Datum: 28.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 28.02.2023
2 Flächennutzungsplandeckblatt Nr. 13 - Änderung des Geltungsbereiches
3 Bebauungsplan "Stockberg I" - Aufstellungsbeschluss und weitere Vorgehensweise
4 Gemeindejugendpflege - Tätigkeitsbericht
5 Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan "Solarpark Ödgarten" - Satzungsbeschluss
6 Leitlinien für die Beurteilung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet Geisenhausen
7 Erlass einer neuen Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung
8 Bestellung einer Datenschutzbeauftragten
9 Erneuerung Kanal und Wasserleitung Metzgergasse - Auftragsvergabe
10 Sanierung Holzhausener Straße - Auftragsvergabe
11 Abbruch Angstl Areal - Auftragsvergabe Abbrucharbeiten
12 Abbruch Angstl Areal - Auftragsvergabe Verbauarbeiten
13 Kanalreinigung und Kanalprüfungen 2023 - Auftragsvergabe
14 Bürgerantrag zum Thema "Gemeindliche Baumschutzverordnung" - Entscheidung über die Zulässigkeit
15 Informationen
16 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 28.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.03.2023 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Markgemeinderates vom 28.02.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
2. Bgm. Kaschel ist noch nicht anwesend.

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2. Flächennutzungsplandeckblatt Nr. 13 - Änderung des Geltungsbereiches

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 2

Diskussionsverlauf

Das Deckblatt betrifft den Bereich Stockberg. Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 13 wurde am 21.04.2020 gefasst. Es haben bereits zwei Auslegungen des Entwurfs stattgefunden. Seit der Entscheidung der Firma Hynergy, den geplanten Solarhof am Stockberg nicht zu realisieren, ruhte das Verfahren. 
Nun soll der Geltungsbereich des Deckblatts entsprechend angepasst werden. Außerdem wird vorgeschlagen, die Art der baulichen Nutzung im gesamten Geltungsbereich als ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen.
Der Änderungsbereich betrifft folgende Flurstücke der Gemarkung Geisenhausen: 216/0 (Tfl.), 218/0, 273/0, 274/0, 275/0, 277/0, 278/0, 279/0, 281/0, 282/0, 166/0 (Tfl.), 294/0, 299/0, 300/0, 302/0, 304/0. Der Bereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 63.139 m².

Beschluss

Die Änderung des Geltungsbereiches des Flächennutzungsplandeckblattes Nr. 13 wird wie vorgeschlagen beschlossen. Er umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Geisenhausen: Teilfläche von 216/0, 218/0, 273/0, 274/0, 275/0, 277/0, 278/0, 279/0, 281/0, 282/0, 166/0 (Tfl.), 294/0, 299/0, 300/0, 302/0, 304/0. Der Bereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 63.139 m².

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan "Stockberg I" - Aufstellungsbeschluss und weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 3

Diskussionsverlauf

Einleitend erläutert der Vorsitzende, dass der Geltungsbereich des unter TOP 2 behandelten Flächennutzungsplandeckblatts in zwei separate Bebauungspläne („Stockberg I“ und „Stockberg II“) aufgeteilt werden soll. Er begründet dies mit dem nur stufenweise nach Bedarfslage geplanten Verkauf der Parzellen und der Möglichkeit, in einigen Jahren in der Bauleitplanung für Teil II auf die dann aktuelle Situation besser eingehen zu können.
Herr Loibl vom IB Planteam stellt den Umgriff des geplanten Baugebiets „Stockberg I“ sowie den bereits erstellten Entwurf eines Erschließungskonzeptes einschließlich Grünflächenkonzept vor und beantwortet Fragen aus dem Gremium. Die geplante Fläche befindet sich östlich der bestehenden Bebauung an der Irlacher Straße. Das Plangebiet umfasst die Fl.-Nrn. 216/0, 282/0, 218/0, 273/0, 274/0, 275/0, 279/0 der Gemarkung Geisenhausen sowie Teilflächen der Fl.-Nrn. 166/0, 281/0, 278/0 und 277/0 der Gemarkung Geisenhausen mit einer gesamten Fläche von ca. 38.424 m². Geplant wird ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO.

Beschluss

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Stockberg I“ wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Gemeindejugendpflege - Tätigkeitsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.03.2023 ö 4

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat hatte 2021 beschlossen, einen gemeindlichen Jugendpfleger über die Diakonie Jugendhilfe Oberbayern zu beschäftigen. Florian Koller betreibt seit Juli 2022 die offene Jugendarbeit in Geisenhausen mit 20 Std./Woche und wird seit November 2022 von Frau Angelika Engl (13 Std./Woche) im Bereich Jugendzentrum unterstützt. 
Herrn Koller informiert den Gemeinderat mit einer Präsentation über die Aufgaben der Gemeindejugendpflege, die bisherigen, die aktuellen und die geplanten Aktivitäten und Zielsetzungen der offenen Jugendarbeit in Geisenhausen. Um die Aufgaben und Ziele bewältigen zu können, hält er die Anhebung seiner Wochenstundenzahl auf 30 für nötig.
Einige Gemeinderatsmitglieder äußern sich lobend über das Engagement der Gemeindejugendpflege. Über die Frage der Stundenerhöhung wurde in nichtöffentlicher Sitzung beraten.

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5. Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan "Solarpark Ödgarten" - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.03.2023 ö 5

Diskussionsverlauf

In der Sitzung des Bauausschusses vom 08.12.2022 wurden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Fachstellenanhörung vorgebrachten Bedenken und Anregungen erörtert und, soweit erforderlich, beschlussmäßig behandelt. Das Ingenieurbüro PLANTEAM hat die daraus resultierende Endfassung des Bebauungsplans erstellt. In der Gemeinderatssitzung am 13.12.2022 wurde die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 14 festgestellt und inzwischen vom Landratsamt Landshut genehmigt. Alle erforderlichen Verträge wurden zwischenzeitlich geschlossen und alle nötigen Dienstbarkeiten sind notariell beurkundet.

Beschluss

Der vorhabenbezogene Bebauungs- und Grünordnungsplan "Solarpark Ödgarten " wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Leitlinien für die Beurteilung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet Geisenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.03.2023 ö 6

Diskussionsverlauf

In der vergangenen Sitzung wurde vereinbart, den Entwurf der Leitlinien noch einmal zu überarbeiten und dabei insbesondere einen Ackerwert von 58 festzuschreiben, ab dem landwirtschaftliche Grundstücke nicht mit Freiflächen-PV überplant werden. Ferner sollen auswärtige Investoren nur dann zugelassen werden, wenn sie sich zu einer Bürgerbeteiligung von mindestens 25 % an den Investitionskosten verpflichten und diese nachweisen.
Nach einer Stellungnahme des AELF Abensberg-Landshut hält das Landwirtschaftsamt es für zweckmäßig, nur Flächen mit PV zu überplanen, deren Bodenbonität weit unterhalb der durchschnittlichen Ackerzahl des Landkreises liegt, die mit 56 Punkten angegeben wird. Die Verwaltung hat ergänzende Informationen gesammelt und den Gemeinderatsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Darauf aufbauend werden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss 1

Für Grünland soll genauso wie für Ackerland die Bonität als Kriterium für die Zulassung von Freiflächen-PV herangezogen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Als maßgebliche Werte der Bodenbonität werden in der Leitlinie die Ackerzahl und die Grünlandzahl verwendet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Ackerflächen mit einer Ackerzahl größer oder gleich 56 und Grünlandflächen mit einer Grünlandzahl größer oder gleich 56 werden für die Nutzung mit Freiflächenphotovoltaik ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 4

Abweichend zum Entwurf der Eignungskarte des Büros Längst & Voerkelius wird der Bereich nördlich der B 299 um Ringstetten nicht als ungeeignete, für die künftige Ortsentwicklung vorgesehene Fläche dargestellt. Hingegen wird der Bereich nördlich der Rampoldsdorfer Straße zwischen der Bahnlinie und Rampoldsdorf als ungeeignete, für die künftige Ortsentwicklung vorgesehene Fläche dargestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 5

Den im Entwurf vorliegenden „Leitlinien für die Beurteilung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindebereich Geisenhausen“ und der „Studie zur Ermittlung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gebiet des Marktes Geisenhausen“ des Planungsbüros Längst & Voerkelius wird unter Berücksichtigung der vorstehenden Beschlüsse zugestimmt. Die Leitlinien werden künftigen Entscheidungen des Marktgemeinderats über die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zugrunde gelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Erlass einer neuen Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.03.2023 ö 7

Diskussionsverlauf

Der Fäkalschlammtransport aus dem Gemeindegebiet wurde neu vergeben. Der Zuschlag für die nächsten vier Jahre wurde der mindestbietenden Fa. Sani-Blitz Gallmeier GmbH aus Moosinning erteilt. Der Fäkalschlamm wird künftig zur Kläranlage Vilsbiburg gefahren (bisher Moosburg). Die Anlieferungs- oder Einschüttgebühr der Kläranlage beträgt 33,00 € pro Kubikmeter Abwasser (Fäkalschlamm). Die Transportkosten werden vom Unternehmer zusätzlich erhoben. Sie betragen eine Pauschale (Grundpreis) von 90,00 € pro Haushalt und zusätzlich ein Transportbetrag in Höhe von 20,00 € pro Kubikmeter. Die Beträge sind jeweils zzgl. MwSt. zu berechnen. Aufgrund der neuen Preise muss die Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung angepasst werden. Der Entwurf der neugefassten Satzung war im RIS hinterlegt.

Beschluss

Die im Entwurf vorgelegte Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung wird beschlossen. Sie tritt am 01. April 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung vom 20.07.2000, zuletzt geändert durch Satzung vom 02.06.2017 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Bestellung einer Datenschutzbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.03.2023 ö 8

Diskussionsverlauf

Alle öffentlichen Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben gemäß Art. 37 Datenschutz-Grundverordnung einen ihrer Beschäftigten zum behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Mehrere Stellen können gemeinsam einen ihrer Beschäftigten zum gemeinsamen Datenschutzbeauftragten bestellen. Schon im Jahr 2001 haben ein Großteil der Landkreisgemeinden und das Landratsamt Landshut vereinbart, einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten der Gemeinden zu bestellen. Dies hat sich über die Jahre hinweg bewährt. Da der bisherige Datenschutzbeauftragte aus diesem Amt ausgeschieden ist, wird vorgeschlagen, seine Nachfolgerin, Frau Isabella Gruber, zu bestellen.

Beschluss

Die Datenschutzbeauftragte des Landratsamtes Landshut, Frau Isabella Gruber, wird als Datenschutzbeauftragte des Marktes Geisenhausen bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Erneuerung Kanal und Wasserleitung Metzgergasse - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 9

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden 11 Firmen beteiligt, von denen 5 ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 197.394,72 € brutto. Das bepreiste Leistungsverzeichnis beläuft sich auf 159.342,19 € brutto. Die ursprüngliche Kostenberechnung lag bei 162.200,00 € brutto. Die große Spanne der Preise ist lt. Vergabevorschlag, Punkt 2.7, angemessen.

Beschluss

Der Auftrag über 197.394,72 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Sanierung Holzhausener Straße - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 10

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung haben 10 Firmen die Unterlagen abgerufen, von denen 3 ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 1.468.897,09 € brutto. Das bepreiste Leistungsverzeichnis beläuft sich auf 1.465.915,78 € brutto. Die ursprüngliche Kostenberechnung des Ingenieurbüros lag bei 1.449.900,00 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 1.468.897,09 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Abbruch Angstl Areal - Auftragsvergabe Abbrucharbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.03.2023 ö 11

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden 12 Firmen beteiligt, von denen 5 ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 65.003,75 € brutto. Das bepreiste Leistungsverzeichnis beläuft sich auf 94.188,50 € brutto und die Kostenberechnung des Architekturbüros lag bei 89.012,00 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 65.003,75 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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12. Abbruch Angstl Areal - Auftragsvergabe Verbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.03.2023 ö 12

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden 8 Firmen beteiligt, von denen 5 ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 58.381,88 € brutto. Das bepreiste Leistungsverzeichnis beläuft sich auf 88.634,89 € brutto. Die ursprüngliche Kostenberechnung kann als Grundlage nicht herangezogen werden, weil sich zwischenzeitlich Verschiebungen zwischen den Gewerken ergeben haben.

Beschluss

Der Auftrag über 58.381,88 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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13. Kanalreinigung und Kanalprüfungen 2023 - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 13

Diskussionsverlauf

Alle 10 Jahre ist eine Sichtprüfung (TV-Befahrung) des gesamten Kanalnetzes notwendig, um Schäden und Undichtigkeiten vorzubeugen. Der Gemeindebereich wird in drei Abschnitte aufgeteilt. Zum Abschnitt I für 2023 wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung 9 Firmen beteiligt, von denen 5 ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 109.565,03 € brutto. Das bepreiste Leistungsverzeichnis des Ingenieurbüros beläuft sich auf 144.361,28 € brutto. Die ursprüngliche Kostenberechnung kann als Grundlage nicht herangezogen werden, weil die Schachtprüfung nicht enthalten war.

Beschluss

Der Auftrag über 109.565,03 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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14. Bürgerantrag zum Thema "Gemeindliche Baumschutzverordnung" - Entscheidung über die Zulässigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.03.2023 ö 14

Diskussionsverlauf

Am 16.03.2023 wurde ein Bürgerantrag gemäß Art. 18 b der Gemeindeordnung (GO) eingereicht, der 116 Unterschriften aufweist. Am 17.03.2023 wurden weitere 45 Unterschriften nachgereicht. 
Im Antrag ist folgende Forderung formuliert:
„Wir beantragen, dass sich der Gemeinderat der Gemeinde Geisenhausen mit der Einführung einer Baumschutzverordnung beschäftigt und eine ebensolche verabschiedet. Diese Verordnung soll gesunde alte Bäume – mit einem Stammdurchmesser von 20 cm in einem Meter Höhe – schützen.“
Als Begründung ist angegeben: „Wir beantragen das, nachdem eine Linde beim Kirchplatz gefällt wurde. Wie schon vor Jahren die Bäume in einem parkähnlichen Garten in der Bahnhofstraße 14. Und viele weitere nicht so auffällige Bäume, die im Lauf der letzten Jahre aus dem Ortsbild verschwunden sind. Große alte Bäume beherbergen viele schützenswerte Kleintiere und Vögel, filtern Staub aus der Luft und sind vor allem auch prägend für ein identitätsstiftendes Ortsbild“.

Nach Art. 18 b GO sind an einen Bürgerantrag im Wesentlichen folgende Zulässigkeits-voraussetzungen gestellt:
    • Es muss sich um eine gemeindliche Angelegenheit handeln,
    • er muss eine Begründung enthalten,
    • bis zu drei vertretungsberechtigte Personen sind zu benennen,
    • er muss von mindestens 1 % der (wahlberechtigten) Gemeindebürger unterschrieben sein.

Gemäß Vorprüfung der Zulässigkeit des Bürgerantrags durch die Verwaltung sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt; von den 161 Unterschriften sind 155 gültig.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Zulässigkeit des Bürgerantrags fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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15. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.03.2023 ö 15

Diskussionsverlauf

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16. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.03.2023 ö 16

Diskussionsverlauf

GR Sellmeier: Die Jagdgenossenschaft Salksdorf bedankt sich für die Übernahme der Kosten für den Kies zur Reparatur öffentlicher Feld- und Waldwege.

GR Barth: Sind weitere Ladestationen für E-Autos geplant? Am Genossenschaftsparkplatz ist ein Schnelllader angedacht. Eventuell in Kooperation mit den Stadtwerken Vilsbiburg. Der genaue Realisierungszeitpunkt ist noch offen.

Datenstand vom 22.06.2023 13:44 Uhr