Datum: 06.05.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 25.03.2025
2 Haushalt 2025 - Haushaltsplan, Haushaltssatzung und Finanzplan
3 Erhebung von Raumnutzungsgebühren von "Bunkerbands"
4 Sanierung Tennisplätze - Beauftragung Nachtrag 02
5 Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündelausschreibungen für die Strom- und Gasbeschaffung
6 Fortschreibung Regionalplan - Neufassung Kapitel B VI Energie; Anpassung Kapitel B I Natur und Landschaft - Beteiligungsverfahren
7 Informationen
8 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 25.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2025 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Markgemeinderates vom 25.03.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Graf ist noch nicht anwesend.

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2. Haushalt 2025 - Haushaltsplan, Haushaltssatzung und Finanzplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2025 ö beschließend 2

Diskussionsverlauf

Der Haushaltsplan 2025 und der Finanzplan 2024 bis 2028 wurden nach hausinterner Vorbereitung in Sitzungen des Haushaltsausschusses am 13.03.2025 (Vermögenshaushalt und Finanzplan) und am 24.03.2025 (Verwaltungshaushalt und Änderungen Vermögenshaushalt) beraten.
Der Entwurf des Haushaltsplans sieht in Einnahmen und Ausgaben wie folgt aus:
Verwaltungshaushalt:                30.328.000 €; (Vorjahr: 29.721.000 €)
Vermögenshaushalt:                 15.155.000 €; (Vorjahr: 23.507.000 €)
Gesamt:                        45.483.000 €; (Vorjahr: 53.228.000 €).

Die Haushaltsreden von 1. Bürgermeister Reff und für die Fraktionen GR Vögl (CSU), GR Kletzmeier (FWG), GR Fischer (SPD/FBG), und GR Peter Wolfsecker (JLG) sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

Die Haushaltssatzung wird vom Kämmerer verlesen.

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Geisenhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 30.328.000,00 € 
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.155.000,00 € ab. 

§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird mit 350 v.H. festgesetzt.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.050.000,00 € festgesetzt.

§ 6
Keine weiteren Festsetzungen.

§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Beschluss 1

Die Haushaltssatzung 2025 mit Anlagen wird in der vorliegenden Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Finanzplan 2024 bis 2028 wird in der vorliegenden Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Erhebung von Raumnutzungsgebühren von "Bunkerbands"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2025 ö 3

Diskussionsverlauf

Der „Bunker“ (das ehemalige Hilfskrankenhaus unter der großen Schulturnhalle) wird derzeit mit einem Kostenaufwand von ca. 300.000 € brandschutztechnisch saniert, damit die Nutzung verschiedener Räume für den Aufenthalt von Personen zulässig wird. Die jährlichen Unterhaltskosten für das ehem. Hilfskrankenhaus belaufen sich derzeit im Dreijahresdurchschnitt auf ca. 6.600 €, künftig schätzt der Kämmerer sie auf ca. 10.000 € jährlich.
Die Raumnutzungen durch die sogenannten „Bunkerbands“, die eine Abteilung des Förderkreis Junge Musik sind, erfolgen bisher kostenlos. Nach Art. 75 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist die unentgeltliche Überlassung von Gemeindevermögen jedoch unzulässig, ausgenommen sie erfolgt in Erfüllung von Gemeindeaufgaben.
Bei den Bunkerbands ist allerdings keine Gemeinnützigkeit ersichtlich. Ohne den „Bunker“ müssten sie entweder ihre Instrumente in privaten Räumlichkeiten aufbauen oder Probenräume anmieten. 
Im Hinblick darauf sprechen sich die Fraktionen dafür aus, künftig von den Bunkerbands eine Nutzungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Quadratmeter pro Jahr zu erheben.

Beschluss

Für die Raumnutzung im ehemaligen Hilfskrankenhaus durch die sogenannten „Bunkerbands“ wird, beginnend ab dem 01.01.2026 eine Nutzungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Quadratmeter Raumfläche pro Jahr erhoben. Die Gebühr gilt einheitlich für Probenräume und Lagerräume und ist jährlich im Voraus zu zahlen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die GR Hohnl und Peter Wolfsecker beteiligen sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Abstimmung.

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4. Sanierung Tennisplätze - Beauftragung Nachtrag 02

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2025 ö beschließend 4

Diskussionsverlauf

Nach den Vorschriften der Trinkwasserhygiene muss das Trinkwasser im Gebäude vom Beregnungswasser im Außenbereich durch eine Trennstation getrennt werden, um eine Verunreinigung des Trinkwassers zu vermeiden. Dies war vorher so nicht bekannt.
Der zur Umsetzung dieser Vorgaben erstellte Nachtrag der Firma Kutter beläuft sich auf 11.321,12 € brutto.

Beschluss

Dem Nachtrag Nr. 02 der Firma Kutter zum Preis von 11.321,12 € brutto wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündelausschreibungen für die Strom- und Gasbeschaffung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2025 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Die aktuellen Stromlieferverträge enden zum 31.12.2025, sodass die Stromlieferungen für die kommenden Jahre neu ausgeschrieben werden müssen.
In den letzten Jahren hatte sich der Markt Geisenhausen an den von Fa. Kubus in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag durchgeführten Bündelausschreibungen beteiligt.
Laut Rundschreiben des Bayerischen Gemeindetags vom 18.04.2024 hat sich dieser nach über 10 Jahren guter Zusammenarbeit mit der Kubus GmbH für eine Ausschreibung des Dienstleisters entschieden.
Über einen erneuten Wettbewerb sollte laut Bayerischem Gemeindetag insbesondere garantiert werden, dass das von einem Großteil der bayerischen Kommunen in Anspruch genommene Beschaffungsangebot die veränderten Energiemarktbedingungen bestmöglich berücksichtigt. 
Nach einem intensiven Wettbewerb hat sich die Bayerischer Gemeindetag Kommunal GmbH, Tochtergesellschaft des Bayerischen Gemeindetags, nach den Wertungskriterien für die enPORTAL GmbH mit Sitz in Pronstorf, Schleswig-Holstein als neuen Partner zur Durchführung der Bündelausschreibungen entschieden.
Für die Teilnahme an der nächsten Bündelausschreibungsrunde ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der enPORTAL GmbH und eine Bevollmächtigung erforderlich.
Außerdem sind der enPORTAL GmbH und der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH mitzuteilen, welche Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten sind.
Zur Auswahl stehen: Graustrom (Ökostromanteil ist bei jedem Stromlieferanten unterschiedlich), 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote oder 100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote.
Der Stromverbrauch aller gemeindlicher Abnahmestellen betrug im Jahr 2024 ca. 680.000 kwh; Auf Basis dieses Verbrauchs und anhand der Angaben von enPORTAL würden sich bei den beiden Varianten mit Ökostrom (Stand KW 12/2025) folgende Mehrpreise im Vergleich zum Graustrom ergeben:
  • Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. 816 € bis 1.380 € jährlich (je nach Bezugsjahr),
  • Ökostrom mit Neuanlagenquote: zusätzlich ca. 140 € bis 350 € jährlich, aber: gegebenenfalls weitere Mehrkosten bezogen auf den Energiepreis, da sowohl die Anzahl der teilnehmenden Kommunen (und damit die ausgeschriebenen Strommengen) als auch die Bieterbeteiligung bei dieser Variante in der Regel deutlich geringer sind.

In den letzten Jahren hatte sich der Marktgemeinderat für Ökostrom ohne Neuanlagenquote entschieden. Aufgrund der zu erwartenden höheren Bieterbeteiligung schlägt die Verwaltung die Variante „Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ vor.
Die Kosten für die Ausschreibung werden bei ca. 2.035 € brutto liegen.

Beschluss 1

Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie und Gas über sein web-basiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPORTAL GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten: Es soll 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 6

Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Fortschreibung Regionalplan - Neufassung Kapitel B VI Energie; Anpassung Kapitel B I Natur und Landschaft - Beteiligungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2025 ö 6

Diskussionsverlauf

Die zur Stellungahme vorliegende Fortschreibung des Regionalplans dient der Anpassung an die Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern vom 01.06.2023. Das betrifft insbesondere die Festlegung der Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen. Das Kapitel B VI Energie wird neu gefasst und das Kapitel B I Natur und Landschaft wird angepasst.
Durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) wird vorgegeben, welche Flächenanteile in den Bundesländern verbindlich für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgewiesen werden müssen. Für Bayern sind dies 1,1 % der Landesfläche bis zum 31.12.2027. Dieser Beitrag muss von allen Planungsregionen geleistet werden. Angesichts des im WindBG festgelegten weiteren Flächenbeitragswertes bis zum 31.12.2032 von bayernweit 1,8 % der Landesfläche ist es das Ziel des Planungsverbandes Landshut, einen Flächenbeitragswert von 1,8 % plus X zu erreichen. Bei Nichterfüllung der Flächenbeitragswerte würde nach 2027 eine generelle Privilegierung der Windkraft im Außenbereich erfolgen. Im vorgelegten Entwurf sollen 160 Bereiche und damit 2,5 % der Regionsfläche als Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen werden.
Im Gemeindegebiet von Geisenhausen bzw. an der Grenze zum Gemeindegebiet sind acht Vorranggebiete für Windenergieanlagen geplant: LA32 Untergangkofen, LA34 Neutenkam, LA35 Lampeln, LA36 Aukam, LA37 Fimbach, LA38 Salksdorf, LA39 Diemannskirchen und LA42 Schwatzkofen.
Im Kapitel B I Natur und Landschaft des Regionalplans wird die Bedeutung der Wälder von einzigartig auf hoch herabgestuft. Ebenso wird die langfristige Erhaltung der größeren Waldkomplexe von einer herausragenden auf eine wichtige Bedeutung reduziert. Insgesamt wird im gesamten Kapitel die Bedeutung und der Schutz der Wälder zugunsten der Errichtung von Windenergieanlagen vermindert.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Fortschreibung des Regionalplans zur Kenntnis und beschließt, keine Stellungnahme abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2025 ö 7

Diskussionsverlauf

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8. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2025 ö 8

Diskussionsverlauf

2. Bgm. Kaschel: Ca. 100 m vor Haunersdorf liegt Abfall im Graben neben dem Radweg.
GRin Weindl: Anschreiben an Haus- und Wohnungseigentümer von Leerständen durch die Gemeinde zulässig?
GRin Dachs: Mangelhafte Sauberkeit des WC am Friedhof. Dem widersprechen sowohl Bgm. Reff und auch weitere Gemeinderäte aufgrund eigener Feststellungen.

Datenstand vom 28.05.2025 15:15 Uhr