Datum: 25.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 28.03.2023
2 Straße nach Feichten - Umstufung einer Gemeindeverbindungstraße zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg
3 Straße nach Feichten - Widmung zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg
4 Neubau Kinderhort - Weiterbeauftragung Architekturbüro Objektplanung
5 Neubau Kinderhort - Weiterbeauftragung Ingenieurbüro Tragwerksplanung
6 Informationen
7 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 28.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2023 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Markgemeinderates vom 28.03.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Barth ist noch nicht anwesend.

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2. Straße nach Feichten - Umstufung einer Gemeindeverbindungstraße zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2023 ö 2

Diskussionsverlauf

In der Gemeinderatssitzung am 28.02.2023 wurde beschlossen, die 2020 sanierte und ausgebaute Straße nach Feichten in ihrer gesamten Länge als Gemeindeverbindungsstraße zu widmen. Dieser Beschluss wurde noch nicht vollzogen. Im Nachgang zu dieser Beschlussfassung wurden neue Erkenntnisse gewonnen, denen zufolge die Einstufung als ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg straßen- und wegerechtlich zutreffend ist.
Folgender Sachverhalt ergibt sich somit: Momentan ist etwa die Hälfte der jetzigen Straße als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet. Entsprechend der Verkehrsbedeutung soll die bestehende Gemeindeverbindungsstraße zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuft werden (Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG). Im nachfolgenden Tagesordnungspunkt wird der restliche, bislang nicht gewidmete Teil als ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Anschließend wird der abgestufte Teil mit dem neu zu widmenden Teil auf einem Bestandsblatt zusammengefasst.
Auf Nachfrage eines Anliegers wird erläutert, dass durch die Widmung zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg die Baulast für die gesamte Straße künftig beim Markt Geisenhausen liegt und dieser auch den Winterdienst durchführt.

Beschluss 1

Der Beschluss vom 28.02.2023, TOP 5, über die Widmung der Straße nach Feichten zur Gemeindeverbindungsstraße wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Markt Geisenhausen verfügt als örtliche Straßenverkehrsbehörde gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße Feichten, Fl.-Nr. 596/3 der Gemarkung Salksdorf (Teilstrecke) von 320 m zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg „Straße nach Feichten“ in der Baulast des Marktes Geisenhausen (Art. 54 Abs. 1 BayStrWG) ohne Widmungsbeschränkung. Anfangspunkt des ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges ist die Einmündung in die Kreisstraße LA 8 und Endpunkt ist die Grundstücksgrenze zwischen den Fl.-Nrn. 568/0 und 599/0 der Gemarkung Salksdorf. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Straße nach Feichten - Widmung zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2023 ö 3

Diskussionsverlauf

Hier geht es um das zweite, hofnahe Teilstück der Straße nach Feichten. Momentan ist etwa die Hälfte der Straße als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet (siehe TOP 2). Der Rest war als Privatstraße nicht gewidmet, d.h. der bisher nicht gewidmete Teil ist entsprechend der Verkehrsbedeutung als ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg gemäß Art. 53 Nr. 1 BayStrWG zu widmen. Anschließend wird der abgestufte Teil mit dem neu zu widmenden Teil auf einem Bestandsblatt zusammengefasst.

Beschluss

Der Markt Geisenhausen verfügt als örtliche Straßenverkehrsbehörde gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG die Widmung eines Teilstücks der Fl.-Nr. 596/3 der Gemarkung Salksdorf zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg „Straße nach Feichten“ in der Baulast des Marktes Geisenhausen (Art. 54 Abs. 1 BayStrWG) ohne Widmungsbeschränkung. Anfangspunkt des ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges ist die Grundstücksgrenze zwischen den Fl.-Nrn. 568/0 und 599/0 der Gemarkung Salksdorf. Endpunkt ist die Fl.-Nr. 565/0 der Gemarkung Salksdorf beim Anwesen Feichten 39. Die Länge des ehemaligen Privatweges beträgt 400 m.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Neubau Kinderhort - Weiterbeauftragung Architekturbüro Objektplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2023 ö 4

Diskussionsverlauf

Das Architekturbüro Kirchmair + Meierhofer Architekten PartGmbB ist bisher bis Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) nach HOAI beauftragt. Zur Weiterführung des Bauvorhabens steht die Beauftragung der Stufe 4 (LPH 8 – 9) an.

Beschluss

Das Architekturbüro Kirchmair + Meierhofer Architekten PartGmbB, wird mit der Stufe 4 (LPH 8 und 9) nach HOAI, mit der Planung für den Neubau Kinderhort beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Neubau Kinderhort - Weiterbeauftragung Ingenieurbüro Tragwerksplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2023 ö 5

Diskussionsverlauf

Das Büro Fels Ingenieurgesellschaft für Bauwesen ist bisher bis Stufe 3 (LPH 5 - 6, Besondere Leistung LPH 7) nach HOAI beauftragt. Zur Weiterführung des Bauvorhabens steht die Beauftragung der Stufe 4 (Objektüberwachung Besondere Leistung LPH 8) an.

Beschluss

Das Büro Fels Ingenieurgesellschaft für Bauwesen wird für die Tragwerksplanung Neubau Kinderhort mit der Stufe 4, Objektüberwachung Besondere Leistung LPH 8 nach HOAI, beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2023 ö 6

Diskussionsverlauf

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7. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2023 ö 7

Diskussionsverlauf

Keine

Datenstand vom 24.05.2023 09:01 Uhr