Datum: 19.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 15.12.2020
2 Antrag der OneSolar International GmbH auf Bauleitplanung für eine Freiflächen-PV-Anlage Nähe Oedgarten, Unterrettenbach und Aign
3 Bebauungsplan "Theobaldshöhe-West" - Satzungsbeschluss
4 Kinderkrippe an der Vils - Auftragsvergabe Schreinerarbeiten für Einbaumöbel und Küche
5 Leerrohrverlegung für Breitbanderschließung im Zuge der Sanierung von Mozart- und Lortzingstraße sowie grundsätzlich
6 Ersatzneubau Brücke und Sanierung eines Teilstücks der Ortsdurchfahrt Holzhausen - Auftragsvergabe
7 Ersatzneubau Brücke und Sanierung eines Teilstücks der Ortsdurchfahrt Holzhausen - weitere Beauftragung Ingenieurbüros
8 Informationen
8.1 Mehrkosten Kanalanschluss neues Sportgelände
8.2 Neubau Freibad-Eingangsgebäude - Beauftragung Kassenautomat
8.3 Kauf Opel Vivaro Kombi für den Bauhof
9 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 15.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2021 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderats vom 15.12.2020 findet die Zustimmung des Gremiums.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Antrag der OneSolar International GmbH auf Bauleitplanung für eine Freiflächen-PV-Anlage Nähe Oedgarten, Unterrettenbach und Aign

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Die OneSolar International GmbH aus 84174 Eching beantragt die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans für Photovoltaik. Herr Hinz, Geschäftsführer der OneSolar erläutert dies anhand eines Konzeptentwurfes. Danach soll auf der Fl.-Nr. 810 der Gemarkung Bergham eine Freiflächen-PV-Anlage mit ca. 10 MW errichtet werden, die jährlich ca. 12 Mio. kWh Sonnenstrom produziert. Das Grundstück Fl.-Nr. 811 soll als Ausgleichsfläche genutzt werden. Die Grundstücke befinden sich südlich und nördlich der Bahnlinie bei Oedgarten, Unterrettenbach und Aign und haben insgesamt eine Größe von ca. 15 ha. Die reine Modulfläche wird mit ca. 8 ha angegeben. Angedacht ist, die Grundstücke auch nach Errichtung der PV-Anlagen landwirtschaftlich zu nutzen, z.B. mit Freilandhühnerhaltung, Schafhaltung, Mutterkuhhaltung oder Ähnlichem. Um dies zu ermöglichen, sollen die Module höher als normal angebracht werden und zwar auf einer Höhe von maximal 3,40 bis 3,80 Metern. Ackerbau hingegen ist nicht vorgesehen, weil dann die Module deutlich höher angebracht werden müssten, damit mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen darunter gefahren werden kann. Die Konstruktion wird auf Dreh- oder Rammfundamenten aufgebaut, die später schnell rückbaubar sind, keine Betonfundamente. Herr Hinz garantiert, dass Gewerbesteuer, die durch die Anlage erwirtschaftet wird, zu 100 % der Standortgemeinde zufließen wird. Bürgerbeteiligung sei der Firma OneSolar sehr wichtig und man wolle auch noch das Gespräch mit der örtlichen Bürgerenergiegenossenschaft suchen. Notwendige ökologische Ausgleichsflächen würden vom Investor angelegt und auch ein ständiges Monitoring durchgeführt.
Wunschgemäß wird die OneSolar eine 3-D-Animation der geplanten Anlage erstellen und vorlegen.
Auf Nachfrage erklärt der Vorsitzende, dass für die Bauleitplanung ca. 12 Monate anzusetzen sind. Sollten weitere derartige Anträge eingehen, habe stets die Gemeinde die Entscheidungshoheit und könne immer im Einzelfall prüfen und entscheiden, ob die Bauleitplanung durchgeführt wird. Wichtig sei ihm, dass sich die Anlage in die Landschaft einfügt und die Nachbarschaft nicht belastet wird.

Der Marktgemeinderat steht dem Vorhaben der OneSolar GmbH positiv gegenüber. Bevor der Aufstellungsbeschluss gefasst wird, ist noch ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.

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3. Bebauungsplan "Theobaldshöhe-West" - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2021 ö 3

Diskussionsverlauf

In der Sitzung des Bauausschusses vom 23.07.2020 wurden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Fachstellenanhörung vorgebrachten Bedenken und Anregungen erörtert und, soweit erforderlich, beschlussmäßig behandelt. Das Architekturbüro Leukert & Riedl hat die daraus resultierende Endfassung des Bebauungsplans erstellt.

Beschluss

Der Bebauungsplan " Theobaldshöhe-West " wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Kinderkrippe an der Vils - Auftragsvergabe Schreinerarbeiten für Einbaumöbel und Küche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 4

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der freihändigen Vergabe wurden 10 Firmen beteiligt, von denen zwei ein Angebot abgegeben haben. Mindestbieter ist die Schreinerei Thomas Hartig aus Bad Birnbach mit einer geprüften Angebotssumme von 39.453,00 € netto. Die Kostenberechnung des Architekturbüros beläuft sich auf 44.537,82 € netto.

Beschluss

Der Auftrag über 39.453,00 € netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer wird an die mindestbietende Schreinerei Thomas Hartig aus Bad Birnbach vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Leerrohrverlegung für Breitbanderschließung im Zuge der Sanierung von Mozart- und Lortzingstraße sowie grundsätzlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2021 ö 5

Diskussionsverlauf

Die Mozartstraße und die Lortzingstraße sollen dieses Jahr saniert werden. Die Planung bezüglich Straße, Kanal und Wasserleitung wurde bereits im Gemeinderat vorgestellt und genehmigt. In diesem Zusammenhang ist die Frage aufgetreten, ob bei den Baumaßnahmen auch gleich vorsorglich ein Leerrohr für eine spätere Glasfasererschließung mit verlegt werden soll. Ein TK-Anbieter zeigt inzwischen Interesse, selbst Glasfaserleitungen mit zu verlegen, wenn ausreichend Interesse bei den Anwohnern besteht. Dazu wird demnächst eine Befragung der Anlieger erfolgen.
  1. Leerrohrverlegung im öffentlichen Straßengrund:
    Vom Beratungsbüro Corwese, das den Markt Geisenhausen in Sachen Breitbandausbau seit Jahren begleitet, wurde die Mitverlegung empfohlen, eine Vorplanung erstellt und eine Kostenschätzung übersandt. Für die Verlegung des Leerrohrs in öffentlichem Grund einschließlich der Abzweige für (ggf. spätere) Hausanschlüsse werden ca. 20.000 € zzgl. die Kosten für Tiefbauleistungen geschätzt.
    Zwischenzeitlich wurde auch noch die IST-Versorgung im besagten Bereich weitergehend analysiert. Nach Datenlage des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wären demnach im überwiegenden Teil der Mozartstraße und der gesamten Lortzingstraße 500 Mbit und mehr im Download verfügbar. Nur einige Anwesen an der Mozartstraße hätten „nur“ 30 – 100 Mbit. Diese Information wurde durch Corwese auf Nachfrage weiter anbieterbezogen konkretisiert und führt zu der Erkenntnis, dass eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde zur Leitungsverlegung aufgrund der Vorschrift des § 77i Abs. 7 Telekommunikationsgesetz nicht besteht, weil eine bedarfsgerechte Versorgung existiert.
    Nichts desto trotz wird von Corwese im Hinblick auf künftigen Bedarfe empfohlen, Leerrohre für die Glasfasererschließung im öffentlichen Grund im Zuge der Baumaßnahme auf Kosten der Gemeinde vorausschauend verlegen zu lassen, sofern kein TK-Anbieter dies eigenwirtschaftlich tut. Dies spart Tiefbaukosten, die der teuerste Aspekt beim Breitbandausbau sind, reduziert damit die Ausbaukosten für einen TK-Netzbetreiber und die Glasfaser-Erschließung wird für einen Netzbetreiber attraktiver. Ferner kann die Leerrohrverlegung dazu beitragen, Aufbrüche der sanierten Straße zu vermeiden, falls einer der Anbieter in den nächsten Jahren die Glasfasererschließung vorhaben sollte.
  2. Leerrohr-Hausanschlüsse
    Sofern der Leerrohrverlegung im öffentlichen Grund zugestimmt wird, stellt sich dann noch die Überlegung, wie hinsichtlich der Schaffung von Leerrohr-Hausanschlüssen verfahren wird.
    Ob ein Hausanschluss tatsächlich gebaut wird, ist alleinige Entscheidung der Eigentümer, würde sich aber zumindest dort aufdrängen, wo sowieso der Wasserleitungs-Hausanschluss erneuert wird.
    Da für die Baumaßnahmen und insbes. die Leerrohrverlegung für eine spätere Glasfaserversorgung – im Gegensatz zu den in den Breitbandausbaumaßnahmen für unterversorgte Gebiete – keine staatliche Förderung gewährt wird, scheidet nach Auffassung der Verwaltung die komplette Kostentragung der Gemeinde für Hausanschlüsse aus.
    Somit kämen folgende Ansätze in Frage:
    - Vollständige Kostentragung durch die Grundstückseigentümer, entweder durch direkte Vereinbarung mit dem beauftragten Tiefbauunternehmen oder durch Weiterverrechnung der Kosten der Gemeinde,
    - Bezuschussung der von den Grundstückseigentümern zu tragenden Kosten durch die Gemeinde,
    - Beteiligung der Eigentümer an den Kosten des Hausanschlusses mit einer Pauschale oder nach individueller Ermittlung.
    Unabhängig von der Kostentragung ist zu berücksichtigen, dass mit der Verlegung von Leerrohren durch die Gemeinde und ggf. Herstellung von Hausanschlüssen keinerlei verbindliche Zusagen gegeben werden können, ob überhaupt oder ggf. wann ein TK-Anbieter tatsächlich jemals das gemeindliche Leerrohr anmietet und eine Glasfasererschließung durchführen wird.
    Die Verwaltung hält es für den sachgerechtesten Ansatz, dass bei nicht staatlich geförderter (d.h. außerhalb von Ausschreibungen für unterversorgte Gebiete) Leerrohrverlegung die Kosten der Hausanschlüsse ab Grundstücksgrenze komplett durch die Eigentümer zu tragen sind. Dies wird lt. Auskunft von Corwese auch andernorts so gehandhabt. Die Eigentümer können sich dann von der ausführenden Baufirma individuelle Angebote erstellen lassen und die Leistung ggf. direkt beauftragen und mit der Firma abrechnen.
  3. Grundsatzentscheidung für Leerrohrverlegung bei künftigen Straßensanierungen:
    Über die aktuell anstehende Straßensanierung hinaus ist weitergehend zu überlegen, ob künftig bei vergleichbaren Straßensanierungen der Gemeinde generell ein Leerrohr für eine spätere Glasfasererschließung mitverlegt werden soll.

Beschluss 1

Im Zuge der Sanierung der Mozartstraße und der Lortzingstraße wird in öffentlichem Grund bis zu den Grundstücksgrenzen ein Leerrohr für eine künftige Glasfasererschließung mitverlegt, sofern kein TK-Anbieter dies eigenwirtschaftlich durchführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Fischer beteiligt sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Beratung und Abstimmung.

Beschluss 2

Die Herstellung von Leerrohr-Hausanschlüssen im Zuge der Sanierung der Mozartstraße und der Lortzingstraße ist durch die Grundstückseigentümer direkt gegenüber der Baufirma zu beauftragen und zu bezahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Fischer beteiligt sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Beratung und Abstimmung.

Beschluss 3

Bei Sanierungsmaßnahmen im Bereich von Straßen, wo noch keine Glasfaser-Infrastruktur vorhanden ist, werden künftig durch die Gemeinde grundsätzlich Leerrohre im öffentlichen Straßengrund mitverlegt, sofern nicht ein TK-Anbieter die Baumaßnahme dazu nutzen möchte, eigenwirtschaftlich entsprechende Leitungen neu zu verlegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Ersatzneubau Brücke und Sanierung eines Teilstücks der Ortsdurchfahrt Holzhausen - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden 12 Firmen beteiligt, von denen 5 zur Submission am 13.01.2021 ein Angebot abgegeben haben. Mindestbieter ist die Fa. Wadle Bauunternehmung GmbH aus Altheim mit einer geprüften Angebotssumme von 290.460,16 € brutto. Die Kostenberechnung der planenden Ingenieurbüros beläuft sich auf 247.935,31 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 290.460,16 € brutto wird an die mindestbietende Firma Fa. Wadle Bauunternehmung GmbH aus Altheim vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Ersatzneubau Brücke und Sanierung eines Teilstücks der Ortsdurchfahrt Holzhausen - weitere Beauftragung Ingenieurbüros

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2021 ö 7

Diskussionsverlauf

Die Ingenieurbüros Bulhoes (Verkehrsanlagen) sowie Schäfer + Merkin (Ingenieurbauwerk + Tragwerksplanung) sind bisher jeweils bis Leistungsphase 7 für die Objektplanung und Lph 6 für die Tragwerksplanung nach HOAI beauftragt. Für die Bauausführung werden noch die weiteren Leistungsphasen benötigt.

Beschluss

Das Ingenieurbüro Bulhoes wird mit den Leistungsphasen 8 und 9 sowie der örtlichen Bauüberwachung nach HOAI für die Planung Verkehrsanlagen beauftragt. Das IB Schäfer + Merkin wird mit den Leistungsphasen 8 und 9 sowie der örtlichen Bauüberwachung für die Planung Ingenieurbauwerk-Brücke und der Erstellung eines Bauwerksbuchs beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2021 ö 8
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8.1. Mehrkosten Kanalanschluss neues Sportgelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2021 ö informativ 8.1

Diskussionsverlauf

Für den Bau des Kanalanschlusses des neuen Sportgeländes fielen Mehrkosten in Höhe von 8.710,23 € brutto an. Die Bewirtschaftungsbefugnis des 1. Bürgermeisters bezüglich der Mehrkosten wurde um 184,35 € überschritten. Um die Schlussrechnung noch 2020 abwickeln zu können, wurde vom 1. Bürgermeister am 17/18.12.2020 die Zustimmung vom 2. Bürgermeister Kaschel und 3. Bürgermeister Staudinger eingeholt und erteilt.

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8.2. Neubau Freibad-Eingangsgebäude - Beauftragung Kassenautomat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2021 ö informativ 8.2

Diskussionsverlauf

Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat wurde nach vorheriger Abstimmung der drei Bürgermeister der Auftrag für einen Kassenautomaten für das Freibad über 38.702,58 € netto zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer an die wirtschaftlichste Firma Bavaria Zeitdienst vergeben.

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8.3. Kauf Opel Vivaro Kombi für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2021 ö informativ 8.3

Diskussionsverlauf

Als Ersatzbeschaffung für den Opel Vivaro Kombi des Bauhofes, Baujahr 11/2007, wurde dem Autohaus Grünberger, Geisenhausen, am 05.01.2021 der Auftrag für einen neuen Opel Vivaro Kombi zum Bruttopreis von 25.990,00 € erteilt.

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9. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2021 ö 9

Diskussionsverlauf

Datenstand vom 26.02.2021 09:57 Uhr