Datum: 18.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Große Schulturnhalle
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 20.04.2021
2 Festsetzung von Tempo-30-Zonen in Geisenhausen
3 Änderung der Kindergarten-Benutzungsgebühren ab September 2021 und Neufassung der Gebührensatzung
4 Änderung der Kinderkrippen-Benutzungsgebühren ab September 2021 und Neufassung der Gebührensatzung
5 Namensgebung Kindergarten und Kinderkrippe an der Vils
6 Sanierung Schlammsilo Kläranlage - Auftragsvergaben
7 Neubau Eingangsgebäude Freibad - Auftragsvergaben
8 PV Anlage Bauhof - Auftragsvergabe
9 Wasserversorgung Markt Geisenhausen - Jahresbaumaßnahmen 01.07.2021 bis 30.06.2023 - Auftragsvergabe
10 Rückabwicklung des ehemaligen Hilfskrankenhauses Bgm.-Dräxlmaier-Platz 1
11 Bewerbung Sonderfonds "Innenstädte beleben"
12 Informationen
13 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 20.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.05.2021 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Markgemeinderats vom 20.04.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Festsetzung von Tempo-30-Zonen in Geisenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.05.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Bislang sind drei Bereiche im Markt Geisenhausen als Tempo-30-Zonen ausgewiesen (Pfarrfeld, Feldkirchen-Erweiterung und Haydnstraße). Mittlerweile häufen sich die Wünsche aus der Bevölkerung nach einer Ausweisung von Tempo-30-Zonen in allen Teilgebieten des Ortes. Das Planungsbüro Stadt-Land-Verkehr hat den Marktbereich in acht Zonen aufgeteilt und für jede ein Beschilderungskonzept erarbeitet. Das Konzept wurde, nach Vorstellung im Gemeinderat am 20.10.2020, zwischen der Verwaltung und der Polizeiinspektion Vilsbiburg dahingehend erörtert, welche Vorschläge gut umsetzbar sind oder wo noch Ver- besserungsbedarf besteht.
Der Vorsitzende stellt die daraus resultierenden Vorschläge einzeln nach Zonen gegliedert vor:

Zone I - An der Salksdorfer Straße und Fimbacher Feld:  

Es soll für das gesamte Gebiet eine Tempo-30-Zone angeordnet werden. Die Haydnstraße ist bereits eine Tempo-30-Zone. Von Tempo-30 ausgenommen werden sollen die Eichendorffstraße als ausgewiesene Vorfahrtsstraße, die Bachstraße, das Teilstück der Schubertstraße von der Fimbacher Straße bis zur Einmündung in die Eichendorffstraße, die Ludwig-Thoma-Straße und die Adalbert-Stifter-Straße. 3. Bgm. Staudinger fragt an, warum das Teilstück der Schubertstraße und die Bachstraße ausgenommen werden sollen. Der Vorsitzende erklärt dies damit, dass hier die Beschilderung aufwändig wäre und außerdem hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sowieso nicht schnell gefahren werden könne.

Zone II - Östlich der Salksdorfer Straße und Zone III - Johannesstraße bis Viktoriastraße:
Diese Bereiche sollen wie vom Planungsbüro vorgeschlagen als Tempo-30-Zonen ausgewiesen werden. Es werden dazu keine Einwände aus dem Gremium vorgebracht.

Zone IV - Theobald

 

Dieser Bereich soll ebenfalls wie vom Planungsbüro vorgeschlagen als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden. Es werden dazu keine Einwände aus dem Gremium vorgebracht.

Zone V - Hopfengarten:

 

Dieser Bereich soll ebenfalls wie vom Planungsbüro vorgeschlagen als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden. Es werden dazu keine Einwände aus dem Gremium vorgebracht.


Zone VI - Alt-Feldkirchen:


Das Planungsbüro schlägt auch hier eine Tempo-30-Zone vor. Von der Polizei sowie der Verwaltung wird dies allerdings nicht befürwortet bzw. als nicht notwendig angesehen. Es werden dazu keine gegenteiligen Auffassungen aus dem Gremium vorgebracht.

Zone VII - Bahnhofsiedlung:

 

Das Planungsbüro schlägt auch hier eine Tempo-30-Zone vor. Die Polizei und die Verwaltung unterstützen dies nicht. Die Bahnhofstraße wird verkehrsrechtlich als Vorfahrtsstraße gesehen und damit als überörtliche Wegeverbindung. Dies gilt auch für die Rauchensteinerstraße sowie für die Poststraße. Die restlichen Straßen sind in diesem Gebiet sehr schmal und verwinkelt. Daher wird eine Tempo-30-Zone für nicht notwendig erachtet. GR Franz Wolfsecker vertritt hierzu eine andere Auffassung und weist auf bereits vorhandene „Vorsicht Kinder!“ – Schilder hin und berichtet über Erkenntnisse zum Fahrverhalten in diesem Gebiet. Das Gremium stimmt danach der Ausweisung der Bahnhofsiedlung als Tempo-30-Zone zu; ausgenommen werden sollen die Bahnhofstraße und die Rauchensteinerstraße als Vorfahrtsstraßen.

Zone VIII - Lindenstraße:

 

Dieser Bereich soll ebenfalls wie vom Planungsbüro vorgeschlagen als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden. Es werden dazu keine Einwände aus dem Gremium vorgebracht.

Grundsätzlich weist der Vorsitzende darauf hin, dass es nicht möglich sein wird, den zu erwartenden Forderungen der Anwohner nach Geschwindigkeitskontrollen in den Tempo-30-Zonen zu entsprechen und eine Vielzahl zusätzlicher Messstellen einzurichten.

Beschluss

Es werden wie vorgeschlagen die Zonen I bis V und VIII sowie zusätzlich die Zone VII, ausgenommen Bahnhofstraße und Rauchensteiner Straße, als Tempo-30-Zonen ausgewiesen. Die Zone VI wird nicht als Tempo-30-Zone ausgewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Änderung der Kindergarten-Benutzungsgebühren ab September 2021 und Neufassung der Gebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.05.2021 ö 3

Diskussionsverlauf

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.06.2010 wurde festgelegt, dass die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten alle zwei Jahre überprüft werden sollen. Kämmerer Beresowski erläutert, dass der Markt Geisenhausen sich bei den Erhöhungen grundsätzlich an den tariflichen Gehaltssteigerungen orientiert, weil der Personalkostenanteil an den laufenden Betriebskosten rund 90 % beträgt. Die letzte Anpassung zum 1. September 2018 berücksichtigte bereits die tarifliche Erhöhung vom 01.03.2020, somit soll nun nach 3 Jahren eine Erhöhung zum 1. September 2021 erfolgen.
Der aktuelle Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst enthält Erhöhungen zum 01.04.2021 und 01.04.2022 von insgesamt 3,2 %. Mit diesem Prozentsatz wurden die bisherigen Gebühren hochgerechnet und gerundet, für Buchungszeiten über 8 Stunden erfolgte zudem ein Zuschlag, um die Unterschiedsbeträge je Buchungsstunde anzugleichen.
Gemäß den bestehenden Betriebsträgervereinbarungen mit der Katholischen Pfarrkirchenstiftung Geisenhausen und der AWO Landshut sollen die Gebühren in allen 3 Kindergärten am Ort gleich sein. Die vorgeschlagene Gebührenerhöhung wurde deshalb im Vorfeld mit den beiden Trägern einvernehmlich abgestimmt. Ebenso wurde der Elternbeirat des Kindergartens St. Theobald angehört. GR Taskin teilt mit, dass der Elternbeirat die Erhöhung für in Ordnung befunden hat.
Seit dem 01.04.2019 übernimmt das Land Bayern für jedes Kind ab vollendetem 3. Lebensjahr 100 € der Kindergartengebühr, d. h. nur die darüber hinaus gehenden Beträge sind von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu zahlen. 2019 deckten beim Kindergarten St. Theobald die tatsächlich vereinnahmten Gebühren knapp 4 % der laufenden Betriebskosten.
In der Kindergarten-Gebührensatzung wären neben der Gebührenanpassung folgende Änderungen erforderlich:
Die vollständige Zahlungsabwicklung, Bestellung etc. für die Mittagessen wird seit 01.09.2017 vollständig vom Dienstleister Kitafino abgewickelt, die bisherigen Satzungsregelungen sind somit hinfällig.
Zur Ermittlung der Kinderanzahl für die Berechnung der Geschwisterermäßigung werden alle Kindertageseinrichtungen in Geisenhausen zusammen betrachtet. Hier ist die Satzung um die Kinderkrippe St. Martin, Kindergarten an der Vils und Kinderkrippe an der Vils zu ergänzen.
Wegen der Vielzahl der erforderlichen Änderungen schlägt die Verwaltung vor, die Kindergarten-Gebührensatzung neu zu erlassen.

Beschluss 1

Die Benutzungsgebühren für den Kindergarten St. Theobald werden ab 1. September 2021 entsprechend der Vorlage der Kämmerei erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens des Marktes Geisenhausen wird in der vorgelegten Fassung neu erlassen. Sie tritt am 1. September 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 17.07.1996 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Änderung der Kinderkrippen-Benutzungsgebühren ab September 2021 und Neufassung der Gebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.05.2021 ö 4

Diskussionsverlauf

Für die Kinderkrippe gelten die Ausführungen zum Kindergarten analog. Die zustimmende E-Mail des Elternbeiratsvorsitzenden der Kinderkrippe ging am 16.05.2021 bei der Verwaltung ein. Für Buchungszeiten über 7 Stunden erfolgte zudem ein Zuschlag, um die Unterschiedsbeträge je Buchungsstunde anzugleichen.
Seit dem 1. Januar 2020 wurde vom Land Bayern das Krippengeld eingeführt, mit dem die Erziehungsberechtigten von Kindern ab dem 2. Lebensjahr einkommensabhängig bis zu 100 € der Krippen-Gebühr erstattet bekommen.
Im Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 (2020 ist coronabedingt nicht repräsentativ) deckten bei der Kinderkrippe St. Theobald die Gebühreneinnahmen knapp 17 % der laufenden Betriebskosten.
Zur vorgeschlagenen Neufassung der Kinderkrippen-Gebührensatzung gelten die Ausführungen zum Kindergarten analog.

Beschluss 1

Die Benutzungsgebühren für die Kinderkrippe St. Theobald werden ab 1. September 2021 entsprechend der Vorlage der Kämmerei erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderkrippe des Marktes Geisenhausen wird in der vorgelegten Fassung neu erlassen. Sie tritt am 1. September 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 23.07.2009 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Namensgebung Kindergarten und Kinderkrippe an der Vils

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.05.2021 ö 5

Diskussionsverlauf

Am 07.08.2018 wurde beschlossen, dem neuen Kindergarten an der Rampoldsdorfer Straße den Namen „Kita an der Vils“ zu geben. Damals war man noch davon ausgegangen, dass der Kindergarten und die angrenzende Kinderkrippe eine gemeinsame Kindertagesbetreuungs-einrichtung sein werden. Im Zuge des Antragsverfahrens auf Förderung der Baukosten der Kinderkrippe (Umbau TVG-Vereinsheim) wurde von der Kita-Fachaufsicht im Landratsamt Landshut jedoch festgestellt, dass der Kindergarten und die Kinderkrippe als zwei eigenständige Einrichtungen mit zwei getrennten Betriebserlaubnissen zu sehen sind.
Es wird deshalb vorgeschlagen, den Kindergarten in „Kindergarten an der Vils“ umzubenennen und der Krippe den Namen „Kinderkrippe an der Vils“ zu geben. Die AWO als Träger der beiden Einrichtungen hat dem zugestimmt.

Beschluss 1

Der Kindergarten „Kita an der Vils“ wird umbenannt in „Kindergarten an der Vils“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die neue Kinderkrippe erhält den Namen „Kinderkrippe an der Vils“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Sanierung Schlammsilo Kläranlage - Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Die Ausschreibung der Gewerke „Ausrüstung“ und „Betonerhaltungsarbeiten“ war in der Sitzung am 23.02.2021 aufgehoben worden. Die Leistungen wurden inzwischen erneut mit geänderten Leistungspaketen ausgeschrieben:

  1. Betonerhaltungsarbeiten
    Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden 14 Firmen beteiligt, von denen 9 ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 84.255,04 € brutto. Das bepreiste Leistungsverzeichnis des Ingenieurbüros beläuft sich auf 80.000,00 € brutto.
  1. Bauleistungen
    Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden 14 Firmen beteiligt, von denen 2 ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 18.231,91 € brutto. Das bepreiste Leistungsverzeichnis des Ingenieurbüros beläuft sich auf 5.500,00 € brutto.
  1. Technische Ausrüstung
    Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden 9 Firmen beteiligt, von denen 2 ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 36.649,62 € brutto. Das bepreiste Leistungsverzeichnis des Ingenieurbüros beläuft sich auf 29.000,00 € brutto.
  1. Stahlbauarbeiten
    Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden 8 Firmen beteiligt, von denen 2 ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 13.940,90 € brutto.  Das bepreiste Leistungsverzeichnis des Ingenieurbüros beläuft sich auf 14.000,00 € brutto.

Beschluss 1

Der Auftrag für die Betonerhaltungsarbeiten über 84.255,03 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Ausschreibung für das Gewerk Bauleistungen wird mangels wirtschaftlicher Angebote aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Auftrag für die technische Ausrüstung über 36.649,62 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Auftrag für die Stahlbauarbeiten über 13.940,85 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Neubau Eingangsgebäude Freibad - Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 7

Diskussionsverlauf

  1. Baumeisterarbeiten
    Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden 13 Firmen beteiligt, von denen drei ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 212.233,07 € brutto. Die Kostenberechnung des IB Krautloher lag bei 261.252,60 € brutto.
  1. Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Gerüstbau
    Im Rahmen der freihändigen Ausschreibung wurden 16 Firmen beteiligt, von denen drei ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 126.926,54 € brutto. Die Kostenberechnung des IB Krautloher lag bei 99.603,00 € brutto.
  1. Kunststofffenster und -türen, Rollladen
    Im Rahmen der freihändigen Ausschreibung wurden 16 Firmen beteiligt, von denen drei ein Angebot abgegeben haben. Die Unterlagen konnten noch nicht abschließend geprüft werden.
  1. Trockenbauarbeiten
    Im Rahmen der freihändigen Ausschreibung wurden 10 Firmen beteiligt, von denen drei ein Angebot abgegeben haben. Die Unterlagen konnten noch nicht abschließend geprüft werden.

Beschluss 1

Der Auftrag für die Baumeisterarbeiten über 212.233,07 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Auftrag für die Zimmerer- und Holzbauarbeiten sowie den Gerüstbau über 126.926,54 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Vögl beteiligt sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Abstimmung.

Beschluss 3

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, der mindestbietenden Firma den Auftrag für Kunststofffenster und -türen sowie Rollladen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, der mindestbietenden Firma den Auftrag für die Trockenbauarbeiten zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. PV Anlage Bauhof - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 8

Diskussionsverlauf

In der Sitzung am 22.09.2020 wurde beschlossen, auf den Bauhofdächern zunächst eine PV-Anlage mit 99,9 kW zu installieren. Aufgrund der schwierigen Abklärung des Einspeisepunktes / Trafostandort war die Ausschreibung der Anlage nicht früher möglich. Im Rahmen der Angebotseinholung wurden sechs Firmen beteiligt, von denen drei ein Angebot abgegeben haben. Das günstigste Angebot liegt bei 148.497,13 € brutto. Die Kostenschätzung der Verwaltung beläuft sich auf 150.000 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 148.497,13 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Wasserversorgung Markt Geisenhausen - Jahresbaumaßnahmen 01.07.2021 bis 30.06.2023 - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.05.2021 ö 9

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden sieben Firmen beteiligt, von denen vier ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 364.408,67 € brutto. Das bepreiste LV des Ingenieurbüros beläuft sich auf 421.260,00 €. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen waren angenommen. Zur Abrechnung kommen nur die tatsächlich erbrachten Leistungen. Der Vertrag wird auf zwei Jahre geschlossen und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.

Beschluss

Der Auftrag wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Rückabwicklung des ehemaligen Hilfskrankenhauses Bgm.-Dräxlmaier-Platz 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.05.2021 ö 10

Diskussionsverlauf

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat über den Beschluss der Bundesregierung aus dem Jahr 2007 informiert, den öffentlichen Schutzraumbau flächendeckend aufzugeben und die vorhandenen Schutzräume sukzessive rückabzuwickeln (Entlassung aus der Zivilschutzbindung). In Geisenhausen betrifft dies das ehemalige Hilfskrankenhaus, das im Untergeschoss der großen Schulturnhalle (heute im örtlichen Sprachgebrauch der „Bunker“) errichtet wurde. Dafür wurde 1988 auch ein Nutzungsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Markt Geisenhausen geschlossen, der 2003 durch einen neuen Vertrag ersetzt wurde, welcher bis heute Bestand hat. Nach der endgültigen Entwidmung können die Räume durch die Gemeinde ohne zivilschutzrechtliche Auflagen genutzt und verändert werden.
Im ersten Schritt muss dazu der Markt Geisenhausen einen formlosen Antrag auf Entwidmung stellen. Anschließend ist ein Vertrag über die Rückabwicklung des Schutzraumes zwischen dem Bund, dem Bayerischen Innenministerium und dem Markt Geisenhausen zu schließen.

Beschluss

Der Markt Geisenhausen beantragt die Entwidmung des ehemaligen Hilfskrankenhauses. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag zu stellen und die Aufhebungsvereinbarung zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Bewerbung Sonderfonds "Innenstädte beleben"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.05.2021 ö 11

Diskussionsverlauf

Durch Rundschreiben des Bayerischen Gemeindetags wurde am 30.04.2021 darüber informiert, dass das Bayerische Bauministerium einen Sonderfonds mit der Bezeichnung „Innenstädte beleben“ in Höhe von 100 Mio. Euro aufgelegt hat. Fördersatz 80 %, Bagatellgrenze 50.000 €. Anmeldungen gemeindlicher Bedarfe sind allerdings nur bis zum 10.06.2021 möglich. Die Programmveröffentlichung durch Frau Staatsministerin Kerstin Schreyer erfolgt lt. Homepage des Bauministeriums aber voraussichtlich erst Anfang Juli 2021.
Der Vorsitzende schlägt vor, sich mit einem Projektfonds zur weiteren Innenstadtentwicklung sowie mit einem Vorhaben zur Zwischennutzung der Alten Apotheke am Marktplatz 4 zu bewerben. Die Gemeinde würde die Räumlichkeiten für zwei Jahre vergünstigt anmieten, baulich ertüchtigen und zu einer reduzierten Miete an innovative Nutzungen, z.B. Start-ups, Popup-Stores, Kulturangebote oder Ähnliches weitervermieten. Detailfragen können nicht beantwortet werden, weil die genauen Förderbedingungen noch nicht bekannt sind. 3. Bgm. Staudinger würde eine Nutzung begrüßen, die auch eine Außenbereichsgastronomie beinhaltet.

Beschluss

Der Markt Geisenhausen meldet einen Bedarf in Höhe von 100.000 € zum Sonderfonds „Innenstädte beleben“ an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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12. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.05.2021 ö 12

Diskussionsverlauf

  1. E-Mail eines Bürgers bzgl. Parkplätze am Kirchplatz vor Brunnen und künftigem Kunstwerk
    GR Fischer merkt zu den Aussagen der E-Mail an, seine Fraktion sei ebenfalls nach wie vor der Meinung, der Bereich vor dem Brunnen sollte frei und ohne Parkplätze gestaltet werden. Er regt an, der Gemeinderat solle sich diesbezüglich nochmals Gedanken machen. Dem stimmt der Vorsitzende im Grundsatz zu, weist aber darauf hin, dass man die Gesamtsituation betrachten müsse. Der Bedarf für Parkplätze sei sowohl aus Sicht des Einzelhandels, wie auch aufgrund der laufend stattfindenden Schaffung zusätzlichen Wohnraums durch Nachverdichtung vorhanden. Man dürfe das Thema insgesamt aber nicht aus den Augen verlieren. GRin Dachs weist auf den Parkplatzbedarf der Kirchgänger hin, der auch in der Eingabe als berechtigt gesehen wurde. Es wird ferner die Erkenntnis geäußert, dass die Parkbelastung des Kirchplatzes geringer wurde und wegen Wochenend-Dauerparkern gefordert, noch intensiver durch die kommunale Verkehrsüberwachung zu kontrollieren.

  1. Strom-Konzessionsvertrag:
    Der Strom-Konzessionsvertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH endet am 31.07.2023. Die Bekanntmachung des Vertragendes erfolgte im Bundesanzeiger.

  2. Vertragsabschluss ILE:
    Der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Arbeitsgemeinschaft „ILE Bina-Vils“ wurde von den Bürgermeistern/innen der 14 Mitgliedsgemeinden unterzeichnet.

  3. Hortgebühren: Vorschlag der AWO zur Erhöhung
Die AWO plant die Erhöhung der Hortgebühren ab 1. September 2021. Diese wurden in Geisenhausen zuletzt zum 1. September 2014 erhöht und sind seither unverändert, auch im Rahmen der Übertragung der Hort-Trägerschaft an die AWO ab September 2015 erfolgte keine Anpassung. Der Markt Geisenhausen hat seit September 2014 die Gebühren für die Kindergärten und Kinderkrippen um knapp 20 % erhöht (inkl. der Erhöhung ab September 2021), die von der AWO vorgeschlagenen Erhöhungen liegen je nach Buchungszeit zwischen 4,8 % und 11,9 %. Lediglich für die Buchungszeiten bis 3 Stunden soll um 16,4 % bzw. 25 % erhöht werden. Aus Sicht der Verwaltung ist die vorgeschlagene Erhöhung plausibel.

  1. Silicon Vilstal – Projekt „Ortsmitte 2.0“
    Informationen waren den Gemeinderatsmitgliedern zur Sitzung bereitgestellt worden. Der Vorsitzende geht ergänzend dazu kurz auf die ab Sommer 2021 in der Ortsmitte von Geisenhausen geplanten Angebote und Projekte ein.

  1. Termine:
    Nächste Gemeinderatssitzung am 15.06.2021

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13. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.05.2021 ö 13

Diskussionsverlauf

Datenstand vom 18.06.2021 10:38 Uhr