Datum: 20.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 26.07.2022
2 Neubau Kinderhort - Vorstellung der Vorplanung
3 Städtebauliche Rahmenplanung für das Gelände Hauptstraße 37 u. 39, Vilsbiburger Straße 1 und Anglberg 1
4 Antrag auf Erstellung einer Pumptrackstrecke am neuen Sportgelände
5 Informationen
6 Wünsche und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 26.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2022 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Markgemeinderats vom 26.07.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Neubau Kinderhort - Vorstellung der Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2022 ö 2

Diskussionsverlauf

Architekt Michael Peisl vom Büro Kirchmair + Meierhofer erläutert zunächst die städtebauliche Situation und die Überlegungen des Architekturbüros zur Bebauung des Grundstücks. Anschließend stellt er die Planung mit den Grundrissen der einzelnen Ebenen vor und informiert, dass die Beheizung mit einer Luft-Wärmepumpe vorgeschlagen wird. Ferner ist eine dezentrale Lüftungsanlage vorgesehen. Auf den Dächern soll eine Photovoltaikanlage installiert werden und durch Batteriespeicher der Eigenversorgungsgrad beim Strom maximiert werden. Bei der Bauweise wurde im Rahmen der Vorgespräche vorabgestimmt, die erdberührten Teile zur Frontenhausener Straße hin zu betonieren und den Rest in Holzbauweise auszuführen, wozu man sich auch Zuschüsse aus dem aktuellen Holzbauförderprogramm des Freistaats erhofft. Dieses gewährt – abhängig vom Maß der CO2-Bindung – bis zu 200.000 € Zuschuss, was aber für den Hortneubau derzeit nicht als gesichert betrachtet werden kann. Ob Holzständerbauweise oder Massivholzbauweise ist noch offen. Diskutiert werden unter anderem die Themen Flachdach oder Pultdach auf dem Zwischenbau, Abstellraum für externe Nutzer des Bewegungsraums, Entscheidungsfindung für die Art der Beheizung / Energiebedarfsvergleiche, Frage Vordach oder nicht sowie der Aspekt „leimfreie Bauweise“.
Es besteht Konsens, dass die Planung auf Basis der präsentierten Vorplanung fortgesetzt werden kann.                                                                                         o. A.

zum Seitenanfang

3. Städtebauliche Rahmenplanung für das Gelände Hauptstraße 37 u. 39, Vilsbiburger Straße 1 und Anglberg 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2022 ö 3

Diskussionsverlauf

Mit Schreiben vom 04.08.2022 teilte die Erbengemeinschaft Wolfsecker mit, dass sie das Gelände Hauptstraße 37 u. 39, Vilsbiburger Str. 1 und Anglberg 1 (Flst. 153 und 160) für eine Neunutzung entwickeln wollen. Das ISEK, Punkt 22 „Rahmenplan südlicher Ortskernbereich“, empfiehlt an dieser Stelle eine städtebauliche Rahmenplanung. Laut einer ersten Abstimmung von Bürgermeister Reff mit Herrn Leidl von Arc-Architekten hat diese Einschätzung weiterhin Bestand. Am besten wäre es natürlich, wenn die Eigentümer schon eine Nutzung im Auge hätten, so könnte man zielgerichtet eine Rahmenplanung durchführen. Da dies aber nicht gegeben ist, wäre lt. Herrn Leidl trotzdem eine Planung von Vorteil, da man zumindest die Kubatur und Anordnung der Gebäude definieren könnte. Es stellt sich weiter die Frage, mit welchem Umgriff die Rahmenplanung erfolgen soll. Nur für das genannte Gelände oder das gesamte Quartier.

Beschluss

Es soll eine städtebauliche Rahmenplanung stattfinden. Diese soll mindestens das Gelände Hauptstraße 37 u. 39, Vilsbiburger Str. 1 und Anglberg 1 (Flst. 153 und 160) umfassen. Sofern eine Rahmenplanung des gesamten Quartiers zwischen Hauptstraße, Vilsbiburger Straße und Neuem Graben nicht deutlich mehr kostet, soll das Quartier betrachtet werden. Entsprechende Vergleichsangebote sind einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die GR Franz und Peter Wolfsecker beteiligen sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Beratung und Abstimmung.

zum Seitenanfang

4. Antrag auf Erstellung einer Pumptrackstrecke am neuen Sportgelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2022 ö 4

Diskussionsverlauf

Mit Schreiben vom 08.07.2022 beantragt Gemeinderat Ellwanger die Erstellung einer Pumptrackstrecke am neuen Sportgelände. Als Areal schlägt er das Gelände unterhalb der neuen Sportanlagen vor. Dem Projekt solle man sich schrittweise nähern:
  • Zunächst müsse abgeklärt werden, ob es für eine solche Anlage Förderungen gibt,
  • anschließend sollte eine Grobplanung mit Kostenschätzung erstellt werden.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass in Obergangkofen gerade eine solche Anlage mit Fördergeldern aus dem Programm LEADER gebaut und eröffnet wurde. Diese kostete ca. 300.000 €, liegt nur gut 4 km vom TVG-Sportgelände entfernt, und ist mit dem Fahrrad gut erreichbar. Er sieht deshalb keine Notwendigkeit für eine vergleichbare Einrichtung in Geisenhausen. Ferner vermutet er, dass aufgrund der Nähe der nächstgelegenen Pumptrackstrecke zumindest von LEADER keine Förderung zu erwarten wäre. Außerdem liegt ein Vorschlag von GR Franz Wolfsecker vor, auf der besagten Fläche zusätzliche Parkplätze zu bauen und diese, sowie die bestehenden Parkplätze und die südliche Zuschauertribüne mittels PV-Anlagen zu überdachen. Franz Wolfsecker ergänzt die Überlegung, das von den PV-Anlagen ablaufende Regenwasser für die Bewässerung der Fußballplätze zu sammeln. Als alternativer Ort für eine Pumptrackstrecke wird eine Teilfläche am westlichen Rand des Fußballplatzes am ehemaligen TVG-Gelände vorgebracht. Hier äußert GR Vögl generelle Bedenken bezüglich zu erwartender Lärmbelästigung der Anwohner. 

Beschluss 1

Der Antrag auf Prüfung und Planung einer Pumptrackanlage südlich der neuen TVG-Sportanlagen bei Rampoldsdorf wird abgelehnt. Bezogen auf den alternativen Standort beim ehemaligen Sportgelände soll zunächst geprüft werden, ob Fördermöglichkeiten bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Schaffung zusätzlicher Parkplätze und die Errichtung von PV-Anlagen als Überdachung der Parkplätze und der Tribüne wird weiterverfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2022 ö 5

Diskussionsverlauf

Für 2021 wurden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die bayernweiten durchschnittlichen Anstellungsschlüssel veröffentlicht. Zum Vergleich die Anstellungsschlüssel der örtlichen Einrichtungen gemäß den Endabrechnungen:

Einrichtung                Bayern                St. Martin                St. Theobald                AWO
Kinderkrippe                8,48                7,43                        7,95                        7,28
Kindergarten                9,39                7,47                        8,45                        9,46
Kinderhort                8,41                -                        -                        8,39
Die gesetzliche Mindestvorgabe lautet: „Zur Absicherung des Einsatzes ausreichenden pädagogischen Personals ist für je 11,0 Buchungszeitstunden der angemeldeten Kinder jeweils mindestens eine Arbeitsstunde des pädagogischen Personals anzusetzen (Anstellungsschlüssel von 1 : 11,0).“
  • Sanierung der Tennisplätze: Mit Schreiben vom 03.08.2022 teilt die Regierung von Niederbayern mit, dass die Bewerbung um die Aufnahme in das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ erfolgreich war. Förderfähige Kosten bis zu 300.000 € werden grundsätzlich mit 90 % bezuschusst.
Von der Zuschussgewährung über 270.000 € hat der Markt Geisenhausen zuerst aus einem Artikel in der Vilsbiburger Zeitung vom 28.07.2022 erfahren. Die im Artikel namentlich genannte Landtagsabgeordnete Dr. Petra Loibl war im Bewerbungsverfahren nach Kenntnis der Gemeinde nicht beteiligt. Der Vorsitzende äußert sein Missfallen über diese schon wiederholt festgestellte Praxis, dass unbeteiligte Abgeordnete Förderzusagen in der Presse verkünden und sich damit „mit fremden Federn schmücken“, bevor die tatsächlich Beteiligten davon erfahren haben.

  • Termine:
    • Silicon Vilstal Erlebnisfestival vom 22.09. – 25.09.2022
    • Bau- und Umweltausschusssitzung am 26.09.2022
    • Nächste Gemeinderatssitzung am 18.10.2022

  • Am 6. Oktober findet der Wochenmarkt einmalig nicht vormittags, sondern von 16.00 – 20.00 Uhr auf dem Marktplatz statt.
  • Für die Abwasserentsorgung werden aktuell Angebote für Notstromaggregate eingeholt.

zum Seitenanfang

6. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2022 ö 6

Diskussionsverlauf

GRin Dachs: Fahrradständer am Freibad - E-Bikes stehen voll in der Sonne, was den Akkus schaden soll. Einhellige Meinung ist, dass hier von der Gemeinde nichts unternommen bzw. keine Überdachung gebaut wird.
GRin Dachs: Sachstand Alte Apotheke? Die Umbauplanung steht weitgehend. Mittlerweile haben sich 9 Nutzer gemeldet. Der Umbau soll über den Winter erfolgen.
GRin Graf: Überlegungen für ein Windrad wieder aufgreifen. Eventuell auch mit neuen Technologien für Windkraftanlagen.
GRin Weindl:
  • Bauzaun vor der Leseecke beim Bürgerhaus. Wird demnächst wieder entfernt. Vom Datenschutzbeauftragten wurde der Videoüberwachung dieses Bereichs zugestimmt.
  • Aufzug des Bürgerhauses funktioniert nicht.
  • Akku der mobilen Geschwindigkeitsanzeigetafel ist leer.
2. Bgm. Kaschel: Sachstand PV-Anlage auf dem Dach der Bauhof-Kalthalle? Ist für 2023 geplant.
GR Barth: Aktivitäten des Windkümmerers? Auftragnehmer und Person haben gewechselt. Es sind Aktivitäten zu verzeichnen.
GRin Dachs: Größe und Stromverbrauch der dezentralen Lüftungsanlagen in der Schule – weitere PV-Anlage auf Dächern der Schulgebäude installieren. Auf den Dächern der großen Turnhalle und der Mittelschule befinden sich bereits welche, auf dem Dach der Grundschule ist es bislang aus Denkmalschutzgründen nicht erlaubt.

Datenstand vom 19.10.2022 13:38 Uhr