Datum: 19.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 31.05.2022
2 Behandlung der Bauanträge
2.1 Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1154/0, Gemarkung Holzhausen, Aukam
2.2 Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1154/0, Gemarkung Holzhausen, Aukam
2.3 Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle, Fl.-Nr. 365/2, 365/3, Gemarkung Salksdorf, Ringstetten 26
2.4 Neubau einer Maschinenhalle, Fl.-Nr. 91/0, Gemarkung Bergham, Westersbergham 31
2.5 Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Holzlagerschuppens mit Garage, Fl.-Nr. 385/0 und 381/4, Gemarkung Geisenhausen, Arberstraße
2.6 Abbruch einer bestehenden Garage an der Grenze und Neubau einer Doppelgarage an der Grenze mit Eingangsüberdachung an der Grenze, Fl.-Nr. 733/12, Gemarkung Geisenhausen, Rauchensteinerstraße 8
2.7 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Fl.-Nr. 485/0, Gemarkung Diemannskirchen, Rebensdorf
2.8 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Nebenanlage, Fl.-Nr. 438/8, Gemarkung Geisenhausen, Theresienstraße 5
2.9 Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Einfamilienhauses mit PKW-Garage, Fl.-Nr. 594/0, Gemarkung Bergham, Höhenberg
2.10 Antrag auf Vorbescheid - Neubau einer Wohnanlage - Haus A, Haus B und Haus C mit Tiefgarage, Fl.-Nr. 501/3, Gemarkung Geisenhausen, Landshuter Straße 37
2.11 Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau eines Carports, Fl.-Nr. 442/10, Gemarkung Geisenhausen, Maximilianstraße 34
2.12 Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Sicht- und Lärmschutzzaunes, Fl.-Nr. 469/1, Gemarkung Geisenhausen, Salksdorfer Straße 10
3 Auslegungs- und Billigungsbeschluss "Kreuzfeld-Erweiterung II" Deckblatt Nr. 4
4 Kommunale Förderprogramme - Aktualisierung Förderprogramm Regenwassernutzanlage/Zisterne
5 Kommunale Förderprogramme - Neuauflage Förderprogramm Regenwasserpufferanlage
6 Informationen
7 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 31.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 31.05.2022 findet die Zustimmung des Gremiums.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Renate Weindl ist noch nicht anwesend.

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2. Behandlung der Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö 2
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2.1. Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1154/0, Gemarkung Holzhausen, Aukam

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö 2.1

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (außerhalb des Dorfgebietes; Fläche für die Landwirtschaft) und ist nicht privilegiert. Die Wasserversorgung in Aukam wird über den Markt Geisenhausen abgewickelt. Das Abwasser wird über ein bauseits zu errichtendes Abwassersystem, mit Nachklärung, entsorgt. Die Nachbarn wurden (bis auf einen Ehepartner) beteiligt und stimmen dem Vorhaben zu.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteil das Einvernehmen zum beantragten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Renate Weindl ist noch nicht anwesend.

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2.2. Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1154/0, Gemarkung Holzhausen, Aukam

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö beschließend 2.2

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (außerhalb des Dorfgebietes; Fläche für die Landwirtschaft) und ist nicht privilegiert. Die Wasserversorgung in Aukam wird über den Markt Geisenhausen abgewickelt. Das Abwasser wird über ein bauseits zu errichtendes Abwassersystem, mit Nachklärung, entsorgt. Die Nachbarn wurden (bis auf einen Ehepartner) beteiligt und stimmen dem Vorhaben zu.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum beantragten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Renate Weindl ist noch nicht anwesend.

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2.3. Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle, Fl.-Nr. 365/2, 365/3, Gemarkung Salksdorf, Ringstetten 26

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö beschließend 2.3

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (Fläche für die Landwirtschaft) und ist privilegiert.  Auf dem Flurstück 365/2 befindet sich das Überschwemmungsgebiet des Fimbaches und ein Bodendenkmal. Der vorhandene Stadel bzw. Schuppen soll abgebrochen werden.  Die Löschwasserversorgung wird über die gemeindliche Wasserversorgung abgewickelt. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig (Unterschrift von der „Bundesrepublik“ fehlt).

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum beantragten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Renate Weindl ist noch nicht anwesend.

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2.4. Neubau einer Maschinenhalle, Fl.-Nr. 91/0, Gemarkung Bergham, Westersbergham 31

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö beschließend 2.4

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt etwa zur Hälfte innerhalb des Dorfgebietes von Westersbergham. Die andere Hälfte liegt auf einer Fläche für die Landwirtschaft. Die Löschwasserversorgung erfolgt über die gemeindliche Wasserleitung. Die Nachbarn wurden beteiligt und stimmen dem Vorhaben zu.

Beschluss

Dem Vorhaben wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Renate Weindl ist noch nicht anwesend.

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2.5. Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Holzlagerschuppens mit Garage, Fl.-Nr. 385/0 und 381/4, Gemarkung Geisenhausen, Arberstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö 2.5

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Theobaldshöhe“ DB Nr. 2. Eine bereits vorhandene Holzlagerstätte soll abgebrochen werden und durch den Neubau mit Garage ersetzt werden. Im Bebauungsplan sind für das zu bebauende Grundstück keine Baugrenzen festgelegt. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Der Ausschuss äußert Bedenken bezüglich der Verschlechterung der Sichtverhältnisse durch die Bebauung und bittet die Verwaltung dies vor Ort zu prüfen. Nach einer örtlichen Besichtigung bestehen keine Bedenken bezüglich der Sichtverhältnisse. Die Sicht verbessert sich.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Renate Weindl ist noch nicht anwesend.

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2.6. Abbruch einer bestehenden Garage an der Grenze und Neubau einer Doppelgarage an der Grenze mit Eingangsüberdachung an der Grenze, Fl.-Nr. 733/12, Gemarkung Geisenhausen, Rauchensteinerstraße 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö beschließend 2.6

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ziegeleigelände“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Die vorhandene Garage soll abgebrochen werden. Für den Neubau soll von folgenden Festsetzungen befreit werden: Überschreitung der festgesetzten Baulinie (um 4,805m), Überschreitung Traufhöhe der Garage um max. 60,5cm, Eingangsüberdachung außerhalb der Baugrenze, Unterschreitung der Mindestdachneigung von 22 Grad auf 18 Grad. Das Garagendach wird dabei dem Hauptgebäude angepasst. 

Die Überschreitungen sind nötig, da im Neubau zwei PKW’s, Fahrräder und Gartengeräte untergebracht werden sollen. Die Höhenlage soll dabei aufgrund der Position der Garage zum best. Hauszugang angepasst werden. Dadurch wird die zulässige Traufhöhe gem. B-Plan von 2,70, um max. 60,5 cm überschritten. Die zulässige mittlerere Wandhöhe gem. BayBO von 3,0 m wird eingehalten.

Die Nachbarn wurden beteiligt und stimmen dem Vorhaben zu.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum beantragten Vorhaben sowie den Befreiungen zum Bebauungsplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Renate Weindl ist noch nicht anwesend.

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2.7. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Fl.-Nr. 485/0, Gemarkung Diemannskirchen, Rebensdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö beschließend 2.7

Diskussionsverlauf

Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Dorfgebietes von Rebensdorf und ist nicht privilegiert. Es liegt ein genehmigter Vorbescheid (41S-138-2021-VORB) vor. Bei dem Grundstück handelt es sich laut Flächennutzungsplan um eine Fläche für die Landwirtschaft. Auf dem Baugrundstück wird ein Bodendenkmal vermutet. Ein Antrag auf Art.7 BayDSchG liegt bei. Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über die bestehende Zufahrt. Unterlagen hierzu sind eingescannt angehängt. Die Nachbarunterschriften sind bis auf die „Unterschrift des Staatlichen Bauamtes“ vollständig.

Beschluss

Dem Vorhaben wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Renate Weindl ist noch nicht anwesend.

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2.8. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Nebenanlage, Fl.-Nr. 438/8, Gemarkung Geisenhausen, Theresienstraße 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö beschließend 2.8

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Innenbereich. Das vorhandene Wohnhaus, der Schuppen und die Garage sollen abgebrochen werden. Anschließend soll ein neues Wohnhaus samt Doppelgarage und Nebenanlage errichtet werden. Die Nachbarn wurden (teilweise) beteiligt und stimmen dem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter der Auflage zugestimmt, wenn der Bauherr eine Regenwasserpufferanlage mit 8m³ in das Grundstück einbaut. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Renate Weindl ist noch nicht anwesend.

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2.9. Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Einfamilienhauses mit PKW-Garage, Fl.-Nr. 594/0, Gemarkung Bergham, Höhenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö 2.9

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Außenbereich auf einer Fläche für die Landwirtschaft und ist nicht privilegiert. Die Wasserversorgung ist durch die öffentliche Wasserleitung des Marktes gesichert.  Das Abwasser wird über ein bauseits zu errichtendes Abwassersystem, mit Nachklärung, entsorgt.
Die Nachbarn wurden alle am Verfahren beteiligt und stimmen dem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Renate Weindl ist noch nicht anwesend.

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2.10. Antrag auf Vorbescheid - Neubau einer Wohnanlage - Haus A, Haus B und Haus C mit Tiefgarage, Fl.-Nr. 501/3, Gemarkung Geisenhausen, Landshuter Straße 37

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö 2.10

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Innenbereich auf einer Fläche mit besonderer Bedeutung für Ökologie, Landschafts- und Ortsbild. Es sollen insgesamt 16 (vorher 22) Wohnungen errichtet werden können. Die Wandhöhe wurde von 15 m auf 9 m reduziert. Die Grundstücksfläche beträgt 1.996 m². Die Grundfläche der geplanten Bebauung beträgt 793,30 m² (vorher 1.406,45 m²). Eine Geschossfläche von 1872,0 (vorher 3.120,47 m²) ist geplant. In der näheren Umgebung befinden sich überwiegend Ein- und Zweifamilienwohnhäuser. Gemäß den Antragsunterlagen sollen 26 Tiefgaragenstellplätze und 6 Stellplätze errichtet werden. Das Flussbett des Fimbachs bleibt unverändert. Die Nachbarn wurden nicht beteiligt. Es liegen dementsprechend keine Nachbarunterschriften vor. Eine Verbesserung der zukünftigen Gewässerunterhaltung wäre wünschenswert. Das Vorhaben wird zudem an einem Modell veranschaulicht. 

Beschluss

Dem Vorhaben wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Renate Weindl ist noch nicht anwesend.

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2.11. Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau eines Carports, Fl.-Nr. 442/10, Gemarkung Geisenhausen, Maximilianstraße 34

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö 2.11

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Pfarrfeld“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Der zur Errichtung angedachte Carport umfasst eine Fläche von ca. 37 m². Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO verfahrensfrei, da der Carport eine Gesamtfläche von 50 m² nicht überschreitet. Der Carport wird außerhalb der im Bebauungsplan "Pfarrfeld" festgesetzten Baugrenzen errichtet. Zudem weichen die Dachform, die Dachneigung und die Dacheindeckung vom Bebauungsplan ab. Die Garage wäre dem Haupthaus anzupassen und somit mit Satteldach, roten Ziegeln und einer Dachneigung zwischen 30 und 35 Grad zu errichten. Der Bauherr plant jedoch ein Pultdach mit Trapezblech und 5 Grad Dachneigung. Somit bedarf es einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt den Befreiungen sowie dem geplanten Bauvorhaben zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Vögl beteiligt sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Abstimmung. GRin Renate Weindl ist noch nicht anwesend.

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2.12. Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Sicht- und Lärmschutzzaunes, Fl.-Nr. 469/1, Gemarkung Geisenhausen, Salksdorfer Straße 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö beschließend 2.12

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Brunnfeld “ Deckblatt Nr. 2 und entspricht nicht den Festsetzungen. Ein Sicht- und Lärmschutzzaun aus Metall (alternativ aus Holz oder Kunststoff) soll entlang der westlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Die Höhe der Einfriedung beträgt 1,85 m. Die Einfriedung ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Die Einfriedung bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da die max. zulässige Höhe von 1,20 m überschritten wird. Zudem müsste der Zaun aus Holz oder Maschendraht bestehen. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem beantragten Vorhaben sowie den Befreiungen des Bebauungsplanes zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Renate Weindl ist noch nicht anwesend.

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3. Auslegungs- und Billigungsbeschluss "Kreuzfeld-Erweiterung II" Deckblatt Nr. 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö 3

Diskussionsverlauf

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.05.2022 die Änderung des Bebauungsplanes „Kreuzfeld-Erweiterung II“ durch Deckblatt Nr. 4 beschlossen. Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Das Ingenieurbüro PLANTEAM erstellte einen Entwurf in der Fassung vom 22.06.2022. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 748/9, 727/39, 724/8, 724, 724/12, 724/9, 724/10, 724/11 sowie Teilflächen aus den Flurnummern 748, 748/5, 722.
Der Geltungsbereich hat eine Gesamtfläche von ca. 8.147 m².

Beschluss

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung in der Fassung vom 22.06.2022 werden gebilligt.


Bebauungsplan und Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauBG auszulegen, die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Renate Weindl ist noch nicht anwesend.

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4. Kommunale Förderprogramme - Aktualisierung Förderprogramm Regenwassernutzanlage/Zisterne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö beschließend 4

Diskussionsverlauf

Das Förderprogramm wurde im Jahr 2004 gestartet. Im Jahr 2017 erfolgte eine Aktualisierung der Förderbeträge:
2004:  
500 € bei Einbau in Neubauten zur Nutzung im Haus- und Wohnbereich (Toilettenspülung)
750 € bei nachträglichem Einbau in Altbauten zur Nutzung im Haus- und Wohnbereich (Toilettenspülung)
250 € bei Anlagen zur Nutzung außerhalb des Haus- und Wohnbereiches (Gartenbewässerung usw.). Das Fassungsvermögen muss hierbei mind. drei cbm betragen; ein Boden für die Anlage ist nicht erforderlich.

2017:
1.000 € bei Einbau in Neubauten zur Nutzung im Haus- und Wohnbereich (Toilettenspülung)
1.500 € bei nachträglichem Einbau in Altbauten zur Nutzung im Haus- und Wohnbereich (Toilettenspülung)
500 € bei Anlagen zur Nutzung außerhalb des Haus- und Wohnbereiches zur Gartenbewässerung (Zisternengröße ab 5 m³)


Anzumerken ist, dass fast ausschließlich Anträge für den Zisternenbau eingingen. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Förderungen für die Toilettenspülung zu streichen. (in den letzten 18 Jahren ging hier nur 1 Förderantrag ein)

Die zuletzt eingereichten Kosten für den Einbau einer 6,5 m³ Zisterne für die Gartenbewässerung betrugen ca. 3.000,00 €.  Die Kosten beinhalten die Zisterne (freiwillig wurde hier eine Zisterne mit 6,5 m³ verbaut) und die Arbeitsleistungen.

Von 01.01.2013 bis 05.07.2022 wurden insgesamt 3.500,00 € Förderung ausgebezahlt. Durch den Anreiz einer etwas höheren Förderung könnte man das Förderprogramm etwas attraktiver gestalten. Die Rückhaltung entlastet das gemeindliche Kanalnetz sowie Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs, da Regenwasser zur Gartenbewässerung genutzt werden kann. 

Die Verwaltung schlägt zudem vor, den Förderbetrag für den Einbau einer Zisterne ab 01.01.2023 auf 1.000 € zu erhöhen.

Beschluss

Der Förderbetrag für den Einbau einer Regenwasserzisterne wird ab 01.01.2023 auf 1.000 € erhöht.
Förderungen für die Toilettenspülung werden nicht mehr ausbezahlt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Renate Weindl ist noch nicht anwesend.

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5. Kommunale Förderprogramme - Neuauflage Förderprogramm Regenwasserpufferanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Zur Entlastung des gemeindlichen Abwassersystems soll ein neues Förderprogramm aufgelegt werden. Sog. Regenwasserpufferanlagen können hierzu eingebaut werden. Hier wird das Niederschlagswasser gedrosselt in den gemeindlichen Kanal geleitet. Diese Pufferanlagen haben beispielsweise ein Gesamtvolumen von 8 m³. Die Rückhaltung beträgt 5 m³ - diese wird gedrosselt ans Kanalnetz weitergegeben. 3 m³ Regenwasser verbleiben in der Anlage für die Gartenbewässerung. 
Grundsätzlich möchte hierzu die Verwaltung informieren, dass das Kanalnetz, dass mittlerweile von vielen Bürgern als Hauptursache der „vollen Keller“ gesehen wird, in den meisten Fällen nicht schuld ist. 
Das gesamte Kanalnetz wurde im Jahr 2015 einer hydrodynamischen Kanalnetzberechnung unterzogen. Hierbei wurden Starkregenereignisse sowie versiegelte Flächen miteinbezogen. Diese Berechnungen sind jedoch theoretische Annahmen, welche bei Starkregenereignissen wie an Pfingsten 2022 oder dem Gewitter vom 20.06.2022 durchaus massiv übertroffen werden können.
Derartige Niederschlagsmengen können durch einen Kanal nicht aufgenommen werden. Jeder Kanal mündet in einem nächsten Kanal oder in einem Fluss/Bach/Graben/Kläranlage, welche dann noch mehr überflutet werden.
Nach Starkregenereignissen klagen erfahrungsgemäß viele Bürger im Rathaus über nasse Keller etc. Bei genauerer Nachfrage stellt sich jedoch oft heraus, dass das Regenwasser der eigenen versiegelten Flächen von den hauseigenen Ableitungsrohren nicht mehr transportiert werden kann und dies für Überschwemmungen der Grundstücke/Häuser sorgt. Generell verstärken massiv versiegelte Flächen, aber auch die Nachverdichtung das Problem.
Für die Jahre 2023 bis 2026 ist die 10-jährigeTV-Befahrung der gemeindlichen Kanäle vorgesehen. Im Anschluss daran befürwortet die Verwaltung eine neue hydrodynamische Kanalnetzberechnung. Hierzu könnten auch die Daten der gesplitteten Neuberechnung der Abwassergebühren durch ein externes Büro über die versiegelten Flächen einbezogen werden, welches im Moment erarbeitet wird.

Auszug aus der gemeindlichen Entwässerungssatzung!
§ 9 Grundstücksentwässerungsanlage: „Gegen den Rückstau des Abwassers aus dem Abwassernetz hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen. Für Schäden durch Rückstau haftet die Gemeinde nicht.“
Die Rückstauebene ist in der Regel die Straßenoberkante. Werden Räume an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen, die tiefer als die Straßenhöhe liegen, geschieht dies auf eigene Gefahr! 


Passend zum Thema ein Beitrag vom BR:  
https://www.br.de/mediathek/video/wassersensible-stadtplanung-dr-juliane-thimet-bayerischer-gemeindetag-gespraech-teil-ii-av:628bbdc185c99d00086af6f1

Beschluss

Ab 01.09.2022 wird der Bau einer Regenwasserpufferanlage im Ortsbereich mit Anschluss ans öffentliche Kanalnetz mit 3.000 € gefördert. Ein Puffer-/Retentionsvolumen von mind. 5 m³ ist zwingend vorzuweisen.  

Ausgeschlossen von Förderungen sind Bauvorhaben/Nachverdichtungen im Ortsbereich mit Anschluss an das öffentliche Kanalnetz, die weitere Grundfläche versiegeln.  Hier ist grundsätzlich eine Regenwasserpufferanlage von mind. 5 m³ an die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gekoppelt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Renate Weindl ist noch nicht anwesend.

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6. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö 6

Diskussionsverlauf

Anträge auf denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Bayer. Denkmalschutzgesetz – Pfarrkirche St. Martin
Die beiden Anträge (Sanierung der Sichtmauerwerksfassaden und Außenrenovierung) wurden am 28.06.2022 ans Landratsamt Landshut weitergeleitet.

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7. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö 7

Diskussionsverlauf

keine

Datenstand vom 31.08.2022 07:40 Uhr