Datum: 13.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Große Schulturnhalle
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 15.06.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.07.2021
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ö
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1 |
Beschluss
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderats vom 15.06.2021 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Einführung der gesplitteten Abwassergebühr - Vorstellung der weiteren Vorgehensweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.07.2021
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ö
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informativ
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2 |
Diskussionsverlauf
Einleitend erläutert Kämmerer Beresowski, dass nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bei der Berechnung der Abwassergebühr eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr gesondert erhoben werden müssen, wenn der Anteil der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung über 12 % der gesamten gebührenfähigen Kosten liegt. Gemäß Gutachten des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes vom Oktober 2020 liegt der Kostenanteil für die Niederschlagswasserbeseitigung in Geisenhausen bei ca. 15 %. Daher sind innerhalb der nächsten 3 Jahre die Voraussetzungen zu schaffen, eine gesonderte Gebühr für die Ableitung des Niederschlagswassers zu erheben, die sogenannte gesplittete Abwassergebühr. Bisher wird die Abwassergebühr hingegen nach dem „modifizierten Frischwassermaßstab“ berechnet.
Zur Umsetzung und Einführung einer gesonderten Niederschlagswassergebühr ist vor allem die erstmalige Ermittlung und Erfassung der versiegelten Flächen auf den angeschlossenen Grundstücken arbeits-, zeit- und kostenintensiv. Für Geisenhausen ist von einer Dauer von 1 ½ - 2 Jahren auszugehen. Die Einschaltung eines externen Büros ist erforderlich.Anschließend stellt Herr Rohrmaier vom gleichnamigen Büro vor, welche Niederschlagswassermaßstäbe zulässig sind und schildert die geplante Vorgehensweise bei der erstmaligen Ermittlung. Wichtig für die Akzeptanz bei den Bürgern sei die rechtzeitige Information und Einbeziehung sowie die Erkenntnis, dass es sich um keine zusätzliche Gebühr handelt, sondern dass die bisherige Einheitsgebühr gesplittet wird auf eine Schmutzwassergebühr (auf Basis des Wasserverbrauchs) und eine Niederschlagswassergebühr (auf Basis der versiegelten Fläche). Letztendlich handle es sich dabei um eine verursachergerechtere Verteilung der Kosten der Abwasserentsorgung.
Details zur Umsetzung sollen in einer Sitzung des Marktgemeinderats im Herbst 2021 vorgestellt und beschlossen werden. Diverse Fragen aus dem Gremium werden beantwortet oder auf die Beratung im Herbst verwiesen.
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3. Heimgartenanlage an der Irlacher Straße - Pachtzins und Parzellengröße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.07.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Diskussionsverlauf
Die Heimgartenanlage an der Irlacher Straße besteht seit über 70 Jahren. Bis zum Jahr 2020 hatte der Markt die Grundstücke von einer Eigentümergemeinschaft für den Kleingartenbetrieb gepachtet und in Parzellen an die Kleingärtner unterverpachtet. Im Jahr 2020 konnten die beiden Flurstücke gekauft werden.
Ursprünglich existierten über 90 kleine Parzellen. Im Laufe der Jahre reduzierte sich die Zahl auf aktuell faktisch 28 Parzellen. Dazu kam es nach und nach, wenn für frei gewordene Parzellen keine Interessenten vorhanden waren und die Pächter einer Parzelle dann nach und nach eine oder mehrere Nachbarparzellen zusätzlich pachten konnten. Die einzelnen Heimgärten haben gegenwärtig eine Fläche zwischen 63 m² und 674 m². Sieben Parzellen sind über 300 m², weitere 7 Parzellen sind über 200 m² groß.
Seit dem Jahr 2015 beträgt (nach einer Pachterhöhung durch die früheren Eigentümer) der jährliche Pachtzins durchschnittlich ca. 11 ct pro m² der tatsächlichen Parzellengesamtfläche, davor ca. die Hälfte.
Es besteht eine Warteliste mit 17 Interessenten für einen Kleingarten.
Die einzelnen Parzellen sind in deutlich unterschiedlicher Art und Weise genutzt. Die gärtnerisch zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen (also Obst und Gemüse) für den Eigenbedarf genutzten Flächen scheinen dabei zum Teil deutlich geringer zu sein als die der Erholungsnutzung dienenden mancher Parzellen.
Der Vorsitzende schlägt vor, den seit Jahrzehnten sehr niedrigen Pachtzins für die Kleingärten anzupassen, zumal die Gemeinde durch den Kauf der beiden Grundstücke das Fortbestehen der Anlage gesichert hat, dafür aber auch beachtliche Ausgaben hatte. Eine Erhöhung scheint vor allem aber auch gerechtfertigt, wenn man die Pacht in Geisenhausen mit der bei den Kleingartenanlagen in Nachbarorten vergleicht, wo – anders als in Geisenhausen – üblicherweise ein Kleingartenverein besteht, der die Anlage betreibt und verwaltet. Er schlägt deshalb vor, die Pacht künftig auf 50 ct/m² festzusetzen und erhält allgemeine Zustimmung aus dem Gremium.
Zur Größe der Parzellen wird vorgeschlagen, diese künftig zu begrenzen, damit wieder mehr Bürger*innen die Chance auf einen Kleingarten bekommen und die gärtnerische Nutzung wieder in den Vordergrund tritt. Nach den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes soll eine Parzelle maximal 400 m² haben. Andernorts sind nach einer Umfrage durch die Bauverwaltung die Parzellen i. d. R. maximal ca. 300 m² groß. Der Vorsitzende empfiehlt, eine Flächenobergrenze pro Parzelle im Bereich von 250 bis 300 m² festzulegen. Hier sprechen sich 2. Bgm. Kaschel und die Gemeinderäte Fischer, Graf und Staudinger dafür aus, insbesondere bei Neuvergaben deutlich kleinere Parzellen zu bilden und befürworten eine Obergrenze von 200 m². Bei bestehenden großen Gärten wird die notwendige Umstrukturierung hingegen als Prozess gesehen und im Gespräch mit den Pächtern der betreffenden Parzellen angegangen. GRin Graf regt an, die Schaffung einer zweiten Heimgartenanlage in Erwägung zu ziehen, um die Nachfrage decken zu können. Ferner stellt sie bei Verkleinerung von Gärten die Frage nach Entschädigungen, die der Vorsitzende jedoch ausschließt.
Beschluss 1
Die Pacht für die Kleingärtenparzellen wird auf 50 ct pro m² Parzellengrundfläche angehoben. Die Pachterhöhung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt gegenüber den Pächtern umzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
Für die Größe der einzelnen Parzellen wird eine Obergrenze der Grundstücksfläche von ca. 200 m² festgesetzt. Diese Obergrenze ist bei Neuvergaben von Kleingartenparzellen und soweit möglich auch hinsichtlich bestehender Parzellen anzuwenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Neubau Freibad-Eingangsgebäude - Auftragsvergabe Klempner
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.07.2021
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ö
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4 |
Diskussionsverlauf
Im Rahmen der freihändigen Ausschreibung wurden 10 Firmen beteiligt, von denen ein Angebot abgegeben wurde. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 50.858,22 € brutto. Die Kostenberechnung des Architekturbüros beläuft sich auf 31.939,60 € brutto.
Beschluss
Der Auftrag über 50.858,22 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Neubau Freibad-Eingangsgebäude - Auftragsvergabe Fliesen- und Estricharbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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5 |
Diskussionsverlauf
Im Rahmen der freihändigen Ausschreibung wurden 12 Firmen beteiligt, von denen zwei ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 79.701,82 € brutto. Die Kostenberechnung des Architekturbüros beläuft sich auf 66.045,00 € brutto.
Beschluss
Der Auftrag über 79.701,82 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Neubau Freibad-Eingangsgebäude - Auftragsvergabe Innentüren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.07.2021
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6 |
Diskussionsverlauf
Im Rahmen der freihändigen Ausschreibung wurden 17 Firmen beteiligt, von denen zwei ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 13.084,05 € brutto. Die Kostenberechnung des Architekturbüros beläuft sich auf 7.140,00 € brutto.
Beschluss
Der Auftrag über 13.084,05 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Neubau Freibad-Eingangsgebäude - Auftragsvergabe Malerarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.07.2021
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7 |
Diskussionsverlauf
Im Rahmen der freihändigen Ausschreibung wurden 10 Firmen beteiligt, von denen zwei ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 20.853,70 € brutto. Die Kostenberechnung des Architekturbüros beläuft sich auf 7.021,00 € brutto.
Beschluss
Der Auftrag über 20.853,70 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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8. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.07.2021
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8 |
Diskussionsverlauf
- Anregung eines Bürgers, den Wassertisch am Kirchplatz zu einem Brunnen mit lebendigem Wasser umzugestalten. Wird nicht weiterverfolgt.
- Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS): In der Verbandsversammlung des ZTKS vom 17.06.2021 wurde beschlossen, dass der Markt Geisenhausen Mitglied im Zweckverband werden kann. Der Beitritt verpflichtet zu 5 Jahren Mitgliedschaft und sichert gleichzeitig die Entsorgung des Klärschlamms für diese Dauer. Die vom Landkreis Landshut beauftragte Studie ist noch nicht abgeschlossen, ein Zwischenergebnis besagt aber auch hier, dass die thermische Verwertung derzeit die einzig sinnvolle Lösung ist.
- Der Pachtvertrag für das Grundstück, das als Personalparkplatz der Kita St. Martin dient, wurde vom Eigentümer zum 30.09.2021 gekündigt. Als Ersatzmaßnahme wird im ersten Zug die Ausweisung der kaum genutzten Längsparkbuchten als Personalparkplätze in Erwägung gezogen.
- Ergebnis der Erdgasausschreibung für 2022 – 2024: Die sieben gemeindlichen Abnahmestellen werden im Zeitraum von 2022 bis 2024 mit Erdgas zu einem Arbeitspreis von 1,9076 ct/kWh beliefert.
- Gemeindejugendpflege: Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat am 16.06. beschlossen, die vom Markt geplante Halbtagskraft zu bezuschussen. Sobald die offizielle Bestätigung vorliegt, wird die Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner aus dem Bereich der Freien Träger der Jugendhilfe gesucht.
- Neubau Brücke Holzhausen ist für den Verkehr freigegeben.
- Bekanntgabe eines nichtöffentlich gefassten Beschlusses:
Für den Bauhof wird ein Klein-LKW mit Elektroantrieb, Hersteller GOUPIL Modell G4 zum Preis von 54.228,85 € brutto beschafft.
- Termine:
- Bau- und Umweltausschusssitzung am 19.07.2021, 19:00 Uhr im Sitzungssaal
- Schulverbandssitzung am 22.07.2021, 15:00 Uhr im Pfarrsaal
- Nächste GR-Sitzung, 03.08.2021, 19:30 Uhr
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9. Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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Diskussionsverlauf
- GR Taskin: Unfall mit einem achtjährigen Kind bei dessen Überquerung der St 2054 bei Feldkirchen. Die Eltern in Feldkirchen sind deshalb sehr besorgt um die Sicherheit ihrer Kinder auf dem Schulweg. Es sollen technische Maßnahmen oder als Sofortmaßnahme der Einsatz eines Schülerlotsen geprüft werden. Der Vorsitzende erklärt dazu, er habe sich nach dem Unfall mit den Eltern des Kindes und der Polizei in Verbindung gesetzt. Das Kind habe demnach die Straße nicht an der vor einigen Jahren extra für die Sicherheit der Schulkinder gebauten Querungshilfe, sondern im Bereich des Bahndamms überquert, der genaue Unfallhergang ist allerdings noch nicht bekannt. Er appelliert an die Eltern, auch eigeninitiativ tätig zu werden und mit ihren Kindern beispielsweise den Schulweg zu trainieren. Gleichzeitig sichert er zu, den Unfall in der nächsten Verkehrsschau zu besprechen und den Einsatz eines Schulweghelfers zu prüfen.
- GR Staudinger u. GRin Weindl: Überlegungen des Schulverbands bezüglich der Anschaffung von Luftfiltern? Thema der Schulverbandssitzung am 22.07.2021.
- GR Sellmeier: Die Längsparkplätze zwischen Hauptstraße 3 und 9 wieder aufheben, weil durch parkende Fahrzeuge teilweise eine Behinderung landwirtschaftlicher Fahrzeuge entsteht. Die Parkplätze wurden nach umfassenden Überlegungen und intensiven Beratungen im Gemeinderat angelegt, um das wilde Halten und Parken ein wenig in Griff zu bekommen. Auch ohne Markierung würde dort gehalten und der landw. Verkehr gelegentlich behindert. Eine Änderung ist nicht beabsichtigt.
- GR Fischer: Netze an den Fußballtoren der Schulsportanlage anbringen und in den Sommerferien verlängerte Öffnungszeit bis 21.00 Uhr. Wird zugesagt.
- GR Staudinger: Die Bocciabahn am Kirchplatz besser publik machen. Die Anregung wird aufgenommen, vorher muss die Bahn aber noch modifiziert werden, um regelkonformes Bocciaspiel zu ermöglichen.
- GRin Dachs: Sachstand Kunstwerk am Kirchplatz? Die Künstler werden es über den Winter herstellen und im Frühjahr 2022 wird es aufgestellt.
Datenstand vom 04.08.2021 17:28 Uhr