Datum: 23.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 19.10.2021
2 Neubau Geh- und Radweg Geisenhausen – Diemannskirchen, Bauabschnitt II
2.1 Vorstellung der Entwurfsplanung
2.2 Weiterbeauftragung Ingenieurbüro
3 Sanierung Holzhausener Straße
3.1 Vorstellung Entwurfsplanung Kanal, Wasserleitung, Straße
3.2 Weiterbeauftragung Ingenieurbüro
4 Sanierung der Straße nach Oberrettenbach
4.1 Vorstellung der Entwurfsplanung
4.2 Weiterbeauftragung Ingenieurbüro
5 Neue Sportanlagen - Verzicht auf Vorsteuerabzug beim Defizitausgleich
6 Neue Sportanlagen - Sanierung der Tennisplätze
7 Städtebauförderung - Mittelanmeldung für 2022
8 Feststellung der Jahresrechnung 2020 und Entlastung
9 Betonsanierung Belebungsbecken der Kläranlage - Entwurfsplanung
10 Sanierung der Straße nach Ringstetten - Auftragsvergabe
11 Angstl-Areal, Projektausstieg
12 Informationen
13 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 19.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Markgemeinderats vom 19.10.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Barth ist noch nicht anwesend.

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2. Neubau Geh- und Radweg Geisenhausen – Diemannskirchen, Bauabschnitt II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö 2
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2.1. Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö 2.1

Diskussionsverlauf

Die Bauabschnitte I (Ortsende Geisenhausen bis B 299) und III (Grabmühle bis Diemannskirchen) sind inzwischen fertiggestellt. Der Geh- und Radwegbau soll 2022 mit dem Bauabschnitt II fortgesetzt und abgeschlossen werden.
Herr Lackermeier vom Ingenieurbüro Ferstl stellt die Entwurfsplanung des BA II vor. Er erläutert, dass von den ca. 2 km des Radweges eine Strecke von insgesamt ca. 635 m in einer Breite von 3,0 m asphaltiert werden soll, weil auf den zwei entsprechenden Teilstücken auch landwirtschaftlicher Verkehr zugelassen sein soll. Die übrige Länge von ca. 1.365 m soll nicht für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben werden und mit 2,5 m ausgebaut werden. Förderfähig sind 2,5 m Asphalt, insgesamt 10 cm stark, 30 cm Frostschutzunterbau + 2 x 50 cm Bankett. Für die Strecken mit landwirtschaftlichem Verkehr und 3 m Fahrbahnbreite empfiehlt der Planer einen verstärkten Aufbau mit insges. 60 cm Stärke. Dies koste ca. 70.000 € netto mehr und sei nicht förderfähig.
Zwei neue Brücken über die Kleine Vils haben ebenfalls 2,5 m Breite und max. 12 t Traglast und dürfen auch nicht von landw. Fahrzeugen befahren werden.
Die zuwendungsfähigen Kosten des BA II betragen für Straßenbauarbeiten und Ingenieurbauwerke insgesamt 1,1 Mio. €. Der Baubeginn wird im April 2022 nach Ostern anvisiert.

Beschluss

Die Fortführung des Vorhabens auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung wird genehmigt. Die Teilstrecken mit 3,0 m Asphaltbreite sind mit dem empfohlenen verstärkten Unterbau auszuführen, den Mehrkosten von ca. 70.000 € netto wird zugestimmt. Der Zuwendungsantrag ist bei der Regierung von Niederbayern zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.2. Weiterbeauftragung Ingenieurbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 2.2

Diskussionsverlauf

Das Ingenieurbüro Ferstl ist bisher bei dem Bauabschnitt II für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung mit der Stufe 1 bis Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) nach HOAI beauftragt. Für die Ausschreibung muss die Beauftragung mit der Stufe 2 bis LPH 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) erweitert werden.

Beschluss

Das Ingenieurbüro Ferstl wird für den Bauabschnitt II des Geh- und Radweges zwischen Geisenhausen und Diemannskirchen für die Leistungsbilder
  • Verkehrsanlagen mit Stufe 2, LPH 5 - 7,
  • Ingenieurbauwerke mit Stufe 2, LPH 5 - 7 und
  • Tragwerksplanung mit Stufe 2, LPH 5 - 6 
nach HOAI beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Sanierung Holzhausener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö 3
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3.1. Vorstellung Entwurfsplanung Kanal, Wasserleitung, Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö 3.1

Diskussionsverlauf

Frau Maier und Herr Zettl vom Ingenieurbüro Sehlhoff stellen die Entwurfsplanung des geplanten Straßenbaus sowie des Kanal- und Wasserleitungsbaus der Holzhausener Straße vor. Die Maßnahme erstreckt sich von der Jungbräukreuzung bis zur Hopfenstraße, der neue Regenwasserkanal wird auf Höhe Hauptstraße 34 an den Bestandskanal angeschlossen.
Im Bereich der Kanalisation befindet sich laut der hydrodynamischen Kanalnetzberechnung der DN 500-Regenwasserkanal an der Grenze der Leistungsfähigkeit und soll durch einen neuen Kanal mit DN 700 ersetzt werden. Bei der Planung wurde auch bereits das kommende Baugebiet zwischen Irlacher Straße und Holzhausener Straße in die Überlegungen und Gespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt einbezogen. Der Schmutzwasserkanal wurde auf Dichtheit geprüft mit dem Ergebnis, dass die Haltungen undicht sind. Deshalb soll auch dieser erneuert werden, bei unverändertem Durchmesser DN 250. Auch für die schon Jahrzehnte alte Wasserleitung empfiehlt sich die Erneuerung. Die Straße muss wegen der vielen Leitungsbau-
maßnahmen im Untergrund im Vollausbau erneuert werden. Im Zuge des Straßenbaus kann, nach Abbruch des Jungbräugebäudes, die derzeitige Engstelle beseitigt und die Fahrbahnbreite auf durchgehend 6,35 m ausgebaut werden. Südlich der Straße kann auch der Gehweg dann auf durchgängig 1,50 m verbreitert werden. Auch nördlich der Straße wird im Bereich der Gebäude-Neubauten ein neuer Gehweg entstehen können sowie Längsparkbuchten. Zusätzlich wird ein neuer Verbindungsweg von der Holzhausener Straße zum St.-Theobaldpark entstehen können, der aber unter Berücksichtigung der Gebäudeplanungen noch im Detail ausgearbeitet werden muss.
Die Baukosten werden mit ca. 1,5 Mio. € brutto angegeben. Für den Bau der Kanal- und Wasserleitungen gibt es eine staatliche Förderung, welche bereits mit dem WWA abgestimmt wurde.
Wann Baubeginn sein kann, bedarf noch der endgültigen Abstimmung mit dem Bauträger, der ab 2022 entlang der Holzhausener Straße mehrere Gebäude errichten wird.

Beschluss

Der vorgestellten Planung wird zugestimmt. Die Förderung nach RZWas 2021 für den Kanal- und Wasserleitungsbau wird beantragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.2. Weiterbeauftragung Ingenieurbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö 3.2

Diskussionsverlauf

Das Ingenieurbüro Sehlhoff ist bisher bis Leistungsphase 3 nach HOAI (Entwurfsplanung) beauftragt. Für die Ausschreibung sollte die Beauftragung bis LPH 7 erweitert werden.

Beschluss

Das Ingenieurbüro Sehlhoff wird mit den Leistungsphasen 4 bis 7 nach HOAI beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Sanierung der Straße nach Oberrettenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö 4
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4.1. Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö 4.1

Diskussionsverlauf

Die genannte Straße befindet sich in einem sehr schlechten Zustand und steht schon seit Jahren auf der Sanierungsliste. Mit den Planungen wurde schon 2013 begonnen, allerdings konnten sie damals nicht entsprechend den Forderungen des Amtes für Ländliche Entwicklung umgesetzt werden. Das Vorhaben wurde nun neu aufgegriffen und die Planung überarbeitet. 
Dipl.-Ing. Preiss und Dipl.-Ing. Schuster vom gleichnamigen Ingenieurbüro stellen die Entwurfsplanung vor. Herr Schuster berichtet, dass Bodenuntersuchungen Grenzwertüberschreitungen beim vorhandenen Kies-Unterbau ergeben haben, hingegen der vorhandene Asphalt unbelastet ist. Bei Schürfen wurde festgestellt, dass im Randbereich der Straße kein belastbarer Unterbau und kein homogener Aufbau vorhanden sind. Ein Vollausbau würde ca. 500.000 € kosten. Zur Verringerung der Kosten, für die derzeit keine Fördermöglichkeiten bestehen, schlägt das IB vor, die vorhandene Asphaltschicht zu entfernen, in den vorhandenen Unterbau eine Bodenverbesserung auf 35 cm Stärke einzubringen, diese zu verdichten und eine neue Asphaltfahrbahn aufzubringen. Lediglich im Bereich des Bahnübergangs soll ein Vollausbau erfolgen, um die Notwendigkeit eines Sicherungspostens kurz zu halten. Herr Schuster bezeichnet dies als bedarfsgerechten Ausbau und weist auf Nachteile im Vergleich zur Ideallösung „Vollausbau“ hin. Ein Teilstück des vorhandenen Straßenentwässerungskanals DN 300 muss im Zuge der Straßensanierung erneuert werden. Vor Baubeginn ist noch Erwerb von Privatgrund in geringem Umfang nötig. Die Kostenberechnung ergibt ca. 189.000 € netto.

Beschluss

Die Fortführung des Vorhabens auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4.2. Weiterbeauftragung Ingenieurbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 4.2

Diskussionsverlauf

Für das Vorhaben existiert bereits ein Ingenieurvertrag (LPH 1 - 9 stufenweise Beauftragung) aus dem Oktober 2012 mit dem Ingenieurbüro Preiss & Schuster. Bisher ist bis Leistungsphase 4 nach HOAI beauftragt. Da bei der derzeitigen Planung keine Genehmigungsplanung erforderlich ist, sollte das Ingenieurbüro mit den LPH 5 - 7 beauftragt werden.

Beschluss

Das Ingenieurbüro Preiss & Schuster wird mit den Leistungsphasen 5 - 7 nach HOAI 2021 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Neue Sportanlagen - Verzicht auf Vorsteuerabzug beim Defizitausgleich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Für die neuen Sportanlagen und den späteren Umbau der Tennisanlagen gewährt der Markt Geisenhausen dem Turnverein Geisenhausen e. V. auf Basis der geschätzten Bruttokosten als Defizitausgleich einen Zuschuss von maximal 2,1 Mio. € (Gemeinderatsbeschlüsse vom 12.06.2018 und 16.08.2018). Der Beschluss vom 16.08.2018 enthält den Vorbehalt: „Im Falle einer Vorsteuerabzugsberechtigung des TVG reduziert sich der gemeindliche Defizitausgleich um dessen jeweiligen Anteil der Umsatzsteuer-Rückerstattung“. 2018 war noch nicht entschieden, ob und für welche Bereiche der TVG für die Maßnahme zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Mit Schreiben vom 09.11.2021 beantragt der TVG, dass der Markt Geisenhausen auf die Umsatzsteuer-Rückerstattung verzichtet. Gemäß dem Schreiben ergeben sich für die durchgeführten Hoch- und Tiefbaumaßnahmen Mehrkosten „… von über 500.000 € netto zuzüglich diverser Nebenkosten sowie der Außenanlagen“. Der Verzicht des Marktes Geisenhausen auf den Umsatzsteueranteil beträgt in Summe rund 303.000 € und wäre ein wesentlicher Bestandteil zur Finanzierung der Mehrkosten.
Der Markt Geisenhausen hat bisher an den TVG 1.751.000 € als Zuschussraten sowie 695.595 € zur Vorfinanzierung der ausstehenden BLSV-Zuschüsse und -Darlehen (Gemeinderatsbeschluss vom 10.07.2018, TOP 8 a) überwiesen.
Der 1. Vorsitzende des TVG, Franz Wolfsecker, erläutert dem Gremium die Gründe für die Mehrkosten durch allgemeine Baukostensteigerungen sowie notwendige Änderungen im Vergleich zu den Ursprungsplanungen.

Beschluss

Der Beschluss des Marktgemeinderats vom 16.08.2018, TOP 2, wird wie folgt geändert: Der Markt Geisenhausen verzichtet beim Defizitausgleich auf den jeweiligen Anteil der Umsatzsteuer-Rückerstattung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Franz Wolfsecker beteiligt sich als TVG-Vorsitzender entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Abstimmung.

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6. Neue Sportanlagen - Sanierung der Tennisplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Bei den Gemeinderatsbeschlüssen 2018 zum gemeindlichen Defizitausgleich für die neuen Sportanlagen ist der Turnverein Geisenhausen e. V. davon ausgegangen, dass die Sanierung der Tennisanlagen vom TVG ausgeführt wird. Für die Tennisanlagen veranschlagte der TVG Kosten in Höhe von 250.000 €. Vom gemeindlichen Zuschuss von maximal 2,1 Mio. € für die neuen Sportanlagen entfielen auf die Tennisanlagen „… 50 % der Kosten, maximal 100.000 € …“ (Gemeinderatsbeschluss vom 16.08.2018).

Seit 2020 gibt es im Rahmen der Städtebauförderung das Sonderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von 90 % der förderfähigen Ausgaben. Besonders zu beachten ist:
  • Die Städtebauförderung ist subsidiär, d. h., wenn andere Förderprogramme möglich sind, scheidet die Städtebauförderung aus. Beim TVG wären dies die Zuschüsse vom BLSV (etwa 30 % Zuschuss). Deshalb müsste der Markt Geisenhausen die Sanierung der Tennisanlagen durchführen und auch die Förderung beantragen.
  • Die Chancen auf Aufnahme in das Förderprogramm werden geschmälert, weil die Tennisanlagen außerhalb des Geisenhausener Sanierungsgebietes liegen. Nach Rücksprache mit der Regierung von Niederbayern ist aber auch „… die nachrangige Förderung von Sportstätten außerhalb der Sanierungsgebiete …“ nicht ausgeschlossen. Bei den Erfolgsaussichten spielen auch andere Faktoren eine Rolle, z. B. die Zahl der weiteren Bewerber für das Förderprogramm.
  • Das Clubheim dient gemäß den Förderrichtlinien nicht „… primär der Ausübung des Sports …“ und ist nicht im Sonderprogramm enthalten. Die Sanierung bzw. der Neubau des Clubheims wären deshalb unverändert in der Verantwortlichkeit des TVG durchzuführen.

Der Tennis-Abteilungsleiter Stefan Pechmann stellt dem Gremium mit einer Präsentation die Ziele und die Aktivitäten der Abteilung sowie die Überlegungen für den Umbau der Tennisanlage vor. Die Tennisabteilung geht in ihrer aktuellen Planung von rund 165.000 € Kosten für die Platz-Sanierungen mit Außenanlagen aus.

Als erster Schritt wäre vom Markt Geisenhausen die Sanierung der Tennisplätze in die Bedarfsmeldung zur Städtebauförderung 2022 mit aufzunehmen. Für den Fall der erfolgreichen Bewerbung für das Sonderprogramm wäre etwa Mitte 2022 der konkrete Förderantrag zu stellen. Sollte die Bewerbung erfolglos sein, so wäre die Sanierung der Tennisplätze vom TVG durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderatsbeschluss vom 16.08.2018, TOP 2, wird in Bezug auf die Sanierung der Tennisplätze dahingehend geändert, dass:
  • vom Markt Geisenhausen die Aufnahme in das Sonderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ beantragt wird,
  • der Markt Geisenhausen für den Fall einer erfolgreichen Bewerbung als Bauherr auftritt,
  • der verbleibende Eigenanteil des Marktes für die Sanierung und den Umbau der Tennisanlagen (inkl. Clubheim) maximal 100.000 € beträgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Franz Wolfsecker beteiligt sich als TVG-Vorsitzender entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Abstimmung.

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7. Städtebauförderung - Mittelanmeldung für 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 7

Diskussionsverlauf

In Abstimmung mit dem für das Projektmanagement beauftragten Büro Identität & Image wurde die Bedarfsmitteilung für 2022 und die nächsten Jahre im Rahmen der Städtebauförderung erstellt.

Beschluss

Der vorgestellten Bedarfsmeldung zur Städtebauförderung für 2022 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Feststellung der Jahresrechnung 2020 und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 8

Diskussionsverlauf

Die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss hat am 25.10.2021 stattgefunden. Der Ausschussvorsitzende, Gemeinderat Vögl, berichtet über die Prüfung, die ohne Beanstandungen abgeschlossen werden konnte und empfiehlt die Entlastung. Gemäß Ziffer IV. des Berichts über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 „… kann eine Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungstätigkeit festgestellt werden“.

Die Jahresrechnung 2020 schließt wie folgt ab (bereinigtes Ergebnis nach § 79 KommHV):

               Verwaltungshaushalt                Vermögenshaushalt                Gesamthaushalt
Soll-Einnahmen        25.450.155,86 €                11.136.125,55 €                36.586.281,41 €
Soll-Ausgaben        25.450.155,86 €                11.136.125,55 €                36.586.281,41 €
Fehlbetrag                             -,--   €                              -,--  €                               -,-- €

Schulden:  36.952,82 €, Rücklagen: 13.851.123,21 € (jeweils zum 31.12.2020).

Beschluss 1

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2020 werden gemäß der Übersicht der Kämmerei genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Reff beteiligt sich nicht an der Abstimmung.

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat stellt die Jahresrechnung 2020 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird die Entlastung ausgesprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Reff beteiligt sich nicht an der Abstimmung.

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9. Betonsanierung Belebungsbecken der Kläranlage - Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö 9

Diskussionsverlauf

In der Sitzung vom 03. August 2021 wurde der Umbau der Kläranlage mit dem Belebtschlamm- / Schwebebettverfahren beschlossen. Im Zuge des Umbaus müssen die Belebungsbecken entleert werden. Da die Becken bereits viele Schadstellen aufweisen ist es sinnvoll, diese im Zuge des Umbaus zu sanieren. Die Kostenberechnung der Betonsanierung ergibt eine Summe von 250.000 € brutto. Die Entwurfsplanung war in den Sitzungsunterlagen enthalten. Für die Sanierung ist eine staatliche Förderung möglich.

Beschluss

Der vorliegenden Entwurfsplanung wird zugestimmt. Die Förderung nach RZWas 2021 für die Sanierung der Becken wird beantragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Sanierung der Straße nach Ringstetten - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 10

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden 11 Firmen beteiligt, von denen 8 ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 73.872,30 € brutto. Das bepreiste Leistungsverzeichnis des Ingenieurbüros Ferstl beläuft sich auf 71.337,62 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 73.872,30 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Angstl-Areal, Projektausstieg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 11

Diskussionsverlauf

Nachdem am 28.09.2021 ein Vertrag mit der Brauereigenossenschaft über ein Erbbaurecht für den Festsaal geschlossen wurde, muss über den Ausstieg aus den Planungen von Hort/Mehrzweckhalle am Angstl-Areal ein Beschluss herbeigeführt werden. Die Grundlagen haben sich zu der ursprünglichen Ausschreibung zu stark verändert, damit muss dieses Projekt in seiner bestehenden Form gestoppt und ein neues Architekturbüro gesucht werden. Auf dem Gelände soll nur noch ein viergruppiger Hort geplant werden. Dies wurde in den vergangenen Monaten im Gemeinderat umfassend vorberaten. Auch nach Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern gibt es hierfür keine andere Lösung, als den Planungsauftrag zu beenden und eine neue Architektenauswahl für das Projekt „Hort“ zu starten. 

Beschluss

Das Projekt Hort/Mehrzweckhalle am Angstl-Gelände wird mit sofortiger Wirkung eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö 12

Diskussionsverlauf

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13. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö 13

Diskussionsverlauf

Datenstand vom 31.01.2022 15:45 Uhr