Datum: 21.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 03.08.2021
2 Vorstellung Städtebauliche Rahmenplanung Bahnhofstraße
3 Bestätigung der neugewählten Kommandanten der FF Bergham
4 Mieten für gemeindliche Wohnungen
5 Beitritt zum Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf
6 Sanierung der Straße nach Ringstetten - Entscheidung weiteres Vorgehen
7 Fahrradabstellanlage am Bahnhof - Vorstellung Planung
8 Sanierung Schlammsilo der Kläranlage - Weiterbeauftragung Ingenieurbüro
9 Abschluss eines neuen Strom-Konzessionsvertrages mit der Bayernwerk Netz GmbH
10 Aktionsplan Projektmanagement und Fortführung des Vertrags über das Projektmanagement
11 Informationen
12 Wünsche und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 03.08.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Markgemeinderats vom 03.08.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Vorstellung Städtebauliche Rahmenplanung Bahnhofstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Am 14.07.2020 beschloss der Gemeinderat, dem Antrag der Delta-Gruppe auf Aufstellung eines Bebauungsplans zunächst nicht zu entsprechen, sondern vom Büro Arc Architekten einen städtebaulichen Rahmenplan erstellen und durch PSLV die zu erwartenden verkehrlichen Auswirkungen beurteilen zu lassen.
Architekt Michael Leidl präsentiert in der Sitzung den „Rahmenplan Bahnhofstraße Geisenhausen“. Dabei geht er zunächst auf die Rahmenbedingungen ein, die der Flächennutzungsplan durch ein Mischgebiet, die Maßstäbe der Bestandsbebauung sowie die Zielsetzungen des ISEK mit einem Freizeitareal in den Vilsauen und einem Parkdeck bilden. Trotz der hohen Bebauungsdichte des urbanen Gebiets „Um die Dräxlmaier-Villa“ bezeichnet Leidl speziell das im Antrag der Fa. Delta nördlich der Bahnhofstraße angedachte Objekt als viel zu dicht und nicht maßstäblich und verweist auf die sonstige Bebauung in der Umgebung mit Einzelhäusern, II+D-Gebäuden sowie einem Einzeldenkmal. In seiner weiteren Vorhabensanalyse geht er auf die Problematik ein, dass das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet der Kleinen Vils über die Bahnhofstraße hinausgeht und welche rechtlichen Aspekte dies hat. Die derzeit vorhandenen 175 Stellplätze decken den aktuellen Bedarf, für zusätzliche Nutzungen müssten weitere Stellplätze geschaffen werden. Dies wäre beispielsweise mit einer in Teilen zweigeschossigen Tiefgarage möglich, die weitere 15 Stpl. schaffen könnte.

Für das Grundstück nördlich der Bahnhofstraße, Fl.Nr. 22, haben Arc Architekten drei Varianten als Entwicklungsvorschläge entworfen. Diese Varianten weisen entweder zwei, drei oder vier Gebäude mit Flachdach, jeweils eine BGF von ca. 600 m² pro Etage und drei Vollgeschoße auf. Die Variante mit zwei Gebäuden und Parken im EG wäre primär für Büronutzung, die anderen beiden für Wohnnutzung geeignet. GR Franz Wolfsecker äußert Einwände gegen die Gebäudehöhe von drei Vollgeschossen zur EFH-Nachbarschaft hin. Diese wären seiner Ansicht zu massiv gegenüber den EFH, die nur ca. 6 m Wandhöhe + Satteldächer aufweisen. Er hält im Norden allenfalls zwei Vollgeschoße für akzeptabel. Dem entgegnet Herr Leidl, er halte den Ansatz des Rahmenplans in Abwägung der Interessen des Grundstückseigentümers und der Nachbarn fachlich für vertretbar. Die derzeitige Blickbeziehung sei auch bei zwei Vollgeschossen nicht mehr gegeben und die Verschattung werde sich weitestgehend auf die Gärten beschränken. Wichtig sei es, die Wandlängen zu den Nachbargebäuden im Westen zu begrenzen, wie dies der Plan aufzeige. Die vorgestellte Planung wäre ein Bruchteil der ursprünglich vom Antragsteller gewünschten Baumasse.

Für die auf dem Parkplatz des Grundstücks Fl.-Nrn. 18 u. 18/3 zwischen Bahnhofstraße und Kleiner Vils von der Fa. Delta angedachten zusätzlichen Gebäude halten Arc Architekten wegen der Nähe des Einzeldenkmals maximal zwei Geschoße für vertretbar, wobei im EG weiterhin Stellplätze und nur im 1. OG Nutzfläche sinnvoll wären.

Südlich der Kleinen Vils würde Leidl von dem bisherigen Ansinnen einer weiteren Verfestigung der gewerblichen Nutzung abraten. Hier schlägt er im Hinblick auf die ISEK-Ziele vor, das produzierende Gewerbe von dieser Stelle weg zu verlagern und stattdessen eine hochwertigere Entwicklung zum angedachten Freizeitareal hin anzustreben. So könnten beispielsweise in mehreren dreigeschossigen Bürogebäuden attraktive Arbeitsplätze geschaffen werden und im EG die PKW der Beschäftigten parken. Wolle man diese „spannende Entwicklungsmöglichkeit“ weiterverfolgen, sollte man diese Überlegungen frühestmöglich in die Hochwasserschutzplanungen einbringen, rät Herr Leidl.

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Rahmenplanung auch bereits mit Vertretern der Fa. Delta vorbesprochen und von diesen positiv aufgenommen wurde. Da Delta aber gegenwärtig noch keine konkreten Bauabsichten hat, fehlt auch noch die Grundlage für eine Bauleitplanung im betreffenden Gebiet. Derzeit gehe es somit darum, das Einverständnis des Gemeinderats zur Rahmenplanung oder auch nur zu bestimmten Varianten der Rahmenplanung zu erklären, was dann gegebenen Zeit in einen Bebauungsplan einfließen würde. Dies stelle aber noch keine unveränderliche Vorfestlegung in allen Details für einen späteren Bebauungsplan dar.

Beschluss

Die städtebauliche Rahmenplanung des Büros Arc Architekten für die Grundstücke der Fa. Delta wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die vom Arc Architekten aufgezeigten Dimensionen und Varianten sind einer späteren Bauleitplanung zugrunde zu legen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

3. Bestätigung der neugewählten Kommandanten der FF Bergham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö 3

Diskussionsverlauf

In der Dienstversammlung der FF Bergham am 04.08.2021 wurde der bisherige stellvertretende Kommandant Michael Schrei zum 1. Kommandanten gewählt. Zum neuen stellvertretenden Kommandanten wurde Nicolai Vockinger gewählt. Die Amtszeit beträgt jeweils sechs Jahre. Michael Schrei erfüllt alle gesetzlichen Voraussetzungen. Der neue stellvertretende Kommandant erfüllt die lehrgangsmäßigen Voraussetzungen noch nicht; er muss noch die Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ erfolgreich absolvieren. Die Bestätigung kann aber ausnahmsweise erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass er die Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird (Art. 8 Abs. 3 Satz 2 BayFwG). Das Benehmen mit dem Kreisbrandrat wurde hergestellt, er hat keine Einwände erhoben.

Beschluss 1

Herr Michael Schrei wird als Kommandant der FF Bergham bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Herr Nicolai Vockinger wird als stellvertretender Kommandant der FF Bergham mit der Maßgabe bestätigt, dass er die vorgeschriebenen Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ innerhalb angemessener Frist erfolgreich absolviert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Mieten für gemeindliche Wohnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö beschließend 4

Diskussionsverlauf

Mehrfamilienhaus Frontenhausener Str. 55:
Der Bau des 6-Familien-Wohnhauses (bezugsfertig am 1.3.1982) wurde aus öffentlichen Mitteln bezuschusst ("Erster Förderungsweg“). Für öffentlich geförderte Sozialwohnungen sind deshalb zur Berechnung der zulässigen Kostenmiete die Vorgaben des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes (BayWoBindG) und die Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung) zu beachten.
Die letzte Mieterhöhung erfolgte zum 01.01.2019. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wurde die Kostenmiete in Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern neu kalkuliert, wobei beim kalkulatorischen Zinssatz anstatt maximal 6,5 % ein Satz von 4 % zugrunde gelegt wurde (wie seit den Mieterhöhungen ab 2015):

Wohnung                                Miete seit 1.1.2019                Vorschlag Miete ab 1.1.2022
klein (65 – 77 m²)                        4,11 €/m²                        4,18 €/m²
groß (95 – 122 m²)                        3,99 €/m²                        4,06 €/m²

Wohnung im Dachgeschoß des Rathausanbaus, Hauptstr. 11:
Diese Wohnung (105 m², Baujahr 1993) unterliegt nicht den Bestimmungen für Sozialwohnungen. Die letzte Mieterhöhung erfolgte zum 01.02.2019. Vorgeschlagen wird eine Erhöhung um 10 %.

                                       Miete seit 1.2.2019                Vorschlag Miete ab 1.2.2022
Wohnung mit 105 m²                        5,00 €/m²                        5,50 €/m²

Beschluss 1

Die monatliche Kaltmiete im Mehrfamilienhaus wird ab 1. Januar 2022 bei den kleinen Wohnungen auf 4,18 €/m² und bei den großen Wohnungen auf 4,06 €/m² erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die monatliche Kaltmiete für die Wohnung im Dachgeschoß des Rathausanbaus wird ab 1. Februar 2022 auf 5,50 €/m² erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Beitritt zum Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

2017 trat eine neue Düngemittelverordnung in Kraft, die de facto eine landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlamms nicht mehr ermöglicht. Seither wird der Klärschlamm aus dem Klärwerk Geisenhausen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nur noch thermisch verwertet, d.h. verbrannt. Im Durchschnitt fallen in Geisenhausen jährlich etwa 400 Tonnen Klärschlamm an. Aufgrund der stark gestiegenen Entsorgungspreise konnten mit den beauftragten Entsorgungsfirmen grundsätzlich nur jährliche Verträge abgeschlossen werden, zuletzt mit der Firma Wagenbauer, Neuötting.
Um künftig eine dauerhafte und verlässliche Entsorgungsmöglichkeit zu haben, hat sich der Markt Geisenhausen um die Aufnahme in den Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS) beworben. In der Verbandsversammlung des ZTKS am 17.06.2021 wurde beschlossen, den Markt Geisenhausen als Mitglied aufzunehmen.
Mitglieder im ZTKS sind derzeit 17 Gemeinden, 8 Städte und 8 Abwasserzweckverbände. Wesentliche formelle Kriterien für eine Mitgliedschaft sind:
- Mitgliedschaft ab dem 01.01.2022
- Kein Austritt aus dem ZTKS vor Ablauf von 5 Jahren (§ 2 Abs. 3 der Verbandssatzung)
- Der 1. Bürgermeister wird Verbandsrat (§ 6 Abs. 2 der Verbandssatzung)
- Einmalige „verlorene“ Einlage von 3.000 €, fällig mit Eintritt (§ 17 Abs. 3 der Verbandssatzung)
- Der Entsorgungspreis 2021 beträgt 127,40 € netto / Tonne (Fa. Wagenbauer: 138,00 € netto / Tonne.).

Beschluss

Der Markt Geisenhausen tritt zum 01.01.2022 dem Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf bei. Der Markt überträgt dem Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf im Rahmen des Beitritts alle in § 4 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf aufgeführten Aufgaben und Befugnisse, soweit ihm diese selbst zustehen. Der Beitritt erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf in der Bekanntmachung vom 7. Oktober 2015 (RABl OPf. S. 88 ff), zuletzt geändert durch Satzung vom 23. Juli 2018 (RABl OPf. S. 91) und des vorliegenden Entwurfs der Satzung zur Änderung dieser Verbandssatzung. Die oben genannte Verbandssatzung und der Satzungsentwurf sind wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses. Das Verbandsmitglied leistet eine einmalige verlorene Einlage in Höhe von 3.000 Euro. Weitere Beitrittsbedingungen bestehen nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Sanierung der Straße nach Ringstetten - Entscheidung weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö 6

Diskussionsverlauf

Durch Beschluss vom 15.12.2020 wurde der vorgestellten Entwurfsplanung für die Sanierung der Straße nach Ringstetten als Grundlage für den Förderantrag und die anschließende Ausschreibung zugestimmt.
Wie schon unter „Informationen“ der Sitzung am 23.03.2021 bekannt gegeben, hat das Amt für Ländliche Entwicklung mitgeteilt, dass es auf absehbare Zeit keine Förderanträge mehr bewilligen wird. Der noch im Dezember 2020 eingereichte Förderantrag wurde vom ALE an den Markt zurückgeschickt. Die berechneten Baukosten incl. Leerrohr für Breitband wurden im Dez. 2020 vom Ingenieurbüro mit ca. 88.600 € angesetzt, zuwendungsfähig wären ca. 69.000 € gewesen, bei einem Fördersatz von 60 % somit ca. 41.400 € Förderung erhofft worden. Kostenberechnung kann laut Rücksprache mit dem Ingenieurbüro nach wie vor als gültig betrachtet werden.
Bevor die Bauleistungen ausgeschrieben werden, bedarf es noch eines förmlichen Beschlusses des Marktgemeinderats, ob dies auch ohne Förderung geschehen soll.

Beschluss

Aufgrund der fertigen Planung und des vergleichsweise geringen Umfangs der Maßnahme wird die Ausschreibung der Straßensanierung Ringstetten auch ohne Förderung genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Fahrradabstellanlage am Bahnhof - Vorstellung Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö 7

Diskussionsverlauf

Am Fahrradparkplatz beim Bahnhof können aktuell bis zu 100 Räder abgestellt werden, jedoch sehr chaotisch und ohne sichere Schließmöglichkeit. Vor 5 Jahren wurde der Autoparkplatz am Bahnhof erneuert, jetzt soll der Fahrradparkplatz an die aktuellen Anforderungen angepasst werden.
Die Bike+Ride-Offensive der DB und des Bundesumweltministeriums hat genau dafür eine Förderung auf den Weg gebracht, welche den Radverkehr attraktiver machen soll. Die Förderung bezuschusst bis zu 70% der Baukosten.
In einem Termin mit Vertretern der Bike+Ride-Offensive wurde von der Deutschen Bahn ein Vorschlag für die neue Anlage erstellt. Die Anlage soll mit einer sicheren Sammelschließanlage ausgestattet werden. In dieser kann sich jede/r für einen Tag oder bis zu einem Jahr einmieten. In der Schließanlage ist das Fahrrad mit max. 23 weiteren Fahrrädern in einer Einhausung sicher abgestellt. Neben der Sammelschließanlage sollen auch neue, moderne Fahrradabstellplätze entstehen, diese sind durch eine Überdachung vor Regen geschützt. Diese Bügel sind frei zugänglich und ohne Buchung bzw. Kosten nutzbar.
Der Eigentümer der genutzten Fläche ist die Deutsche Bahn, welche mit der Marktgemeinde einen Gestattungsvertrag schließen wird.
Die Kosten für die Schließanlage, Fahrradbügel und Überdachung belaufen sich auf ca. 92.000 € brutto. Der Unterbau mit Fundamenten, Pflaster, Abwasser- und Stromanschluss beläuft sich auf ca. 58.000 € brutto. Mit der Förderung bleiben gesamt ca. 45.000 € brutto auf Gemeindeseite. Für das Schließsystem der Sammelschließanlage wird ein jährlicher Betrag von 2.000 € brutto fällig. Die 2.000 € werden voraussichtlich durch die Gebühren aus der Vermietung eingenommen.
Die Kosten für die Miete der Sammelschließanlage werden wie folgt empfohlen:
1 €         pro Tag
5 €         pro Woche
10 €         pro Monat
100 €         pro Jahr
Nach Beantwortung mehrerer Fragen aus dem Gremium durch den Vorsitzenden u.a. bezüglich der Funktionsweise der Sammelschließanlage, dem späteren Eigentum an der Anlage und der Pflege des neuen Fahrradparkplatzes, fasst das Gremium folgende Beschlüsse:

Beschluss 1

Der vorgestellten Planung wird zugestimmt. Die Förderung wird beantragt. Das Projekt „Fahrradabstellanlage am Bahnhof“ wird vorbehaltlich der Zusage der Förderung umgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Den vorgeschlagenen Mietpreisen für die Sammelschließanlage wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Sanierung Schlammsilo der Kläranlage - Weiterbeauftragung Ingenieurbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö beschließend 8

Diskussionsverlauf

Das Ingenieurbüro BBI Ingenieure GmbH ist bisher bis Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) nach HOAI beauftragt. Für das Fortführen der Baumaßnahme steht die Beauftragung der LPH 8 – 9 und der örtlichen Bauüberwachung an.

Beschluss

Das Ingenieurbüro BBI Ingenieure GmbH wird mit den Leistungsphasen 8 und 9 sowie der örtlichen Bauüberwachung nach HOAI beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Abschluss eines neuen Strom-Konzessionsvertrages mit der Bayernwerk Netz GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö 9

Diskussionsverlauf

Im Konzessionsvertrag stellt die Kommune einem Stromnetzbetreiber ihre öffentlichen Straßen und Wege zur Verfügung, damit dieser dort die technischen Anlagen für die örtliche Energieversorgung verlegen und betreiben kann. Dazu sind die Gemeinden nach § 46 Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet. Als Gegenleistung erhalten die Gemeinden eine Konzessionsabgabe (je gelieferter Kilowattstunde). Die Details regelt der sog. Konzessionsvertrag (auch Wegenutzungsvertrag genannt). Der Konzessionsvertrag wird zwischen der Kommune und dem Netzbetreiber geschlossen und ist somit völlig getrennt zu sehen vom Stromlieferanten für die Endverbraucher und auch für die Einrichtungen der Gemeinde.
Der derzeitige Strom-Konzessionsvertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH endet nach 20 Jahren am 31.07.2023. Die Bekanntmachung des Vertragendes erfolgte gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz termingerecht im Bundesanzeiger.
Innerhalb der bis zum 20.08.2021 gesetzten Frist für die Interessensbekundung an einem Neuabschluss des Vertrages hat sich nur ein Interessent beworben, der bisherige Vertragspartner, die Bayernwerk Netz GmbH. Diese hat sich bereit erklärt, den zwischen dem Bayerischen Städtetag, dem Bayerischen Gemeindetag und dem Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW) vereinbarten Musterkonzessionsvertrag zu schließen. Einige wichtige Vertragsinhalte sind:
  • Laufzeit vom 01.08.2023 bis 31.07.2043 (20 Jahre),
  • Vorzeitige Kündigungsmöglichkeit nach 10 und nach 15 Jahren,
  • Als Konzessionsabgabe werden die höchstzulässigen Sätze nach der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vereinbart.
Gemäß Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag gibt es keine Gründe, die dagegensprechen, den neuen Vertrag schon jetzt zu schließen.

Beschluss

Der im Entwurf vorliegende Strom-Konzessionsvertrag ab 01.08.2023 wird mit der Bayernwerk Netz GmbH geschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Aktionsplan Projektmanagement und Fortführung des Vertrags über das Projektmanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö 10

Diskussionsverlauf

Projektmanagement 2022:
Die Identität & Image Coaching AG, Eggenfelden, hat den Vorschlag für einen Aktionsplan des „normalen“ Projektmanagements im Jahr 2022 vorgelegt. 
Projektmanagerin Pettrich erläutert ihren Aktionsplan für 2022, der sich schwerpunktmäßig aus den Feldern „Prozesssteuerung und Öffentlichkeitsarbeit Projektmanagement“, „Bilanzkonferenz ISEK“, „Belebung des Kirchplatzes“, „Gesundheits-/ Vereinstag Fit und Aktiv“, „Taler-Lotto mit Crowdfunding“, „Aktivierung der bestehenden Märkte“, „Geisenhausen der Markt“ sowie „Flächen- und Leerstandsmanagement“ zusammensetzt, ausführlich.
Angenommen wird ein Zeitaufwand von 70 Tagen. Das voraussichtliche Gesamthonorar inkl. Nebenkosten beträgt 58.476,60 € brutto. Der Aktionsplan wurde im Vorfeld mit der Regierung von Niederbayern abgestimmt, der Fördersatz im Rahmen der Städtebauförderung beträgt 60 %.
Aus dem Gremium hinterfragt wird der Ansatz von 13 Tagen für die Neuauflage des „Taler-Lotto“, wozu Fr. Pettrich und der Vorsitzende den damit verbundenen Aufwand erläutern und erklären, dass generell nur die tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet werden. Ferner wird die Belebung der Bocciabahn, z.B. durch Veranstaltung eines Turniers, angeregt.

Der Vertrag mit der Identität & Image Coaching AG verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht bis zum 1. Oktober gekündigt wird.

Innenstadtmanagement 2021 – 2023
Das Innenstadtmanagement ist ein Bestandteil des städtebaulichen Sonderfonds „Innenstädte beleben“. In Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern ist das Innenstadtmanagement zwar in den „normalen“ Aktionsplan für das Projektmanagement aufzunehmen, wird aber mit dem erhöhten Satz von 80 % separat gefördert. Gemäß dem Vorschlag der Identität & Image Coaching AG ist für den Zeitraum 2021 – 2023 ein gesamter Zeitaufwand von 70 Tagen zugrunde gelegt, die Gesamtkosten betragen 58.476,60 € brutto. Das Innenstadtmanagement kommt tatsächlich nur zum Tragen, wenn insbesondere die mit dem Sonderfonds verbundenen baulichen Maßnahmen und Anmietungen vom Marktgemeinderat beschlossen werden.

Beschluss 1

Dem Aktionsplan des Projektmanagements für das Jahr 2022 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Vertrag über das Projektmanagement mit der Identität & Image Coaching AG wird 2022 fortgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Dem Aktionsplan für das Innenstadtmanagement für die Jahre 2021 bis 2023 wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass die mit dem Sonderfond verbundenen baulichen Maßnahmen und Anmietungen vom Marktgemeinderat beschlossen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö 11

Diskussionsverlauf

zum Seitenanfang

12. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö 12

Diskussionsverlauf

Datenstand vom 31.01.2023 16:09 Uhr