbüros". Es erscheint mir unmöglich, auf einem gemeindlichen Lagerplatz einen einmaligen Laubwald zu erhalten. Die vielen besonders geschützten Tierarten, die gerade diese lichten Baumgruppen mit vielfältiger Strauch- und Krautschicht bewohnen, wären hier verloren.
Das Gebiet wäre auch für die zukünftigen Bewohner eine wertvolle nahe Erholungsfläche.
5. Das Landschaftsbild wird zu wenig gewürdigt. Die Erhaltung der Schönheiten der Natur und Landschaft ist verpflichtend. Alle aufgeführten Bereiche, besonders Punkt 4, sind hier bedeutend.
6. Die Baugrundstücke sollten zu den geschützten Flächen großzügig Abstand einhalten, sodass der freie Zugang und die Erhohlungsmöglichkeit nicht durch Einfriedungen behindert wird. So könnten sich auch die geschützten Lebensräume natürlicher fortentwickeln.
Alle Grundlagen für diese Anregungen sind in den Bundes- und den Bayerischen Naturschutzgesetzen nachzulesen. Für anfallende Nachfragen kontaktieren Sie mich gerne per E-mail.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Gestaltung der Flächen um den Irlacher Bach erfolgt auf Ebene des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Stockberg I“ in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut sowie der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Landshut. Von beiden genannten Behörden wurden keine Einwände gegen die vorliegende Flächennutzungsplanänderung erhoben, so dass für die Marktgemeinde hier keine Änderung der Planung geboten ist. Alle naturschutzfachlichen Themen gegebenenfalls schützenswerter Flora und Fauna werden auf Ebene des Bebauungs- und Grünordnungsplans berücksichtigt. 9 : 0
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Außenanlagen Angstl-Areal, Landschaftsbau- und Pflasterarbeiten - Nachtrag 01 - Bodentransport Zwischenlager
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.09.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Diskussionsverlauf
Es handelt sich um zusätzliche Leistungen, die nicht im Hauptauftrag enthalten sind. Aufgrund von Verzögerungen seitens Gewerken Hochbau, war die angedachte Flächen zur Lagerung des Aushubes durch deren Baustelleneinrichtung verhindert. Deshalb musste auf einen weiter entfernten Lagerplatz ausgewichen werden.
Beschluss
Dem Nachtrag Nr. 01 der Firma Huber zum Preis von 18.040,40 € brutto wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. Neubau Kinderhort, Spenglerarbeiten - Nachtrag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.09.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Diskussionsverlauf
Bei der Ausführung des Gewerks Spenglerarbeiten kommt es zu einem Nachtrag von 6.884,07 € brutto. Die Kostenüberschreitung ergibt sich aus den folgenden Gründen:
Die Zuschnitte der Verblechung mussten aufgrund der Ziegelaufteilung anders ausgeführt werden als erwartet. Somit ergab sich ein größerer Blechzuschnitt im Traufbereich als ursprünglich im LV vorgesehen. Der Abluftkamin musste eckig eingefasst werden. Die Lüftungseinfassungen mussten gefertigt und montiert werden. Die Eingangsüberdachung Nord wurde als Blechdach ausgeführt.
Beschluss
Dem Nachtrag Nr. 01 der Firma Kraxenberger zum Preis von 6.884,07 € brutto wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.09.2024
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ö
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7 |
Diskussionsverlauf
keine
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8. Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.09.2024
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ö
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8 |
Diskussionsverlauf
- GR Staudinger: Stand der Treppe von der Holzhausener Straße zum Theobaldpark:
Der Vorsitzende berichtet, dass der Bau demnächst beginnt und mit der Fertigstellung bis Ende November gerechnet werden kann.
Datenstand vom 26.11.2024 08:46 Uhr