Datum: 18.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Festsaal der Brauereigenossenschaft
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 23.11.2021
2 Bürgerantrag gegen den Weiterbau der B 15 neu
3 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr - Detailregelungen
4 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Holzhausen - Kellerberg I"
5 Gründung des Kindertagesstättenverbundes Geisenhausen und Altfraunhofen: Zustimmung zur Vertragsübernahme
6 Zweckvereinbarung zur Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems
7 Umschluss Kanal der Altstoffsammelstelle und der Firma Wittmann
8 Informationen
9 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 23.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2022 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Markgemeinderats vom 23.11.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bürgerantrag gegen den Weiterbau der B 15 neu

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2022 ö 2

Diskussionsverlauf

Am 15.10.2021 wurde vom BUND Naturschutz Ortsgruppe Geisenhausen ein Bürgerantrag gemäß Art. 18 b der Gemeindeordnung (GO) eingereicht, der 126 gültige Unterschriften aufweist. Die Zulässigkeit des Bürgerantrags wurde am 19.10.2021 vom Gemeinderat festgestellt. Der Antrag wird nun in der Sache behandelt.
Als Vertreter der Antragsteller zeigt zunächst Herr Reinhold König den geplanten Verlauf der B 15neu auf und trägt die Begründung des Bürgerantrags zusammengefasst vor. Im schriftlichen Bürgerantrag sind folgende Forderungen formuliert: „In Anbetracht der veränderten Situation fordern viele Bürger*Innen von Geisenhausen eine Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses von 2013.“ Ferner ist formuliert: „Im Interesse der Bürger*Innen von Geisenhausen sollte daher auf einen geplanten Neubau der B 15neu südlich der A 92 verzichtet werden. Ein starkes Votum des Marktgemeinderates sollte dies unterstreichen.“ Herr König appelliert an die Gemeinderatsmitglieder, dem Antrag zu folgen und den Bürgermeister zu beauftragen, alle notwendigen Schritte zur Verhinderung der B 15neu nach Geisenhausen einzuleiten.
Anschließend nehmen der Vorsitzende, die weiteren Bürgermeister sowie mehrere Gemeinderatsmitglieder zum Bürgerantrag Stellung und begründen, teilweise in ausführlichen Statements, ihre Auffassungen pro oder contra zum Ansinnen des Bürgerantrags. Auf Nachfragen erläutert Herr Bayerstorfer, Bereichsleiter Straßenbau beim Staatl. Bauamt Landshut, dass für das Teilstück zwischen der geplanten „Kreuzung“ von B 299 und B 15neu im Westen von Geisenhausen und dem Beginn des dreistreifigen Ausbaus der B 299 auf Höhe Johannesbergham, keine Ausbauplanungen stattfinden. Über Vilsbiburg hinaus finden auch keine Planungen statt, weil diese Weiterführung im Bundesverkehrswegeplan nur als weiterer Bedarf steht.

Beschluss

Dem Bürgerantrag wird entsprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Bürgerantrag abgelehnt.

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3. Einführung der gesplitteten Abwassergebühr - Detailregelungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2022 ö 3

Diskussionsverlauf

In der Sitzung vom 13.07.2021 wurde dem Marktgemeinderat erläutert, dass gemäß dem Gutachten des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes beim Markt Geisenhausen eine gesplittete Abwassergebühr erforderlich ist. In der Sitzung wurde beschlossen, dem Büro Rohrmaier, Mallersdorf-Pfaffenberg, den Auftrag zur Ermittlung der versiegelten Flächen und zur künftigen Fortschreibung zu erteilen. Das Büro Rohrmaier hat im 2. Halbjahr 2021 mit den Vorarbeiten begonnen und benötigt nun die Festlegung verschiedener Parameter, um die konkreten versiegelten und angeschlossenen Flächen ermitteln zu können.

In Abstimmung mit Herrn Rohrmaier schlägt die Verwaltung folgende wesentliche Festlegungen für die künftige Niederschlagswassergebühr vor, die Herr Rohrmaier in der Sitzung zusätzlich erläutert:
  • herangezogen werden grundsätzlich nur Grundstücke, die mit einem Misch- und/oder Schmutz- und/oder Niederschlagswasseranschluss an das Kanalnetz der Kläranlage Geisenhausen (= öffentliche Entwässerungseinrichtung) angeschlossen sind; offene Gräben sind grundsätzlich kein Bestandteil der öffentlichen Entwässerungseinrichtung
  • Maßstab ist der Grundstücksabflussbeiwert (GAB) in Stufen:
GR Barth bringt hierzu eine Alternative Idee mit 9 Stufen ins Gespräch, die aber nach Beratung verworfen wird.
  • falls sich durch die Stufenzuordnung für ein Grundstück eine Abweichung von + / - 400 m² ergibt, erfolgt eine Einzelveranlagung
  • als versiegelt gelten Grundstücksflächen, die mit einem festen Baustoff befestigt sind (z. B. Betondecken, bitumimöse Decken, Pflasterungen, Plattenbeläge, Rasengittersteine). Als nicht versiegelt gelten z. B. Kies- und Schotterflächen
  • Zisternen (oder vergleichbare Sammelvorrichtungen) mit einem Überlauf in das öffentliche Kanalnetz werden ab einem Speichervolumen von mind. 4 m³ wie folgt berücksichtigt: Je Kubikmeter Speichervolumen werden 10 m² von den nach den Grundstücksabflussbeiwerten in Stufen ermittelten gebührenpflichtigen Flächen erlassen, maximal jedoch 30 % der gesamten gebührenpflichtigen Flächen.

Beschluss

Mit den vorgeschlagenen Parametern besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Holzhausen - Kellerberg I"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 4

Diskussionsverlauf

Die geplante zu bebauende Fläche befindet sich südwestlich der bestehenden Bebauung von Holzhausen. Das Plangebiet umfasst die Fl.-Nr. 64/17 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 64/0 der Gemarkung Holzhausen und eine Fläche von ca. 9.700 m². Geplant wird ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO mit 8 Parzellen.
Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens ist derzeit nach § 13 b BauGB (ohne Änderung des Flächennutzungsplanes) geplant. Sollte die Durchführung mit dem o.g. Verfahren nicht möglich sein, muss ein Flächennutzungsplandeckblatt erstellt werden.

Beschluss

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Holzhausen - Kellerberg I“ wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Gründung des Kindertagesstättenverbundes Geisenhausen und Altfraunhofen: Zustimmung zur Vertragsübernahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Mit Schreiben vom 08.11.2021 teilt das Katholische Pfarramt St. Martin Geisenhausen mit, dass zwischen dem Pfarrverband Geisenhausen und dem Pfarrverband Altfraunhofen ein Kindertagesstättenverbund gegründet wurde: Die Katholische Pfarrkirchenstiftung St. Martin Geisenhausen überträgt mit Wirkung zum 01.01.2022 die Betriebsträgerschaft des Kindergartens St. Martin und der Kinderkrippe St. Martin auf die Katholische Pfarrkirchenstiftung St. Nikolaus Altfraunhofen (= Trägerin des Verbundes).
Zwischen dem Markt Geisenhausen und der Katholischen Kirchenstiftung St. Martin bestehen Betriebsträger- bzw. Defizitvereinbarungen für den Kindergarten St. Martin (vom 25.09.2014 i. d. F. vom 19.12.2016) und für die Kinderkrippe St. Martin (vom 08.07.2013 i. d. F. vom 16.10.2018). Diese Vereinbarungen werden von der Trägerin des neuen Verbundes mit allen Rechten und Pflichten übernommen (vgl. § 7 Abs. 1 der Kooperationsvereinbarung vom 03.11.2021).
Das Katholische Pfarramt St. Martin Geisenhausen beantragt, dass der Markt Geisenhausen der Übernahme der bestehenden Betriebsträger- bzw. Defizitvereinbarungen durch die neue Trägerin zustimmt.

Beschluss

Der Markt Geisenhausen stimmt zu, dass die bestehenden Betriebsträger- bzw. Defizitvereinbarungen für den Kindergarten St. Martin und die Kinderkrippe St. Martin mit Wirkung zum 01.01.2022 auf die Pfarrkirchenstiftung St. Nikolaus Altfraunhofen als Trägerin des neuen Kindertagesstättenverbundes übernommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Zweckvereinbarung zur Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2022 ö 6

Diskussionsverlauf

Gemäß den Vorgaben des Bayerischen E-Government-Gesetzes müssen die Behörden bezüglich der Sicherheit der informationstechnischen Systeme angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Sinn von Art. 32 der Datenschutz-Grundverordnung und Art. 32 des Bayerischen Datenschutzgesetzes treffen und die hierzu erforderlichen Informationssicherheitskonzepte erstellen. 
Die IT-Systembeauftragten der Gemeinde Bodenkirchen, der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gerzen, des Marktes Geisenhausen, der VG Velden und der Stadt Vilsbiburg haben sich seit längerem gemeinsam intensiv mit der Frage befasst, welche Art von Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) sinnvoll ist und wie dessen Erstellung organisiert werden kann. Im Ergebnis soll ein ISMS nach der Norm CISIS12 („Compliance-Informations-Sicherheitsmanagement-System in 12 Schritten“) mit externer Begleitung bei den beteiligten Kommunen ausgeschrieben, eingeführt und zertifiziert werden. Dessen Implementierung ist in kommunaler Zusammenarbeit auf Grundlage einer Zweckvereinbarung geplant. Der erste Entwurf dieser Zweckvereinbarung war den Unterlagen beigefügt.

Beschluss

Dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Umschluss Kanal der Altstoffsammelstelle und der Firma Wittmann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2022 ö 7

Diskussionsverlauf

Wie bereits bekannt, läuft die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Geisenhausen in die Kleine Vils aus. Das Ingenieurbüro Sehlhoff ist mit der Erstellung der Antragsunterlagen für die neue Erlaubnis beauftragt. Zur Feststellung der aktuellen Belastung der Kläranlage wurden Ablaufmessungen der Kläranlage durchgeführt. Dabei wurde ersichtlich, dass der Zulauf der Kläranlage zu hoch ist. 
Laut dem Bescheid von 2014 darf der maximale Zufluss 51 l/s betragen, bei einem Starkregen im Mai 2021 wurde aber ein Spitzenwert von 71,8 l/s gemessen. Davon stammten 40 l/s vom Pumpwerk Bauhof, 7,3 l/s aus der Drossel RÜB 4 und 24,5 l/s von den Flächen des Geländes der Fa. Wittmann und der Altstoffsammelstelle.
Die vorliegende Planung dient zur Reduzierung des Zulaufs bei Regenwetter und zur geringeren Belastung der Kläranlage. Es soll das Mischwasser vom Gelände Wittmann künftig über das vorhandene Drosselbauwerk geleitet werden. Außerdem wird die Entwässerung der Altstoffsammelstelle auf Trennsystem umgestellt. Das Schmutzwasser wird weiterhin im Zulauf der Kläranlage abgeleitet. Das Niederschlagswasser fließt dagegen nicht mehr zur Kläranlage, sondern wird im Regenwasserkanal auf dem Gelände der Kläranlage abgeleitet.
Die Kostenschätzung für die erforderlichen Baumaßnahmen beläuft sich auf 70.000 € brutto und für die Umschließung Zufluss Gelände Wittmann auf 74.000 € brutto. Insgesamt ist von Bruttokosten inkl. Nebenkosten in Höhe von rund 170.000 € auszugehen. Der Zuwendungsantrag nach RZWas 2021 wurde bereits Mitte Dezember beim Wasserwirtschaftsamt Landshut eingereicht, weil bei einer Vorlage nach dem 31.12.2021 die Bezuschussung unsicher gewesen wäre. Der Zuschuss wird in einer Größenordnung von etwa einem Drittel der förderfähigen Kosten erwartet.

Beschluss

Der weiteren Planung und Ausschreibung auf Grundlage der Vorplanung wird zugestimmt.
Die Beantragung einer Zuwendung nach RZWas 2021 wird bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2022 ö 8

Diskussionsverlauf

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9. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2022 ö 9

Diskussionsverlauf

3. Bgm. Staudinger: Bekommen auch andere Vereine als der TVG Zuschüsse für ihre Jugendarbeit? Alle, die vom Landratsamt die 7,50 € / Kind bzw. Jugendlichem erhalten, bekommen zusätzlich von der Gemeinde den gleichen Betrag.

GRin Dachs: Im Gemeindefriedhof anonyme Erdbestattungen im Umfeld eines Randbaumes ermöglichen. Wird geprüft.

Datenstand vom 31.01.2023 16:11 Uhr