Datum: 25.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 20.06.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.07.2023
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Beschluss
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Markgemeinderates vom 20.06.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GRin Kaletta ist noch nicht anwesend.
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2. Kreisverkehr Kreuzung St 2054, LA 21, LA 8 und Holzhausener Straße - Vorstellung Vorplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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Diskussionsverlauf
Frau Maier und Herr Pritscher vom Ingenieurbüro Sehlhoff stellen den aktuellen Planungsstand des Kreisverkehrs an der sog. Jungbräu-Kreuzung vor. In der gezeigten Vorzugsvariante hat der Kreisverkehr einen Durchmesser von 30 m. Die Fahrbahn im Kreisverkehr ist 8 m breit, zuzüglich eines Pflasterrings von 1,20 m zur Insel hin. Insgesamt 5 Straßen, auch die Hermannskirchener Straße, münden direkt in den Kreisverkehr ein. Zwischen Hermannskirchener- und Feldkirchener Straße / St 2054 ist ein Bypass vorgesehen. Außer bei der Holzhausener Straße (zu geringe Straßenbreite) entstehen überall Fahrbahnteiler mit 2,50 m Breite als Querungshilfen für Fußgänger. Gezeigt wird auch das Ergebnis der durchgeführten Schleppkurven-Studie und der Leistungsfähigkeitsuntersuchung dreier verschiedener Planfälle. Neu gestaltet soll die Entwässerung des Irlacher Grabens werden, indem ein vorhandener Trockenwetterabfluss, der zum Teil in Privatgrund verläuft, stillgelegt wird und statt dem bisherigen Brückenbauwerk ein neuer Durchlass als Hochwasserabfluss unter der Hermannskirchener Straße gebaut wird.
Die Planung wurde bereits mit den beteiligten Straßenbaulastträgern Landkreis Landshut und Staatliches Bauamt Landshut sowie dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt.
Die Gemeinde ist der alleinige Bauherr und muss vorerst die kompletten Kosten tragen. Mit staatlicher Förderung von etwa 70 % wird gerechnet. Die reinen Baukosten schätzt das Büro Sehlhoff mit ca. 820.000 € netto. Nächste Schritte wären die Abstimmungen mit den Spartenträgern, die Abstimmung der Bauphasen einschließlich der Umleitungspläne und die Einreichung des Förderantrags bei der Regierung von Niederbayern. Baubeginn soll im Jahr 2025 nach Abschluss der Sanierung der Holzhausener Straße sein. Während der Bauzeit sollen Komplettsperrungen weitgehend vermieden werden, wobei insbesondere auch sichere Schulwege für die Kinder gewährleistet sein müssen, die genaue Planung hierzu steht allerdings erst noch an.
Beschluss
Der vorgestellten Planung wird zugestimmt. Die Förderung ist bei der Regierung von Niederbayern zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Städtebauliche Aufwertung Metzgergasse und Rathausparkplatz sowie Außenanlage Hort - Vorstellung Vorplanung
Gremium
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Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.07.2023
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Diskussionsverlauf
Architekt und Stadtplaner Christoph Brenner vom Büro lab stellt die Vorplanung des Vorhabens vor. Von der Frontenhausener Straße her ist ein barrierefreier Zugang zum Hort vorgesehen. Die Metzgergasse, wie auch der Verbindungsweg zum Rathausparkplatz und die neuen Aufenthaltsbereiche an der Metzgergasse und im rückwärtigen Bereich des Rathauses sollen mit Natursteinpflaster gestaltet werden. Sowohl für den Außenbereich des Horts, wie auch den südlich davon geplanten öffentlichen Spielplatz ist die Eingrünung durch Hecken, Sträucher und Bäume geplant. An der Rathausrückseite wird die Zahl der PKW-Parkplätze von bisher 13 auf künftig 9 reduziert. Südlich des Horts entstehen 24 neue Parkplätze (mit versickerungsfähigem Belag) und im Bereich der Metzgergasse können voraussichtlich 4 Stellplätze ausgewiesen werden. Sowohl an der Metzgergasse, als auch am Rathausparkplatz sollen überdachte Fahrradstellplätze und Müllhäuschen für die öffentlichen Einrichtungen sowie für private Anlieger entstehen. Der Verbindungsweg zwischen Metzgergasse und Rathausparkplatz ist durch Poller abgesperrt, somit primär autofrei und nur für Einsatzfahrzeuge nutzbar gedacht. Um die Planung wie vorgestellt umsetzen zu können, ist ein Grundstückstausch mit dem Eigentümer von Flst. 111 notwendig und besprochen. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf insgesamt 1.441.090,00 € brutto, davon entfallen 159.482,80 € auf den Teilbereich Kinderhort, 182.986,30 € auf den Teilbereich öffentliche Spielfläche und 1.098.619,90 € auf den Teilbereich städtebaulicher Umgriff. Der Zeitplan sieht den Baubeginn im 2. Quartal 2024 und die Fertigstellung Ende 2024 vor. Im Rahmen der Entwurfsplanung sind Bemusterungen für die Beläge geplant, wobei die Aspekte Rutschsicherheit und Barrierefreiheit zu beachten sein werden. Die Anregung von GR Oberloher, mit der Neugestaltung des Rathausparkplatzes noch abzuwarten, weil bauliche Veränderungen im Gebäudebereich anstehen könnten, weist der Vorsitzende mit dem Hinweis zurück, dass diese derzeit nicht absehbar sind.
Beschluss
Der vorgestellten Planung wird zugestimmt. Die Förderung durch die Regierung von Niederbayern ist zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Vorstellung der Machbarkeitsstudie für die Sanierung des Festsaals
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.07.2023
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Diskussionsverlauf
Das Büro Arc Architekten wurde mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Sanierung des Festsaals der Brauereigenossenschaft beauftragt. Architekt Michael Leidl erläutert dazu einleitend, dass die Studie keine Entwurfsplanung darstelle, sondern die Frage beantworten soll, welche der gewünschten Nutzbarkeiten grundsätzlich planerisch darstellbar sind. In einem Startworkshop mit örtlichen Akteuren waren dazu die Anforderungen an das Gebäude als Aufgabenstellung für die Planer definiert worden.
In seiner Präsentation zeigt Herr Leidl zunächst die bauliche und städtebauliche IST-Situation des Festsaals auf.
Dann gibt er die im Nutzerworkshop als Grundlage der Studie herausgearbeiteten Kernthemen wieder. Es sind dies: „Höhe und Belag positiv für Tanz- und Ballveranstaltungen“, „kleinerer Raum fehlt (Vereine, Treffen, Vorbereitungen)“, „Platz für den Schießstand des Schützenvereins, der gegenwärtig im UG des Gasthauses untergebracht ist mit 4 – 5 Laserbahnen?“, „Publikumsnähe trotz der Größe (zentrale Tanz- und Veranstaltungsfläche)“, „Sitzplätze mit Rücken zur Bühne nicht mehr vermittelbar“, „Flexibilität, Multifunktionalität gewünscht“, „schlechte Heizung, gleichzeitig Balkon zu warm“, „Bar / Nebenraum vorsehen“, „Tageslicht fehlt“, „barrierefreier Zugang für alle Ebenen“, „barrierefreies WC evtl. auch für Restaurant (?)“, „WCs in ausreichender Zahl“, „Lärmschutz Nachbarn (Pausen, Raucherausgang etc.)“, „Lagerflächen für Stühle, Tische, Material“, „Backstage- und Umkleidebereich Künstler, eigener Eingang, evtl. Dusche“, „Bühne mobil, nicht ortsfest, eher breit als tief“, „evtl. teilbarer Saal“, „Catering von extern“ und „Foyer-Nutzung für Veranstaltungspausen: Empfang, Imbiss etc.“.
Anschließend stellt Herr Leidl zwei Planungsvarianten vor. Beide haben gemeinsam, dass das Dach des Saals in Höhe und Dachneigung an das des Gasthauses angeglichen würden. Dadurch erziele man den erforderlichen Höhenzuwachs, um den Saal künftig im 1. OG anzusiedeln. Im EG wäre dann der zusätzlich benötigte Platz für barrierefreie WCs, einen flexiblen Schützenstand für unterschiedliche Nutzer, einen Aufenthalts-/Seminarraum, Künstlergarderoben, eine Aufwärmküche mit Nebenräumen für Caterer und ein Foyer mit Garderoben sowie ein Fluchttreppenhaus vorhanden.
Der Saal mit einer Größe von ca. 390 m² könnte in Variante 1 bei maximal zulässiger Reihenbestuhlung knapp 400 Personen aufnehmen. Bei Tanzsaalbestuhlung wären je nach Anordnung von Tischen, Bühne und Tanzfläche, zwischen ca. 200 und ca. 300 Personen unterzubringen.
Bei Variante 2 wären das Foyer und die Garderoben in einem Anbau an der Nordseite untergebracht. Der Saal wäre dadurch deutlich länger und ca. 540 m² groß. Bei Reihenbestuhlung könnte er max. 594 Personen Platz bieten, bei Tanzveranstaltungen je nach Anordnung bis zu 360, bei einer auf ein Minimum verkleinerten Tanzfläche bis zu 600 Personen. Die gewünschte Teilbarkeit wäre hier realisierbar.
Die auf Basis der Nutzflächen und Kubaturen ermittelten Kosten werden (ohne Definition von Qualitäten) bei Ermittlung nach BKI-Kennwerten für die Variante 1 auf ca. 4,2 Mio. € brutto und für die Variante 2 auf ca. 4,8 Mio. € brutto geschätzt. Dabei handelt es sich nur um die Baukosten der Kostengruppen 300 und 400.
In der anschließenden Beratung wird von einigen Gemeinderatsmitgliedern die Funktionalität als Ballsaal mit der gegenwärtigen Besucherkapazität als sehr wichtig bezeichnet und erklärt, der Festsaal müsse in seiner Funktion als solcher erhalten bleiben. Der Saal und die hier stattfindenden Faschingsbälle seien ein Aushängeschild für Geisenhausen. Den Saal in das 1. OG zu „degradieren“ (Zitat GR Franz Wolfsecker) und zu verkleinern lasse befürchten, dass die Faschingskultur in Geisenhausen ausstirbt. GR Vögl vermisst eine Variante, die eine Lösung mit Balkonen, ähnlich der Bestandssituation prüft und betrachtet. Er fordert, diesen Ansatz in einer Variante 3 ergänzend aufzuzeigen, wozu er konkrete Vorschläge macht. 2. Bgm. Kaschel stellt fest, dass die Saalplanung unter der geforderten Multifunktionalität leidet.
Planer Leidl stellt nochmals klar, dass die beiden Varianten als Ergebnis der Nutzeranforderungen und der gewünschten Multifunktionalität entstanden. Dabei sei auch zu beachten, dass bei einer Sanierung der Bestandschutz verloren gehe und aktuelle Bau- und Versammlungsstättenvorschriften zu beachten sind. Es sei eine Frage der gewünschten Nutzungsszenarien und der Entscheidung, welche Nutzungen Priorität bekommen sollen. Dazu stellt Bürgermeister Reff klar, dass der künftige Saal alleine, d.h. ohne das angrenzende Gasthaus funktionieren muss und allein deshalb, wie auch aus rechtlichen Gründen, zusätzliche Flächen benötigt werden.
Mit Herrn Leidl wird abschließend vereinbart, dass Arc Architekten eine dritte Variante unter der Aufgabenstellung „Erhalt des Festsaals in seiner Funktionalität ohne Abhängigkeit vom Gasthaus und ein Minimum an zwingend notwendigen Ergänzungen“ ausarbeitet. Die Fraktionssprecher werden hierzu einbezogen.
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5. Städtebauliche Rahmenplanung für das Gelände Hauptstraße 37 u. 39, Vilsbiburger Straße 1 und Anglberg 1
Gremium
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Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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Diskussionsverlauf
Die in der Sitzung vom 20.09.2022 beschlossene städtebauliche Rahmenplanung für das bezeichnete Gebiet (sog. Wolfsecker-Areal) wurde vom Büro Arc Architekten erstellt. Architekt Michael Leidl stellt die Vorschläge in der Sitzung vor. Es wurden 5 Alternativen aus städtebaulicher Sicht unter Rücksicht auf die umgebende Bebauung ausgearbeitet. Diese zeigen in unterschiedlicher Konstellation und Gestaltung, vom Planer für sinnvoll gehaltene Möglichkeiten für Einzelhandels-, Gewerbe- und Wohnnutzung unter Berücksichtigung der erforderlichen Parkplätze auf. Ergänzend wird Herr Leidl um Angabe empfohlener Gebäudehöhen gebeten.
Weitere Schritte könnten die Diskussion der Nutzungsalternativen im Marktgemeinderat mit Eingrenzung der favorisierten Alternative(n), die Abstimmung mit den Grundstückseigentümern bzw. potenziellen Nutzern oder Investoren sowie daraus resultierend eine Bauleitplanung sein.
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6. Straßensanierung Westersbergham - Vorstellung Vorplanung
Gremium
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Sitzung
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Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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Diskussionsverlauf
Die Vorplanung der Straßensanierungsmaßnahme war im Ratsinformationssystem bereitgestellt. Die Kostenschätzung beträgt ca. 750.000 € brutto. GR Franz Wolfsecker schlägt vor, den Teilabschnitt zwischen dem östlichen Ortsrand und der B 299 im Hinblick auf die laufenden Planungen des Staatlichen Bauamtes zum dreistreifigen Ausbau der B 299 zurückzustellen, was der Vorsitzende jedoch ablehnt. Weitere Fragen und Anmerkungen ergeben sich nicht.
Beschluss
Der vorliegenden Planung wird zugestimmt. Die Förderung durch die Regierung von Niederbayern ist zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Neubau Kinderhort, Verputzarbeiten - Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzungsdatum
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Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.07.2023
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beschließend
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Diskussionsverlauf
Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden 15 Firmen beteiligt, von denen eine ein Angebot abgegeben hat. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 78.883,91 € brutto. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros beläuft sich auf 91.010,01 € brutto, das bepreiste LV lag bei brutto 94.584,77 €.
Beschluss
Der Auftrag über 78.883,91 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Deckensanierung Benzstraße - Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.07.2023
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beschließend
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8 |
Diskussionsverlauf
Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden acht Firmen beteiligt, von denen fünf ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 274.222,06 € brutto. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros lag bei 359.000,00 € und das bepreiste LV bei 329.362,25 € brutto.
Beschluss
Der Auftrag über 274.222,06 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. Beseitigung eines Bahnüberganges in Strecken-Kilometer 22,1 bei Unterrettenbach - Zustimmung des Marktes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.07.2023
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9 |
Diskussionsverlauf
Die Deutsche Bahn beabsichtigt den Bahnübergang „Unterrettenbach“ bei Streckenkilometer 22,1 zu beseitigen und ersucht dafür um schriftliche Zustimmung der Marktgemeinde.
Aufgrund der Beseitigung eines nach dem Bahnübergang beginnenden Privatweges durch den Bau des „Solarpark Ödgarten“ auf Flurnummer 810/0 der Gemarkung Bergham gibt es nach Überquerung des Bahnübergangs „Unterrettenbach“ keine weitere Wegeanbindung. Zudem soll der öffentliche Feld- und Waldweg „Peißingerweg“, welcher die Zuwegung zum Bahnübergang ist, eingezogen werden. Somit entfällt auch die Zufahrt zum Bahnübergang.
Daher wird der Bahnübergang nicht mehr benötigt und kann beseitigt werden. Die Beseitigung des Bahnübergangs wird die Deutsche Bahn ohne Kosten für den Markt und die Straßenbaulastträger des öffentlichen Feld- und Waldweges durchführen. Gleiches gilt dann für Maßnahmen im Zuge der geplanten Elektrifizierung der Bahnlinie Landshut – Mühldorf, wenn der BÜ nicht mehr existiert.
Beschluss
Der Markt Geisenhausen stimmt der Beseitigung des Bahnüberganges „Unterrettenbach“ bei Streckenkilometer 22,1 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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10. Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges mit der Bezeichnung "Peißingerweg" in der Gemarkung Bergham
Gremium
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Sitzung
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Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.07.2023
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Diskussionsverlauf
Der für den Anliegerverkehr gewidmete öffentliche Feld- und Waldweg mit der Bezeichnung "Peißingerweg" auf Fl.-Nr. 811/0, 811/9, 814/2, 804/5 und 810/0 der Gemarkung Bergham hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass der Weg lediglich das Feld (Fl.-Nr. 810/0 der Gemarkung Bergham) gleich hinter dem Bahnübergang km 22,1 erschließt und dann auf einem privaten Feldweg weiterführt. Dieser private Feldweg entfällt aber im Zuge des Baus des „Solarparks Ödgarten“ und das Feld wird für den Solarpark eingezäunt. Für den privaten Feldweg wurde ein Ersatzweg, ausgehend von der Straße nach Ödgarten und Kiebelberg geschaffen und für die betroffenen Hinterlieger wurden Geh- und Fahrtrechte im Grundbuch eingetragen.
Der „Peißingerweg“ soll deshalb gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG eingezogen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges "Peißingerweg" auf Fl.-Nr. 811/0, 811/9, 814/2, 804/5 und 810/0 der Gemarkung Bergham zu. Die Verwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren dafür einzuleiten und durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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11. Sanierung Holzhausener Straße im Bereich "Theobaldshöhe West"- Weiterbeauftragung Ingenieurbüro
Gremium
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Sitzung
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Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.07.2023
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Diskussionsverlauf
Am 23.11.2021 wurde das Büro Sehlhoff für die Planung der Sanierung Holzhausener Straße im Bereich „Theobaldshöhe West“ bis Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) beauftragt. Die Ausschreibungen und Vergaben sind abgeschlossen und das Ingenieurbüro sollte jeweils für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerk Wasserversorgung und Mischwasserkanal sowie Verkehrsanlagen mit den Leistungsphasen 8 - 9 und der örtlichen Bauüberwachung beauftragt werden.
Beschluss
Das Ingenieurbüro Sehlhoff wird mit den Leistungsphasen 8 - 9 und der örtlichen Bauüberwachung nach HOAI für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerk Wasserversorgung und Mischwasserkanal sowie Verkehrsanlagen für die Sanierung Holzhausener Straße im Bereich „Theobaldshöhe West“ beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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12. Straßenbeleuchtungsvertrag mit der Bayernwerk AG
Gremium
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Sitzung
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Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.07.2023
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Diskussionsverlauf
Der Straßenbeleuchtungsvertrag mit Bayernwerk läuft nach einer Laufzeit von 20 Jahren am 31.07.2023 aus. Bayernwerk hat drei mögliche neue Vertragsvarianten mit verschiedenen Wartungspaketen angeboten. 80 % der Gemeinden wählen die Variante „Komplettpaket 08 LED“. Bei diesem Wartungspaket unterscheidet sich zum bisherigen Vertrag Folgendes: Die Nassreinigung der Lampen wird nicht bei jedem Glas durchgeführt, sondern variabel nach dem Verschmutzungsgrad ausgeführt (ca. bei 10%), was laut Bayernwerk völlig ausreichend ist. Als Mehrleistung ist dafür eine Versicherung enthalten, welche die Kosten bei Lampenerneuerungen zahlt, wenn der Schädiger nicht ausfindig gemacht werden kann. Die jährlichen Kosten liegen unter denen des bisherigen Vertrages.
Beschluss
Der Markt Geisenhausen nimmt das Angebot von Bayernwerk für den Straßenbeleuchtungsvertrag „Komplettpaket 08 LED“ an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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13. Baugebiet „Feldkirchen-Erweiterung“ - Ausschreibung der Parzelle 56 im Bieterverfahren
Gremium
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Sitzung
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Marktgemeinderat
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25.07.2023
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Diskussionsverlauf
Es wurde beschlossen, die noch verfügbare Parzelle 56 im Baugebiet „Feldkirchen-Erweiterung“ im Bieterverfahren gegen Höchstgebot auszuschreiben. Dafür hat die Verwaltung den Entwurf eines Ausschreibungstextes erstellt, der abschließend beraten werden soll.
Beschluss
Dem Textentwurf für die Ausschreibung der Parzelle 56 des Baugebiets „Feldkirchen-Erweiterung“ im Bieterverfahren wird zugestimmt. Die Bauvorgabe einer Hausgruppe mit vier Einheiten ist durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft des Käufers in Höhe von 250.000 € zu sichern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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14. Informationen
Gremium
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25.07.2023
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Diskussionsverlauf
- Neubau der Brücke über den Rettenbach bei Höhenberg:
In der Gemeinderatssitzung vom 28.03.2023 wurde für den Neubau der Brücke in Höhenberg das Planungsbüro BBI aus Landshut beauftragt. Von der Regierung von Niederbayern gibt es ein passendes Förderprogramm mit einem Fördersatz von 50 – 60 %. Die Unterlagen für den Förderantrag müssen bis spätestens 01.09.2023 eingereicht werden. Da das Planungsbüro mit der Erarbeitung der Unterlagen bis zur GR-Sitzung nicht fertig wurde, ist beabsichtigt, den Förderantrag auf dem Verwaltungsweg fristgerecht einzureichen. Die Planung wird zu einem späteren Zeitpunkt im Gemeinderat vorgestellt. Es besteht Einverständnis mit dieser Vorgehensweise.
Aktuell kann im kommenden Betreuungsjahr für 14 der angemeldeten Kinder aus Geisenhausen kein Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt werden. Dies liegt am fehlenden Personal. Im AWO-Kindergarten an der Vils wären die erforderlichen Räume vorhanden. Der Markt Geisenhausen und auch die AWO versuchen intensiv, das benötigte Personal für eine Gruppe noch zu gewinnen.
- Wiedervorlageliste: Keine Anmerkungen.
Nächste Gemeinderatssitzung am 19.09.2023.
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15. Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung des Marktgemeinderates
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Diskussionsverlauf
GR Taskin: Wandhaken im Bereich der Freibadduschen anbringen. Wird demnächst erledigt.
GR Taskin: Boden der Freibad-Duschen auch tagsüber säubern. Es sollen Wasserschieber zur Selbstbenutzung durch Badegäste aufgestellt werden.
GRin Dachs: Außenwand des Leichenhauses zur Lochhamer Straße hin weißeln.
GRin Dachs: Abstellbrett für Gläser an der Wand vor der Aussegnungshalle ist sehr unansehnlich.
GR Dr. Köppen: Neu angebrachte Schilder mit Verbot für Fahrzeuge über 8 m Länge im Bereich des Bahnübergangs Richtung Holzhausen nicht nachvollziehbar. Forderung der Bahn. Klärung der Notwendigkeit läuft.
Datenstand vom 20.09.2023 09:04 Uhr