Datum: 26.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 24.08.2022
2 Behandlung der Bauanträge
2.1 Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus, Fl.-Nr. 350/11, Gemarkung Geisenhausen, Sebastianstraße 12
2.2 Errichtung eines Lagerplatzes und Rückbau des vorhandenen Löschweihers, Fl.-Nr. 365/2, 364/0, Gemarkung Salksdorf, Ringstetten
2.3 Neubau eines Einzelhauses mit zwei Wohneinheiten und PKW-Garagen, Fl.-Nr. 442/45, Gemarkung Geisenhausen, Sebastian-Kneipp-Straße 4
2.4 Antrag auf Isolierte Abweichung - Neubau einer Garage, Fl.-Nr. 764/44, Gemarkung Geisenhausen, Dieselstraße 8 A
2.5 Sanierung der Friedhofsmauer der Pfarrkirche St. Valentin Holzhausen, Fl.-Nr. 51/0, Gemarkung Holzhausen, Holzhausen 9
2.6 Teilung eines Grundstückes mit Abbruch eines Nebengebäudes und Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplatz, Fl.-Nr. 386/19, Gemarkung Geisenhausen, Ruselstraße 4
2.7 Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses, Fl.-Nr. 442/81, Gemarkung Geisenhausen, Prof.-Stelzenberger-Straße 3
2.8 Einbau einer Einliegerwohnung im Keller des Wohnhauses, Fl.-Nr. 442/98, Gemarkung Geisenhausen, Theresia-Gerhardinger-Straße 3a
2.9 Antrag auf Vorbescheid - Neubau von drei Wohnhäusern mit 9, 2 und 1 Wohneinheit, Tiefgarage, PKW-Garagen und Stellplätze, Fl.-Nr. 171/0, Gemarkung Geisenhausen, Lindenstraße 3
2.10 Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung einer Stützwand und Geländeauffüllung, Fl.-Nr. 442/45, Gemarkung Geisenhausen, Sebastian-Kneipp-Straße 4
2.11 Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Fl.-Nr. 386/13, Gemarkung Geisenhausen, Ruselstraße 1
3 Informationen
4 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 24.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.09.2022 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 24.08.2022 findet die Zustimmung des Gremiums.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Ellwanger ist noch nicht anwesend.

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2. Behandlung der Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.09.2022 ö beschließend 2
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2.1. Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus, Fl.-Nr. 350/11, Gemarkung Geisenhausen, Sebastianstraße 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.09.2022 ö beschließend 2.1

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Theobaldshöhe-Süd“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Ein Wintergarten samt Außentreppe soll an das bestehende Wohnhaus angebaut werden. Eine Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme liegt dem Antrag bei. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Ellwanger trifft zu Beginn der Besprechung des Tagesordnungspunktes ein.

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2.2. Errichtung eines Lagerplatzes und Rückbau des vorhandenen Löschweihers, Fl.-Nr. 365/2, 364/0, Gemarkung Salksdorf, Ringstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.09.2022 ö beschließend 2.2

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt lt. Flächennutzungsplan auf einer Fläche für besondere Bedeutung für Ökologie, Landschafts- und Ortsbild sowie auf einer Fläche für die Landwirtschaft. Die betroffenen Flurstücke befinden sich im Überschwemmungsbereich des Fimbaches. Ein Bodendenkmal befindet sich ebenfalls auf der Flurnummer 365/2 der Gemarkung Salksdorf.
Auf der Lagerfläche sollen unbelastete Haufwerke, Giebelholz für Hackschnitzel und Brennholz in Gitterboxen gelagert werden. Zudem sollen sechs Abrollstahlcontainern Platz finden. 
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Dem Vorhaben wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.3. Neubau eines Einzelhauses mit zwei Wohneinheiten und PKW-Garagen, Fl.-Nr. 442/45, Gemarkung Geisenhausen, Sebastian-Kneipp-Straße 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.09.2022 ö beschließend 2.3

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Pfarrfeld-Erweiterung“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Die beiden Garagen befinden sich außerhalb der festgesetzten Baugrenze. Zudem wird die Grundflächenzahl überschritten. Anstelle von 0,35 soll sie nun 0,595 betragen. Der Antrag wurde bereits 2019 als „Genehmigungsfreisteller“ eingereicht und genehmigt. Damals aber noch mit zwei Einzelgaragen. Somit gab es auch keine Abweichungen vom Bebauungsplan. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Dem Vorhaben sowie den Befreiungen vom Bebauungsplan werden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.4. Antrag auf Isolierte Abweichung - Neubau einer Garage, Fl.-Nr. 764/44, Gemarkung Geisenhausen, Dieselstraße 8 A

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.09.2022 ö 2.4

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreuzfeld-Erweiterung“ und entspricht den Festsetzungen. Es handelt sich gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) BayBO um ein verfahrensfreies Bauvorhaben, da die Garage eine Grundfläche von 50 m² nicht überschreitet. Es ist jedoch ein Antrag auf Isolierte Abweichung notwendig, da die max. zulässige mittlere Wandhöhe an der Grenze von 3,00 m um 1,29 m überschritten wird und 4,29 m beträgt. Durch den vorliegenden Antrag soll von den anfallenden Abstandsflächen abgewichen werden. Die Nachbarn wurden nicht beteiligt.

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Kaletta beteiligt sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Abstimmung.

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2.5. Sanierung der Friedhofsmauer der Pfarrkirche St. Valentin Holzhausen, Fl.-Nr. 51/0, Gemarkung Holzhausen, Holzhausen 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.09.2022 ö beschließend 2.5

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt Dorfgebiet von Holzhausen. 

Sanierung der östlichen Friedhofsmauer:
Die stark beschädigte Mauer aus Vollziegeln wird im oberen Brüstungsbereich rückgebaut und durch eine Stahlbetonvorsatzschale nach Angaben des Ingenieurbüros ertüchtigt. Die bestehende Mauer wird nach Rückbau der Brüstung mit einer Lehmpackung oberseitig abgedichtet. Mit Sickerbohrungen im Friedhof und Entwässerungstonrohren im Mauerwerk wird das anstehende Stauwasser dräniert und nach Außen abgeführt. Der Wandfuß wird straßenseitig mit einer Dränage versehen. Die neue Stahlbeton-Brüstung wird mit naturroten Pflasterklinkersteinen (passend zu den Bestandsabdeckungen der anderen Friedhofsmauern mit Gefälle nach außen) abgedeckt. Die Oberfläche wird mit einer Funktionsputzschlämme versehen. Die Oberfläche der Stahlbetonvorsatzschale wird in den Sichtbereichen mit einer Kalkzementputzschlämme in Struktur und Aussehen ähnlich der Funktionsputzschlämme versehen.
Instandsetzung/Sanierung der Friedhofsmauer im südlichen Bereich:
Die in Teilbereichen geschädigte Mauer aus Vollziegeln wird gereinigt. Mauerwerksergänzungen erfolgen mit Manufakturziegeln. Die bestehende Mauer wird unterhalb der Brüstung mit einer Lehmpackung oberseitig abgedichtet. Mit Sickerbohrungen im Friedhof und Entwässerungstonrohren im Mauerwerk wird das anstehende Stauwasser dräniert und nach Außen abgeführt. Die Oberfläche der Mauern wird mit einer weißen Funktionsputzschlämme versehen. Eine Musterfläche wird angelegt und mit den Denkmalbehörden abgestimmt.
Instandsetzung/Sanierung der Friedhofsmauer im westlichen Bereich:
Ausführung analog der vorbeschriebenen Maßnahmen für die Friedhofsmauer im südlichen Bereich. Zusätzlich werden im Bereich der Mauerausbauchungen Spiralanker zur Stabilisierung gesetzt.
Treppen- und Rampenanlagen:
Zur barrierefreien Erschließung werden zwei Rampen im Norden angelegt, deren Wangen aus Ortsbeton nach statischer Berechnung konstruiert werden. Der Belag besteht aus gebrochenen Granitplatten im Format 60/40/5. Die Haupttreppenanlage im Süden wird neu konstruiert und mit Granitblockstufen auf Stahlbetonwangen mit Unterbau belegt. Zusätzlich wird die Treppenanlage in der Nordwestecke erneuert, um die dreiteilige Rampe geordnet nach oben führen zu können. Geländer und Handläufe an den Treppen- und Rampen werden aus Schmiedeeisen angefertigt. Oberfläche anthrazitfarben. Ebenso werden zwei neue Tore für die kleine Rampe im Nordosten und die Treppe im Nordwesten in einer schmiedeeisernen Konstruktion ausgeführt. 
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Vorhaben wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.6. Teilung eines Grundstückes mit Abbruch eines Nebengebäudes und Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplatz, Fl.-Nr. 386/19, Gemarkung Geisenhausen, Ruselstraße 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.09.2022 ö 2.6

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Theobaldshöhe“ Deckblatt Nr. 2 und entspricht nicht den Festsetzungen. Pro Parzelle darf nur ein Hauptgebäude errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich zudem außerhalb der festgesetzten Baugrenzen. Außerdem soll die zulässige Kniestockhöhe von 1,00 m um 0,28 m überschritten werden und 1,28 m betragen. Eine Regenwasserpufferanlage mit 5 m³ Pufferungsvolumen wird errichtet. Stellplätze werden nachgewiesen. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Dem Bauvorhaben sowie den beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.7. Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses, Fl.-Nr. 442/81, Gemarkung Geisenhausen, Prof.-Stelzenberger-Straße 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.09.2022 ö 2.7

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Pfarrfeld-Erweiterung“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Das Wohnhaus soll um ein weiteres Geschoss auf zwei Geschosse aufgestockt werden. Zudem wird eine Außentreppe mit Podest angebaut. Die Stahl-Außentreppe im Osten überschreitet die Baugrenze um 0,80 m. Zudem weicht die Dachneigung von den Festsetzungen ab. Die Dachneigung beträgt 25 Grad. Diese müsste jedoch zwischen 35 und 40 Grad liegen. Die Befreiung der Dachneigung wurde auch bereits im Baugenehmigungsverfahren 2015 erteilt. Zudem liegt dem Bauantrag ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen bei, da die Außentreppe und das Eingangspodest Abstandsflächen auslösen würden. Es werden vier Stellplätze auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Vorhaben, den Befreiungen zum Bebauungsplan und der Abweichung der Bayerischen Bauordnung werden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.8. Einbau einer Einliegerwohnung im Keller des Wohnhauses, Fl.-Nr. 442/98, Gemarkung Geisenhausen, Theresia-Gerhardinger-Straße 3a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.09.2022 ö beschließend 2.8

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Pfarrfeld-Erweiterung“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Lt. Bebauungsplan ist für diese Parzelle nur eine Wohneinheit vorgesehen. Zudem sind gemäß Bebauungsplan pro Wohneinheit zwei Stellplätze erforderlich.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass vier Stellplätze nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3

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2.9. Antrag auf Vorbescheid - Neubau von drei Wohnhäusern mit 9, 2 und 1 Wohneinheit, Tiefgarage, PKW-Garagen und Stellplätze, Fl.-Nr. 171/0, Gemarkung Geisenhausen, Lindenstraße 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.09.2022 ö beschließend 2.9

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Innenbereich. Laut Flächennutzungsplan handelt es sich um ein Mischgebiet. Auf dem Grundstück wird ein Bodendenkmal vermutet. Das Flurstück tangiert das Ü-Gebiet der Kleinen Vils. Der Bauherr möchte die vorhandenen Gebäude abbrechen und drei Häuser errichten. Insgesamt sollen 12 Wohneinheiten entstehen. Jeder Grundstücksangrenzer wurde per Einschreiben am Verfahren beteiligt.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.10. Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung einer Stützwand und Geländeauffüllung, Fl.-Nr. 442/45, Gemarkung Geisenhausen, Sebastian-Kneipp-Straße 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.09.2022 ö 2.10

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Pfarrfeld-Erweiterung" und entspricht nicht den Festsetzungen. Es soll eine Stützwand mit einer Höhe zwischen 0,50 m und 1,00 m errichtet werden. Zudem soll das Gelände um 0,40 m bis 0,90 m aufgefüllt werden. Die Stützwand ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Auch die Auffüllung ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 BayBo verfahrensfrei, die sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m und eine Fläche von 500 m² nicht überschreitet. Die Stützwand ist laut Bebauungsplan unzulässig und bedarf daher einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Die Auffüllung bedarf einer Befreiung, da laut Bebauungsplan nur Auffüllungen bis 0,50 m zulässig sind. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Den Vorhaben und den Befreiungen vom Bebauungsplan wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.11. Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Fl.-Nr. 386/13, Gemarkung Geisenhausen, Ruselstraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.09.2022 ö 2.11

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Theobaldshöhe“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Ein Sichtschutzzaun aus Kunststoff (alternativ aus Bambus) soll entlang der östlichen und teilweise der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Die Höhe der Einfriedung beträgt 2,00 m. Die Einfriedung ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Die Einfriedung bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da die max. zulässige Höhe von 1,20 m überschritten wird. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Vorhaben wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.09.2022 ö 3

Diskussionsverlauf

Erweiterung einer bestehenden ortsfesten Funkanlage bei Mellenberg
Die Telefonica Deutschland plant, die Infrastruktur für mobiles Breitband zu modernisieren. Dazu wird der Standort in Mellenberg um eine 5G-Sendeanlage erweitert.

Die nächste Bau- und Umweltausschusssitzung beginnt um 19 Uhr in der Mittelschule – Besichtigung der dortigen Toiletten.

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4. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.09.2022 ö 4

Diskussionsverlauf

keine

Datenstand vom 26.10.2022 08:20 Uhr