Datum: 18.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 20.09.2022
2 Vorstellung der Solarstudie
3 Umfang der Weihnachtsbeleuchtung 2022
4 Beauftragung Projektmanagement 2023 - 2025
5 Förderprogramm energieeffiziente Neubauten
6 Umschluss Kanal der Altstoffsammelstelle und der Firma Wittmann - Weiterbauftragung Ingenieurbüro
7 Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
8 Informationen
9 Wünsche und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 20.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2022 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Markgemeinderates vom 20.09.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Vorstellung der Solarstudie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2022 ö 2

Diskussionsverlauf

Frau Schirferneder vom Landschaftsarchitekturbüro Längst & Voerkelius stellt die Vorschläge der im April beauftragten Studie zur Ermittlung von Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gebiet des Marktes Geisenhausen, kurz Solarstudie, vor. Die Studie besteht aus einer sog. „Eignungskarte“, einer „Ergänzungskarte“ und einem erläuternden Textteil. In der Eignungskarte werden Flächen definiert, die aufgrund von bestehenden Nutzungen oder vorhandenem Schutzstatus nicht als zu überplanende Flächen geeignet sind. Hierunter fallen beispielsweise Wohnbau- und Gewerbegebiete sowie ein Puffer um den Hauptort Geisenhausen, um potenzielle Entwicklungsflächen für den Ort nicht zu verbauen, Verkehrsflächen, Wälder, Biotope, Ausgleichs- und Ökokontoflächen und sonstige naturschutzfachlich wertvolle Bereiche. Ferner werden in der Karte bedingt für PV geeignete Flächen dargestellt, wie beispielsweise Vorranggebiete für Kiesabbau nach deren Wiederverfüllung, sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Landschaftsschutzgebiete und Wasserschutzgebiete. Grundsätzlich geeignet sind die verbleibenden landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen und Grünland. Als geeignet werden demnach 3.878 ha des Gemeindegebiets und als bedingt geeignet 202 ha in der Studie ausgewiesen. Die Ergänzungskarte stellt zusätzlich noch den 200 m-Puffer zur Bahnlinie hin (sog. Konversionsfläche), die Flächen mit einer Bodenzahl ≤ 30 und die mit einer Bodenzahl ≥ 60 (besonders hochwertige landw. Flächen) dar.
Auf Nachfrage erläutert Frau Schirferneder, dass festgesetzte Überschwemmungsgebiete nicht von vornherein ausgeschlossen sind, sondern unter bestimmten Voraussetzungen für Freiflächen-PV zugelassen werden können.
Bürgermeister Reff regt an, ein vernünftiges prozentuales Maß der geeigneten Flächen festzulegen, wo der Markt Geisenhausen Freiflächen-PV-Anlagen am wenigsten als störend erachtet und zulassen möchte. Hier vertritt Gemeinderat Franz Wolfsecker eine gegenteilige Meinung, weil seiner Ansicht eine Prozentobergrenze bei Investoren ein „Windhundverfahren“ für Neuanträge auslösen könnte. Ferner sieht Wolfsecker die Zukunft der Freiflächen-PV bei sogenannten Agri-PV-Anlagen, die landwirtschaftliche Lebensmittelproduktion und Solarstromerzeugung nebeneinander und nicht in Konkurrenz ermöglichen. Demgegenüber hält GR Barth Agri-PV nur als bedingt geeignet für die weitere landwirtschaftliche Nutzung. Franz Wolfsecker hält über die vorliegende Studie hinaus ein Gestaltungshandbuch bzw. einen Kriterienkatalog der Gemeinde für die Zulassung von Anlagen für erforderlich, nach dem sich Investoren bei Ihren Planungen und Antragstellungen orientieren können. Dem erwidert der Vorsitzende, dass jedes neue Vorhaben sowieso im Rahmen eines Antrags auf Bauleitplanung einzeln diskutiert und von der Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit individuell entschieden werden muss. Die vorliegende Studie stelle auf jeden Fall einen ersten Baustein für die Bewertung künftiger Anfragen zur Genehmigung von Freiflächen-PV-Anlagen dar. Gemeinderat Dr. Köppen regt an, in der Solarstudie zusätzlich bei den landwirtschaftlichen Flächen zwischen den aktuell als Acker und als Dauergrünland bewirtschafteten Flächen zu differenzieren und auch landwirtschaftliche Fachstellen einzubeziehen. GR Fischer und weitere sprechen sich dafür aus, den Bodenwert als Kriterium zu berücksichtigen, wobei die Überlegung angestellt wird, die Grenze für Ausschlussflächen niedriger als bei 60 anzusetzen. Als Grundlage für diese Entscheidung werden vom Büro Längst weitere Karten erbeten, die auch geringere Bodenwerte als Grenze darstellen. Frau Schirferneder sagt die gewünschten Ergänzungen zu.
Nach weiterer Diskussion kommt der Gemeinderat überein, die vorliegende Studie als Grundlage zu betrachten und in den Fraktionen weitere Kriterien zu erarbeiten, die dann der Verwaltung übersandt werden sollen.

zum Seitenanfang

3. Umfang der Weihnachtsbeleuchtung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2022 ö 3

Diskussionsverlauf

Im Advent bzw. ab gut eine Woche vorher und über den Jahreswechsel wird traditionell von der Gemeinde Weihnachtsbeleuchtung entlang der Hauptstraße (Lichterketten an Bäumen und Sterne an Straßenlaternen), an den Bäumen vor dem ehem. Jungbräu, an der Einmündung der Bahnhofstraße und am Rathaus angebracht. Außerdem werden der Christbaum am Marktplatz, der Baum vor Marktplatz 2 sowie zusätzlich ein kleinerer Christbaum am Kirchplatz aufgestellt und mit Lichterketten beleuchtet. Es handelt sich dabei ausschließlich um LED-Lämpchen. Die Lichterketten an den Bäumen am Straßenrand haben dabei eine Leistung von ca. 28 Watt pro Baum und die Sterne 24 Watt. Die Einschaltzeit der Christbaumbeleuchtung und des zweiten Baums am Marktplatz sowie der Beleuchtung am Rathaus können über eine Zeitschaltung vom Rathaus aus eingestellt werden. Die Weihnachtsbeleuchtung an der Hauptstraße bezieht den Strom über die Straßenlaternen und ist folglich gekoppelt an die hier eingestellte Zeit. Angesichts der aktuell allgegenwärtigen Appelle und Aufforderungen zum Energiesparen soll entschieden werden, ob die Weihnachtsbeleuchtung dieses Jahr in unverändertem Umfang angebracht und betrieben werden soll. Der Vorsitzende schlägt unter Hinweis auf die schon vollumfänglich eingesetzte sparsame LED-Technik vor, die Beleuchtung weitgehend so anzubringen wie in den Vorjahren. Lediglich an den Bäumen vor dem ehem. Jungbräu wird auf Lichterketten verzichtet und die Leuchtdauer der vom Rathaus aus steuerbaren Beleuchtung soll um einige Stunden reduziert werden. Das Gremium folgt diesem Vorschlag ohne weitere Beratung.

zum Seitenanfang

4. Beauftragung Projektmanagement 2023 - 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2022 ö 4

Diskussionsverlauf

Laut der Regierung von Niederbayern muss das Projektmanagement, welches im Rahmen des ISEK tätig ist, alle drei Jahre neu ausgeschrieben werden. Deshalb wurden vier Büros an der Ausschreibung beteiligt. Von denen hat nur ein Büro, die Identität & Image Coaching AG aus Eggenfelden, ein Angebot abgegeben. Die restlichen Büros haben aus Kapazitätsgründen abgesagt. Das Projektmanagement durch die I & I AG, vertreten durch Fr. Pettrich, hat dem Markt Geisenhausen schon in den letzten Jahren gute Dienst geleistet im Hinblick auf Attraktivitätssteigerung und Leerstandsmanagement, weshalb der Vorsitzende deren Beauftragung für weitere drei Jahre vorschlägt. Die Zustimmung der Regierung von Niederbayern zum sog. Maßnahmenbeginn liegt bereits vor. 
GRin Graf beantragt, bei Beauftragung den bisherigen Vertrag mit der I & I AG dahingehend zu ergänzen, dass eine halbjährliche schriftliche Berichterstattung an den Gemeinderat und die Verpflichtung zu detaillierten Leistungsaufzeichnungen nach Art und Umfang der konkret ausgeführten Tätigkeit aufgenommen werden sollen. Hierzu erklärt der Vorsitzende, dass dies auch ohne Vertragsergänzung problemlos erfüllt werden kann bzw. bereits bisher entsprechend nachgewiesen wird. Frau Graf zweifelt ferner die Notwendigkeit der Stundenansätze einzelner Projekte des im Entwurf vorliegenden Aktionsplans an. Andere Gemeinderatsmitglieder äußern sich hingegen lobend über die bisherige Arbeit von Frau Pettrich und Ihre Aktivitäten, Geisenhausen präsent zu halten und regelmäßige Aktionen zu organisieren. Der damit verbundene Aufwand dürfe nicht unterschätzt werden. Der Vorsitzende weist abschließend darauf hin, dass man durchaus mittelfristig einzelne Projekte auf den Prüfstand stellen könne, wenn eine Stundenreduzierung des Projektmanagements gefordert sei. Man müsse sich aber bewusst sein, dass diese Aktivitäten dann auch nicht mehr stattfinden, weil in der Verwaltung keinerlei Kapazitäten bestehen, um Tätigkeiten des Projektmanagements übernehmen zu können.

Beschluss 1

Das Projektmanagement im Rahmen des ISEK-Geisenhausen wird an das Büro Identität & Image Coaching AG für die Jahre 2023 bis 2025 vergeben. Bürgermeister Reff wird beauftragt, mit dem Büro einen entsprechenden Vertrag zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die von Gemeinderätin Graf vorgeschlagenen Ergänzungen sind in den neuen Vertrag aufzunehmen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 11

zum Seitenanfang

5. Förderprogramm energieeffiziente Neubauten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Das Förderprogramm „energieeffiziente Neubauten“ wurde am 27.10.2015 durch den Gemeinderat beschlossen. Eine Laufzeit von 01.01.2016 bis 31.12.2019 war zunächst vorgesehen. Eine Verlängerung bis zum 31.12.2022 wurde am 25.06.2019 beschlossen. Bisher wurden insgesamt Fördergelder in Höhe von 32.000 € ausgezahlt und es liegen noch 8 Anträge, bzw. Vorankündigungen vor. Staatlicherseits bestehen derzeit verschiedene Fördermöglichkeiten, wobei die Förderung von KfW 55 eingestellt wurde. Weitergehende Informationen und Empfehlungen von der Energieberaterin Heinke Gschlößl lagen den Fraktionen vor. Es soll nun entschieden werden, ob auch über den 31.12.2022 hinaus energieeffiziente Neubauten von der Gemeinde gefördert werden. 
In der Beratung ist sich das Gremium einig, dass KfW 55 – Standard auch von der Gemeinde nicht mehr bezuschusst werden soll. Es wird hingegen die Meinung vertreten, man sollte den Neubau von KfW 40 plus - Häusern und Nullenergiehäusern weiterhin bezuschussen, letztere eventuell sogar höher als bisher. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür zusammen mit Frau Gschlößl ein neues Förderprogramm ausarbeiten und dem Gemeinderat vorlegen. Dabei soll auch geprüft werden, ob die Renovierung von Bestandsgebäuden zum KfW 40 plus - oder Nullenergiehaus auch sinnvoll einbezogen werden kann.        o. A.
GR Vögl regt an, eventuell auch andere Themen, z.B. die flächenschonende Aufstockung von bestehenden Wohngebäuden zu fördern. Dies hält der Vorsitzende u.a. aufgrund baurechtlicher Aspekte und entgegenstehenden Bebauungsplänen nicht für sinnvoll. 

zum Seitenanfang

6. Umschluss Kanal der Altstoffsammelstelle und der Firma Wittmann - Weiterbauftragung Ingenieurbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Das Ingenieurbüro Sehlhoff ist bisher bis Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) nach HOAI beauftragt. Für die Ausschreibung sollte die Beauftragung bis LPH 7 erweitert werden.

Beschluss

Das Ingenieurbüro Sehlhoff wird mit den Leistungsphasen 5 bis 7 nach HOAI beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2022 ö 7

Diskussionsverlauf

Der Auftrag für die Lieferung eines neuen Dienstfahrzeugs für die Kläranlage wurde an die mindestbietende Firma vergeben. Es handelt sich um einen Opel Vivaro Edition M 1.5 Diesel zum Preis von 30.000,00 € brutto.

zum Seitenanfang

8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2022 ö 8

Diskussionsverlauf

zum Seitenanfang

9. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2022 ö 9

Diskussionsverlauf

GR Dr. Köppen: Laut Bericht der Vilsbiburger Zeitung über eine Infoveranstaltung zur B15 neu hat Rechtsanwalt Dr. Kaltenegger erklärt, dass zum Erörterungstermin nur Anhörungsrecht habe, wer vorher Einwendungen gemacht habe. Problematisch sei dies bei den Gemeinden Geisenhausen und Vilsbiburg, die Beschlüsse pro B15 neu gefasst haben. Es soll geklärt werden, ob dies zutrifft.

GR Dr. Köppen: Ankündigung des geplanten Weihnachtsmarktes der FF Salksdorf am 03.12. am Kirchplatz. Es werden noch Standbetreiber für den Warenmarkt gesucht.

Datenstand vom 23.11.2022 09:35 Uhr