Datum: 25.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 23.09.2024
2 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
2.1 Widmung eines beschränkt-öffentlichen Fußweges ab der Ortsstraße Anglberg zur Hauptstraße
2.2 Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges an der Ortsstraße Rachelstraße zur Vilsbiburger Straße
2.3 Nachwidmung einer Ringstraße der Ortsstraße Benzstraße auf Höhe des Regenrückhaltebeckens
2.4 Widmung einer Anschlussstraße westlich von Westersbergham
2.5 Verlängerung der Gemeindeverbindungsstraße Seyboldsdorfer Straße bei Glatzmühle zur verlegten Staatsstraße 2054
2.6 Umstufung der Gemeindeverbindungsstraße Fischerweg in Diemannskirchen zur Ortsstraße
2.7 Widmung von Hofzufahrten an der Gemeindeverbindungsstraße Holzhausen – Winn – Loh
2.8 Umstufung der Stichstraße nach Ofen (Gemeinde Neufraunhofen)
2.9 Umstufung der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße Johannesbergham zur Ortsstraße
2.10 Umstufung der Innerortsstraße in Fimbach von bisheriger Gemeindeverbindungsstraße zur Ortsstraße
2.11 Teilaufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges Ganslbergweg zur Ortsstraße
2.12 Neuordnung der Gemeindeverbindungsstraßen Schrannenstraße und Winn-Loher-Straße
2.13 Neuordnung der Ortsdurchfahrt Holzhausen
2.14 Einziehungen von beschränkt-öffentlichen Fußwegen in der Gemarkung Bergham
2.15 Einziehungen von beschränkt-öffentlichen Fußwegen in der Gemarkung Diemannskirchen
2.16 Einziehungen von beschränkt-öffentlichen Fußwegen in der Gemarkung Geisenhausen
2.17 Einziehungen von beschränkt-öffentlichen Fußwegen in der Gemarkung Holzhausen
3 Behandlung der Bauanträge
3.1 Wiederaufbau eines Hähnchenstalles nach Brandschaden, Fl.-Nr. 1285, Gemarkung Diemannskirchen, Reith 47
3.2 Änderungen an einer Biogasanlage, Fl.-Nr. 572, Gemarkung Bergham, Höhenberg 11
3.3 Anbau an bestehende Landmaschinenwerkstatt, Fl.-Nr. 7, Gemarkung Holzhausen, Holzhausen 68
3.4 Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau eines Carports, Fl.-Nr. 1428/149, Gemarkung Geisenhausen, Sperlingstraße 9
3.5 Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau eines Pools, Fl.-Nr. 442/38, Gemarkung Geisenhausen, Sebastian-Kneipp-Straße 5
3.6 Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau eines Pools, Fl.-Nr. 451/6, Gemarkung Geisenhausen, Prof.-Stelzenberger-Straße 10
4 Außenanlagen Angstl-Areal, Landschaftsbau- und Pflasterarbeiten - Nachtrag 03, Nachtrag 04
5 Sanierung Holzhausener Straße, Treppenanlage St. Theobald - Nachtrag 02
6 Neubau Kinderhort - Zimmererarbeiten Fa. Obermeier, Nachträge 01-04, Mehrkosten Baukran
7 Informationen
8 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 23.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 23.09.2024 findet die Zustimmung des Gremiums.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte Kaletta und Staudinger sind noch nicht anwesend.

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2. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö 2
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2.1. Widmung eines beschränkt-öffentlichen Fußweges ab der Ortsstraße Anglberg zur Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 2.1

Diskussionsverlauf

An obiger Ortsstraße bedarf noch ein alter bestehender ca. 50 m langer gepflasterter Weg einer Widmung zum beschränkt-öffentlichen Fußweg.

Beschluss

Der Weg (Teilstrecke aus Fl.-Nr. 150/2 Gemarkung Geisenhausen), abzweigend von der St 2054 (Hauptstraße) zwischen den Hs.Nrn. 33 und 35 bis zur Einmündung in die Ortsstraße Anglberg bei NO-Ecke Fl.-Nr. 153 Gemarkung Geisenhausen, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg „Anglbergweg“ mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ und in der Baulast des Marktes Geisenhausen gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte Kaletta und Staudinger sind noch nicht anwesend.

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2.2. Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges an der Ortsstraße Rachelstraße zur Vilsbiburger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 2.2

Diskussionsverlauf

Im Bebauungsplan Theobaldshöhe wurde der gut 30 m lange Weg als Fußweg ausgewiesen. Er ist für den Schülerverkehr zur Schule über den Pfarrangerweg (neuerdings mit Straßenampel über die Kreisstraße LA 21 versehen) eine wichtige Verbindung und ist deshalb noch zu widmen.

Beschluss

Der gemeindeeigene Weg Fl.-Nr. 387/2 und Teilfläche Fl.-Nr. 388 Gemarkung Geisenhausen, ab Ortsstraße Rachelstraße bis zur Vilsbiburger Straße (Kr LA 21), wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg „Rachelstraße – Vilsbiburger Straße“ gewidmet, mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ und in der Baulast des Marktes Geisenhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte Kaletta und Staudinger treffen zu Beginn der Beratung über den Tagesordnungspunkt ein und beteiligen sich an der Abstimmung.

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2.3. Nachwidmung einer Ringstraße der Ortsstraße Benzstraße auf Höhe des Regenrückhaltebeckens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 2.3

Diskussionsverlauf

Die Widmung der in den 1990er Jahren entstandenen ca. 120 m langen Ringstraße um das Regenrückhaltebecken als Teil der obigen Ortsstraße ist noch nachzuholen.

Beschluss

Die gemeindeeigene Ringstraße mit Weg Fl.-Nr. 770/3 Gemarkung Geisenhausen, abzweigend von der Benzstraße und einmündend in die Gutenbergstraße, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG entsprechend der Verkehrsbedeutung als Teil der Ortsstraße Benzstraße gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4. Widmung einer Anschlussstraße westlich von Westersbergham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 2.4

Diskussionsverlauf

Um den Anwesen Westersbergham 29a, 29b und 29 ½ ab der Gemeindeverbindungsstraße Westersberghamer Straße eine gesicherte öffentliche Zufahrt bereitzustellen, wurde die bestehende nördliche Teilstrecke dieser Zufahrt auf Fl.-Nr. 17/2 Gemarkung Bergham herausgemessen (vgl. FN 388 von 2008) und erworben. Nach Auskunft eines Eigentümers der betroffenen Hauseigentümer existieren für den südlichen Straßenteil Geh- und Fahrtrechte im Grundbuchamt Landshut. Die knapp 70 m lange nördliche Zufahrt ist als Gemeindeverbindungsstraße noch zu widmen.

Beschluss

Die gemeindeeigene Zufahrtsstrecke Weg Fl.-Nr. 17/16 Gemarkung Bergham, ab Abzweigung von der Gemeindeverbindungsstraße Westersberghamer Straße bis Südende Weg Fl.-Nr. 17/16 Gemarkung Bergham wird gemäß Art. 6 i.V.m. 46 Nr. 1 BayStrWG als Gemeindeverbindungsstraße „Zufahrt Westersbergham 29a, 29b und 29 ½“ in der Baulast des Marktes Geisenhausen gewidmet, ohne Widmungsbeschränkung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.5. Verlängerung der Gemeindeverbindungsstraße Seyboldsdorfer Straße bei Glatzmühle zur verlegten Staatsstraße 2054

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 2.5

Diskussionsverlauf

Die St 2054 führte bis zum Ausbau dieser Straße Anfang der 1960er Jahre durch Glatzmühle (jetzt Ortsstraße Fischerweg). Mit dem Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße (noch durch die Altgemeinde Diemannskirchen) nach Seyboldsdorf 1976/77 (mit Brückenbauwerk über die Kleine Vils) wurde auch die ca. 45 m lange Verbindungsstrecke zur verlegten Staatsstraße hergestellt (vgl. VN 205 von 1981). Da es sich hierbei nicht um eine Verlegung, sondern um eine Verlängerung der Straße handelt, ist dieser Streckenteil noch nachzuwidmen.

Beschluss

Die Verlängerungsstrecke ab der Ortsstraße Fischerweg in Glatzmühle bis zur Einmündung in die St 2054 der Gemeindeverbindungsstraße Seyboldsdorfer Straße wird gemäß Art 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 1 BayStrWG als Bestandteil dieser Gemeindeverbindungsstraße „Seyboldsdorfer Straße“ hinzugewidmet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.6. Umstufung der Gemeindeverbindungsstraße Fischerweg in Diemannskirchen zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 2.6

Diskussionsverlauf

Bei der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses wurde 2001 festgestellt, dass die Bezeichnung Gemeindeverbindungsstraße für diese Straße infolge Bebauung falsch ist und es eine Ortsstraße darstellt (Fl.-Nr. 48/28, Gemarkung Diemannskirchen). Ein dementsprechender Beschluss zur Umstufung wurde jedoch nicht gefasst und ist nachzuholen.

Beschluss

Die bisherige Gemeindeverbindungsstraße „Fischerweg“ in Diemannskirchen wird entsprechend der Verkehrsbedeutung gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur gleichnamigen Ortsstraße umgestuft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.7. Widmung von Hofzufahrten an der Gemeindeverbindungsstraße Holzhausen – Winn – Loh

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 2.7

Diskussionsverlauf

Die wohl im Zuge des Ausbaues (Ende der 1970er Jahre) der obigen Gemeindeverbindungsstraße erfolgten Hofzufahrten nach Winn 101 (Länge 105 m), Winn 102 (Länge ca. 45 m) sowie Richtung Oberhaarbach 32 ½ u. 33 ½ (Länge ca. 65 m) sind noch als Teil der Gemeindeverbindungsstraße nachzuwidmen.

Beschluss

Die drei Hofzufahrten nach Winn 101 (Weg Fl.-Nr. 787/2 Gemarkung Holzhausen), Winn 102 (Weg Fl.-Nr. 779/2 Gemarkung Holzhausen) sowie in Richtung Oberhaarbach 32 ½ und 33 ½ (Weg Fl.-Nr. 123/3 Gemarkung Holzhausen) werden gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 1 BayStrWG als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße „Holzhausen – Winn – Loh“ gewidmet, in der Baulast des Marktes Geisenhausen und ohne Widmungsbeschränkung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.8. Umstufung der Stichstraße nach Ofen (Gemeinde Neufraunhofen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 2.8

Diskussionsverlauf

Der frühere Ortsteil Ofen der ehemaligen Gemeinde Holzhausen wurde im Zuge der Gemeindegebietsreform 1978 der Gemeinde Neufraunhofen zugeteilt (vgl. VN 297 Holzhausen). Die ca. 40 m lange Stichstraße ab der Gemeindeverbindungsstraße Schwaibacher Straße Richtung Ofen bis zur Gemeindegrenze Neufraunhofen (hier Gemarkung Vilslern) ist als ehemaliger Teil eines Eigentümerweges (Nr. 102 der Altgemeinde Holzhausen) zur Gemeindeverbindungsstraße aufzustufen.

Beschluss

Die gemeindeeigene Stichstraße nach Ofen (Gde. Neufraunhofen) nördlich der Fl.-Nr. 850/1 Gemarkung Holzhausen wird gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 1 BayStrWG als bisheriger Teil eines früheren Eigentümerweges der Altgemeinde Holzhausen nunmehr als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße Schwaibacher Straße (früher Mitter- und Oberschwaibacherstraße) aufgestuft. Da es sich hier um eine ausgebaute Teilstrecke handelt sowie auch im Eigentum des Marktes befindet und seither ebenfalls in der Baulast des Marktes liegt, ist hierfür keine Umstufungsvereinbarung erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.9. Umstufung der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße Johannesbergham zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 2.9

Diskussionsverlauf

Im Zuge der ersten Verlegung der Bundesstraße 299 (von Fl.-Nr. 300/8 auf Fl.-Nr. 300/2, Gemarkung Bergham) bei Johannesbergham im Jahre 1966 wurde die Straße zur Gemeindeverbindungsstraße abgestuft. Während der zweiten Verlegung der B 299 (von Fl.-Nr. 300/2 auf Fl.-Nr. 114/9, Gemarkung Bergham) im Jahre 1999 wurde auch diese Straße zur Gemeindeverbindungsstraße abgestuft. Aufgrund der Bebauung ist es sinnvoll, die erste Bundesstraße (Fl.-Nr. 300/8, Gemarkung Bergham) zur Ortsstraße umzustufen.

Beschluss

Die Gemeindeverbindungsstraße (Fl.-Nr. 300/8, Gemarkung Bergham) wird aufgrund ihrer veränderten Verkehrsbedeutung (durch Bebauung) gemäß Art. 7 i. V. m. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Ortsstraße in Johannesbergham“ umgestuft, ohne Widmungsbeschränkung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.10. Umstufung der Innerortsstraße in Fimbach von bisheriger Gemeindeverbindungsstraße zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 2.10

Diskussionsverlauf

Auf Grund der geschlossenen Bebauung in Fimbach auf einer Länge von über 420 m ist die bisherige Gemeindeverbindungsstraße im Ortsbereich zur Ortsstraße umzustufen.

Beschluss

Die bisherige Durchgangsstraße als Gemeindeverbindungsstraße wird entsprechend der Verkehrsbedeutung, ab NW-Ecke Fl.-Nr. 220 Gemarkung Salksdorf bis NO-Ecke Fl.-Nr. 258/1 Gemarkung Salksdorf, gemäß Art. 7 i.V.m. Art 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Straße in Fimbach“ umgestuft, ohne Widmungsbeschränkung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.11. Teilaufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges Ganslbergweg zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 2.11

Diskussionsverlauf

Der oben genannte Weg wird aufgrund weiterer Bebauung und Ausbau einer Teilstrecke auf einer Länge von ca. 40 Metern bis Zufahrt Anwesen Rebensdorf 10 ½ zur Ortsstraße aufgestuft.

Beschluss

Aufgrund veränderter Verkehrsbedeutung (Ausbau) wird die nordwestliche Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Ganslbergweg, ab Abzweigung von bestehender Ortsstraße Fl.-Nr. 389/2 bis Südecke Fl.-Nr. 394/1 jew. Gemarkung Diemannskirchen, gemäß Art. 7 i.V.m Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der „Ortsstraße in Rebensdorf“ aufgestuft. Da die aufzustufende Teilstrecke vor Jahren ausgebaut wurde, liegt sie bereits in der Baulast des Marktes Geisenhausen und somit ist keine Umstufungsvereinbarung erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.12. Neuordnung der Gemeindeverbindungsstraßen Schrannenstraße und Winn-Loher-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 2.12

Diskussionsverlauf

Die Gemeindeverbindungsstraße „Schrannenstraße“ ab Holzhausen bis zur Schwaibacher Straße wurde zum 01.01.1966 aufgestuft, die Gemeindeverbindungsstraße „Winn – Loh“ erst 1971 bis Winn und 1979 bis Loh, der Ausbau von Holzhausen bis Loh erfolgte jedoch noch von der Altgemeinde Holzhausen (Planung von 1976). Der Ausbau von der Gemeindeverbindungsstraße Schwaibacher Straße bis Schrannen erfolgte erst 1996 durch die Marktgemeinde, wobei die Straße durch das Waldstück bis heute eine Kiesstraße blieb.

Beschluss

Auf Grund des durchgehenden Ausbaues der Fl.-Nr. 77/2 Gemarkung Holzhausen wird der nordöstliche Straßenteil der Schrannenstraße abgehängt und der Gemeindeverbindungsstraße „Holzhausen – Winn – Loh“ (neu, alt: Winn – Loh) angegliedert. Die dadurch verkürzte Gemeindeverbindungsstraße „Schrannenstraße“ beginnt an der Gemeindeverbindungsstraße Schwaibacher Straße und mündet in die Gemeindeverbindungsstraße „Holzhausen – Winn – Loh“ bei Fl.-Nr. 727 Gemarkung Holzhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.13. Neuordnung der Ortsdurchfahrt Holzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 2.13

Diskussionsverlauf

Aufgrund erweiterter Bebauung werden Teilstrecken der Gemeindeverbindungsstraßen nach Winn/Schrannen, nach Schnedenhaarbach und nach Gerzenberg im Bereich von Holzhausen zu Ortsstraßen umgestuft. Gleichzeitig werden die zwei bisher ungewidmeten Stichstraßen auf Höhe der Pfarrkirche zu den Anwesen Holzhausen 11 bis 12 (ca. 110 m) und 10 ¼ (ca. 60 m) als Teil der Ortsdurchfahrt hinzugewidmet.

Beschluss

a. die knapp 100 m lange Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße Richtung Winn/Schrannen, ab Westende Weg Fl.-Nr. 4/6 (bei Anwesen Holzhausen 1 1/3) Gemarkung Holzhausen bis zur Kurve der bisherigen Ortsstraße bei Anwesen Holzhausen 3, wird gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Ortsdurchfahrt Holzhausen umgestuft. 

b. die rund 80 m lange Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße Schnedenhaarbacher Straße, ab Anwesen Holzhausen 68 bis NO-Ecke Fl.-Nr. 2058/2 Gemarkung Holzhausen, wird gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Ortsdurchfahrt Holzhausen umgestuft.

c. die gut 110 m lange Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße Pfarrerberg (Holzhausen Richtung Gerzenberg), ab Abzweigung von der Ortsdurchfahrt bei Anwesen Holzhausen 70b bis Nordwestecke Fl.-Nr. 2060 Gemarkung Holzhausen auf Höhe Anwesen Holzhausen 71 ½, wird gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Ortsdurchfahrt Holzhausen umgestuft.

d. die im Eigentum des Marktes befindliche ausgebaute Stichstraße (Teil der Weg Fl.-Nr. 4/4 Gemarkung Holzhausen) westlich der Pfarrkirche, ab Abzweigung von der Durchgangsstraße südlich des Friedhofes Holzhausen bei Anwesen Holzhausen 8 bis Nordende Stichstraße bei Anwesen Holzhausen 12, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Ortsdurchfahrt Holzhausen gewidmet, ohne Widmungsbeschränkung.

e. die im Eigentum des Marktes befindliche ausgebaute Stichstraße (Teil der Weg Fl.-Nr. 37/2 Gemarkung Holzhausen) östlich der Pfarrkirche, ab Abzweigung von der Durchgangsstraße zwischen den Anwesen Holzhausen 8 1/3 und 10 bis zum 8 m entfernten südwestlichen Grenzzeichen der Südostecke Fl.-Nr. 45 Gemarkung Holzhausen bei Anwesen Holzhausen 10 ¼, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Ortsdurchfahrt Holzhausen gewidmet, ohne Widmungsbeschränkung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.14. Einziehungen von beschränkt-öffentlichen Fußwegen in der Gemarkung Bergham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 2.14

Diskussionsverlauf

Die um 1960 ins Bestandsverzeichnis der Altgemeinde Bergham aufgenommenen zwei beschränkt-öffentlichen Wege, meist Schul- oder Kirchenwege, sind in der Natur nicht mehr vorhanden und sind deshalb einzuziehen.

Beschluss

Die beschränkt-öffentlichen Wege „Bahnweg Höhenberg“ und „Schul- u. Kirchenweg Kiebelberg – Ödgarten – Rettenbachstraße“ jeweils in der Gemarkung Bergham haben jegliche Verkehrsbedeutung verloren und werden gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung obiger Wege wurden keine Einwände hervorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.15. Einziehungen von beschränkt-öffentlichen Fußwegen in der Gemarkung Diemannskirchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 2.15

Diskussionsverlauf

Die um 1960 ins Bestandsverzeichnis der Altgemeinde Diemannskirchen aufgenommenen vier beschränkt-öffentlichen Wege, meist Schul- oder Kirchenwege, sind in der Natur nicht mehr vorhanden und sind deshalb einzuziehen.

Beschluss

Die beschränkt-öffentlichen Wege „Kirchweg: Bernederkirchweg“, „Schul- u. Kirchweg: Einfeldweg“, „Schul- u. Kirchweg: Schmittnerweg“ und „Schul- u. Kirchweg: Kreuzweg“ jeweils in der Gemarkung Diemannskirchen haben jegliche Verkehrsbedeutung verloren und werden gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung obiger Wege wurden keine Einwände hervorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.16. Einziehungen von beschränkt-öffentlichen Fußwegen in der Gemarkung Geisenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 2.16

Diskussionsverlauf

Die um 1960 und später ins Bestandsverzeichnis der Altgemeinde Geisenhausen aufgenommenen drei beschränkt-öffentlichen Wege, meist Schul- oder Kirchenwege, sind in der Natur nicht mehr vorhanden und sind deshalb einzuziehen.

Beschluss

Die beschränkt-öffentlichen Wege „Fußweg vom Pfarrangerweg zur Vilsbiburger Straße“, „Fußweg von Bahnhofstraße nach Feldkirchen“ und „Weg von der Lerchenstraße zur Kreisstraße LA 8“ jeweils in der Gemarkung Geisenhausen haben jegliche Verkehrsbedeutung verloren und werden gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung obiger Wege wurden keine Einwände hervorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.17. Einziehungen von beschränkt-öffentlichen Fußwegen in der Gemarkung Holzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 2.17

Diskussionsverlauf

Die um 1960 ins Bestandsverzeichnis der Altgemeinde Holzhausen aufgenommenen drei beschränkt-öffentlichen Wege, meist Schul- oder Kirchenwege, sind in der Natur nicht mehr vorhanden und sind deshalb einzuziehen.

Beschluss

Die beschränkt-öffentlichen Wege „Reinthaler Fußweg“, „Floiten – Kaindl – Fußweg“ und „Fußweg – Verbindungsweg in den Lamplfeldern“ jeweils in der Gemarkung Holzhausen haben jegliche Verkehrsbedeutung verloren und werden gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung obiger Wege wurden keine Einwände hervorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Behandlung der Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö 3
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3.1. Wiederaufbau eines Hähnchenstalles nach Brandschaden, Fl.-Nr. 1285, Gemarkung Diemannskirchen, Reith 47

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 3.1

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, auf einer Fläche für die Landwirtschaft und ist privilegiert. Der Hähnchenstall für 39.500 Tiere soll nach einem Brand wiederaufgebaut werden. Der Hähnchenstall misst ca. 98,00 m auf 26,00 m. Zudem wird noch ein Vorraum mit Schleuse mit 6,00 auf 10,00 m angebaut. Die Wasserversorgung ist über die gemeindliche Wasserleitung sichergestellt. Das Abwasser wird über eine Abwassersammelgrube beseitigt. Zur Nachbarbeteiligung liegen keine Unterlagen vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.2. Änderungen an einer Biogasanlage, Fl.-Nr. 572, Gemarkung Bergham, Höhenberg 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 3.2

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, auf einer Fläche mit besonderer Bedeutung für Ökologie, Landschafts- und Ortsbild und ist privilegiert. Es soll ein zusätzliches BHKW errichtet werden. Der Fermenter 2 und 3 (je ein Nachgärbehälter) werden technologisch von der Biogasanlage entkoppelt und dann als Güllebehälter landwirtschaftlich genutzt (Nutzungsänderung). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.3. Anbau an bestehende Landmaschinenwerkstatt, Fl.-Nr. 7, Gemarkung Holzhausen, Holzhausen 68

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 3.3

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Außenbereich auf einer Fläche für die Landwirtschaft und ist nicht privilegiert. Das Grundstück liegt im Überschwemmungsgebiets des Haarbachs. Es soll ein Anbau von 9,50 m auf 20,00 m entstehen. Innerhalb des Anbaus soll auch ein WC errichtet werden. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.4. Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau eines Carports, Fl.-Nr. 1428/149, Gemarkung Geisenhausen, Sperlingstraße 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 3.4

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Feldkirchen-Erweiterung“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Der zur Errichtung angedachte Carport umfasst eine Fläche von ca. 24 m². Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO verfahrensfrei, da der Carport eine Gesamtfläche von 50 m² nicht überschreitet. Der Carport wird außerhalb der im Bebauungsplan "Feldkirchen-Erweiterung" festgesetzten Baugrenzen errichtet. Somit bedarf es einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.5. Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau eines Pools, Fl.-Nr. 442/38, Gemarkung Geisenhausen, Sebastian-Kneipp-Straße 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö 3.5

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Pfarrfeld-Erweiterung". Der zur Errichtung angedachte Pool umfasst einen Beckeninhalt von ca. 21 m³ (5,60 x 2,70 x 1,40 m). Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 a BayBO verfahrensfrei, da den Planunterlagen zufolge der Beckeninhalt des Schwimmbeckens weniger als 100 m³ beträgt. Der Pool wird außerhalb der im Bebauungsplan "Pfarrfeld-Erweiterung" festgesetzten Baugrenzen errichtet und bedarf daher einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.6. Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau eines Pools, Fl.-Nr. 451/6, Gemarkung Geisenhausen, Prof.-Stelzenberger-Straße 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 3.6

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Pfarrfeld-Erweiterung". Der zur Errichtung angedachte ovale Pool umfasst einen Beckeninhalt von ca. 24,5 m³ (6,3 x 3,6 x 1,35 m). Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 a BayBO verfahrensfrei, da den Planunterlagen zufolge der Beckeninhalt des Schwimmbeckens weniger als 100 m³ beträgt. Der Pool wird außerhalb der im Bebauungsplan "Pfarrfeld-Erweiterung" festgesetzten Baugrenzen errichtet und bedarf daher einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Außenanlagen Angstl-Areal, Landschaftsbau- und Pflasterarbeiten - Nachtrag 03, Nachtrag 04

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 4

Diskussionsverlauf

In der Metzgergasse mussten die vorhandenen Schächte angeglichen werden. Der Öltank am Rathausparkplatz musste freigelegt und abgefahren werden.
Es handelt sich um zusätzliche Leistungen, die nicht im Hauptauftrag enthalten sind. 

Bei den bestehenden Abwasserkontrollschächten war eine Höhenangleichung aufgrund fehlender Auflageringe nicht möglich. Aus diesem Grund mussten zum Angleichen der Schachtdeckelhöhen die bestehenden Konusse ausgetauscht werden.
Der bestehende Öltank wurde aufgrund seiner Lage vorsorglich ausgebaut. Eine Behinderung bei einem möglichen zukünftigen Rathausanbau soll dadurch vermieden werden.

Beschluss

Dem Nachtrag Nr. 03 der Firma Huber zum Preis von 1.606,50 € brutto und dem Nachtrag 04 der Firma Huber zum Preis von 1.425,03 € brutto wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Sanierung Holzhausener Straße, Treppenanlage St. Theobald - Nachtrag 02

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Beim Materialeinbau der Treppenanlage Theobaldhöhe ist ein zusätzlicher Einbau von Schotter aus nachfolgenden Gründen nötig:
a) Eine Zufahrt zur Baustelle über den Theobaldpark ist nicht möglich, da aufgrund der 
    wechselhaften Witterung der Park durch etwaige Bauarbeiten stark im Mitleidenschaft gezogen 
    werden würde.
b) Die Bauarbeiten werden deshalb von oben nach unten ausgeführt, d.h. das gesamte Material
    muss (unter Einsatz von diversen Kleingeräten, z.B. Mini-Kettenbagger, Mini-Dumper mit
    Kettenantrieb, usw.) von unten nach oben befördert werden (Gesamthöhenunterschied be-
    trägt ca. 12,00 m!).

Beschluss

Dem Nachtrag Nr. 02 der Firma Vib Bau zum Preis von 8.416,28 € brutto wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Neubau Kinderhort - Zimmererarbeiten Fa. Obermeier, Nachträge 01-04, Mehrkosten Baukran

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Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Der Baukran konnte über die Wintermonate nicht abgebaut werden, da dieser auch von den Ausbaugewerken benötigt wurde. Durch die Verlängerung der Standzeit des Baukrans um 22 Wochen sind Mehrkosten für die Baustelleneinrichtung von 32.725,00 € brutto entstanden.
Die Hubarbeiten waren äußerst wichtig, da die Baustellenbeschickung hauptsächlich über die südliche Baustelleneinrichtungsfläche abgewickelt wurde. Die Verteilung der Baumaterialien erfolgte dann durch den Kran zu den jeweiligen Geschossen.
Der Baukran hätte nicht ohne erheblichen Mehraufwand zurückgebaut werden können, da für den Abbau des Krans das südliche Fassadegerüst inkl. Treppenturm zurückgebaut und wiederaufgebaut hätte werden müssen.

Der Nachtrag 01 der Firma Obermeier zum Preis von 362,14 € brutto wurde nicht separat verrechnet und ist im Nachtrag 03 enthalten.
Der Nachtrag 02 der Firma Obermeier zum Preis von 7.135,36 € brutto beinhaltet Luftdichtungs- und Witterungsschutzbahnen. Um eine Durchfeuchtung der darunterliegenden Geschosse während der Aufstellzeit zu vermeiden, war es notwendig, die Geschossdecken mit einer entsprechenden Abdichtungsbahn zu versehen. Diese wurde in der ursprünglichen Ausschreibung nicht berücksichtigt.
Der Nachtrag 03 der Firma Obermeier zum Preis von 2.994,97 € brutto beinhaltet, die aufgrund der Arbeitssicherheit notwendige Errichtung eines Treppenturmes. Die Leistung wurde in der ursprünglichen Ausschreibung nicht berücksichtigt.
Der Nachtrag 04 der Firma Obermeier zum Preis von 15.648,50 € brutto beinhaltet die Ausführung der Brandschutzverkleidungen an den Treppenbrüstungen. Die Abschrägungen an den Podestbrüstungen verhindern das Abstellen von Gegenständen auf den Brüstungen. Diese Brandschutzanforderung wurde durch eine Vor-Ort-Begehung von Frau Dr. Fuchs (GUV) während der Rohbauphase angewiesen und war daher während der Ausschreibungsphase nicht bekannt.

Beschluss

Den Mehrkosten der Baustelleneinrichtung durch die verlängerte Standzeit des Krans und den Nachträgen 01 bis 04 zu einem Gesamtpreis von 58.503,83 € wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Informationen

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Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö 7

Diskussionsverlauf

keine

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8. Wünsche und Anfragen

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Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö 8

Diskussionsverlauf

GR Staudinger: Neuer Fußweg entlang des Fimbachs wächst ein Verwaltung gibt es an den Bauhof zur Erledigung weiter.

Datenstand vom 11.02.2025 13:12 Uhr