Datum: 22.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 18.10.2022
2 Straßenbeleuchtung - Umrüstung auf LED
3 Neubau Kinderhort - Vorstellung Entwurfsplanung
4 Neubau Kinderhort - Weiterbeauftragung Planer
4.1 Architekt
4.2 Elektroplaner
4.3 HLS-Planer
4.4 Tragwerksplaner
5 Feststellung der Jahresrechnung 2021 und Entlastung
6 Aktionsplan Projektmanagement für 2023
7 Städtebauförderung - Bedarfsmitteilung für 2023
8 Änderungen aufgrund der Umsatzbesteuerung ab 01.01.2023
9 Darlehen an den Schulverband Geisenhausen zur Zwischenfinanzierung von Zuwendungen
10 Antrag der FF Salksdorf auf Bezuschussung der Werbekosten für den geplanten Weihnachtsmarkt
11 Bodensanierung Feuerwehrgerätehaus Geisenhausen - Ermächtigung zur Auftragsvergabe
12 Informationen
13 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 18.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 18.10.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Graf ist noch nicht anwesend.

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2. Straßenbeleuchtung - Umrüstung auf LED

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö 2

Diskussionsverlauf

Herr Brockel von der Bayernwerk AG informiert einleitend über die Pflicht der Kommunen, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit öffentliche Straßen und Plätze innerhalb geschlossener Ortschaften zu beleuchten. 
Der Stromverbrauch für die Straßenbeleuchtung in Geisenhausen lag 2008 bei knapp 462.000 kWh. Seither wurden verschiedene Einsparmaßnahmen und Umrüstungen durchgeführt, so dass der Verbrauch der 1159 Straßenlampen gegenwärtig noch ca. 190.000 kWh pro Jahr beträgt. Die Umrüstung aller noch nicht mit LED-Technik ausgestatteten Straßenlampen auf LED würde laut Herrn Brockel bei deren Dimmung in der Zeit von 01:00 – 05:00 Uhr 99.764 kWh und bei Dimmung in der Zeit von 22:00 – 05:00 Uhr 105.200 kWh Strom einsparen. Zur Dimmung erläutert er, dass die schon vorhandenen LED-Leuchten von 01:00 – 05:00 Uhr gedimmt sind und dies für das Auge kaum wahrnehmbar sei. Die LED erzeugen gerichtetes Licht und kaum Streulicht, haben eine insektenfreundliche Lichtfarbe von 3000 Kelvin und eine Lebensdauer von 12 bis 15 Jahren. Bayernwerk gibt eine Garantie von bis zu 10 Jahren. Wie die umgerüsteten Lampen aussehen würden, zeigt Herr Brockel anhand verschiedener Beispiele auf. 
Ein Förderprogramm des Bundes würde auch existieren und 25 % der Umrüstungskosten bezuschussen, allerdings ist bekannt, dass die Förderanträge mindestens 12 Monate Bearbeitungszeit haben und vorher kein Auftrag erteilt werden darf. Ziel des Gemeinderats ist es hingegen, die aufgezeigte Energie- und auch Kosteneinsparung möglichst schnell zu realisieren. Bayernwerk wird deshalb ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Im Fall der Beauftragung könnte die Ausführung laut Hr. Brockel wegen der hohen Nachfrage frühestens im 3. Quartal 2023 in Aussicht gestellt werden.

Beschluss 1

Der vorgeschlagenen Umrüstung der restlichen Straßenleuchten auf LED-Technik ohne Inanspruchnahme eines Förderprogramms wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die neuen LED-Straßenleuchten sollen in der Zeit zwischen 22:00 und 05:00 Uhr gedimmt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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3. Neubau Kinderhort - Vorstellung Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 3

Diskussionsverlauf

Architekt Tobias Kirchmair stellt die Entwurfsplanung und Kostenberechnung zum Neubau Kinderhort vor. Dabei zeigt er zunächst die Grundrisse der drei geplanten Gebäude mit den Raumnutzungen sowie die Gebäudeansichten. Als Baukonstruktion ist im erdberührten Untergeschoss Stahlbeton und Ziegelmauerwerk, darüber Holzbau vorgesehen. Als sehr aufwendig beschreibt er den Abbruch des Altbestands mit den erforderlichen Absicherungsmaßnahmen zur Frontenhausener Straße und zum Nachbargebäude hin. Die Kostenberechnung weist für die Kostengruppe 200 „Herrichten und Erschließen“ 77.350,00 € brutto und für die KGR 300 „Bauwerk – Baukonstruktion“ 1.488.847,79 € brutto aus. Anschließend stellt HLS-Planer Christian Friedl die Positionen der Kostenberechnung der KGR 400 „Technische Anlagen“, Teilbereich HLS vor, die sich auf 977.626,65 € insgesamt belaufen. Elektroplaner Maximilian Steckenbiller beziffert die Kostenberechnung der KGR 400, Teilbereich ELT, in der auch eine PV-Anlage mit Speicher enthalten ist, auf insgesamt 511.211,14 € brutto. Zusammen mit dem Ansatz für den Bereich der KGR 500 „Außenanlagen und Freiflächen“ und der KGR 700 „Baunebenkosten“ kommt die Kostenberechnung auf einen Gesamtbetrag von 5.420.448,22 € brutto.
An staatlichen Fördergeldern aus vier verschiedenen Programmen erhofft Kämmerer Beresowski insgesamt ca. 2 Mio. € Zuschüsse.

Beschluss 1

Der weiteren Planung und Ausschreibung auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung wird zugestimmt. Die Förderung durch die Regierung von Niederbayern ist zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der alte Gebäudebestand ist abzubrechen. Für die Vergabe der Abbrucharbeiten sind mindestens drei Angebote einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Neubau Kinderhort - Weiterbeauftragung Planer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö 4
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4.1. Architekt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö 4.1

Diskussionsverlauf

Das Büro Kirchmair + Meierhofer Architekten PartGmbB ist bisher bis Leistungsphase 3 nach HOAI beauftragt.

Beschluss 1

Das Büro Kirchmair + Meierhofer Architekten PartGmbB wird mit der Leistungsphase 4 nach HOAI beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, das Büro Kirchmair + Meierhofer Architekten PartGmbB mit den Leistungsphasen 5 bis 7 zu beauftragen, sobald die förderrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4.2. Elektroplaner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö 4.2

Diskussionsverlauf

Die Delta ImmoTec GmbH ist bisher bis Leistungsphase 3 nach HOAI beauftragt.

Beschluss 1

Die Delta ImmoTec GmbH wird mit der Leistungsphase 4 nach HOAI beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Delta ImmoTec GmbH mit den Leistungsphasen 5 bis 7 zu beauftragen, sobald die förderrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4.3. HLS-Planer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö 4.3

Diskussionsverlauf

Die ECOPLAN Ingenieurgesellschaft mbH ist bisher bis Leistungsphase 3 nach HOAI beauftragt.

Beschluss 1

Die ECOPLAN Ingenieurgesellschaft mbH wird mit der Leistungsphase 4 nach HOAI beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, die ECOPLAN Ingenieurgesellschaft mbH mit den Leistungsphasen 5 bis 7 zu beauftragen, sobald die förderrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4.4. Tragwerksplaner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö 4.4

Diskussionsverlauf

Das Büro Fels Ingenieurgesellschaft für Bauwesen ist bisher bis Leistungsphase 3 nach HOAI beauftragt.

Beschluss 1

Das Büro Fels Ingenieurgesellschaft für Bauwesen wird mit der Leistungsphase 4 nach HOAI beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, das Büro Fels Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mit den Leistungsphasen 5 bis 6 zu beauftragen, sobald die förderrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Feststellung der Jahresrechnung 2021 und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss hat am 24.10.2022 stattgefunden. Der Ausschussvorsitzende, Gemeinderat Vögl, berichtet über die Prüfung, die ohne wesentliche Beanstandungen abgeschlossen werden konnte und empfiehlt die Entlastung. Gemäß Ziffer IV. des Berichts über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 „… kann eine Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungstätigkeit festgestellt werden“. 
Aufgefallen ist dem Rechnungsprüfungsausschuss, dass einigen freiwilligen Mitgliedschaften bzw. Zuschusszahlungen des Marktes Geisenhausen Gemeinderatsbeschlüsse zugrunde liegen, die bereits vor mehreren Jahrzehnten gefasst wurden. Dem Marktgemeinderat soll gelegentlich eine Übersicht mit den freiwilligen Mitgliedschaften und Zuschusszahlungen vorgelegt werden, um über die künftige Handhabung zu entscheiden.

Die Jahresrechnung 2021 schließt wie folgt ab (bereinigtes Ergebnis nach § 79 KommHV):

       Verwaltungshaushalt        Vermögenshaushalt        Gesamthaushalt
Soll-Einnahmen        27.074.077,65 €        10.691.937,27 €        37.766.014,92 €
Soll-Ausgaben        27.074.077,65 €        10.691.937,27 €        37.766.014,92 €
Fehlbetrag        0,00 €        0,00 €        0,00 €

Schulden: 31.015,90 €; Rücklagen: 18.423.251,28 € (jeweils zum 31.12.2021).

Beschluss 1

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2021 werden gemäß der Übersicht der Kämmerei genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Reff beteiligt sich nicht an der Abstimmung

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat stellt die Jahresrechnung 2021 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird die Entlastung ausgesprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Reff beteiligt sich nicht an der Abstimmung

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6. Aktionsplan Projektmanagement für 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö 6

Diskussionsverlauf

In der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2022 wurde beschlossen, das Projektmanagement im Rahmen des ISEK-Geisenhausen an das Büro Identität & Image Coaching AG für die Jahre 2023 bis 2025 zu vergeben. Der Aktionsplan für 2023 enthält schwerpunktmäßig die Felder „Prozesssteuerung und Öffentlichkeitsarbeit“, „Belebung des Kirchplatzes inkl. Bürgerbefragung“, „Gesundheitswoche mit Frühlings- und Ostermarkt“, „Taler-Lotto mit Crowdfunding“, „Geisenhausen der Markt“, „Attraktivierung der bestehenden Märkte“ sowie ein „Flächen- und Leerstandsmanagement“. Der Ansatz für den Wochenmarkt wurde laut Bgm. Reff reduziert, weil künftig geplant ist, den Wochenmarkt nur noch am ersten Donnerstag im Monat auszurichten, der im Gegensatz zu den anderen Donnerstagen gut frequentiert wird. Insgesamt umfasst der Aktionsplan 64 Arbeitstage mit einem Gesamthonorar brutto in Höhe von rd. 53.500 € (Vorjahre: 70 Arbeitstage, 58.500 €). Der Aktionsplan wurde im Vorfeld mit der Regierung von Niederbayern abgestimmt, diese hat mit Schreiben vom 17.10.2022 im Rahmen der Städtebauförderung die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn erteilt. Beim Fördersatz ist von 60 % auszugehen.
GR Vögl hinterfragt den Ansatz von 12 Tagen für die Aktion „Taler-Lotto“ und wünscht für dieses Jahr eine detaillierte Aufstellung der für die Aktion durch Frau Pettrich aufgewendeten Zeit. Gemeinderätin Graf interessiert, welche Kosten ein Glückstaler rechnerisch verursacht. Bürgermeister Reff sagt dies zu.

Beschluss

Dem Aktionsplan des Projektmanagements für das Jahr 2023 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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7. Städtebauförderung - Bedarfsmitteilung für 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 7

Diskussionsverlauf

Der Regierung von Niederbayern ist jährlich eine Bedarfsmitteilung für das kommende Jahr vorzulegen. Der Entwurf der Bedarfsmitteilung wurde u. a. mit dem für das Projektmanagement beauftragten Büro Identität & Image Coaching AG abgestimmt. Neu aufgenommen ist die Maßnahme „Umbau/Generalsanierung des Saales der Brauereigenossenschaft“ ab 2025 sowie die Position „Städtebauliche Beratungsleistungen“.

Beschluss

Dem Entwurf der Bedarfsmitteilung zur Städtebauförderung für 2023 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Änderungen aufgrund der Umsatzbesteuerung ab 01.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö 8

Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt wird durch Kämmerer Beresowski ausführlich erläutert:
Zum 01.01.2016 wurde § 2b UStG in das Umsatzsteuergesetz eingefügt und damit die Unternehmereigenschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) neu geregelt. Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 08.11.2016 (sog. „Optionserklärung“) und aufgrund einer – coronabedingten – gesetzlichen Änderung ist nach gegenwärtiger Rechtslage ab dem 1. Januar 2023 beim Markt Geisenhausen die neue Umsatzbesteuerung anzuwenden. Vor wenigen Tagen ging die Mitteilung ein, dass eine Verlängerung des Optionszeitraums um weitere zwei Jahre wahrscheinlich sei, jedoch erst nach Beschlussfassung im Bundesrat am 16.12.2022 als gesichert anzusehen sei. Aufgrund der weit fortgeschrittenen Vorbereitungsarbeiten ist beim Markt trotzdem die Umstellung zum 01.01.2023 geplant.

Mit der neuen Umsatzbesteuerung wurde die alte Rechtslage quasi auf den Kopf gestellt: Waren bisher die KdöR nicht umsatzsteuerpflichtig (ausgenommen die sog. „Betriebe gewerblicher Art“ wie z. B. die Wasserversorgung und das Freibad), sind die KdöR nun grundsätzlich immer umsatzsteuerpflichtig – außer wenn sie hoheitlich bzw. öffentlich-rechtlich handeln (z. B. das Ausstellen von Reisepässen) oder ihre Tätigkeiten in Bezug auf die Privatwirtschaft nicht wettbewerbsrelevant sind.

Sämtliche Einnahmearten des Marktes Geisenhausen mussten deshalb in einem sog. „Haushaltsscreening“ analysiert und in Bezug auf die Umsatzbesteuerung rechtlich bewertet werden. Die Ergebnisse der Bewertungen sind lückenlos zu dokumentieren, in der Buchführungsstruktur inkl. Software und Kassensystemen umzusetzen, bestehende umsatzsteuerrelevante Verträge mit Umsatzsteuerklauseln zu ergänzen, eine umfangreiche Dienstanweisung „Tax Compliance“ zu erstellen und künftig fortzuschreiben, die beteiligten Mitarbeiter sind zu schulen. Schätzungen der kommunalen Spitzenverbände gehen bei Kommunen unserer Größenordnung von einem künftigen Personalmehraufwand von bis zu 0,15 Stellen bzw. 6 Wochenstunden aus.

Obwohl seit rund 6 Jahren die Umsatzbesteuerung für die öffentliche Hand feststeht, gibt es für eine Reihe von Sachverhalten noch keine eindeutigen Entscheidungen bzw. Handlungsempfehlungen der übergeordneten Finanzbehörden, z. B. in Fragen der Wettbewerbsrelevanz zur Privatwirtschaft. Die bisherigen Bewertungen der Kämmerei wurden in enger Abstimmung mit Steuerberatern und veröffentlichten Fachbeiträgen etc. vorgenommen, stehen aus den genannten Gründen aber unter dem Vorbehalt künftiger Korrekturen.

Folgende Sachverhalte bedürfen zur Umsetzung der neuen Umsatzbesteuerung eines Beschlusses durch den Marktgemeinderat:

a) Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben mit dem Schulverband Geisenhausen
Wie bisher auch wird der Schulverband Geisenhausen vom Markt Geisenhausen mitverwaltet, der Bauhof führt Arbeiten für den Schulverband aus und seit einiger Zeit ist der gemeindliche IT-Mitarbeiter auch für den Schulverband tätig. Die Kosten für diese Tätigkeiten erstattet der Schulverband dem Markt Geisenhausen. Durch Regelung mittels einer öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung ist die Kostenerstattung künftig nicht umsatzsteuerpflichtig.

Die Zweckvereinbarung wird dem Finanzamt Landshut vorgelegt mit dem Antrag auf eine „verbindliche Auskunft“ nach § 89 Abs. 2 AO. Die Zweckvereinbarung ist vom Landratsamt Landshut zu genehmigen und zu veröffentlichen. Der Entwurf wurde im Vorfeld mit dem Landratsamt abgestimmt. Ein Beschluss des Schulverbandes Geisenhausen ist ebenfalls erforderlich.

b) Fernwärmeversorgungsvertrag für kirchliche Gebäude
Im Zuge der Grundschulsanierung wurde die Kapazität der neuen Heizungsanlage so dimensioniert, dass seit 2010 auch vier kirchliche Gebäude mit Fernwärme versorgt werden können. Hierzu besteht zwischen dem Markt Geisenhausen und der Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Martin ein Fernwärmeversorgungsvertrag vom 06.08.2010 i. d. F. vom 01./03.12.2010. 

Die Lieferung von Fernwärme unterliegt künftig der Umsatzbesteuerung. Damit der Schulverband Geisenhausen aus den laufenden Betriebskosten für die Heizungsanlage (Hackschnitzel, Erdgas, Strom, Wartung, Reparaturen etc.) anteilig die Vorsteuer geltend machen kann, ist es erforderlich, dass ab dem 01.01.2023 als Fernwärmeversorger an die Stelle des Marktes Geisenhausen der Schulverband Geisenhausen tritt.

Mit der Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Martin wurde die erforderliche Vertragsänderung abgestimmt, von einer Zustimmung ist auszugehen. Ein Beschluss des Schulverbandes Geisenhausen ist ebenfalls erforderlich.

c) Fernwärmeversorgungsvertrag für das Bürgerhaus
Neben den kirchlichen Gebäuden wird auch das Bürgerhaus, Martin-Zeiler-Str. 3, mit Fernwärme versorgt. In der Vergangenheit wurden die Fernwärmekosten für das Bürgerhaus (analog den Konditionen der kirchlichen Gebäude) nur in den Haushalten durchgebucht, ein Vertrag lag nicht vor. 

Hier ist ab 2023 aus den gleichen Gründen wie bei den kirchlichen Gebäuden ein Fernwärmeversorgungsvertrag zwischen dem Schulverband Geisenhausen (als Fernwärmeversorger) und dem Markt Geisenhausen (als Kunde) abzuschließen.
Ein Beschluss des Schulverbandes Geisenhausen ist ebenfalls erforderlich.

d) Mietverträge zwischen dem Markt Geisenhausen und dem Schulverband Geisenhausen
Der Markt Geisenhausen vermietet an den Schulverband Geisenhausen vier Objekte:
- Grundschulgebäude, Bgm.-Dräxlmaier-Platz 1
- Mittelschulgebäude inkl. kleiner Sporthalle, Bgm.-Dräxlmaier-Platz 1
- Große Sporthalle, Bgm.-Dräxlmaier-Platz 1
- Freisportanlagen an der Salksdorfer Straße

Die Vermietung des Grundschulgebäudes gilt steuerlich als eine reine Raum- bzw. Grundstücksüberlassung und ist damit umsatzsteuerfrei. 
Die Vermietung der kleinen und großen Sporthalle sowie der Freisportanlage wäre künftig dagegen umsatzsteuerpflichtig, weil es sich um keine bloße Raumüberlassung handelt, sondern wesentliche Betriebsvorrichtungen enthalten sind (Sportgeräte, Duschen, Umkleiden, …). Sind die Mietverträge jedoch langfristig ohne Kündigungsmöglichkeit, dann überwiegt ausnahmsweise wieder die Raum- bzw. Grundstücksüberlassung und ist deshalb umsatzsteuerfrei.

Die Mietverträge für die kleine und große Sporthalle sowie der Freisportanlage wurden deshalb im Wesentlichen dahingehend geändert, dass sie jeweils ab Vertragsbeginn 01.01.2023 eine Laufzeit von 8 Jahren haben und erst danach eine Kündigungsmöglichkeit besteht (§ 3 der Mietverträge). Zudem wurden bei der Miethöhe die Breitensportanteile berücksichtigt.

Die Mietverträge werden dem Finanzamt Landshut vorgelegt mit dem Antrag auf eine „verbindliche Auskunft“ nach § 89 Abs. 2 AO. Ein Beschluss des Schulverbandes Geisenhausen ist ebenfalls erforderlich.

e) Mietvertrag zwischen dem Markt Geisenhausen und dem Förderkreis Montessori-Pädagogik Landshut e. V.
Die örtliche Montessori-Schule nutzt zur Durchführung des Schulsports die kleine und große Sporthalle sowie die Freisportanlage des Marktes Geisenhausen. Welche Stunden genutzt werden können, wird jährlich zwischen der Montessori-Schule und der Schulleitung der Grund- und Mittelschule St. Martin abgestimmt. Ohne Mietvertrag wurden bisher für die reservierten Zeiten 10 € je 45 Minuten (kleine Sporthalle) und 25 € je 45 Minuten (große Sporthalle und Freisportanlage) abgerechnet.

Aus den gleichen Gründen wie bei der Vermietung an den Schulverband Geisenhausen soll auch mit der Montessori-Schule ein langfristiger Mietvertrag (8 Jahre Laufzeit) abgeschlossen werden, um eine umsatzsteuerfreie Miete zu ermöglichen.

Mit den Vorständen der Montessori-Schule wurde der erforderliche Mietvertrag erörtert, von einer Zustimmung ist auszugehen. Der Mietvertrag wird dem Finanzamt Landshut vorgelegt mit dem Antrag auf eine „verbindliche Auskunft“ nach § 89 Abs. 2 AO.

Beschluss 1

zu a)
Der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben zwischen dem Markt Geisenhausen und dem Schulverband Geisenhausen mit Wirkung vom 01.01.2023 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

zu b)
Der Änderung zum Fernwärmeversorgungsvertrag für kirchliche Gebäude, wonach ab dem 01.01.2023 als Fernwärmeversorger an die Stelle des Marktes Geisenhausen der Schulverband Geisenhausen tritt, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

zu c)
Dem Fernwärmeversorgungsvertrag für das Bürgerhaus ab 01.01.2023 zwischen dem Schulverband Geisenhausen als Fernwärmeversorger und dem Markt Geisenhausen als Kunde wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 4

zu d)
Den neuen Mietverträgen ab 01.01.2023 mit dem Schulverband Geisenhausen für die Mittelschule inkl. kleiner Sporthalle, die große Sporthalle und die Freisportanlage mit einer Mindestlaufzeit von 8 Jahren wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 5

zu e)
Dem Mietvertrag ab 01.01.2023 mit dem Förderkreis Montessori-Pädagogik e. V., Landshut, für die kleine Sporthalle, die große Sporthalle und die Freisportanlage mit einer Mindestlaufzeit von 8 Jahren wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Darlehen an den Schulverband Geisenhausen zur Zwischenfinanzierung von Zuwendungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö 9

Diskussionsverlauf

Beim Schulverband Geisenhausen sind für Investitionen folgende Zuwendungen ausstehend:
170.000 € Förderprogramm „dBIR“ digitale Bildungsinfrastruktur
500.000 € Förderprogramm für raumlufttechnische Anlagen
670.000 € Zuwendungen gesamt

Der Schulverband verfügt über keine ausreichenden Rücklagen, deshalb ist es erforderlich, die ausstehenden Zuwendungen durch ein Darlehen vorzufinanzieren. Dabei ist ein Darlehen durch den Markt Geisenhausen die praktikabelste und einfachste Variante. 
Das Darlehen wird zinslos gewährt, die Rückzahlung erfolgt, sobald die jeweiligen Fördermittel beim Schulverband eingehen. Der Schulverband hat einer eventuell erforderlichen Darlehensaufnahme in seiner Sitzung vom 25.05.2022, TOP 4, zugestimmt.
In den Haushalten 2022 sind beim Markt Geisenhausen die Darlehensgewährung und beim Schulverband Geisenhausen die Darlehensaufnahme mit jeweils 670.000 € veranschlagt, die Haushaltssatzung des Schulverbandes inkl. Darlehensaufnahme wurde vom Landratsamt Landshut mit Schreiben vom 21.06.2022 genehmigt. Die genaue Höhe des Darlehens ist abhängig von der Haushaltsentwicklung des Schulverbandes.

Beschluss

Der Markt Geisenhausen gewährt dem Schulverband Geisenhausen zur Vorfinanzierung von ausstehenden Zuwendungen ein zinsloses Darlehen bis zu einem Betrag von 670.000,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Antrag der FF Salksdorf auf Bezuschussung der Werbekosten für den geplanten Weihnachtsmarkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö 10

Diskussionsverlauf

Die Freiwillige Feuerwehr Salksdorf plant am 03. Dezember 2022 die Veranstaltung eines Weihnachtsmarktes am Kirchplatz. Hierfür beantragt der Verein einen Zuschuss zu den Werbekosten in Höhe von 50 %, maximal 1.000,00 €. Dies entspricht dem Werbekostenzuschuss für den Bauernmarkt und die früher vom Gewerbe- und Bürgerverein Geisenhausen veranstalteten Märkte.

Beschluss

Der Markt Geisenhausen beteiligt sich mit 50 %, maximal 1.000,00 € an den nachgewiesenen Werbekosten für den geplanten Weihnachtsmarkt am 03.12.2022 und ggf. auch in den Folgejahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Bodensanierung Feuerwehrgerätehaus Geisenhausen - Ermächtigung zur Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 11

Diskussionsverlauf

Ein Ermächtigungsbeschluss ist notwendig, damit die mindestbietende Firma noch in 2022 die Materialbestellung für den Bodenbelag auslösen kann und somit das derzeitige Preisniveau und die Lieferzeit absichern kann. Die Kostenberechnung des beauftragten Architekturbüros beläuft sich auf 145.000,00 € brutto. Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung werden mehrere Firmen beteiligt. Angebote liegen zur Sitzung noch nicht vor.

Beschluss

Bürgermeister Reff wird ermächtigt, den Auftrag an die mindestbietende Firma zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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12. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö 12

Diskussionsverlauf

Die bestehenden Stromlieferverträge laufen zum 31.12.2022 aus. Deshalb musste in diesem Jahr die Ausschreibung für die Jahre 2023 – 2025 durch die Fa. Kubus in Abstimmung mit dem Bayer. Gemeindetag erfolgen. Um in einer extrem schwierigen Marktsituation überhaupt Angebote zu erhalten, musste laut Fa. Kubus der Preis für jedes Lieferjahr eigens ausgeschrieben werden, ursprünglich sollte der Preis gleichbleibend für drei Jahre fixiert werden.
Die Nettopreise liegen für das Jahr 2023 je nach Los zwischen 59,79 Cent und 74,76 Cent, 2024 zwischen 35,85 Cent und 49,76 Cent und 2025 zwischen 30,53 Cent und 37,76 Cent. In den letzten drei Jahren lagen die Preise zwischen 4,14 Cent und 5,3396 Cent. Es handelt sich jeweils um den reinen Arbeitspreis (zzgl. Abgaben, Umlagen, Steuern etc.).
Im Vergleich zu anderen Kommunen hat der Markt Geisenhausen aber zumindest für alle Stromabnahmestellen, abgesehen von zweien für Heizstrom, entsprechende Stromlieferverträge „erhalten“ (Hintergrund: Aufgrund des schwierigen Marktumfelds konnten nur für 3/5 der ausgeschriebenen Strommengen Lieferkontrakte geschlossen werden).
In welcher Weise die Kommunen von der sog. „Strompreisbremse“ des Bundes berücksichtigt werden, ist noch offen. Stellungnahme des Bayer. Gemeindetages vom 07.11.2022 hierzu: „Die kommunalen Spitzenverbände gehen derzeit davon aus, dass die Kommunen neben der Soforthilfe auch von sämtlichen anderen Entlastungen profitieren werden.“

  • Einführung der gesplitteten Abwassergebühr:
Die zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erforderlichen Flächenermittlungen durch das beauftragte Büro Rohrmaier sind nun abgeschlossen. Im nächsten Schritt werden voraussichtlich Anfang Dezember die Erhebungsbögen an alle betroffenen Grundstückseigentümer versandt. Zusätzlich zu Auskünften durch die Rathausverwaltung werden im Januar 2023 im Rathaus Anhörungstermine für etwa 3 bis 4 Tage angeboten, bei denen die Grundstückseigentümer mit dem Vermessungsbüro Rohrmaier Fragen, Differenzen etc. klären können.

  • Termine:
    • Schulverbandssitzung am 01.12.2022, 16.00 Uhr
    • Nächste Bauausschusssitzung am 08.12.2022, 19.00 Uhr
    • Nächste Gemeinderatssitzung am 13.12.2022, 19.00 Uhr

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13. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö 13

Diskussionsverlauf

GRin Dachs: Funktionsstörungen der gemeindeeigenen Lautsprecheranlage am Friedhof.
GR Eierkaufer: Sachstand Radweg Diemannskirchen? Eröffnung ist für den 12.12.2022 geplant.

Datenstand vom 26.01.2023 16:01 Uhr