Datum: 13.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Große Schulturnhalle
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 15.06.2021
2 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr - Vorstellung der weiteren Vorgehensweise
3 Heimgartenanlage an der Irlacher Straße - Pachtzins und Parzellengröße
4 Neubau Freibad-Eingangsgebäude - Auftragsvergabe Klempner
5 Neubau Freibad-Eingangsgebäude - Auftragsvergabe Fliesen- und Estricharbeiten
6 Neubau Freibad-Eingangsgebäude - Auftragsvergabe Innentüren
7 Neubau Freibad-Eingangsgebäude - Auftragsvergabe Malerarbeiten
8 Informationen
9 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 15.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 13.07.2021 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderats vom 15.06.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Einführung der gesplitteten Abwassergebühr - Vorstellung der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 13.07.2021 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

Einleitend erläutert Kämmerer Beresowski, dass nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bei der Berechnung der Abwassergebühr eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr gesondert erhoben werden müssen, wenn der Anteil der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung über 12 % der gesamten gebührenfähigen Kosten liegt. Gemäß Gutachten des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes vom Oktober 2020 liegt der Kostenanteil für die Niederschlagswasserbeseitigung in Geisenhausen bei ca. 15 %. Daher sind innerhalb der nächsten 3 Jahre die Voraussetzungen zu schaffen, eine gesonderte Gebühr für die Ableitung des Niederschlagswassers zu erheben, die sogenannte gesplittete Abwassergebühr. Bisher wird die Abwassergebühr hingegen nach dem „modifizierten Frischwassermaßstab“ berechnet. 
Zur Umsetzung und Einführung einer gesonderten Niederschlagswassergebühr ist vor allem die erstmalige Ermittlung und Erfassung der versiegelten Flächen auf den angeschlossenen Grundstücken arbeits-, zeit- und kostenintensiv. Für Geisenhausen ist von einer Dauer von 1 ½ - 2 Jahren auszugehen. Die Einschaltung eines externen Büros ist erforderlich.
Anschließend stellt Herr Rohrmaier vom gleichnamigen Büro vor, welche Niederschlagswassermaßstäbe zulässig sind und schildert die geplante Vorgehensweise bei der erstmaligen Ermittlung. Wichtig für die Akzeptanz bei den Bürgern sei die rechtzeitige Information und Einbeziehung sowie die Erkenntnis, dass es sich um keine zusätzliche Gebühr handelt, sondern dass die bisherige Einheitsgebühr gesplittet wird auf eine Schmutzwassergebühr (auf Basis des Wasserverbrauchs) und eine Niederschlagswassergebühr (auf Basis der versiegelten Fläche). Letztendlich handle es sich dabei um eine verursachergerechtere Verteilung der Kosten der Abwasserentsorgung.
Details zur Umsetzung sollen in einer Sitzung des Marktgemeinderats im Herbst 2021 vorgestellt und beschlossen werden. Diverse Fragen aus dem Gremium werden beantwortet oder auf die Beratung im Herbst verwiesen.

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3. Heimgartenanlage an der Irlacher Straße - Pachtzins und Parzellengröße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 3

Diskussionsverlauf

Die Heimgartenanlage an der Irlacher Straße besteht seit über 70 Jahren. Bis zum Jahr 2020 hatte der Markt die Grundstücke von einer Eigentümergemeinschaft für den Kleingartenbetrieb gepachtet und in Parzellen an die Kleingärtner unterverpachtet. Im Jahr 2020 konnten die beiden Flurstücke gekauft werden.
Ursprünglich existierten über 90 kleine Parzellen. Im Laufe der Jahre reduzierte sich die Zahl auf aktuell faktisch 28 Parzellen. Dazu kam es nach und nach, wenn für frei gewordene Parzellen keine Interessenten vorhanden waren und die Pächter einer Parzelle dann nach und nach eine oder mehrere Nachbarparzellen zusätzlich pachten konnten. Die einzelnen Heimgärten haben gegenwärtig eine Fläche zwischen 63 m² und 674 m². Sieben Parzellen sind über 300 m², weitere 7 Parzellen sind über 200 m² groß.
Seit dem Jahr 2015 beträgt (nach einer Pachterhöhung durch die früheren Eigentümer) der jährliche Pachtzins durchschnittlich ca. 11 ct pro m² der tatsächlichen Parzellengesamtfläche, davor ca. die Hälfte.
Es besteht eine Warteliste mit 17 Interessenten für einen Kleingarten.
Die einzelnen Parzellen sind in deutlich unterschiedlicher Art und Weise genutzt. Die gärtnerisch zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen (also Obst und Gemüse) für den Eigenbedarf genutzten Flächen scheinen dabei zum Teil deutlich geringer zu sein als die der Erholungsnutzung dienenden mancher Parzellen.

Der Vorsitzende schlägt vor, den seit Jahrzehnten sehr niedrigen Pachtzins für die Kleingärten anzupassen, zumal die Gemeinde durch den Kauf der beiden Grundstücke das Fortbestehen der Anlage gesichert hat, dafür aber auch beachtliche Ausgaben hatte. Eine Erhöhung scheint vor allem aber auch gerechtfertigt, wenn man die Pacht in Geisenhausen mit der bei den Kleingartenanlagen in Nachbarorten vergleicht, wo – anders als in Geisenhausen – üblicherweise ein Kleingartenverein besteht, der die Anlage betreibt und verwaltet. Er schlägt deshalb vor, die Pacht künftig auf 50 ct/m² festzusetzen und erhält allgemeine Zustimmung aus dem Gremium.

Zur Größe der Parzellen wird vorgeschlagen, diese künftig zu begrenzen, damit wieder mehr Bürger*innen die Chance auf einen Kleingarten bekommen und die gärtnerische Nutzung wieder in den Vordergrund tritt. Nach den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes soll eine Parzelle maximal 400 m² haben. Andernorts sind nach einer Umfrage durch die Bauverwaltung die Parzellen i. d. R. maximal ca. 300 m² groß. Der Vorsitzende empfiehlt, eine Flächenobergrenze pro Parzelle im Bereich von 250 bis 300 m² festzulegen. Hier sprechen sich 2. Bgm. Kaschel und die Gemeinderäte Fischer, Graf und Staudinger dafür aus, insbesondere bei Neuvergaben deutlich kleinere Parzellen zu bilden und befürworten eine Obergrenze von 200 m². Bei bestehenden großen Gärten wird die notwendige Umstrukturierung hingegen als Prozess gesehen und im Gespräch mit den Pächtern der betreffenden Parzellen angegangen. GRin Graf regt an, die Schaffung einer zweiten Heimgartenanlage in Erwägung zu ziehen, um die Nachfrage decken zu können. Ferner stellt sie bei Verkleinerung von Gärten die Frage nach Entschädigungen, die der Vorsitzende jedoch ausschließt.

Beschluss 1

Die Pacht für die Kleingärtenparzellen wird auf 50 ct pro m² Parzellengrundfläche angehoben. Die Pachterhöhung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt gegenüber den Pächtern umzusetzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Für die Größe der einzelnen Parzellen wird eine Obergrenze der Grundstücksfläche von ca. 200 m² festgesetzt. Diese Obergrenze ist bei Neuvergaben von Kleingartenparzellen und soweit möglich auch hinsichtlich bestehender Parzellen anzuwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Neubau Freibad-Eingangsgebäude - Auftragsvergabe Klempner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 13.07.2021 ö 4

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der freihändigen Ausschreibung wurden 10 Firmen beteiligt, von denen ein Angebot abgegeben wurde. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 50.858,22 € brutto. Die Kostenberechnung des Architekturbüros beläuft sich auf 31.939,60 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 50.858,22 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Neubau Freibad-Eingangsgebäude - Auftragsvergabe Fliesen- und Estricharbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 13.07.2021 ö 5

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der freihändigen Ausschreibung wurden 12 Firmen beteiligt, von denen zwei ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 79.701,82 € brutto. Die Kostenberechnung des Architekturbüros beläuft sich auf 66.045,00 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 79.701,82 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Neubau Freibad-Eingangsgebäude - Auftragsvergabe Innentüren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 13.07.2021 ö 6

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der freihändigen Ausschreibung wurden 17 Firmen beteiligt, von denen zwei ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 13.084,05 € brutto. Die Kostenberechnung des Architekturbüros beläuft sich auf 7.140,00 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 13.084,05 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Neubau Freibad-Eingangsgebäude - Auftragsvergabe Malerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 13.07.2021 ö 7

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der freihändigen Ausschreibung wurden 10 Firmen beteiligt, von denen zwei ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 20.853,70 € brutto. Die Kostenberechnung des Architekturbüros beläuft sich auf 7.021,00 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 20.853,70 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 13.07.2021 ö 8

Diskussionsverlauf


  • Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS): In der Verbandsversammlung des ZTKS vom 17.06.2021 wurde beschlossen, dass der Markt Geisenhausen Mitglied im Zweckverband werden kann. Der Beitritt verpflichtet zu 5 Jahren Mitgliedschaft und sichert gleichzeitig die Entsorgung des Klärschlamms für diese Dauer. Die vom Landkreis Landshut beauftragte Studie ist noch nicht abgeschlossen, ein Zwischenergebnis besagt aber auch hier, dass die thermische Verwertung derzeit die einzig sinnvolle Lösung ist.

  • Der Pachtvertrag für das Grundstück, das als Personalparkplatz der Kita St. Martin dient, wurde vom Eigentümer zum 30.09.2021 gekündigt. Als Ersatzmaßnahme wird im ersten Zug die Ausweisung der kaum genutzten Längsparkbuchten als Personalparkplätze in Erwägung gezogen.

  • Ergebnis der Erdgasausschreibung für 2022 – 2024: Die sieben gemeindlichen Abnahmestellen werden im Zeitraum von 2022 bis 2024 mit Erdgas zu einem Arbeitspreis von 1,9076 ct/kWh beliefert.

  • Gemeindejugendpflege: Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat am 16.06. beschlossen, die vom Markt geplante Halbtagskraft zu bezuschussen. Sobald die offizielle Bestätigung vorliegt, wird die Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner aus dem Bereich der Freien Träger der Jugendhilfe gesucht.

  • Neubau Brücke Holzhausen ist für den Verkehr freigegeben.

  • Bekanntgabe eines nichtöffentlich gefassten Beschlusses:
    Für den Bauhof wird ein Klein-LKW mit Elektroantrieb, Hersteller GOUPIL Modell G4 zum Preis von 54.228,85 € brutto beschafft.

  • Termine:
    • Bau- und Umweltausschusssitzung am 19.07.2021, 19:00 Uhr im Sitzungssaal
    • Schulverbandssitzung am 22.07.2021, 15:00 Uhr im Pfarrsaal
    • Nächste GR-Sitzung, 03.08.2021, 19:30 Uhr

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9. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 13.07.2021 ö 9

Diskussionsverlauf

Datenstand vom 04.08.2021 17:28 Uhr