Datum: 23.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 25.04.2023
2 Neubau Kinderhort - Auftragsvergaben
2.1 Baumeisterarbeiten
2.2 Zimmererarbeiten
2.3 Tischler- und Verglasungsarbeiten
2.4 Raumlufttechnik
2.5 Photovoltaikanlage
2.6 Heizungs- und Sanitärinstallationen
2.7 Elektroinstallation mit Beleuchtung und Brandmeldeanlage
3 Neubau Kinderhort - Weiterbeauftragung Planer
3.1 Technische Ausrüstung HLS
3.2 Technische Ausrüstung Elektro
4 Bürgerantrag zum Thema "Gemeindliche Baumschutzverordnung" – Behandlung des Antrags
5 Änderung der Gebühren für den Kindergarten und die Kinderkrippe ab September 2023
6 Änderung der Elternbeiträge für den Hort und die Mittagsbetreuung ab September 2023
7 Freibadgebühren für die Saison 2023
8 Haushalt 2023 - Haushaltsplan, Haushaltssatzung und Finanzplan
9 Bestellung einer stellvertretenden Kassenverwalterin
10 ILE Bina-Vils - gemeinsames Klimaschutzkonzept und Klimamanagement
11 Informationen
12 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 25.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Markgemeinderats vom 25.04.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Hohnl ist noch nicht anwesend.

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2. Neubau Kinderhort - Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö 2
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2.1. Baumeisterarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 2.1

Diskussionsverlauf

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 17 Firmen beteiligt, von denen vier ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 661.783,15 € brutto. Die Kostenberechnung des Architekturbüros beläuft sich auf 586.796,46 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 661.783,15 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Hohnl ist noch nicht anwesend.

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2.2. Zimmererarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 2.2

Diskussionsverlauf

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 14 Firmen beteiligt, von denen vier ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 991.048,93 € brutto. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros beläuft sich auf 847.080,08 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 991.048,93 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Hohnl ist noch nicht anwesend. GR Vögl beteiligt sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Abstimmung.

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2.3. Tischler- und Verglasungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 2.3

Diskussionsverlauf

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 15 Firmen beteiligt, von denen fünf ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 228.672,47 € inkl. 3 % Nachlass brutto. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros beläuft sich auf 279.172,41 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 228.672,47 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Hohnl ist noch nicht anwesend.

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2.4. Raumlufttechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 2.4

Diskussionsverlauf

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden neun Firmen beteiligt, von denen vier ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 350.589,07 € brutto abzgl. 5 % Nachlass. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros beläuft sich auf 385.506,45 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 350.589,07 € brutto abzgl. 5 % Nachlass wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Hohnl ist noch nicht anwesend.

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2.5. Photovoltaikanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 2.5

Diskussionsverlauf

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden neun Firmen beteiligt, von denen zwei ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 119.236,81 € brutto. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros beläuft sich auf 104.958,00 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 119.236,81 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Hohnl ist noch nicht anwesend.

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2.6. Heizungs- und Sanitärinstallationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 2.6

Diskussionsverlauf

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 11 Firmen beteiligt, von denen zwei ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 425.847,27 € brutto. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros beläuft sich auf 387.540,00 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 425.847,27 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Hohnl ist noch nicht anwesend.

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2.7. Elektroinstallation mit Beleuchtung und Brandmeldeanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 2.7

Diskussionsverlauf

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden acht Firmen beteiligt, von denen drei ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 255.069,65 € brutto. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros beläuft sich auf 289.432,87 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 255.069,65 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Hohnl ist noch nicht anwesend.

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3. Neubau Kinderhort - Weiterbeauftragung Planer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö 3
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3.1. Technische Ausrüstung HLS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö 3.1

Diskussionsverlauf

Das Ingenieurbüro ECOPLAN Ingenieurgesellschaft mbH ist bisher bis Leistungsphase 7 nach HOAI beauftragt.

Beschluss

Das Ingenieurbüro ECOPLAN Ingenieurgesellschaft mbH wird mit den Leistungsphasen 8 und 9 nach HOAI der Planung für die Technische Ausrüstung HLS Neubau Kinderhort beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Hohnl ist noch nicht anwesend.

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3.2. Technische Ausrüstung Elektro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö 3.2

Diskussionsverlauf

Die Delta ImmoTec GmbH ist bisher bis Leistungsphase 7 nach HOAI beauftragt.

Beschluss

Die Delta ImmoTec GmbH wird mit den Leistungsphasen 8 und 9 nach HOAI der Planung für die Technische Ausrüstung Elektro Neubau Kinderhort beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Hohnl ist noch nicht anwesend.

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4. Bürgerantrag zum Thema "Gemeindliche Baumschutzverordnung" – Behandlung des Antrags

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö 4

Diskussionsverlauf

Am 16.03.2023 wurde ein Bürgerantrag gemäß Art. 18 b der Gemeindeordnung (GO) eingereicht. Die Zulässigkeit des Bürgerantrags wurde in der Sitzung am 28.03.2023 festgestellt. Deshalb ist er nun vom Gemeinderat innerhalb der Dreimonatsfrist des Art. 18 b GO zu behandeln.
Im Antrag ist folgende Forderung formuliert:
„Wir beantragen, dass sich der Gemeinderat der Gemeinde Geisenhausen mit der Einführung einer Baumschutzverordnung beschäftigt und eine ebensolche verabschiedet. Diese Verordnung soll gesunde alte Bäume – mit einem Stammdurchmesser von 20 cm in einem Meter Höhe – schützen.“
Als Begründung ist angegeben: „Wir beantragen das, nachdem eine Linde beim Kirchplatz gefällt wurde. Wie schon vor Jahren die Bäume in einem parkähnlichen Garten in der Bahnhofstraße 14. Und viele weitere nicht so auffällige Bäume, die im Lauf der letzten Jahre aus dem Ortsbild verschwunden sind. Große alte Bäume beherbergen viele schützenswerte Kleintiere und Vögel, filtern Staub aus der Luft und sind vor allem auch prägend für ein identitätsstiftendes Ortsbild“.

In der Beratung spricht sich zunächst Bürgermeister Reff deutlich gegen den Erlass einer Baumschutzverordnung aus. Er sieht in einer solchen Verordnung weniger einen Schutz für große Bäume, sondern primär erheblichen bürokratischen Aufwand. Es sollte weiterhin den Besitzern überlassen werden, was sie mit Bäumen auf Privatgrundstücken tun. Einen derartigen Eingriff ins Privateigentum lehnt der Vorsitzende ab. Ferner weist er auf zu befürchtende Fällaktionen größeren Ausmaßes von Bäumen hin, die durch die VO geschützt würden, vor deren Inkrafttreten und sieht die Gefahr, dass bei Bestehen einer Baumschutz-VO größere Bäume häufiger gefällt werden, kurz bevor sie den geschützten Stammumfang erreichen. Eine VO verhindere nicht per se das Fällen alter großer Bäume, sondern auf Antrag könne dies doch genehmigt werden und dafür Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen gefordert werden. Von den 35 Landkreisgemeinden habe keine eine Baumschutzverordnung und von den 2056 bayerischen Städten und Gemeinden hatten laut einer Umfrage aus dem Jahr 2019 nur 94 eine Baumschutzverordnung. Weitere Gemeinderatsmitglieder bzw. Vertreter der Fraktionen betonen, die Entscheidung für die Fällung eines Baumes, die in der Regel einen sachlichen Grund habe, solle in der Entscheidungsfreiheit der mündigen Bürger bleiben. Angeregt wird, die Gemeinde solle zusätzliche Flächen für die Pflanzung neuer Bäume zur Verfügung stellen und Baumpatenschaften ermöglichen.
Gemeinderätin Weindl hingegen betont den positiven Einfluss alter, großer Bäume auf das Klima und spricht sich für den Erlass einer Baumschutzverordnung und darauf basierend eine Einzelfallbetrachtung aus, wenn jemand einen solchen Baum fällen möchte. 

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt den Bürgerantrag ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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5. Änderung der Gebühren für den Kindergarten und die Kinderkrippe ab September 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.06.2010 wurde festgelegt, dass die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten alle zwei Jahre überprüft werden sollen. Der Markt Geisenhausen orientiert sich bei den Erhöhungen grundsätzlich an den tariflichen Gehaltssteigerungen, weil der Personalkostenanteil an den laufenden Betriebskosten rund 90 % beträgt. Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte zum 1. September 2021.
Der aktuelle Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst bringt im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 Entgelterhöhungen von bis zu 17 Prozent. Durch eine Kombination aus Einmalzahlungen, prozentualen Erhöhungen und Sockelbeträgen ist eine genauere Angabe zur durchschnittlichen Erhöhung nicht verfügbar. 
Für die Erhöhung der Gebühren ab September 2023 wurden 15 % zugrunde gelegt, die bisherigen Gebühren damit hochgerechnet und gerundet. 
Gemäß den bestehenden Betriebsträgervereinbarungen mit dem KiTa-Verbund Altfraunhofen-Geisenhausen und der AWO Landshut sollen die Gebühren in allen Kindertagesstätten in Geisenhausen gleich sein. Die vorgeschlagene Gebührenerhöhung wurde deshalb im Vorfeld mit den beiden Trägern einvernehmlich abgestimmt. Ebenso wurden die Elternbeiräte des Kindergarten St. Theobald und der Kinderkrippe St. Theobald angehört, eine Rückmeldung ist bis zum Sitzungstag nicht erfolgt.

Für den Kindergarten werden folgende Gebühren vorgeschlagen: 
Buchungszeit (Stunden)        Gebühr (€) ab Sept. 2023
Bis 5        108,00
Bis 6        124,00
Bis 7        140,00
Bis 8        152,00
Bis 9        163,00
Bis 10        175,00
Über 10        186,00

Seit dem 01.04.2019 übernimmt das Land Bayern für jedes Kind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr 100 € der Kindergartengebühr, d. h. nur die darüber hinaus gehenden Beträge sind von den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten zu zahlen.

Für die Kinderkrippe werden folgende Gebühren vorgeschlagen: 
Buchungszeit (Stunden)        Gebühr (€) ab Sept. 2023
Bis 5        216,00
Bis 6        248,00
Bis 7        282,00
Bis 8        308,00
Bis 9        330,00
Bis 10        350,00

Seit dem 01.01.2020 wurde vom Land Bayern das Krippengeld eingeführt, mit dem die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten von Kindern ab dem 2. Lebensjahr einkommensabhängig bis zu 100 € der Krippengebühr erstattet bekommen.

Mit der Gebührenänderung sollen in der Satzung auch die bisherigen Gebühren für Buchungszeiten mit weniger als 4 Stunden gestrichen werden, weil gemäß BayKiBiG die Mindestbuchungszeit 4 Stunden beträgt (und in der Praxis auch so gehandhabt wird).

Beschluss 1

Die Benutzungsgebühren für den Kindergarten St. Theobald werden ab 1. September 2023 entsprechend der Vorlage der Kämmerei erhöht und die Kindergarten-Gebührensatzung entsprechend geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Benutzungsgebühren für die Kinderkrippe St. Theobald werden ab 1. September 2023 entsprechend der Vorlage der Kämmerei erhöht und die Kinderkrippen-Gebührensatzung entsprechend geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Änderung der Elternbeiträge für den Hort und die Mittagsbetreuung ab September 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Die AWO Landshut ist seit September 2015 mit der Trägerschaft für den Hort und seit September 2019 mit der Trägerschaft für die Mittagsbetreuung beauftragt. Gemäß den bestehenden Verträgen zur Betriebsträgerschaft werden die Elternbeiträge im Einvernehmen bzw. in Abstimmung zwischen der AWO und dem Markt Geisenhausen festgesetzt.
Während die Elternbeiträge für die Mittagsbetreuung seit September 2019 unverändert sind (= Übernahmezeitpunkt durch die AWO), wurden die Elternbeiträge im Hort zuletzt zum 01.09.2021 erhöht. Bezüglich der Gründe für die Erhöhung gelten die gleichen Ausführungen wie für die Kindergärten und Kinderkrippen, der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst wird für die AWO-Beschäftigten in deren Tarif lt. Auskunft der AWO übernommen.

Für den Hort werden folgende Gebühren vorgeschlagen: 
Buchungszeit (Stunden)        Gebühr (€) ab Sept. 2023
Ab 1        86,00
Ab 2        98,00
Ab 3        108,00
Ab 4        122,00
Ab 5        136,00
Ab 6        150,00
Ab 7        163,00
Ab 8        177,00

Für die Mittagsbetreuung werden folgende Gebühren vorgeschlagen: 
Betreuungstage         Gebühr (€) ab Sept. 2023
wöchentlich 
1        15,00
2        30,00
3        45,00
4        60,00
5        75,00

Die vorgeschlagene Erhöhung von 15 % der Elternbeiträge ist mit der AWO Landshut einvernehmlich abgestimmt.

Beschluss 1

Der vorgeschlagenen Erhöhung der Elternbeiträge für den Hort ab 01.09.2023 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der vorgeschlagenen Erhöhung der Elternbeiträge für die Mittagsbetreuung ab 01.09.2023 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Freibadgebühren für die Saison 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö 7

Diskussionsverlauf

Der Badebetrieb kann in diesem Jahr aufgrund der Reparaturarbeiten an der Edelstahlauskleidung des Beckens vermutlich erst Anfang Juli aufgenommen werden.
Aufgrund der verkürzten Saison schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren für die Jahreskarten 2023 wie folgt zu reduzieren:
       regulär        reduziert auf
Erwachsene                                        50,00 €        30,00 €
Kinder/Jugendliche/Ermäßigte                20,00 €        10,00 €
Familien                                        77,00 €        50,00 €.
Die Gebühren für Tages - und Zehnerkarten bleiben unverändert.

Beschluss

Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührenreduzierung für die Jahreskarten 2023 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Haushalt 2023 - Haushaltsplan, Haushaltssatzung und Finanzplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 8

Diskussionsverlauf

Der Haushaltsplan 2023 und der Finanzplan 2022 bis 2026 wurden in Sitzungen des Haushaltsausschusses am 06.03.2023 (Vermögenshaushalt und Finanzplan) und am 29.03.2023 (Verwaltungshaushalt und Änderungen Vermögenshaushalt) vorberaten.
Der Entwurf des Haushaltsplans sieht in Einnahmen und Ausgaben wie folgt aus:
Verwaltungshaushalt:                27.798.000 €; (Vorjahr: 26.007.000 €)
Vermögenshaushalt:                 20.001.000 €; (Vorjahr: 16.748.000 €)
Gesamt:                        47.799.000 €; (Vorjahr: 42.755.000 €)

Die Haushaltsreden von 1. Bürgermeister Reff und für die Fraktionen GR Vögl (CSU), GR Kletzmeier (FWG), GR Fischer (SPD/FBG/GRÜNE), und GRin Graf (JLG) sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die Haushaltssatzung wird vom Kämmerer verlesen.

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Geisenhausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt 
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 27.798.000,00 € 
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 20.001.000,00 € 
ab.

§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 
1.Grundsteuer 
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H. 
b) für die Grundstücke (B) 350 v. H. 
2. Gewerbesteuer 350 v. H. 

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.630.000,00 € festgesetzt.

§ 6
Keine weiteren Festsetzungen.

§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Beschluss 1

Die Haushaltssatzung 2023 mit Anlagen wird in der vorliegenden Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Finanzplan 2022 bis 2026 wird in der vorliegenden Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Bestellung einer stellvertretenden Kassenverwalterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 9

Diskussionsverlauf

Gemäß Art. 100 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) hat die Gemeinde einen Kassenverwalter und einen Stellvertreter zu bestellen. Aktuell ist nur der Kassenverwalter förmlich bestellt. Als stellvertretende Kassenverwalterin wird die langjährige Kassenmitarbeiterin Brigitte Antholzer vorgeschlagen.

Beschluss

Frau Brigitte Antholzer wird mit sofortiger Wirkung zur stellvertretenden Kassenverwalterin gemäß Art. 100 Abs. 2 S. 1 GO bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. ILE Bina-Vils - gemeinsames Klimaschutzkonzept und Klimamanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö 10

Diskussionsverlauf

Die ILE Bina-Vils mit ihren 14 Mitgliedsgemeinden hat sich das Ziel gesetzt, ein gemeinsames Klimaschutzkonzept (KSK) zu erstellen und gemeinsam zwei Klimaschutzmanager einzustellen, die das Konzept auf den Weg bringen und umsetzen sowie die Mitgliedskommunen, Bevölkerung und Unternehmen in Themenkreisen wie Fördermittelberatung, Energiemanagement der Liegenschaften, Erneuerbare Energien, energetisches Bauen, etc., beraten.
Die Abklärung von Fördermöglichkeiten hat ergeben, dass das gemeinschaftliche Projekt nicht über die Kommunalrichtlinie des Bundes gefördert werden kann. Hingegen bietet die Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz des Freistaats Bayern in der ab 2023 geltenden Fassung die Chance auf eine Bezuschussung von 50 % der für die Erstellung eines KSK anfallenden Kosten, maximal 150.000 €. Förderfähig sind dabei auch die Personalausgaben für Fachpersonal (Klimaschutzmanager), das hierfür zusätzlich beschäftigt wird. 
Am 26.04.2023 hat diesbezüglich die ILE-Beteiligtenversammlung (d.h. die Bürgermeister der ILE-Mitgliedskommunen) einstimmig beschlossen: „Die ILE Bina-Vils erstellt ein gemeinsames, ILE-übergreifendes Klimaschutzkonzept. Dafür ist die Förderung nach Ziffer 2.1.2 der KommKlimaFöR2023 zu beantragen. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich noch erforderlicher Zustimmungen durch Stadtrat oder Gemeinderat der Mitgliedskommunen.“
Die Zustimmung des Marktgemeinderats Geisenhausen hierzu ist – wie auch die der Räte der anderen Mitgliedsgemeinden – noch erforderlich.
Im RIS war eine Präsentation bereitgestellt, in der auch eine Darstellung enthalten war, wie sich die geschätzten Kosten eines ILE-Klimaschutzkonzeptes und (nach Fertigstellung des KSK) die Kosten von zwei Klimaschutzmanagern ungefähr auf die 14 Mitgliedsgemeinden verteilen würden.

Beschluss

Der Markt Geisenhausen beteiligt sich am Projekt „Erstellung eines gemeinsamen ILE-übergreifenden Klimaschutzkonzeptes mit Einstellung von zwei Klimaschutzmanagern“. Der Markt verpflichtet sich gegenüber der ILE Bina-Vils zur anteiligen Erstattung der durch das Projekt entstehenden Kosten nach Abzug staatlicher Zuschüsse gemäß dem Verhältnis der amtlichen Einwohnerzahlen der ILE-Mitgliedskommunen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö 11

Diskussionsverlauf

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12. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö 12

Diskussionsverlauf

GR Eierkaufer: Die Baustellenampel in Holzhausen am Wochenende und nach Feierabend der Bauarbeiten ausschalten. Gestaltet sich schwierig, weil vom Bauherrn mit der Ampelaufstellung und deren Betrieb eine andere Firma als die Baufirma beauftragt ist und diese nicht extra zum Ein- und Ausschalten nach Holzhausen anfährt.

Datenstand vom 22.06.2023 13:43 Uhr