Datum: 31.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 28.01.2025
2 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
2.1 Zusammenlegung Hörlkam 2010: Änderungen im Straßen- und Wegebestand durch Verlegungen, Neuwidmungen, Umstufungen und Einziehungen diverser Strecken
2.2 Einziehung der nördlichen Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Reitlohweg nördlich von Helmsdorf
2.3 Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Haiderweg zwischen Loh und Haid
2.4 Hinzuwidmung der westlichen Teilstrecke (Anwandweg nördlich der B 299) des öffentlichen Feld- und Waldweges westlich von Johannesbergham
2.5 Teilabstufung der Gemeindeverbindungsstraße Helmsauer Straße ab Mellenberg Richtung Schwatzkofen (Gemeindegrenze am Waldrand)
2.6 Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Salksdorferweg nördlich von Lochham
2.7 Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Brandlmeierackerweg wegen Überbau durch die Bundesstraßenumgehung der B 299
2.8 Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Allmannsbergerweg
2.9 Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Reitherweg
2.10 Widmung des Treppenweges ab der Holzhausener Straße zum St.-Theobald Park
3 Behandlung der Bauanträge
3.1 Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Lagerhalle und Garagen, Fl.-Nr. 918/2, Gemarkung Holzhausen, Hermannskirchen 46 1/3
3.2 Neubau von zwei Stellplätzen sowie zwei Stellplätze für Motorräder und zwei Absetzcontainer, Fl.-Nr. 938, Gemarkung Holzhausen, Hermannskirchen
3.3 Neubau eines Wohngebäudes mit zwei ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Fl.-Nr. 35, Gemarkung Geisenhausen, Landshuter Straße 24
3.4 Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 566, Gemarkung Salksdorf, Feichten 40
3.5 Überdachung Lagerplatz für Schreinerei (Folientunnel), Fl.-Nr. 938/5, Gemarkung Holzhausen, Hermannskirchen 46 1/3
3.6 Anbau an das bestehende Betriebsgebäude im EG zur Erweiterung der Küche und Errichtung eines Pförtnerhauses, Fl.-Nr. 764/5, Gemarkung Geisenhausen, Dieselstraße 1
3.7 Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Fl.-Nr. 571/5, Gemarkung Geisenhausen, Lisztstraße 10
4 Rathaus - Auftragsvergabe Nahwärmeanschluss
5 Brücke Höhenberg Nr. 39 - Nachtrag 04
6 Bebauungsplan Stockberg I - Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
7 Informationen
8 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 28.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 28.01.2025 findet die Zustimmung des Gremiums.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderätin Kaletta ist noch nicht anwesend.

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2. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö 2
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2.1. Zusammenlegung Hörlkam 2010: Änderungen im Straßen- und Wegebestand durch Verlegungen, Neuwidmungen, Umstufungen und Einziehungen diverser Strecken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö beschließend 2.1

Diskussionsverlauf

Das obige Zusammenlegungsverfahren wurde mit dem Ziel durchgeführt sämtliche im Verfahrensgebiet arrondierten Grundstücke durch öffentliche Straßen oder Wege anzubinden. Demzufolge wurde es erforderlich Wege zum Teil neu zu bauen, zu verlegen oder auch aufzulassen. Insgesamt wurden eine Gemeindeverbindungsstraße, zwei Ortsstraßen (in Hörlkam) und neunzehn öffentliche Feld- und Waldwege ausgewiesen. Gemäß dem Textteil zum Zusammenlegungsplan Seite 5 von 2001 wurde festgelegt, dass soweit noch Widmungen, Umstufungen und Einziehungen erforderlich sind, diese von der Gemeinde verfügt werden. Dies bedeutet, dass Änderungen beschlussmäßig durchgeführt werden müssen.

Beschluss

Nachfolgende Maßnahmen sind im Zuge des Zusammenlegungsverfahrens Hörlkam zu beschließen (jew. Gemarkung Salksdorf):

a. 2 Ortsstraßen in Hörlkam wurden übernommen

b. von den 3 Gemeindeverbindungsstraßen blieb eine erhalten (Hauptstrecke zur Gemeindeverbindungsstraße Straße nach Eging) und zwei zu öffentl. Feld- und Waldwegen umgestuft. Die westliche Nebenstrecke Fl.Nr. 1169 und südl. Teilstrecke Fl.Nr. 1146 bis Ortsstraße Fl.Nr. 1149 wurde bereits 1981 gelöscht.

c. von der durchgehenden Gemeindeverbindungsstraße Rampoldsdorf – Hörlkam wurde der westliche Teil Fl.Nr. 1156 im Zuge der Flurneuordnung zum öffentl. Feld- und Waldweg umgestuft, was jedoch eine Zweiteilung Gemeindestraße/Feldweg der Straße bedeutet. Der ursprüngliche Zustand wird durch Aufstufung der Weg Fl.Nr. 1156 gemäß Art. 7 BayStrWG zur Gemeindeverbindungsstraße wiederhergestellt.

d. der alte Feldweg „Weg nach Obergangkofen (Blatt 45 alt Salksdorf) bleibt erhalten.

e. vom alten Feldweg „Holzgassenweg“ (Blatt 62 alt Salksdorf) wird die östliche Teil strecke ab Weg Fl.Nr.1146 bis Weg Fl.Nr. 1130 gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen.

f. Widmung nachfolgender Wege gemäß Art. 6 BayStrWG und Neuordnung:

Bezeichn,
Fl.Nr.
Anfang
Ende
Länge km
Bemerkung

Hagenauer Feld
913
Gde.gr. Kumhausen
W-Ende Weg Fl.Nr. 1114
0,640
Neuordnung aus 62 alt
Nähe Hörlkam
1101
Gde.gr. Kumhausen
Einmünd. in Fl.Nr. 616
0,180
Widmung
Nähe Hörlkam
1102/1
Abzweig. von Fl.Nr. 1103
Einmünd. in Fl.Nr. 616
0,095
Widmung
Nähe Hörlkam
1103+ 1146 T.
Einmünd. v. O. Fl.Nr. 1149
Gde.gr. Kumhausen
1,080
Widmung
Nähe Hörlkam
1106 1114
Gde.gr. Kumhausen
Einmünd. in Fl.Nr. 1146
0,720
Neuordnung aus 62 alt + Widmung
Nähe Hörlkam
1120/1
Abzweig. von Fl.Nr. 1146
Einmünd. in Fl.Nr. 1103
0,315
Widmung
Nähe Hörlkam
1127/1
Abzweig. von Fl.Nr. 1130
Fl.Nr. 1125
0,045
Widmung
Nähe Hörlkam
1129
Abzweig. von Fl.Nr. 1130
Fl.Nr. 809
0,135
Widmung
Nähe Hörlkam
1130 616
O. Nord Fl.Nr. 1141
Gde.gr. Kumhausen
1,065
wie vor
Nähe Hörlkam
1132
Abzweig. von Fl.Nr. 1156
Fl.Nr. 613
0,950
Widmung
Nähe Hörlkam
1133
Abzweig. von Fl.Nr. 1130
Einmünd. in Fl.Nr. 1132
0,430
Widmung
Stützenbrucker Feld
1146/1
Abzweig. von Fl.Nr. 1146
Fl.N. 1167
0,065
Widmung
Stützenbrucker Feld
1146/2
Fl.Nr. 906
Einmünd. in Fl.Nr. 1146
0,695
Widmung
Stützenbrucker Feld
1156


0,405
vgl. Punkt c.
Stützenbrucker Feld
1169+ 1146 T
Abzweig. von GV  Straße nach Eging
Einmünd. v. O. Fl.Nr. 1149
0,570
Widmung vorm. GV
Stützenbrucker Feld
1183
Fl.Nr. 1181
Einmünd. in Fl.Nr. 1146/2
0,170
Widmung
Stadelwiese
1186
Abzweig. von GV zur Stützenbr. Mühle
Gmkg.grenze Holzhausen
0,335
Widmung

g. sämtliche öffentliche Feld- und Waldwege sind nicht ausgebaut und gemäß Art. 54 BayStrWG somit in der Baulast der Beteiligten (Anlieger). 

h. für sämtliche Straßen und Wege ergeben sich keine Widmungsbeschränkungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderätin Kaletta ist noch nicht anwesend.

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2.2. Einziehung der nördlichen Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Reitlohweg nördlich von Helmsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö beschließend 2.2

Diskussionsverlauf

Der ca. 250 Meter lange obige öffentl. Feldweg (Fl.Nr. 1349/2 Teilstr. Gemarkung Diemannskirchen) an der Gemeindeverbindungsstr. Feldmühle - Reith ist inexistent und wird von keinem der Anlieger zur Erreichung des eigenen Grundstücks benötigt und kann somit eingezogen werden.

Beschluss

Der öffentl. Feld- und Waldweg Reitlohweg, ab Südecke Fl.Nr. 1349 bis Nordende Weg Fl.Nr. 1349/2 jew. Gemarkung Diemannskirchen an der Gemeindegrenze Kröning, hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurden keine Einwände hervorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderätin Kaletta ist noch nicht anwesend.

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2.3. Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Haiderweg zwischen Loh und Haid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö beschließend 2.3

Diskussionsverlauf

Der ca. 650 Meter lange obige Feld- und Waldweg existiert in der Natur nicht mehr. Der Weg liegt zwischen zwei öffentlichen Wegen und die Felder aller Beteiligten sind davon erreichbar. Er kann somit eingezogen werden.

Beschluss

Der öffentliche Feld- und Waldweg Haiderweg über Weg Fl.Nr. 759/2 und über die Fl.Nrn. 748 und 775 jew. Gemarkung Diemannskirchen zwischen den Ortsteilen Loh und Haid wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurden keine Einwände hervorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderätin Kaletta ist noch nicht anwesend.

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2.4. Hinzuwidmung der westlichen Teilstrecke (Anwandweg nördlich der B 299) des öffentlichen Feld- und Waldweges westlich von Johannesbergham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö beschließend 2.4

Diskussionsverlauf

Im Zuge der Verlegung der B 299 in Johannesbergham (vgl. Umstufungsvereinbarung vom 18.06.1999) wurde die westliche Verlängerung der neu entstandenen Gemeindeverbindungsstraße bei Geisenhausen bis gegenüber der Abzweigung der Gemeindeverbindungsstraße nach Westersbergham zum ca. 250 m langen ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg in der Baulast des Marktes Geisenhausen abgestuft. Die ca. 175 m lange nicht ausgebaute westliche Verlängerungsstrecke zur Erschließung der Fl.Nr. 130/2 Gemarkung Bergham soll noch ebenfalls als Teil dieses ausgebauten Feldweges nachgewidmet werden.

Beschluss

Die nicht ausgebaute gemeindeeigene Verlängerungsstrecke des bisherigen ausgebauten Feldweges (Fl.Nr. 300/2 Gemarkung Bergham), ab gegenüber der Abzweigung der Gemeindeverbindungsstraße nach Westersbergham bis NW-Ende Weg Fl.Nr. 300/2 Gemarkung Bergham, soll entsprechend der Verkehrsbedeutung als Bestandteil des seit 1999 bestehenden ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges „Anwandweg nördlich der B 299 westlich Johannesbergham“ gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG gewidmet werden, zweckmäßigerweise ebenfalls in der Baulast des Marktes Geisenhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderätin Kaletta ist noch nicht anwesend.

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2.5. Teilabstufung der Gemeindeverbindungsstraße Helmsauer Straße ab Mellenberg Richtung Schwatzkofen (Gemeindegrenze am Waldrand)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö beschließend 2.5

Diskussionsverlauf

Die westlich von Mellenberg gelegene Teilstrecke (Weg Fl.Nr. 1132/2 Gemarkung Diemannskirchen) der Gemeindeverbindungsstraße Helmsauer Straße (alt) hat nicht die Verkehrsbedeutung einer Gemeindeverbindungsstraße und ist zum öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen (dient überwiegend der Feld- und Waldbewirtschaftung). Auf Anfrage in der Gemeindeverwaltung Adlkofen ist die Fortsetzung in der Gemarkung Adlkofen (Waldgebiet) nicht als öffentlicher Weg gewidmet, was die Voraussetzung für die Beibehaltung einer Gemeindeverbindungsstraße wäre.

Beschluss

Die westliche Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße Helmsauer Straße (alt), ab Einmündung Weg Fl.Nr. 1124/2 in Weg Fl.Nr. 1097/2 jew. Gemarkung Diemannskirchen bei Mellenberg Hs.Nr. 58 und weiter auf Weg Fl.Nr. 1132/2 jew. Gemarkung Diemannskirchen bis zur Gemeindegrenze Adlkofen, wird entsprechend der Verkehrsbedeutung gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg „Schwatzkofner Feldweg“ ohne Widmungsbeschränkung abgestuft. Die Baulast setzt sich wie folgt zusammen: ab der Einmündung Weg Fl.Nr. 1124/2 bis zur Abzweigung Weg Fl.Nr. 1136/2 jew. Gemarkung Diemannskirchen (0,085 km) übernimmt der Markt Geisenhausen die Baulast wegen der Zufahrt zu der Funk- und Fernmeldeanlage und ab Station 0,085 bis Station 0,480 km (Gemeindegrenze Adlkofen) obliegt die Baulast den Anliegern (Beteiligte). Alle Beteiligten sind mit der Teilabstufung durch Unterzeichnung der Umstufungsvereinbarung einverstanden und die Teilumstufung kann daher umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderätin Kaletta ist noch nicht anwesend.

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2.6. Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Salksdorferweg nördlich von Lochham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö beschließend 2.6

Diskussionsverlauf

Der größtenteils inexistente obige ca. 320 Meter lange Feldweg, abzweigend von der Kreisstraße La 31 bis Waldgrundstück Fl.Nr. 801 Gmkg. Diemannskirchen liegt komplett innerhalb von Grundstücken eines Anliegers. Besagter Weg wurde vor Jahrzehnten verkauft bzw. vertauscht ohne jeweils eingezogen worden zu sein. Weitere Anlieger sind auf diesen Weg nicht angewiesen. Der Weg kann deshalb eingezogen werden.

Beschluss

Der komplette öffentliche Feld- und Waldweg Salksdorferweg Fl.Nr. 803/2 Gemarkung Diemannskirchen zwischen den Ortsteilen Lochham und Sutten wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung der beabsichtigten Einziehung wurden keine Einwände hervorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderätin Kaletta ist noch nicht anwesend.

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2.7. Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Brandlmeierackerweg wegen Überbau durch die Bundesstraßenumgehung der B 299

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö beschließend 2.7

Diskussionsverlauf

Im Zuge der Bundesstraßenumgehung ca. 1990 des Marktes Geisenhausen wurde obiger öffentlicher Feld- und Waldweg größtenteils überbaut und ein kleiner Rest aufgelassen. Die Einziehung dieses Weges ist noch nachzuholen.

Beschluss

Der öffentliche Feld- und Waldweg Brandlmeierackerweg Fl.Nr. 642/2 alt Gemarkung Diemannskirchen wird gemäß Art. 8 BayStrWG wegen Überbau durch die Umgehungsstraße der B 299 eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurden keine Bedenken hervorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderätin Kaletta ist noch nicht anwesend.

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2.8. Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Allmannsbergerweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö beschließend 2.8

Diskussionsverlauf

Der obige Feldweg (Fl.Nr. 1072/2 T. Gmkg. Diemannskirchen) bestand 1963 noch komplett und 2003 noch teilweise. Zwischenzeitlich existiert dieser nicht mehr, ist auch zur Bewirtschaftung der umliegenden Flächen nicht mehr erforderlich und kann somit eingezogen werden.

Beschluss

Der ca. 400 Meter lange öffentliche Feld- und Waldweg Allmannsbergerweg, ab Abzweigung Weg Fl.Nr. 1072/2 von ÖFW Fl.Nr. 1252/2 bis zur Einmündung der Weg Fl.Nr. 1072/2 jew. Gemarkung Diemannskirchen in die Gemeindeverbindungsstr. Allmannsbergerweg, wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurden keine Einwände hervorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderätin Kaletta ist noch nicht anwesend.

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2.9. Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Reitherweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö beschließend 2.9

Diskussionsverlauf

Im Zuge des Straßenausbaues 1971 der Gemeindeverbindungsstr. Straße von Reith nach Helmsau wurde obiger Feldweg (Fl.Nr 1279/3 alt Gemarkung Diemannskirchen) aufgelassen und kann somit jetzt eingezogen werden.

Beschluss

Der damals ca. 200 Meter lange öffentl. Feld- und Waldweg Reitherweg nördlich des Anwesens Reith 47 1/3 hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurden keine Einwände hervorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderätin Kaletta ist noch nicht anwesend.

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2.10. Widmung des Treppenweges ab der Holzhausener Straße zum St.-Theobald Park

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö 2.10

Diskussionsverlauf

Nach Fertigstellung (November 2024) des Treppenweges für obigen Fußweg kann die bereits 2022 vermessene gemeindeeigene Verbindung (vgl. FN 1552 Gemarkung Geisenhausen) zum St.-Theobald Park gewidmet werden.

Beschluss

Der Gehweg (Treppenweg) Fl.Nr. 164/7 Gemarkung Geisenhausen, ab der Hinterkante Gehsteig Fl.Nr. 164/8 Gemarkung Geisenhausen der Holzhausener Straße bis NO-Ende des Weges, mit Anschluss an den St.-Theobald Park wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum selbstständigen beschränkt-öffentlichen Weg „Holzhausener Straße zum St.-Theobald Park“ mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ gewidmet, in der Baulast des Marktes Geisenhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderätin Kaletta ist noch nicht anwesend.

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3. Behandlung der Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö 3
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3.1. Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Lagerhalle und Garagen, Fl.-Nr. 918/2, Gemarkung Holzhausen, Hermannskirchen 46 1/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö beschließend 3.1

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt innerhalb des Dorfgebietes von Hermannskirchen. Es soll ein Betriebsleiterwohnhaus mit Lagerhalle und Garagen entstehen. Die Löschwasserversorgung ist über einen Löschteich auf der gegenüberliegenden Seite der Kreisstraße sichergestellt. Das Abwasser wird in die bestehende Kleinkläranlage eingeleitet. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderätin Kaletta ist noch nicht anwesend.

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3.2. Neubau von zwei Stellplätzen sowie zwei Stellplätze für Motorräder und zwei Absetzcontainer, Fl.-Nr. 938, Gemarkung Holzhausen, Hermannskirchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö beschließend 3.2

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt teilweise im Dorfgebiet von Hermannskirchen und teilweise auf einer Fläche für die Landwirtschaft. Es sollen zwei PKW-Stellplätze und zwei Motorradstellplätze errichtet werden. Außerdem sollen noch zwei Stellplätze für je einen Absetzcontainer errichtet werden. Zwischen den Stellplätzen und der Kreisstraße soll eine Rangierfläche mit wasserdurchlässigem Pflasterbelag entstehen. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderätin Kaletta ist noch nicht anwesend.

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3.3. Neubau eines Wohngebäudes mit zwei ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Fl.-Nr. 35, Gemarkung Geisenhausen, Landshuter Straße 24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö beschließend 3.3

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Fimbacher Feld“ und entspricht nicht den Festsetzungen, da das Gebäude teilweise außerhalb der festgesetzten Baugrenze errichtet wird. Die Bestandsgebäude werden gänzlich abgebrochen und durch einen Neubau mit zwei ambulant betreuten Wohngemeinschaften ersetzt. Je Geschoss wird eine Wohngemeinschaft mit je 12 Appartements untergebracht. Jedes Appartement verfügt über ein eigenes Badezimmer. Zudem stehen Gemeinschaftsräume zur Verfügung. Die Entwässerungsvorgaben des IB Sehlhoffs werden eingehalten. Es wird ein Rückhaltebecken mit einem Rückhaltevolumen von 21,84 m³ errichtet. Es werden 10 Stellplätze auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Über die Zustimmung der Nachbarn liegen keine Informationen vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben und den Abweichungen vom Bebauungsplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderätin Kaletta ist noch nicht anwesend.

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3.4. Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 566, Gemarkung Salksdorf, Feichten 40

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö beschließend 3.4

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Außenbereich auf einer Fläche für die Landwirtschaft. Die Wasser- und Löschwasserversorgung ist über den Markt Geisenhausen sichergestellt. Das Abwasser wird über eine Kleinkläranlage entsorgt. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderätin Kaletta ist noch nicht anwesend.

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3.5. Überdachung Lagerplatz für Schreinerei (Folientunnel), Fl.-Nr. 938/5, Gemarkung Holzhausen, Hermannskirchen 46 1/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö beschließend 3.5

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, teilweise im Dorfgebiet von Hermannskirchen und teilweise auf einer Fläche für die Landwirtschaft. Es soll ein überdachter Lagerplatz für die ortsansässige Schreinerei errichtet werden. Die Löschwasserversorgung ist über einen Löschteich auf der gegenüberliegenden Seite der Kreisstraße sichergestellt. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderätin Kaletta ist noch nicht anwesend.

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3.6. Anbau an das bestehende Betriebsgebäude im EG zur Erweiterung der Küche und Errichtung eines Pförtnerhauses, Fl.-Nr. 764/5, Gemarkung Geisenhausen, Dieselstraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö 3.6

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kreuzfeld-Erweiterung“. Es soll ein Pförtnerhaus errichtet werden. Zudem wird die bestehende Küche am Hauptgebäude des dort ansässigen Gewerbebetriebs erweitert. Die Nachbarunterschriften waren zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht vollständig. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderätin Kaletta ist noch nicht anwesend.

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3.7. Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Fl.-Nr. 571/5, Gemarkung Geisenhausen, Lisztstraße 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö beschließend 3.7

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Fimbacher Feld". Es soll ein Sichtschutz aus WPC mit einer Höhe von 1,80 m entlang der südlichen und westlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Der Sichtschutzzaun ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da er den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Die Einfriedung bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da zum einen die festgesetzte max. zulässige straßenseitige Höhe von 1,20 m überschritten wird und zum anderen müsste die Einfriedung als Holzlatten – und Hanichelzaun bzw. als Maschendrahtzaun ausgeführt werden. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderätin Kaletta ist noch nicht anwesend.

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4. Rathaus - Auftragsvergabe Nahwärmeanschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö 4

Diskussionsverlauf

Das Rathaus soll an die Nahwärmeversorgung angeschlossen werden. Fa. BEU & Co.KG hat hierfür den Gestattungsvertrag vorgelegt. Die einmalige Anschlussgebühr für die Übergabestation 148 KW beträgt brutto 28.270,23€, die jährliche Grundgebühr beträgt brutto 41,65 € je KW, die jährliche Zählergebühr beträgt 160,65 € und die Verbrauchskosten liegen bei brutto 11,9 ct pro KW/h. Mit der vorgesehenen Größe der Übergabestation kann auch der Wärmebedarf für eine Rathauserweiterung abgedeckt werden. Nach der Inbetriebnahme der Wärmeleitung wird ein Wärmeliefervertrag abgeschlossen.

Beschluss

Das Rathausgebäude soll an die Nahwärmeversorgung angeschlossen werden und dem Gestattungsvertrag der Fa. BEU GmbH & Co.KG mit der Anschlussgebühr über 28.270,23 € brutto wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Brücke Höhenberg Nr. 39 - Nachtrag 04

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Der zu entfernende Boden war stellenweise sehr stark durchwurzelt. Der Ausbau des Materials wurde dadurch erheblich erschwert. Der Nachtrag enthält eine Zulage zur LV-Position für den dadurch entstehenden Mehraufwand, welcher bei der Kalkulation nicht ersichtlich war. 
Die Asphaltdeckschicht im Anschluss an die Brücke wurde durch die Bauarbeiten beschädigt bzw. abgenutzt. Diese wurde im Zuge der Maßnahme erneuert. Der Nachtrag enthält das abfräsen, abfahren und entsorgen der Bestandsdeckschicht. Das Erstellen der neuen Deckschicht wurde über die vorhandenen LV-Positionen abgerechnet.  
Im Nachtrag ist außerdem ein Bestandsplan mit den zugehörigen Vermessungsarbeiten enthalten. Dieser wurde auch für die Abnahme der wasserrechtlichen Belange verwendet.  

Beschluss

Dem Nachtrag Nr. 04 der Firma Breiteneicher zum Preis von 6.295,42 € brutto wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan Stockberg I - Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö 6

Diskussionsverlauf

Der Entwurf zum Bebauungsplan Stockberg I musste nochmals geändert werden. Hierfür gab es am 12.03.2025 einen Besprechungstermin mit dem IB PLANTEAM und der Bauabteilung. Daraufhin wurden private Zugänge bei den Terrassenhäusern 33 - 36 sowie 41 – 44 eingearbeitet. Das geplante Wegenetz wurde angeglichen. Ein neuer Fußweg zwischen den Parzellen 6 und 7 zur Pflege der Grünflächen zwischen den Dauerkleingärten und dem Irlacher Graben wurde aufgenommen. Textliche Festsetzungen wurden optimiert und ergänzt. Die Ausgleichsflächenberechnung wurde vom IB Längst aktualisiert.

Beschluss

Der Entwurf und die Begründung in der Fassung vom 27.03.2025 werden gebilligt. Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB erneut einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö 7

Diskussionsverlauf

keine 

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8. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.03.2025 ö 8
Datenstand vom 03.06.2025 09:32 Uhr