Datum: 23.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 23.02.2021
2 Ansiedlung Autohaus Schober – Vorstellung Philosophie, Vorhaben und Herausforderung
3 Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans für einen Solarpark bei Ödgarten - Aufstellungsbeschlüsse
4 Sanierung Mozartstraße und Lortzingstraße - Auftragsvergabe
5 Sanierung Mozartstraße und Lortzingstraße - Weiterbeauftragung Ingenieurbüro
6 Kinderkrippe an der Vils, Außenanlagen - Auftragsvergabe
7 Bündelausschreibung Strombeschaffung für die Jahre 2023 bis 2025 - Entscheidung über die Stromart
8 Änderung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
9 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist
10 Informationen
11 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 23.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2021 ö 1

Diskussionsverlauf

GR Vögl beantragt, in der Sitzungsniederschrift zu ergänzen, dass die Möglichkeit der Verbreiterung der Ortsdurchfahrt Rampoldsdorf geprüft wird.

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderats vom 23.02.2021 wird mit der vorstehenden Ergänzung genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Ansiedlung Autohaus Schober – Vorstellung Philosophie, Vorhaben und Herausforderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Herr Joachim Schober, Inhaber und Geschäftsführer des TOYOTA-Autohauses Schober, informiert den Gemeinderat über die geplante Ansiedlung in Geisenhausen. Er zeigt den vorgesehenen Grundriss und Ansichten der Gebäude und Einrichtungen auf, die auf dem 2019 erworbenen Gewerbegrundstück an der B 299 errichtet werden sollen. Geplant ist ein „Leuchtturmprojekt“, das beweisen soll, wie die Gebäude ausschließlich mit Sonnenenergie betrieben werden können und auch die Mobilität mit Wasserstoff autark gewährleistet wird. Dazu werden die Dachflächen des Autohauses und der Wasserstofftankstelle komplett mit Solarmodulen belegt. Die Wasserstofftankstelle soll nicht nur für die Betankung von PKW, sondern auch für Busse und LKW ausgelegt werden. Der Wasserstoff wird ausschließlich durch Elektrolyse von Wasser durch den aus den PV-Anlagen gewonnenen Strom erzeugt. Dieser grüne Wasserstoff dient dann als Heizenergieträger, Überschussstromspeicher und zur Betankung von Brennstoffzellenfahrzeugen. Das Projekt soll zur Einsparung von jährlich 140 Tonnen CO2 beitragen und hat einen Wasserstoffspeicherbedarf von 800 kg in Tanks. Ausführlich geht Schober auch auf seine Motivation ein, das Thema „Wasserstoff“ so intensiv zu verfolgen, die auf der Überzeugung basiert, die Welt müsse klimaneutral werden. Ferner spricht er über sein Unternehmen „Hy-Schober“, das zentraler Bestandteil des Modellprojekts LA-MUC-EBE innerhalb von „Hy-Bayern“ sei und seine vielfältigen Aktivitäten in Sachen Wasserstoffinitiative.
Das Projekt in Geisenhausen habe ein Investitionsvolumen in zweistelliger Millionenhöhe. Das Finanzierungskonzept dafür stehe bislang zu 70 %, für die restlichen 30 % suche er noch einen „Global Player“ als Partner. Der Startzeitpunkt für die Realisierung des Bauvorhabens hänge davon ab, wann diese 30 % gesichert sind. Auf der zusätzlich zum gekauften Grundstück reservierten Erweiterungsfläche könnte er sich beispielsweise ein Schulungszentrum zum Thema Wasserstoff vorstellen. Ferner vermute er, dass im Rahmen der Wasserstoffregion Landshut auch internationale Firmen aus der Branche Interesse zeigen könnten.

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3. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans für einen Solarpark bei Ödgarten - Aufstellungsbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2021 ö 3

Diskussionsverlauf

Die Firma OneSolar International möchte auf dem Grundstück Fl.-Nr. 810, Gemarkung Bergham, westlich von Ödgarten eine Freiflächen-PV-Anlage errichten und das Grundstück Fl.-Nr. 811 der Gemarkung Bergham, das nördlich der Bahnlinie liegt, für die erforderlichen Ausgleichsflächen nutzen. Das Vorhaben wurde in der Gemeinderatssitzung am 19.01.2021 vorgestellt und fand die grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderats. Zwischenzeitlich wurde auch ein städtebaulicher Kostenübernahmevertrag mit dem Investor geschlossen. Der relevante Bereich ist gegenwärtig im Flächennutzungsplan großteils als Fläche für die Landwirtschaft und entlang des Rettenbachs als Fläche mit besonderer Bedeutung für Ökologie, Landschafts- und Ortsbild ausgewiesen.
Bis zum Satzungsbeschluss muss noch ein Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschlossen werden.

Beschluss 1

Die Änderung des Flächennutzungsplans Geisenhausen durch Deckblatt Nr. 14 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Aufstellung des Bebauungsplans für ein Sondergebiet gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Bezeichnung „Solarpark Ödgarten“ wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Sanierung Mozartstraße und Lortzingstraße - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 4

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung haben neun Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, von denen vier ein Angebot abgegeben haben. Mindestbieter ist die Firma Pritsch aus Herrngiersdorf mit einer geprüften Angebotssumme von 763.439,75 € brutto. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros von Anfang Dezember 2020 lag bei 871.900,00 € brutto, das bepreiste LV bei 931.693,84 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 763.439,75 € brutto wird an die Mindestbietende Firma Georg Pritsch GmbH & Co. KG vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Sanierung Mozartstraße und Lortzingstraße - Weiterbeauftragung Ingenieurbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Das Ingenieurbüro Sehlhoff ist bisher bis Leistungsphase 7 nach HOAI beauftragt.

Beschluss

Das Ingenieurbüro Sehlhoff GmbH wird mit den Leistungsphasen 8 und 9 und der örtlichen Bauüberwachung nach HOAI beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Kinderkrippe an der Vils, Außenanlagen - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung haben sich zehn Firmen beteiligt, von denen vier ein Angebot abgegeben haben. Mindestbieter ist die Firma Hilgers GmbH & Co. KG aus Frontenhausen mit einer geprüften Angebotssumme von 216.292,19 € brutto. Die ursprüngliche Kostenberechnung des Büros Längst & Voerkelius lag bei 188.020,00 € brutto. Während der weiteren Planungsphase haben sich jedoch diverse Änderungen ergeben, aufgrund derer sich das bepreiste LV vom 08.02.2021 auf 214.567,31 € brutto beläuft.

Beschluss

Der Auftrag über 216.292,19 € brutto wird an die mindestbietende Firma Hilgers vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Bündelausschreibung Strombeschaffung für die Jahre 2023 bis 2025 - Entscheidung über die Stromart

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 7

Diskussionsverlauf

Zur Teilnahme an der Stromausschreibung 2017 - 2019 hat der Marktgemeinderat mit Beschluss vom 21.04.2015 dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der KUBUS GmbH zugestimmt. Dieser Vertrag ist unbefristet, so dass der Markt Geisenhausen auch an der Stromausschreibung für 2023 bis 2025 teilnimmt. Die Teilnahme an den Bündelausschreibungen hat sich bisher stets bewährt.
Für die Ausschreibung 2023 bis 2025 ist festzulegen, welche Art von Strom der Markt künftig beziehen will:
a) Normalstrom (Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich)
b) 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote
c) 100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote
Die KUBUS GmbH nennt folgende Mehrkosten von Ökostrom gegenüber Normalstrom:
  • 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote: 0,0 bis 0,5 ct/kWh. Mehrkosten Geisenhausen bei ca. 855.000 kWh p. a.: 0 € bis 5.087,25 € brutto p. a.,
  • 100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote: 0,5 bis 1,2 ct/kWh. Mehrkosten Geisenhausen bei ca. 855.000 kWh p. a.: 5.087,25 € bis 12.209,40 € p. a.
Der Markt Geisenhausen bezog bisher 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote. Die Variante mit Neuanlagenquote wurde laut KUBUS GmbH bisher nur für eine kleine Teilnehmerzahl von Kommunen durchgeführt. Die bisherigen Erfahrungen der KUBUS GmbH sind, dass die Bieterbeteiligung bei der Variante mit Neuanlagenquote deutlich geringer ist und daher im Vergleich zu der Variante ohne Neuanlagenquote in der Regel mit weiteren Mehrkosten, bezogen auf den Energiepreis, zu rechnen ist. Die Kosten für die Ausschreibung werden bei ca. 2.500 € brutto liegen. Die Verwaltung schlägt Ökostrom ohne Neuanlagenquote vor. 2. Bgm. Kaschel regt hingegen an, Ökostrom mit Neuanlagenquote zu beziehen.

Beschluss

Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025 „100% Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ beschafft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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8. Änderung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2021 ö 8

Diskussionsverlauf

In der letzten Sitzung wurde die Neufassung der Verordnung beschlossen. Dabei wurde im Vergleich zur alten Verordnung u.a. die Verpflichtung zur monatlichen Durchführung der Reinigungsarbeiten gestrichen. Übersehen wurde jedoch bei der Ausarbeitung der neuen Verordnung, dass in diesem Zusammenhang auch der Satz „Fällt auf den Reinigungstag ein Feiertag, so sind die genannten Arbeiten am vorausgehenden Werktag durchzuführen“ keinen Sinn mehr macht und ebenfalls gestrichen werden muss. Diese Korrektur muss aufgrund der förmlichen Vorgaben im Verordnungsrecht durch Gemeinderatsbeschluss und Änderungs-verordnung erfolgen. Der Entwurf der Änderungsverordnung befand sich in den Fraktionsunterlagen.

Beschluss

Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter wird entsprechend der Vorlage der Verwaltung geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2021 ö 9

Diskussionsverlauf

Beschaffung eines neuen Dienstwagens für das Rathaus – Toyota RAV4 Plugin-Hybrid vom Autohaus Schober.

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10. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2021 ö 10

Diskussionsverlauf

10.1        Abstimmung mit dem staatl. Bauamt Landshut bzgl. Ampel-Testphase an der Jungbräukreuzung: Die positiven und negativen Rückmeldungen wurden mit dem staatl. Bauamt erörtert und es fand eine Verkehrsschau statt. Nach Einschätzung der Beteiligten ist die Situation zwar verbesserungswürdig, aber im Hinblick auf die registrierten Unfallzahlen besteht kein dringender Handlungsbedarf. Ein Kreisverkehr würde nach übereinstimmender Auffassung die bessere Lösung im Vergleich zu einer Ampelanlage darstellen. Somit soll mit dem Ziel eines Kreisverkehrs eine gemeinsame Lösung mit den Anliegern weiterhin verfolgt werden.
10.2        Förderung von E-Lastenrädern – Anfrage einer Bürgerin: Könnte ein zweites Auto ersetzen. Diskutiert wird die Frage des Nutzens für die Allgemeinheit bzw. für Geisenhausen. Ausgesprochen wird auch die Befürchtung, dass abgestellte Lastenräder die Gehwege blockieren. Angeregt wird, das Thema als Projektidee in die ILE einzubringen. Eine Einzelförderung wird als schwierig erachtet.
10.3        Aufgrund deutlicher Überschreitung des vom GR am 15.12.2020 gesetzten Kostenrahmens erfolgt der Anbau einer Umkleide an das Feuerwehrhaus Geisenhausen ohne Unterkellerung.
10.4        Mitteilung Amt für ländliche Entwicklung, dass auf absehbare Zeit keine Förderanträge für ländlichen Wegebau mehr bewilligt werden. Das gilt auch für den bereits eingereichten Antrag für die Straße nach Ringstetten. Der Vorsitzende vertritt die Auffassung, diese Straße sollte auch ohne Förderung saniert werden, weil die Planung schon weit fortgeschritten ist. Einwände hiergegen werden nicht vorgebracht. Die Kostenschätzung liegt bei ca. 74.000 € brutto zzgl. Nebenkosten.
10.5        Termine:
  • Schulverbandssitzung am 25.03.2021, 16.00 Uhr.
  • Nächste Gemeinderatssitzung am 20.04.2021, 19.30 Uhr.

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11. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2021 ö 11

Diskussionsverlauf

Datenstand vom 27.04.2021 08:59 Uhr