Datum: 19.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 25.07.2023
2 Antrag der Fraktion SPD/FBG/GRÜNE zum Thema "weiterführende Schule in Geisenhausen"
3 Antrag Christlicher Bauernverein Geisenhausen auf Bezuschussung der Werbekosten für den Bauernmarkt
4 Änderung der Friedhofssatzung
5 Änderung der Friedhofsgebührensatzung
6 Neubau Kinderhort - Auftragsvergaben
6.1 Malerarbeiten
6.2 Trockenbauarbeiten
6.3 Estricharbeiten
6.4 Abdichtungsarbeiten II
7 Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 13 - Änderung des Geltungsbereiches
8 Erfrischungsgeld für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023
9 Informationen
10 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 25.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2023 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Markgemeinderates vom 25.07.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Barth und GR Dr. Köppen sind noch nicht anwesend.

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2. Antrag der Fraktion SPD/FBG/GRÜNE zum Thema "weiterführende Schule in Geisenhausen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2023 ö 2

Diskussionsverlauf

Mit Schreiben vom 17.07.2023 beantragt die Fraktion SPD/FBG/Grüne, dass sich die Gemeinde Geisenhausen nachdrücklich dafür einsetzen soll, dass im Gemeindegebiet Geisenhausen eine weiterführende Schule durch den Landkreis errichtet wird.
Als Begründung wird angeführt und in der Sitzung von Fraktionssprecher Fischer zusätzlich erläutert: „Für den Landkreis Landshut ist auch für die kommenden Jahre ein deutliches Bevölkerungswachstum prognostiziert und die Rückkehr zum G9 an den Gymnasien erhöht die Schülerzahl zusätzlich. Die Kapazitäten der vorhandenen Schulen reichen mittelfristig nicht aus. Nach Feststellung von Hr. LR Dreier sollen bis zu drei weitere Schulen im Landkreis neu gebaut werden (VZ vom 24.06.23). Am Besten eine in Geisenhausen. Dies wäre eine erhebliche Aufwertung für die Gemeinde, die ortsansässigen Schüler müssten in geringerer Anzahl in andere Gemeinden/Städte gebracht werden und es entstünde eine Vielzahl neuer und qualifizierter Arbeitsplätze vor Ort.“ 
Zur Standortfrage schlägt die Fraktion vor:
„Ein möglicher geeigneter Platz könnte nördlich der neuen Sportanlagen sein. Hier wären Synergieeffekte denkbar (vorhandene Sportanlagen, infrastrukturelle Erschließung ab der Abbiegung nach Kumhausen für Schule und Sport, zusätzliche Parkplätze bei Großveranstaltungen etc.).“
Von den Fraktionen wird der Antrag unterstützt.

Beschluss

Dem Antrag wird stattgegeben. Der Markt Geisenhausen bewirbt sich als Standort für eine weiterführende Schule und bietet dem Landkreis einen konkreten Standort an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist noch nicht anwesend.

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3. Antrag Christlicher Bauernverein Geisenhausen auf Bezuschussung der Werbekosten für den Bauernmarkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2023 ö 3

Diskussionsverlauf

Der Christliche Bauernverein Geisenhausen veranstaltete am 17. September 2023 den Bauernmarkt. Hierfür beantragte der Verein mit Schreiben vom 24.07.2023 einen Zuschuss zu den Werbekosten. Der Antrag konnte wegen der Sommerpause des Gemeinderats nicht mehr vor dem Markt behandelt werden. Für den 2022 erstmalig vom Bauernverein durchgeführten Markt beteiligte sich die Gemeinde mit 50 %, maximal 1.000,00 € an den Werbekosten.

Beschluss

Der Markt Geisenhausen beteiligt sich mit 50 %, maximal 1.000,00 € an den Werbekosten für den Bauernmarkt am 17.09.2023 und in stets widerruflicher Weise auch für die folgenden Jahre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist noch nicht anwesend.

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4. Änderung der Friedhofssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2023 ö 4

Diskussionsverlauf

Um am Gemeindefriedhof die Baumgrabstätten für Urnen (kurz Baumgräber) anbieten zu können, müssen noch die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung geändert werden. Bei der Friedhofssatzung schlägt die Verwaltung die Neufassung des § 9 „Grabarten“ und des § 12 „Urnenbeisetzungen“ sowie die Ergänzung des § 13 Abs. 1 vor. Der Entwurf der Änderungssatzung war im RIS bereitgestellt. Darin wurden die von der „Arbeitsgruppe Baumgräber“ vorgeschlagenen und vom Gemeinderat abgesegneten Aspekte ungesetzt:
  • Erwerb des Nutzungsrechts erst nach einem Sterbefall,
  • Keine Gedenktafel im Boden, sondern einheitliche Namensschilder an einer Eichenholzstele,
  • Biologisch abbaubare Urnen,
  • Grabzeichen sind nicht zulässig; Ablegen von Blumen, Kränzen, Kerzen und sonstigem Grabschmuck ist nur im Rahmen einer Beisetzung bis zu zwei Wochen danach zulässig.

Da die einzelnen Baumgrabstätten am Boden nicht durch Platten o. Ä. markiert werden, sondern – abgesehen von dem Namensschild an der Stele – quasi anonym sind, werden sie auch in Reihe nacheinander vergeben und es ist keine Wahl eines bestimmten Platzes möglich.
GRin Dachs spricht sich in der Sitzung dafür aus, das Nutzungsrecht doch schon vor Eintritt eines Sterbefalls erwerben zu können und auch bei den Baumgräbern die Wahl des Grabplatzes zu ermöglichen. Der Vorsitzende lehnt dies aus verschiedenen Gründen und mit Hinweis auf die in der Arbeitsgruppe und im Gemeinderat vereinbarten Regularien ab.

Beschluss

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung des Marktes Geisenhausen wird entsprechend dem Entwurf der Verwaltung beschlossen. Sie tritt am 01.10.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist noch nicht anwesend.

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5. Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2023 ö 5

Diskussionsverlauf

Die gebührentechnische Umsetzung der Baumgrabstätten für Urnen geschieht durch die Friedhofsgebührensatzung. Laut Kalkulation der Kämmerei wird hierfür eine Grabnutzungsgebühr von 295,00 € für 10 Jahre vorgeschlagen. Für die Namenstafel an der Eichenholzstele soll eine einmalige Gebühr von 70,00 € erhoben werden, die Materialkosten, Beschriftung und Anbringung an der Stele beinhaltet. Der Entwurf der Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung und die Kalkulation der Kämmerei waren im RIS hinterlegt.

Beschluss

Die Satzung zur Änderung der Satzung des Marktes Geisenhausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung seiner Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen wird entsprechend dem Entwurf der Verwaltung beschlossen. Sie tritt am 01.10.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist noch nicht anwesend.

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6. Neubau Kinderhort - Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2023 ö 6
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6.1. Malerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2023 ö beschließend 6.1

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden 18 Firmen beteiligt, von denen sieben ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 50.818,95 € brutto. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros beläuft sich auf 61.802,17 € brutto, das bepreiste LV lag bei 83.050,10 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 50.818,95 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist noch nicht anwesend.

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6.2. Trockenbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2023 ö beschließend 6.2

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden 15 Firmen beteiligt, von denen 10 ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 154.881,71 € brutto. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros beläuft sich auf 146.383,27 € brutto, das bepreiste LV lag bei 185.433,06 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 154.881,71 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist noch nicht anwesend.

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6.3. Estricharbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2023 ö beschließend 6.3

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden 10 Firmen beteiligt, von denen fünf ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 75.369,25 € brutto. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros beläuft sich auf 63.058,10 € brutto, das bepreiste LV lag bei 76.493,56 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 75.369,25 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist noch nicht anwesend.

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6.4. Abdichtungsarbeiten II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2023 ö beschließend 6.4

Diskussionsverlauf

Das Gewerk Abdichtungsarbeiten musste ein zweites Mal ausgeschrieben werden, da beim ersten Mal kein Angebot abgegeben wurde. Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden sieben Firmen beteiligt, von denen zwei ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 26.461,38 € brutto. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros beläuft sich auf 25.569,83 € brutto, das bepreiste LV lag bei 35.051,93 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 26.461,38 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist noch nicht anwesend.

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7. Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 13 - Änderung des Geltungsbereiches

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2023 ö beschließend 7

Diskussionsverlauf

Das Deckblatt betrifft den Bereich Stockberg. Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 13 wurde bereits am 21.04.2020 gefasst. In der Sitzung vom 28.03.2023 wurde der Geltungsbereich im Vergleich zur ursprünglichen Planung reduziert und die Gebietsart zu einem allgemeinen Wohngebiet geändert. 
Die nun nochmals geänderte aktuelle Planung sieht eine Gemeinbedarfsfläche für die Errichtung einer Kindertagesstätte vor. Zudem wurde die gliedernde Grünfläche auf Fl.-Nr. 281/0, Gemarkung Geisenhausen genauer definiert und im Geltungsbereich berichtigt. Der Umgriff der bestehenden Heimgartenanlage wird nun korrekt dargestellt und als „Dauerkleingärten“ definiert. Die östliche Teilfläche der Fl.-Nr. 281/0 (östlich dem Irlacher Graben) sowie die Fl.-Nrn. 217/0 (Tfl.), 300/1, 305/0, 307/0, 310/3 und 311/2, alle der Gemarkung Geisenhausen werden in das allgemeine Wohngebiet einbezogen.

Beschluss

Der Entwurf des Deckblatts Nr. 13 zum Flächennutzungsplan soll wie vorgestellt angepasst werden. Der Geltungsbereich des Deckblattes umfasst somit folgende Flurstücke der Gemarkung Geisenhausen: Teilfläche (Tfl.) von 166/0, 216/0 (Tfl.), 217/0 (Tfl.), 218/0, 218/9, 273/0, 274/0, 275/0, 277/0, 278/0, 279/0, 281/0, 282/0, 294/0, 300/0, 300/1, 302/0, 304/0, 305/0, 307/0, 310/3 und 311/2. Der Bereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 71.580 m². Der geänderte Entwurf sowie die geänderte Begründung sind nach Einarbeitung erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind ebenfalls erneut gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist noch nicht anwesend.

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8. Erfrischungsgeld für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2023 ö 8

Diskussionsverlauf

Für die bei der Landtags- und Bezirkswahl 2023 ehrenamtlich Tätigen kann die Gemeinde eine angemessene Entschädigung vorsehen. Bei der Erstattung der Kosten der Wahl durch den Freistaat Bayern gegenüber den Gemeinden werden vom Freistaat pro Mitglied des Wahlvorstands einheitlich 50,00 € berücksichtigt.
Für den Markt Geisenhausen wird vorgeschlagen, dass die Wahlvorsteher, deren Stellvertreter und die Schriftführer in den Urnenwahllokalen aufgrund der höheren Einarbeitungszeit und der längeren Arbeitszeit am Wahlsonntag ein Erfrischungsgeld von 60,00 € ausbezahlt bekommen. Für die Beisitzer der Urnenwahllokale und die gesamten Wahlhelfer der Briefwahllokale wird vorgeschlagen, ein Erfrischungsgeld von 50,00 € zu gewähren.

Beschluss

Bei der Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 wird den Wahlvorstehern, deren Stellvertretern und den Schriftführern der Urnenwahllokale ein Erfrischungsgeld von 60,00 € gezahlt. Den Beisitzern der Urnenwahllokale und den gesamten Wahlhelfern in den Briefwahllokalen wird ein Erfrischungsgeld von 50,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist noch nicht anwesend,

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9. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2023 ö 9

Diskussionsverlauf

(GR Dr. Köppen trifft ein)
  • Planungen hinsichtlich Wasserführung östlich des Fimbachs, im Bereich zwischen Wohnanwesen Fam. Pöschl und Salksdorf: Auf Anregung von Herrn Dr. Ernst Pöschl sollte der Einzugsbereich hinsichtlich Wasserführung verbessert werden. In Abstimmung mit IB Ferstl, Dr. Pöschl und dem Grundstückseigentümer wurde ein Graben zur Führung angedacht.
  • Sachstand Bauleitplanung Kellerberg I, Holzhausen: Der Bebauungsplan sollte im sog. beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch aufgestellt werden. Nun hat aber das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass § 13 b BauGB nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Die Folge ist, dass das Verfahren von Kellerberg I ins Regelverfahren übergeleitet werden muss und vor allem auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen muss.
  • Sachstand Bahnübergang Wies (Straße nach Holzhausen): In der letzten Sonder-Verkehrsschau im März 23 wurde der Bahnübergang beanstandet, da die Kuppen und Wannen nicht gemäß der DB-Richtlinien ausgeführt sind. Dies hat zur Folge, dass nach heutigem Stand eine Begrenzung der Fahrzeuglänge auf 8 m angeordnet werden müsste. Schilder wurden bereits aufgestellt. Eine Begrenzung würde aber bedeuten, dass die Busverbindungen und teilweise die landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr funktionieren würde. Die Verwaltung hat nun das IB Sehlhoff beauftragt, nach einer baulichen Lösung zu suchen. 
  • Termine:
    • Nächste Gemeinderatssitzung am 17.10.2023

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10. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2023 ö 10

Diskussionsverlauf

GRin Weindl: Beleuchtung in der Passage des alten Kinos ist sehr hell.
2. Bgm. Kaschel: Manche auswärtigen Fußballanhänger finden das TVG-Sportgelände nicht. Es sollte im Bereich des Kindergartens an der Vils ein Wegweiser angebracht werden.
2. Bgm. Kaschel: Der Feuerwehr vor Abbruch von Hauptstraße 38 eine Übung im Gebäude ermöglichen.
GR Fischer: Zusätzliche Parkplätze bei den TVG-Sportanlagen im Hinblick auf die 100-Jahr-Feier herrichten. Ist mit dem 1. Vereinsvorstand bereits abgestimmt worden.
GRin Dachs: Baubeginn Radweg zu den Sportanlagen? Geplant im Frühjahr 2024.
GRin Weindl: Nothelferweg nicht mehr vollständig. Wurde durch Privatinitiative geschaffen. Der Initiator ist inzwischen verstorben. Teilweise kümmern sich noch Anwohner um einzelne Stationen. Einzelne Steine sind nicht mehr auffindbar.
GRin Dachs: Am Fimbach eine Kneippanlage herstellen. Der Pflegeaufwand ist zu bedenken.
GR Barth: Warum fahren um 12.15 Uhr keine Schulbusse mehr? Die Fahrt um 12.15 Uhr wurde entsprechend Beschluss der Schulverbandsversammlung aus Kostengründen eingestellt, weil nur wenige Kinder betroffen sind und die Fahrschüleraufsicht gewährleistet ist, bis um 13.00 Uhr der Bus fährt.

Datenstand vom 18.10.2023 08:45 Uhr