Datum: 20.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kleine Schulturnhalle
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 23.03.2021
2 Kunstobjekt am Kirchplatz - Vorstellung Wettbewerbsergebnis und Auftragserteilung
3 Haushalt 2021 - Haushaltsplan, Haushaltssatzung und Finanzplan
4 Informationen
5 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 23.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.04.2021 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Markgemeinderats vom 23.03.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Kunstobjekt am Kirchplatz - Vorstellung Wettbewerbsergebnis und Auftragserteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.04.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Zum Wettbewerb wurden fünf Künstler*innen aus der Region eingeladen. Diese haben ihre Entwürfe entsprechend der Ausschreibung des Wettbewerbs eingereicht. Am 18.03.2021 fand die Sitzung des Preisgerichts zur Bewertung der zunächst anonymen Entwürfe statt. Der Juryvorsitzende, Herr Hubert Huber vom Berufsverband Bildender Künstler Niederbayern e.V., erläutert dem Gemeinderat kurz das Vorgehen des Preisgerichts und stellt die Vergabeempfehlung vor. Das Preisgericht spricht sich einstimmig für das vom Künstler-Ehepaar Judith Lipfert und Örni Poschmann aus Johannesbrunn eingereichte Werk mit dem Namen „…mittendrin“ aus. Dessen genauer Standort am Kirchplatz soll noch mit den Künstlern abgestimmt werden.

Beschluss

Der Auftrag für die Realisierung des ausgelobten Kunstwerkes am Kirchplatz wird den Künstlern Judith Lipfert und Örni Poschmann mit dem Werk „…mittendrin“ erteilt. Die Auftragssumme beträgt 35.000 € incl. MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Haushalt 2021 - Haushaltsplan, Haushaltssatzung und Finanzplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 3

Diskussionsverlauf

Der Haushaltsplan 2021 und der Finanzplan 2020 bis 2024 wurden nach hausinterner Vorbereitung in Sitzungen des Haushaltsausschusses am 25.02.2021 (Vermögenshaushalt und Finanzplan) und am 11.03.2021 (Verwaltungshaushalt und Änderungen Vermögenshaushalt) beraten. Kämmerer Beresowski informiert über die wichtigsten Eckdaten. Der Entwurf des Haushaltsplans sieht in Einnahmen und Ausgaben wie folgt aus:

Verwaltungshaushalt:        23.149.000 €; (Vorjahr: 21.763.000 €)
Vermögenshaushalt:         13.316.000 €; (Vorjahr: 18.069.000 €)
Gesamt:        36.465.000 €; (Vorjahr: 39.832.000 €)

Die aufgrund der Corona-Pandemie in sehr gekürzter Form oder gar nicht vorgetragenen Haushaltsreden von 1. Bürgermeister Reff und für die Fraktionen GR Vögl (CSU), GR Fischer (SPD/FBG/GRÜNE), GR Kletzmeier (FWG) und GRin Graf (JLG) sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

Die Haushaltssatzung wird vom Kämmerer in den wesentlichen Punkten verlesen.

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Geisenhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt 
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 23.149.000 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 13.316.000 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. (Hinweis: Aus der nicht ausgeschöpften Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2020 werden 1.000.000 € im Haushaltsjahr 2021 beansprucht).

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        350 v. H.
    b) für die Grundstücke (B)                                        350 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                350 v. H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.858.000 € festgesetzt.

§ 6
Keine weiteren Festsetzungen.

§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

Beschluss 1

Die Haushaltssatzung 2021 mit Anlagen wird in der vorliegenden Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Finanzplan 2020 bis 2024 wird in der vorliegenden Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.04.2021 ö 4

Diskussionsverlauf

4.1        Zweitem Bürgermeister Siegfried Kaschel und den ehemaligen Gemeinderatsmitgliedern Franz Kittel und Johann Oßner wurde am 24. März 2021 im Auftrag des Innenministers Joachim Herrmann für ihr langjähriges verdienstvolles Wirken in der kommunalen Selbstverwaltung eine Dankurkunde verliehen.
4.2        In der Sitzung am 23.03.2021 wurde beschlossen, dass die Solarlampen zum neuen Sportplatz bestellt werden, sobald die förderrechtlichen Voraussetzungen geklärt sind. Die Förderung wurde daraufhin beantragt, jedoch von der Förderstelle abgelehnt. Der Auftrag wurde somit an die Firma HL Lichttechnik mit der Lampe Photinus Merkur 150 PLUS erteilt. Bei einer Besichtigung wurden die Lampen im Abstand von 50 m eingeteilt. Auf der jetzigen Strecke werden 15 Lampen benötigt. Nach Fertigstellung des Radweges werden die Lampen an ihre finale Position gestellt und um drei weitere Lampen ergänzt.

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5. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.04.2021 ö 5

Diskussionsverlauf

GR Franz Wolfsecker weist auf ein neues Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums für Ladeinfrastruktur vor Ort hin. Der Vorsitzende teilt mit, dass das Programm bekannt ist. Es setzt jedoch Errichtung und Betrieb der Ladesäulen durch die Kommunen selbst voraus. Von der Verwaltung bevorzugt wird hingegen die Bereitstellung zusammen mit einem externen Betreiber, so wie am Parkplatz Lorenzerstraße kürzlich umgesetzt.

Datenstand vom 31.01.2023 16:05 Uhr