Datum: 24.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen vom 22.11.2022 und vom 13.12.2022
2 Dreistreifiger Ausbau B 299 - Vorstellung durch das Staatliche Bauamt Landshut
3 Antrag GR Dr. Köppen auf Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Prüfung und Ausarbeitung verschiedener Förderprogramme in energetischen und ökologischen Bereichen
4 Antrag GR Dr. Köppen auf Beauftragung eines Planungsbüros mit der Standortsuche für ein großes, bzw. mehrere kleine Heizkraftwerke für eine Nahwärmeversorgung sowie Klärung der Betreiberfrage
5 Passage ehemaliges Kino, Freianlagen - Auftragsvergabe
6 Pflasterung Zugang Freibad - Auftragsvergabe
7 Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen der Kreisstraße LA 21
8 Informationen
9 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen vom 22.11.2022 und vom 13.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 24.01.2023 ö 1

Beschluss 1

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Markgemeinderats vom 22.11.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Markgemeinderats vom 13.12.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Dreistreifiger Ausbau B 299 - Vorstellung durch das Staatliche Bauamt Landshut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 24.01.2023 ö 2

Diskussionsverlauf

Herr Bayerstorfer und Herr Rohleder vom Staatlichen Bauamt Landshut stellen die Vorplanung des dreistreifigen Ausbaus der B 299 zwischen Geisenhausen und Vilsbiburg vor. 
Als Ziele der Planung werden genannt: Schaffung von geregelten und sicheren Überholmöglichkeiten durch alternierende Überholabschnitte, Abbau von Überholdruck, Verkürzung der Reisezeit durch entzerren von Fahrzeugkolonnen, Bündelung von Einmündungen und Zufahrten, Verbesserung des Verkehrsflusses, Verbesserung der Anschlussstellen → Steigerung der Verkehrssicherheit, Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte, Verbesserung der Straßenentwässerung, verbesserter Lärmschutz.
Zwischen der Einmündung der LA 21 und der Abzweigung nach Höhenberg ist in jede Fahrtrichtung je ein Teilstück von 1,35 km Länge mit Überholspur geplant. Die direkten Zu- und Abfahrten der B 299 im Bereich Kiemannstetten und Johannesbergham sollen entfallen. Stattdessen soll man laut Planung nur noch im Bereich der LA 21 – Einmündung über ein neues Bauwerk („rechtsliegende Trompete“) kreuzungsfrei auf die B 299 auffahren können. Dazu würde die von Vilsbiburg bzw. Kochgrub kommende Gemeindeverbindungsstraße nördlich der Bundesstraße anstelle des vorhandenen Wirtschafts- und Radweges neu gebaut, auf der alten B 299 südlich an Johannesbergham vorbeigeführt, die B 299 unterqueren und dann südlich zur LA 21 einmünden. Kiemannstetten würde über eine Unterführung an diese GVStr. angebunden. Die Belastung der GVStr. wird mit ca. 1.400 FZ pro Tag angegeben. Ab der Bahnüberführung auf Stadtgebiet Vilsbiburg, Höhe Stadlöd, bis zur GVStr. bei Kiemannstetten plant das Bauamt nördlich der B 299 einen neuen Radweg. Bei Johannesbergham ist eine 1 km lange Lärmschutzwand notwendig und in der Planung enthalten. Informiert wird auch über die aktuelle Verkehrsbelastung und die Prognosezahlen sowie die Unfallzahlen seit 2017. 
Auf Fragen aus dem Gemeinderat wird erklärt, dass die Kostenschätzung bei ca. 25 Mio. € liegt. Der Baubeginn sei in Abhängigkeit vom Verlauf des weiteren Verfahrens, einschließlich des nötigen Planfeststellungsverfahrens, bei sehr optimistischer Betrachtung frühestens in drei Jahren denkbar. Der Ausbau sei unabhängig von der B 15neu erforderlich, nach deren Anschluss an die B 299 aber umso mehr. Der Ausbau schaffe sichere Überholabschnitte und steigere folglich die Verkehrssicherheit deutlich. Bezüglich Vorbehalten wegen einer eventuellen Beeinträchtigung der Fernsicht der Johannesberghamer Bürger durch die Lärmschutzwand wird auf deren rechtliche Notwendigkeit und die Reduzierung der Lärmbelastung hingewiesen. Ein Kreisverkehr an der vorgesehenen Kreuzung der neuen GVStr. mit der LA 21 sei wegen der Höhenverhältnisse schwierig zu realisieren, werde aber weiter geprüft. 
Vom Gemeinderat wird es abgelehnt, dass die GVStr. direkt an Johannesbergham vorbeigeführt werden soll und dadurch zudem der bestehende Radweg verloren geht. Es wird gefordert, die GVStr. bereits bei der derzeitigen Einmündung Höhe Kiemannstetten durch die geplante Unterführung auf die Südseite der Bundesstraße und von hier bis zur LA 21 zu führen. Der bestehende Radweg soll unbedingt erhalten und sogar weiter in Richtung Geisenhausen bzw. Eiselsdorf (mit Anschluss an den neuen Radweg von Geisenhausen nach Diemannskirchen) ausgebaut werden. Herr Bayerstorfer kündigt an, diese Forderungen in der nächsten Planungsstufe möglichst einarbeiten zu wollen. Grundsätzlich wird vom Gemeinderat der dreistreifige Ausbau unter Verweis auf die bisherige Beschlusslage des Gemeinderats im Raumordnungsverfahren zur B 15neu Südumfahrung Landshut, befürwortet.

Beschluss

Die vorgestellte Planung des Staatlichen Bauamtes Landshut zum dreistreifigen Ausbau der B 299 zwischen Geisenhausen und Vilsbiburg wird positiv zur Kenntnis genommen. Abweichend von der vorgestellten Vorplanung wird gefordert, die Gemeindeverbindungsstraße von Vilsbiburg nicht an Johannesbergham vorbei, sondern ab Kiemannstetten südlich der B 299 zu planen. Der bestehende Radweg nördlich der B 299 soll erhalten bleiben und weiter in Richtung Geisenhausen / Eiselsdorf ausgebaut werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Antrag GR Dr. Köppen auf Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Prüfung und Ausarbeitung verschiedener Förderprogramme in energetischen und ökologischen Bereichen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 24.01.2023 ö 3

Diskussionsverlauf

GR Dr. Köppen beantragt, sich Gedanken über ein Förderprogramm zu machen, welches sich mit verschiedenen Gesichtspunkten der Altbausanierung beschäftigt. Konkret schlägt er eine Förderung von Fassaden- sowie Dachdämmungen (ökologische Baustoffe sollten hierbei besonders gefördert werden), die Förderung von Heizungserweiterungen mit Solarthermie und Photovoltaik in Verbindung mit einem Pufferspeicher, die Förderung von Photovoltaik Eigenverbrauchsanlagen in Verbindung mit einem Hausspeicher, die Förderung von Hausspeichern in Verbindung mit alten Photovoltaikanlagen, deren Einspeisegarantie erlischt und die Förderung von Aufstockungen zur Wohnbauerweiterung ohne weiteren Grundverbrauch vor. Um diese Punkte detailliert abzuarbeiten, empfiehlt er, eine Arbeitsgruppe zu gründen, der ein externer Energieberater unterstützend zur Seite zu steht. Ziel sei ein einfaches und unbürokratisches Fördersystem, das zu energieeffizienten Sanierungen motivieren soll. 
Die zum Tagesordnungspunkt eingeladene Architektin und Energieberaterin Heinke Gschlößl informiert über die aktuellen Förderprogramme des Bundes, die für den Neubausektor sehr überschaubar sind, für Bestandsgebäude hingegen deutlich besser. Ab dem 01.03.2023 sind Änderungen angekündigt. GR Franz Wolfsecker regt an, den CO2-Reduzierungswert von Maßnahmen zu berücksichtigen und nicht nur an den Baubereich zu denken, sondern z.B. auch den Umstieg vom Auto mit Verbrennungsmotor auf ein E-Auto zu fördern. Bürgermeister Reff gibt zu bedenken, dass beim Ruf nach Förderprogrammen auch das dafür im Gemeindehaushalt anzusetzende Budget bedacht werden muss und weist darauf hin, dass die Verwaltung bei der Ausarbeitung des Förderprogramms mangels Kapazitäten nicht unterstützen kann.

Beschluss

Es soll eine Arbeitsgruppe des Gemeinderats installiert werden, die unter Hinzuziehung eines externen Büros Fördermöglichkeiten der Gemeinde im energetischen und ökologischen Bereich erarbeitet. Die Arbeitsgruppe bildet sich eigenständig und sucht sich selbst einen geeigneten Berater.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Antrag GR Dr. Köppen auf Beauftragung eines Planungsbüros mit der Standortsuche für ein großes, bzw. mehrere kleine Heizkraftwerke für eine Nahwärmeversorgung sowie Klärung der Betreiberfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 24.01.2023 ö 4

Diskussionsverlauf

GR Dr. Köppen beantragt, ein Planungsbüro mit der Standortsuche für ein großes, bzw. mehrere kleine Heizkraftwerke für eine Nahwärmeversorgung zu beauftragen. In diesem Zuge müsse für diese Kraftwerke auch ein Betreiber gefunden werden, bzw. Möglichkeiten für den Betrieb durch die Gemeinde selbst geprüft werden. Dr. Köppen erläutert den Antrag in der Sitzung u.a. damit, dass in vielen Siedlungen Geisenhausens momentan noch alte Öl- sowie Gasheizungen betrieben werden, die in den nächsten Jahren technisch auf einen neueren Stand gebracht werden müssen. Da 2024 der Einbau dieser Heizsysteme untersagt werde, stünden viele Hausbesitzer nun vor der Entscheidung, entweder überhastet die nächsten Monate die Heizung zu sanieren oder sich für eine Alternative wie Pellets zu entscheiden, zumal Wärmepumpen bei alten Häusern schwierig wären. Auch das Industriegebiet Geisenhausens hänge komplett am Gashahn und werde die nächsten Jahre diesbezüglich vor ähnlichen Entscheidungen stehen. Brennholz sei in Geisenhausen im Überfluss vorhanden. 
Bürgermeister Reff sieht gegenwärtig keinen geeigneten Standort für ein Hackschnitzel-Heizkraftwerk im Innenbereich und verweist auf die Bemühungen der Bürgerenergiegenossenschaft sowie die Untersuchung bezüglich des Hortneubaus. Auch zu diesem Antrag macht er deutlich, dass die Verwaltung mangels Kapazitäten nicht unterstützen kann. Ausführlich berichtet GR Franz Wolfsecker über die Erfahrungen der BEG aus dem Projekt „Nahwärmeversorgung Geisenhausen-Ost“. Er weist darauf hin, dass nicht nur die Standortfrage, sondern auch Leitungslängen, Abnehmerzahl und Wirtschaftlichkeitsfragen zu bedenken sind. Der interessanteste Bereich wäre wohl das Industriegebiet, aber auch dort sei die Belegungsdichte wohl zu niedrig. Ähnlich verhalte es sich bei Neubaugebieten, wo sowieso schon energieeffizient gebaut werde. Zu berücksichtigen wären ferner das Thema Emissionen im Bereich von Siedlungen und die Standortkosten. Zusammengefasst sieht er keine Erfolgschancen für das Vorhaben in Geisenhausen. Nach weiterer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss

Es wird eine Arbeitsgruppe zur Untersuchung der Möglichkeiten der Nahwärmeversorgung gebildet. Die Arbeitsgruppe kann durch ein – gesondert zu beauftragendes – Planungsbüro unterstützt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

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5. Passage ehemaliges Kino, Freianlagen - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 24.01.2023 ö 5

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden dreizehn Firmen beteiligt, von denen eine ein Angebot abgegeben hat. Das geprüfte Angebot der Firma beträgt 233.721,12 € brutto. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros aus dem Mai 2022 beläuft sich auf 182.070,00 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 233.721,12 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Pflasterung Zugang Freibad - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Nach der Fertigstellung des Freibad-Eingangsgebäudes wurden der Zugangsbereich und die Flächen der Fahrradständer provisorisch hergerichtet. Im Frühjahr soll dieser Bereich neu gepflastert werden. Aktuell wird durch die geschotterte Fläche vor dem Gebäude viel Kies in den Eingangsbereich getragen, außerdem sollen die Zugänge zu den Bademeisterräumen und Kiosk schwellenfrei werden. Es soll die Fläche vor dem Gebäude und entlang der Fahrradständer, inkl. eines Straßenabschnitts insgesamt ca. 650 m² hergerichtet werden. Es wurde ein wasserdurchlässiges Pflaster ausgeschrieben. 11 Firmen wurden bei der Angebotseinholung beteiligt, von denen 7 ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 50.915,64 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 50.915,64 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen der Kreisstraße LA 21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 24.01.2023 ö 7

Diskussionsverlauf

Durch die veränderte Bebauung der Ortschaft Geisenhausen ist die Änderung des Straßenverzeichnisses der Kreisstraße LA 21 notwendig geworden. Die Ortsdurchfahrtsgrenzen der Kreisstraße LA 21 wurden durch das Landratsamt Landshut neu festgesetzt. Die Pläne wurden im Ratsinformationssystem bereitgestellt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen der Kreisstraße LA 21 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 24.01.2023 ö 8

Diskussionsverlauf

Für die Aktion fielen Gesamtkosten von 9.109,79 € an, davon 6.140,88 € für das Projektmanagement (7,4 Beratertage) und 2.968,91 € Sachkosten (insbesondere Backkosten, Verpackung, Aufkleber, Preisgelder 1. – 3. Preis). Hergestellt wurden 927 Glückstaler, d. h. die Kosten je Taler betragen 9,83 €. Einnahmen: 2.493 € Verkaufserlöse (831 Taler je 3 €) und 3.070 € Städtebaufördermittel (50 % von 6.140,88 € Kosten für das Projektmanagement). Nach Abzug der Einnahmen verbleiben beim Markt Kosten von 3.546,79 € bzw. 3,83 € / Taler (927 produzierte Glückstaler). In der Sitzung wird die Aussage von GRin Graf aus der Sitzung vom 22.11.2022 kritisiert, ein Glückstaler verursache Kosten von ca. 20 €, was diese mit eigenen Berechnungen im Rahmen der Rechnungsprüfung begründet.

  • Sachstand Breitbandausbau im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit mit der VG Gerzen, Gemeinde Adlkofen und Gemeinde Niederaichbach:
Im Ausschreibungsverfahren, das bekanntlich von der VG Gerzen federführend für alle an der Zweckvereinbarung beteiligten Kommunen betrieben wird, war zwingend vorgegeben die Glasfaser-Anbindung der sogenannten weißen Flecken, das sind Hausanschlüsse, die derzeit weniger als 30 MBit im Download bei ihrem Internetanschluss verfügbar haben. Daneben konnten die Netzbetreiber die sogenannten grauen Flecken, d. h. Anschlüsse mit weniger als 100 MBit im Download, zum Ausbau mit anbieten.
Ursprünglich wurden von vier Netzbetreibern Angebote eingereicht. Je nach Ausbaumfang lagen die Preise zwischen ca. 27 Mio. und 37 Mio. €. Nach umfangreichen Bietergesprächen wurden die vier Netzbetreiber zur endgültigen Angebotsabgabe aufgefordert. Leider hat nur ein Netzbetreiber sämtliche Anforderungen, die im Rahmen der Ausschreibung gestellt waren, erfüllt. Dieser verbleibende Netzbetreiber sind die Energienetze Bayern in Kooperation mit der M-net. Die VG Gerzen hat diesem Anbieter bereits den Zuschlag erteilt, vorbehaltlich, dass der Bund und der Freistaat Bayern die endgültigen Förderbescheide erteilen.
Aktuell bereitet der Netzbetreiber die Ausbaupläne vor. Sobald diese vorliegen, wird der Antrag auf Zuteilung der endgültigen Förderbescheide gestellt. Sobald dann die Prüfgesellschaft des Bundes das Verfahren zum Abschluss gebracht hat, kann mit dem Bau begonnen werden. Die prognostizierte Ausbauzeit seitens des Netzbetreibers liegt bei 24 Monaten, d. h., dass der Gesamtausbau in allen Gemeinden zwei Jahre nach Baubeginn abgeschlossen sein wird. Im Idealfall könnte dies in der ersten Jahreshälfte 2025 sein. 
Die vorläufigen Gesamtkosten liegen bei 25,6 Mio. Euro. Die Gemeinden haben davon 10 % (2,56 Mio. Euro) zu tragen. Der Bund übernimmt 50 % der Kosten, der Freistaat Bayern trägt 40 %. Insgesamt werden laut Angebot 967 weiße Flecken und 649 graue Flecken erschlossen, also in Summe 1616. Davon entfallen auf den Markt Geisenhausen 181 weiße Flecken und 118 graue Flecken, in Summe 299. Die anteiligen Kosten für den Markt Geisenhausen betragen 4.740.262 €, nach Abzug der Förderung 474.026 €, das sind Gesamtkosten von 15.853,72 € pro Anschluss und für den Markt faktische Kosten (nach Abzug der erwarteten Förderung) von 1.585,37 € pro Anschluss. Die finanziellen Daten sowie die weißen Flecken und Grauen Flecken sind in den Tabellen gesondert ausgewiesen. Die vom Ausbau betroffenen Grundstückseigentümer werden vor Beginn der Ausbaumaßnahmen schriftlich informiert. Außerdem werden Informationsveranstaltungen in allen beteiligten Gemeinden stattfinden.

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9. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 24.01.2023 ö 9

Diskussionsverlauf

Keine.

Datenstand vom 01.03.2023 09:26 Uhr