Datum: 31.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 13.04.2022
2 Behandlung der Bauanträge
2.1 Neubau eines Anbaus an ein Bestandsgebäude, Fl.-Nr. 442/90, Gemarkung Geisenhausen, Maximilianstraße 42
2.2 Neubau einer Garage mit Geräteraum und Stützwände, Fl.-Nr. 201/2, Gemarkung Geisenhausen, Irlacher Straße 2
2.3 Errichtung eines Freisitzes auf der bestehenden Garage, Fl.-Nr. 440/0, Gemarkung Geisenhausen, Lochhamer Straße 17
2.4 Nutzungsänderung zu einer Metzgerei, Fl.-Nr. 499/0, Gemarkung Holzhausen, Oberhaarbach 35
2.5 Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Fl.-Nr. 478/2, Gemarkung Geisenhausen, Salksdorfer Straße 20
2.6 Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Carports, Fl.-Nr. 360/5, Gemarkung Geisenhausen, Bergstraße 29
2.7 Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Fl.-Nr. 31/53, Gemarkung Geisenhausen, Poststraße 68
3 Sanierung Gemeindeverbindungsstraße Höhenberg-Tiefengrub
4 Informationen
5 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 13.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.05.2022 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 13.04.2022 findet die Zustimmung des Gremiums. 

GRin Kaletta ist noch nicht anwesend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Behandlung der Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.05.2022 ö beschließend 2
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2.1. Neubau eines Anbaus an ein Bestandsgebäude, Fl.-Nr. 442/90, Gemarkung Geisenhausen, Maximilianstraße 42

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.05.2022 ö 2.1

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Pfarrfeld-Erweiterung“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Der Anbau befindet sich außerhalb der festgesetzten Baugrenzen. Zudem sind Flachdächer unzulässig. Die Nachbarn wurden beteiligt und stimmen dem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteil das Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben und den Befreiungen vom Bebauungsplan.

GRin Kaletta ist noch nicht anwesend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
0

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2.2. Neubau einer Garage mit Geräteraum und Stützwände, Fl.-Nr. 201/2, Gemarkung Geisenhausen, Irlacher Straße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.05.2022 ö beschließend 2.2

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Irlacher Straße“ (Deckblatt Nr. 4) und entspricht nicht den Festsetzungen. Lt. Bebauungsplan ist der Bereich als private Grünfläche ausgewiesen. Die geplante Garage mit Geräteraum soll in den bestehenden Hang eingebaut werden, der Geländeverlauf wird daher im Bereich der Garage etwas verändert. Der sichtbare Teil der Garage ist nur die Einfahrtsseite und die Hälfte der Nord-West-Seite. Generell liegt die geplante Garage mit Geräteraum außerhalb des Baufensters. Eine Überschreitung von 70 m² ist geplant. Sonstige Abweichungen zum Bebauungsplan: Dachform – geplant ist ein Flachdach mit Begrünung; Gestaltung des Geländes – durch das sehr stark ansteigende Gelände ist eine sichere Bearbeitung bzw. Pflege nur bedingt möglich und sollte durch die Erstellung von Stützwänden entschärft werden. Die Stützwände werden mit Natursteinen erstellt. Die zusätzliche Garage mit Geräteraum ist für die Unterbringung der vorhandenen Geräte und Fahrzeuge erforderlich. Die Nachbarn wurden beteiligt und stimmen dem Vorhaben zu.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben und den Befreiungen vom Bebauungsplan. 

GRin Kaletta ist noch nicht anwesend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.3. Errichtung eines Freisitzes auf der bestehenden Garage, Fl.-Nr. 440/0, Gemarkung Geisenhausen, Lochhamer Straße 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.05.2022 ö 2.3

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Geisenhausen-Ost“. Auf der bestehenden Garage soll ein Freisitz mit Sichtschutzwand errichtet werden. Für das Bauvorhaben fallen Abstandsflächen an, welche vom nordwestlichen Nachbarn zu übernehmen wären. Dem Bauantrag liegt jedoch ein Antrag auf Abweichung bei. Der entsprechende Nachbar hat den Antrag unterschrieben. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben und den Befreiungen vom Bebauungsplan. 

GRin Kaletta ist noch nicht anwesend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.4. Nutzungsänderung zu einer Metzgerei, Fl.-Nr. 499/0, Gemarkung Holzhausen, Oberhaarbach 35

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.05.2022 ö beschließend 2.4

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt innerhalb des Dorfgebietes von Oberhaarbach. Das zu bebauende Grundstück befindet sich innerhalb des Überschwemmungsgebietes des Haarbaches. Es soll ein landwirtschaftlich genutztes Gebäude zur Metzgerei umgenutzt werden. Lt. Betriebsbeschreibung soll die Metzgerei halbtags ca. ein- bis zweimal in der Woche genutzt werden. Die Löschwasserversorgung ist lt. Bauherrn gesichert. Die Nachbarn wurden beteiligt und stimmen dem Vorhaben zu.

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt. 


GRin Kaletta ist noch nicht anwesend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.5. Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Fl.-Nr. 478/2, Gemarkung Geisenhausen, Salksdorfer Straße 20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.05.2022 ö 2.5

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Brunnfeld I“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Ein Sichtschutzzaun aus Holz soll entlang der östlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Die Höhe der Einfriedung beträgt 2,00 m. Die Einfriedung ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Der Sichtschutz bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da die max. zulässige Höhe von 1,00 m überschritten wird. Zudem müsste der Zaun aus Maschendraht bestehen. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben zu.

GRin Kaletta ist noch nicht anwesend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.6. Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Carports, Fl.-Nr. 360/5, Gemarkung Geisenhausen, Bergstraße 29

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.05.2022 ö beschließend 2.6

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Theobaldshöhe“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Der zur Errichtung angedachte Carport umfasst eine Fläche von 27 m². Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO verfahrensfrei, da der Carport eine Gesamtfläche von 50 m² nicht überschreitet. Der Carport wird außerhalb der im Bebauungsplan "Theobaldshöhe" festgesetzten Baugrenzen errichtet und bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Die Dacheindeckung ist nach Art. 57 Abs. 1. Nr. 11 Buchst. f BayBO verfahrensfrei. Somit bedarf es auch hier einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. 

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.7. Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Fl.-Nr. 31/53, Gemarkung Geisenhausen, Poststraße 68

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.05.2022 ö 2.7

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Poststraße“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Ein Sichtschutzzaun aus Metall soll errichtet werden. Die Höhe der Einfriedung beträgt 2,00 m. Die Einfriedung ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Der Sichtschutz bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da die max. zulässige Höhe von 1,20 m bzw. 1,50 m überschritten wird. Zudem müsste der Zaun aus Holz bestehen. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Es wird empfohlen, den Bereich der Grundstückszufahrten so zu gestalten, dass gefahrlos hinein- und hinausgefahren werden kann. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Sanierung Gemeindeverbindungsstraße Höhenberg-Tiefengrub

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.05.2022 ö beschließend 3

Diskussionsverlauf

Die Gemeindeverbindungsstraße von Höhenberg nach Tiefengrub ist in einem ähnlich schlechten Zustand wie die GVST Geisenhausen – Oberfimbach (Beschlussfassung letzte Sitzung). Als Auftragserweiterung wurde uns von der ausführenden Firma angeboten, beide Straßen zum gleichen Preis auszuführen. Zusätzlich entfällt bei der Maßnahme Höhenberg-Tiefengrub die Baustelleneinrichtung in Höhe von netto 1.200,00 €. 

Beschluss

Der Auftragserweiterung GVST Höhenberg-Tiefengrub zum Preis von 62.278,06 € brutto wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.05.2022 ö 4

Diskussionsverlauf


  • Erweiterung einer Sende- und Empfangsanlage für mobiles Breitband – Boschstraße 21
In Kürze wird lt. der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG mit der Realisierung begonnen.  Es handelt sich um einen Masten mit einer Höhe von 13,50m.  Ein Bauantrag ist nicht notwendig.
  • Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung am 19.07.2022 – Beginn 18 Uhr
  • „Landshut blüht“ – ein Projekt des Landschaftspflegeverbandes Landshut e.V.
Für den Siedlungsbereich gibt der LPV eine für Hausgärten abgestimmte, artenreiche Blühmischung kostenlos (ausreichend für ca. 25 m²) an Interessenten ab. Abzuholen ab 03.06.2022 im Rathaus Geisenhausen, Zi.-Nr. 101, Bauverwaltung.  

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5. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.05.2022 ö 5

Diskussionsverlauf

keine

Datenstand vom 26.07.2022 07:31 Uhr