Datum: 28.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 24.01.2023
2 Solarstudie und Richtlinien für die Genehmigung von Freiflächen-PV-Anlagen
3 Geplante Straßensanierungen 2023
4 Sanierung Kanal und Wasserleitung Metzgergasse - Vorstellung Entwurfsplanung
5 Straße nach Feichten - Widmung zur Gemeindeverbindungsstraße
6 Widmung bzw. Ergänzung der Ortsstraße Bahnhofstraße im Baugebiet "Um die Dräxlmaier-Villa"
7 Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges im Baugebiet "Um die Dräxlmaier-Villa"
8 Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage anlässlich von Warenmärkten
9 PV Anlage Bauhof-Kalthalle - Auftragsvergabe
10 Stromleitung von der Kläranlage zur Trinkwasser-Druckerhöhungsstation Westersbergham
11 Passage altes Kino - Weiterbeauftragung Planer
12 Sanierung Mozartstraße - Nachtrag 01
13 Feuerwehrgerätehaus Geisenhausen - Sanierung des Hallenbodens in der Fahrzeughalle, Fliesen, Nachtrag
14 Informationen
15 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 24.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Markgemeinderates vom 24.01.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Solarstudie und Richtlinien für die Genehmigung von Freiflächen-PV-Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö 2

Diskussionsverlauf

In der Oktobersitzung 2022 wurde vom Landschaftsarchitekturbüro Längst & Voerkelius der Entwurf der Solarstudie für den Markt Geisenhausen vorgestellt. Das Büro wurde beauftragt, weitere Planungsdetails aufzuzeigen. Die Ausarbeitungen hierzu wurden am 20.12.2022 an die Gemeinderatsmitglieder verteilt. Im Namen der CSU-Fraktion hat GR Franz Wolfsecker einen Entwurf von Kriterien bzw. Leitlinien für die Beurteilung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindebereich Geisenhausen eingereicht. Diesem Vorschlag wurden von der Verwaltung in einer Tabelle die Kriterien einiger anderer Gemeinden und ein Vorschlag der Verwaltung gegenübergestellt sowie ein Vorschlag für Leitlinien ausgearbeitet.
In der ausführlichen Beratung wird zunächst diskutiert, ob es sinnvoll ist, einzelne Punkte der Leitlinie konkreter und eindeutiger zu fassen, um Investoren klare Regeln als Anhaltspunkte zu geben oder offener zu lassen, um einen weiteren Entscheidungsspielraum des Gemeinderates zu erhalten. Eine Einzelbeurteilung und Einzelentscheidung wird in jedem Fall unverzichtbar sein. Unterschiedliche Auffassungen bestehen auch zur Frage, ob eine bestimmte Ackerzahl als Grenze für die Zulassung von Freiflächen-PV definiert werden soll oder z. B. die Ackerzahl ganz unberücksichtigt bleiben und stattdessen die landwirtschaftliche Nutzbarkeit des Grundstückes insgesamt betrachtet werden soll. Ob sog. Agri-PV-Anlagen auch in die vorgeschlagene Begrenzung auf insgesamt 120 ha Freiflächen-PV im Gemeindegebiet eingerechnet werden sollen, thematisiert GR Franz Wolfsecker. Einig ist man sich allgemein, dass es sinnvoller wäre, wenn die begrenzten Einspeisekapazitäten des Netzbetreibers für mehr PV-Dachanlagen als für Freiflächenanlagen genutzt würden. Einheimischen Betreibern den Vorzug vor Investoren zu geben und die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung an beantragten Freiflächenanlagen höher zu bewerten, werden als Anregungen vorgebracht.
Zusammenfassend wird vereinbart, die Leitlinien zur nächsten Gemeinderatssitzung noch einmal zu überarbeiten und dabei insbesondere einen Ackerwert von 58 festzuschreiben, ab dem landwirtschaftliche Grundstücke nicht mit Freiflächen-PV überplant werden. Ferner sollen auswärtige Investoren nur dann zugelassen werden, wenn sie sich zu einer Bürgerbeteiligung von mindestens 25 % an den Investitionskosten verpflichten und diese nachweisen.

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3. Geplante Straßensanierungen 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö 3

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Reff stellt die auf Grundlage der fortgeschriebenen Straßensanierungsliste für die nächsten 5 Jahre vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen vor. Diese soll Grundlage für den Haushalts- und Finanzplan sein, wobei Verschiebungen z. B. auf Grund von Fördermöglichkeiten oder interner Kapazität möglich oder notwendig werden können. Für die Sanierungen sind pro Jahr rund 1,5 Mio. Euro vorgesehen. 2023 sind die Oberflächensanierung der Benzstraße und der erste Teilabschnitt des Vollausbaus der Holzhausener Straße mit Neubau von Kanal und Wasserleitung geplant. Neubaumaßnahmen von Straßen, wie der Kreisverkehr an der Jungbräukreuzung, sind darin nicht enthalten. Auch die jährlichen kleineren Ausbesserungsarbeiten werden im Haushalt separat geführt. 

Beschluss

Die Sanierungen für 2023 sollen vorbehaltlich des Haushaltes umgesetzt werden. Die Planungen für die Sanierungen 2024 und 2025 sollen in Auftrag gegeben werden. Entsprechende Förderanträge sind zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Sanierung Kanal und Wasserleitung Metzgergasse - Vorstellung Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö 4

Diskussionsverlauf

Im Zusammenhang mit der geplanten städtebaulichen Aufwertung von Metzgergasse und Rathausparkplatz sowie der Außenanlagen des Horts wurden die Kanal- und Wasserleitungen im Bauabschnitt betrachtet. Die Leitungen in der Metzgergasse sind 50 bis 60 Jahre alt. Aus diesem Grund empfehlen sich die Erneuerung des Kanals und der Wasserleitung sehr. Aktuell wird das Abwasser im Mischsystem Richtung Marktplatz geführt, läuft über die Hauptstraße in die Bahnhofstraße, weiter zum Pumpwerk Genossenschaft und dann bis zum alten Bauhof, wo es erneut gepumpt wird. Durch Umdrehen der Fließrichtung kann das Abwasser direkt zum Kanal hinter dem Genossenschaftssaal geleitet werden und läuft dann im Freispiegel bis zum alten Bauhof. Durch die Umverlegung muss das Abwasser somit einmal weniger gepumpt werden, wodurch Energie gespart wird. Zusätzlich wird mit dieser Aktion der Kanal in der Haupt- und Bahnhofstraße entlastet. Ferner soll die Trinkwasserleitung erneuert werden. Die Kostenberechnung für die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 162.200,00 € brutto.

Beschluss

Der weiteren Planung und Ausschreibung auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Straße nach Feichten - Widmung zur Gemeindeverbindungsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Nach Fertigstellung und Vermessung (vgl. FN 395 Gemarkung Salksdorf) der 2020 sanierten und ausgebauten Straße nach Feichten soll das Straßenbestandsverzeichnis berichtigt werden. Momentan ist etwa die Hälfte der jetzigen Straße als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet. Der Rest war als Privatstraße nicht gewidmet. Der gesamte Neubau ist nun als Gemeindeverbindungsstraße gemäß Art. 46 Nr. 1 BayStrWG zu widmen.

Beschluss

Der Markt Geisenhausen verfügt als örtliche Straßenverkehrsbehörde gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 1 BayStrWG die Widmung der Verkehrsfläche Fl.-Nr. 596/3 der Gemarkung Salksdorf zur Gemeindeverbindungsstraße. Anfangspunkt ist die Fl.-Nr. 565/0 der Gemarkung Salksdorf beim Anwesen Feichten 39. Endpunkt ist die Einmündung zur Kreisstraße LA 8 (Fl.-Nr. 369/1, Gemarkung Salksdorf). Die Länge beträgt 721 m. 
Als Eigentümer der Straßenfläche besitzt der Markt Geisenhausen gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Widmung bzw. Ergänzung der Ortsstraße Bahnhofstraße im Baugebiet "Um die Dräxlmaier-Villa"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Nach Fertigstellung und Übergabe durch den Vorhabensträger soll die Widmung des neu gebauten Abschnittes der Bahnhofstraße zur Ortsstraße durch die Gemeinde erfolgen. Alle erforderlichen Unterlagen gemäß Erschließungsvertrag vom 10.02.2020 wurden an die Gemeinde ausgehändigt. Daraufhin konnte die Messungsanerkennung und Auflassung am 19.12.2022 notariell beurkundet werden. Gemäß § 8 des Erschließungsvertrages kann nun die Widmung zur Ortsstraße erfolgen. Die Namensgebung wurde bereits in der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 03.03.2020 besprochen. 

Beschluss

Der Markt Geisenhausen verfügt als örtliche Straßenverkehrsbehörde gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG die Widmung der Verkehrsfläche Fl.-Nr. 12/9, Gemarkung Geisenhausen zur Ortsstraße „Bahnhofstraße“. Als Eigentümer der Straßenfläche besitzt der Markt gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges im Baugebiet "Um die Dräxlmaier-Villa"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö 7

Diskussionsverlauf

Nach Fertigstellung und Übergabe durch den Vorhabensträger soll die Widmung des neu gebauten Weges „Weg von der Bahnhofstraße zur Poststraße“ zum beschränkt-öffentlichen Weg für Fußgänger (eine Ausweisung als „gemeinsamer Geh- und Radweg ist aufgrund der geringen Breite des Weges nicht möglich; hierfür wären 2,50 m notwendig) durch die Gemeinde erfolgen. Alle erforderlichen Unterlagen gemäß Erschließungsvertrag vom 10.02.2020 wurden an die Gemeinde ausgehändigt. Daraufhin konnte die Messungsanerkennung und Auflassung am 19.12.2022 notariell beurkundet werden.

Beschluss

Der 1,5 m breite und 36,50 m lange Verbindungsweg Fl.-Nr. 12/19, Gemarkung Geisenhausen, zwischen dem neuen Teilstück der Bahnhofstraße und der Poststraße wird als selbständiger beschränkt-öffentlicher Weg „Weg von der Bahnhofstraße zur Poststraße“ gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgänger“ gewidmet

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage anlässlich von Warenmärkten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö 8

Diskussionsverlauf

Am 02.04.2023 wird die Tollemogei e.V. wieder den „Oster- und Frühlingsmarkt“ veranstalten und am 17.09.2023 veranstaltet der Christliche Bauernverein Geisenhausen den „Bauernmarkt“ mit „Arnbier“. Damit an diesen Tagen auch von 12.00 – 17.00 Uhr ein verkaufsoffener Sonntag der Ladengschäfte stattfinden kann, muss dies durch eine Gemeindeverordnung erlaubt werden. 
Der Entwurf der neuen Verordnung befand sich in den Sitzungsunterlagen.

Beschluss

Die Verordnung des Marktes Geisenhausen über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage anlässlich von Warenmärkten wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage anlässlich von Warenmärkten vom 10.08.2022 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. PV Anlage Bauhof-Kalthalle - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 9

Diskussionsverlauf

In der Sitzung am 22.09.2020 wurde beschlossen, auf den Bauhofdächern PV-Anlagen zu installieren. Ende 2021 wurde die PV Anlage auf das Bauhofgebäude installiert, nun soll die PV-Anlage auf der Kalthalle gebaut werden. Im Rahmen der Angebotseinholung wurden 6 Firmen beteiligt, von denen 2 ein Angebot abgegeben haben. Das günstigste Angebot liegt bei 133.815,50 € brutto. Die Kostenschätzung der Fa. Delta vom 17.09.2020 beläuft sich auf 115.668,00 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 133.815,50 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Stromleitung von der Kläranlage zur Trinkwasser-Druckerhöhungsstation Westersbergham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö 10

Diskussionsverlauf

Die Druckerhöhungsstation der Trinkwasserversorgung an der Straße zwischen dem Freibad und Westersbergham wird gegenwärtig zu 100 % mit Strom aus dem Netz versorgt. Bei Stromausfällen wird von der Feuerwehr ein Notstromaggregat zur Verfügung gestellt.
Eine Möglichkeit wäre, die Station an die Stromversorgung der Kläranlage anzuschließen. Dann kann im Normalbetrieb selbst erzeugter PV-Strom von der PV-Anlage auf dem Dach des Bauhofs auch für die Druckerhöhungsstation genutzt werden. Außerdem könnte die Station im Notfall mit dem für die Kläranlage und den Bauhof angeschafften Notstromaggregat versorgt werden. 
Für die Verlegung eines Stromkabels von der Kläranlage bis zur Station wurde bei der Firma SPIE ein Angebot angefragt. Die Kosten betragen 40.761,91 brutto. Nach der erstellten Berechnung hätten sich die Kosten nach ca. 10 Jahren amortisiert. Zusätzlich wäre die Notstromversorgung der Druckerhöhungsstation gesichert.

Beschluss

Der Auftrag für die Verlegung einer Stromleitung zwischen Kläranlage und Druckerhöhungsstation über 40.761,91 € brutto wird an die Firma SPIE vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Passage altes Kino - Weiterbeauftragung Planer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö 11

Diskussionsverlauf

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Auftrag für die Erstellung der Passage zwischen Hauptstraße und Kirchplatz durch das alte Kino an die Baufirma vergeben. Das Büro Längst & Voerkelius ist bisher bis Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) nach HOAI beauftragt. Für die Ausführung (Bauüberwachung und Objektbetreuung) muss die Beauftragung bis LPH 9 erweitert werden.

Beschluss

Das Büro Längst & Voerkelius wird mit den Leistungsphasen 8 und 9 nach HOAI beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Sanierung Mozartstraße - Nachtrag 01

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö 12

Diskussionsverlauf

Bei der Schlussabrechnung zur Sanierung der Mozart- und Lortzingstraße sind von der Firma Pritsch Nachträge eingereicht worden. Während der Bauarbeiten sind Mehraufwendungen der Erdarbeiten durch eine Vielzahl von Kabelquerungen sowie der Gasleitung entstanden. Dies war vorher nicht absehbar. Die Dehnungsfugen waren im LV nicht enthalten. Trotz dieser Mehrkosten liegt die Schlussrechnung ca. 6.000,00 € brutto unter der Auftragssumme.

Beschluss

Dem Nachtrag Nr. 01 der Firma Pritsch zum Preis von 34.167,53 € brutto wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Feuerwehrgerätehaus Geisenhausen - Sanierung des Hallenbodens in der Fahrzeughalle, Fliesen, Nachtrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 13

Diskussionsverlauf

Bei der Sanierung des Hallenbodens im Feuerwehrhaus Geisenhausen wurde bei den Abbrucharbeiten festgestellt, dass im Sockelbereich Gipsputz verwendet wurde. Um einen guten Haftanschluss für die Bitumenabdichtung zu gewährleisten, werden die alten Putzreste im Sockelbereich entfernt (Gewerk Abbruch) und ein neuer Zementsockelputz aufgebracht.
Des Weiteren müssen die alten Rinnenaussparungen gesäubert und mit Estrich aufgefüllt werden, damit eine ebene Bodenplatte für die Abdichtung vorhanden ist. Hierfür liegt ein Nachtrag der Fa. Maierhofer vor.

Beschluss

Dem geprüften Nachtrag Nr. 02 der Firma Maierhofer zum Preis von 6.604,50 € brutto wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö 14

Diskussionsverlauf

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15. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö 15

Diskussionsverlauf

GRin Dachs: Die neue Pausenhofeinzäunung der Mittelschule kann leicht überstiegen werden. Ist 1,40 m hoch und auch höhere Zäune können überklettert werden. Für die Ausübung des Hausrechts ist der Zaun an sich wichtig.

Datenstand vom 29.03.2023 13:41 Uhr