Datum: 17.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 19.09.2023
2 Machbarkeitsstudie für die Sanierung des Festsaals - Vorstellung weitere Variante
3 Umbau und Sanierung der bestehenden Tennisanlage
3.1 Vorstellung Entwurfsplanung
3.2 Weiterbeauftragung Ingenieurbüro
4 Radweg Isar-Vils - Vorstellung Entwurfsplanung
5 Änderung des Flächennutzungsplanes Geisenhausen durch Deckblatt Nr. 15 - Aufstellungsbeschluss
6 Bebauungsplan "Holzhausen - Kellerberg I" - Überleitung des § 13b BauGB-Verfahrens in das Regelverfahren
7 Neubau Kinderhort - Auftragsvergaben
7.1 Fliesenlegerarbeiten
7.2 Bodenbelagsarbeiten
8 Neubau Brücke Höhenberg über den Rettenbach - Weiterbeauftragung Ingenieurbüro
9 Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung
10 Annahme von Spenden und Schenkungen 2022
11 Informationen
12 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 19.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 17.10.2023 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Markgemeinderates vom 19.09.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Graf ist noch nicht anwesend.

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2. Machbarkeitsstudie für die Sanierung des Festsaals - Vorstellung weitere Variante

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 17.10.2023 ö 2

Diskussionsverlauf

In der Sitzung am 29.07.2023 wurde der Wunsch geäußert, zur Machbarkeitsstudie eine Variante 3 mit der Vorgabe „Erhalt des Festsaals in seiner Funktionalität ohne Abhängigkeit vom Gasthaus und ein Minimum an zwingend notwendigen Ergänzungen“ zu bekommen.
Architekt Michael Leidl vom Büro Arc Architekten stellt dazu in einer Präsentation die neue „Ergänzungsvariante mit Galerie“ vor. Einleitend reflektiert er die neuen Rahmenbedingungen für diese Variante als Ergebnisse einer Abstimmung mit den Fraktionssprechern und der Verwaltung am 08.08.2023. Hier erklärt CSU-Fraktionssprecher Vögl noch einmal kurz die Überlegungen und Beweggründe der von Ihm eingebrachten Ideen und Vorschläge.
Eine Analyse der Bestandssituation auf Grundlage des Reservierungsplans der KLJB Geisenhausen weist bei Saalnutzung aktuell 626 Sitzplätze aus. Nach derzeitigen baurechtlichen Vorgaben würde Leidl (mit auf 100 m² verkleinerter Tanzfläche) bei neuer Nutzungsgenehmigung 556 Sitzplätze im Saal für zulässig halten. Die Ergänzungsvariante zeigt auf, dass durch eine Verlängerung des Gebäudes um zwei Achsen a` 3 m und einen Anbau an die nördliche Längsseite Platz für eine Catering-Küche, ein Lager und barrierefreie WCs im Erdgeschoss und im OG eine Galerie, einen Schießstand für Lasergewehre, einen Aufenthalts- und Umkleideraum und kleinere Nebenräume geschaffen werden könnte. Die Sitzplatz-Gesamtkapazität läge hier je nach Positionierung der einzelnen Räume bei ca. 608 bis 616 Personen bei einer allerdings auf ca. 150 m² verkleinerten Tanzfläche. Im Rahmen einer neuen Teilunterkellerung müssten, um ein vernünftiges Verhältnis von Nutzfläche zu Lagerfläche zu erreichen, Räume für Haustechnik, (Stuhl-)Lager und – bei Variante 3 – Garderoben gebaut werden. Im OG könnte der westliche Teil der Galerie als zweiter Saal mit knapp 200 m² abgetrennt werden. Da Geschoßfläche und Bruttorauminhalt der Varianten 3 und 4 deutlich höher sind, als bei den beiden ersten Varianten, errechnen sich nach BKI-Kennwerten für die neuen Varianten auch höhere Kostenannahmen. Diese liegen nur für die Kostengruppen 300 + 400 im Bereich von ca. 5,8 Mio. € brutto. Abschließend zeigt der Planer auf, dass der Bestandssaal und der Verlängerungsbereich teilweise im festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen. Er empfiehlt, im nächsten Schritt die baurechtlichen Fragen „Abstandsflächen“ und „Überschwemmungsgebiet“ sowie mit der Regierung – Städtebauförderung – die Förderfähigkeit zu klären. Der Vorsitzende betont erneut, dass er es für nicht ausreichend erachtet, nur den bestehenden Saal zu sanieren. Vielmehr müsse dieser künftig multifunktional nutzbar und ohne das angrenzende Gasthaus zu betreiben sein.

Beschluss

Die Ausarbeitungen von Arc Architekten werden zur Kenntnis genommen. Die Machbarkeitsstudie zeigt auf, dass die gestellten Anforderungen umsetzbar sind. Im nächsten Schritt ist die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit und Förderfähigkeit zu klären. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Umbau und Sanierung der bestehenden Tennisanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 17.10.2023 ö 3
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3.1. Vorstellung Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 17.10.2023 ö 3.1

Diskussionsverlauf

Herr Loibl vom beauftragten Ingenieurbüro PLANTEAM stellt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung für die Sanierung und den Umbau der TVG-Tennisanlagen vor. Die Planung sieht vor, dass die Plätze 2, 3 und 4 einen neuen Belag erhalten. Platz 2 soll zudem als Ganzjahresplatz gebaut werden und eine LED-Beleuchtung erhalten. Eine Bewässerung soll für die Plätze 2 und 3 installiert werden. Die Plätze 1, 5 und 6 bleiben unverändert. Ballfangzäune und Wege werden erneuert. Tennisabteilungsleiter Stefan Pechmann beantwortet ergänzende Fragen aus dem Gemeinderat.
Die Kostenberechnung beläuft sich auf 329.966,77 € brutto. Ca. 35.000 € werden an Nebenkosten für Honorare, Bodengutachten etc. hinzukommen, so dass mit Gesamtkosten von etwa 365.000 € brutto zu rechnen ist. Aus dem Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ wurde dem Markt Geisenhausen ein Budget von 300.000 € an förderfähigen Kosten zugesagt, bei einer 90%igen Förderung ist somit von einem Zuschuss in Höhe von 270.000 € auszugehen. Damit verbleibt ein Eigenanteil von ca. 95.000 €. In der Gemeinderatssitzung vom 16.08.2018 wurde im Zuge des Neubaus der Sportanlagen für Sanierung und Umbau der Tennisanlagen eine Bezuschussung von 50 % der Kosten, maximal 100.000 €, beschlossen.

Beschluss

Der weiteren Planung und Ausschreibung auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung wird zugestimmt, der Förderantrag bei der Regierung von Niederbayern ist zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Franz Wolfsecker beteiligt sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Abstimmung.

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3.2. Weiterbeauftragung Ingenieurbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 17.10.2023 ö 3.2

Diskussionsverlauf

Das Planungsbüro PLANTEAM, Ingenieurbüro Christian Loibl, ist bisher bis Leistungsphase 3 nach HOAI mit der Freianlagenplanung für den Umbau und die Sanierung der bestehenden Tennisanlage beauftragt.

Beschluss

Das Planungsbüro PLANTEAM, Ingenieurbüro Christian Loibl, wird mit den Leistungsphasen 5 bis 7 nach HOAI mit der Freianlagenplanung für den Umbau und die Sanierung der bestehenden Tennisanlage beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Radweg Isar-Vils - Vorstellung Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 17.10.2023 ö beschließend 4

Diskussionsverlauf

Die Ingenieure Preiss und Schuster stellen die Entwurfsplanung des Radweges Isar – Vils vor. Der geplante asphaltierte Geh- und Radweg beginnt bei der Kinderkrippe an der Vils nach der Bahnunterführung, verläuft an den Tennisplätzen vorbei, über die Brücke bei Rampoldsdorf, an der Südseite der Kleinen Vils entlang, in einer 90 Grad Kurve über eine neue Brücke wieder zurück über die Vils, gerade in Richtung Sportplatz, dort über eine barrierefreie Überquerungshilfe und schlussendlich zum Sportplatz. Der Weg hat überwiegend eine Breite von 2,5 m und im Teilstück südlich der Kleinen Vils 3,0 m, hier mit stärkerem Aufbau zur Befahrbarkeit durch landwirtschaftliche Fahrzeuge. Hinzu kommen 0,5 m Bankett auf beiden Seiten. In einem Teilstück von fast 200 m Länge muss südlich der Kleinen Vils eine 2 m hohe Sichtschutzwand zwischen Radweg und Fluss gebaut werden. Die neue Brücke aus Betonfertigteilen bekommt eine Breite von 2,50 m, hat eine Spannweite von 14 m und wird auf Bohrpfählen gegründet. Im Bereich der 2,50 m breiten Querungshilfe muss die Gemeindeverbindungsstraße aufgeweitet werden.
Die Kostenberechnung für den Neubau des Geh- und Radwegs mit einem Brückenbauwerk und der Querungshilfe liegt bei 967.472,98 € brutto. Mit den Nebenkosten beläuft sich die Gesamtmaßnahme auf ca. 1,34 Mio. € brutto. Zuwendungsfähig sind davon voraussichtlich ca. 950.000 €, man rechnet mit einem Fördersatz von 60 % nach FAG.

Beschluss

Der weiteren Planung und Ausschreibung auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung wird zugestimmt. Die Förderung durch die Regierung von Niederbayern ist zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Änderung des Flächennutzungsplanes Geisenhausen durch Deckblatt Nr. 15 - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 17.10.2023 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Der Bereich zwischen der aktuellen Dorfgebietsgrenze und der angedachten südlichen Wohngebietserweiterung in Holzhausen ist im Flächennutzungsplan derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen und baurechtlich Außenbereich. Um dem Dorfgebiet die gewünschte Entwicklung zu ermöglichen sowie die bereits bestehenden genehmigten Bauten in den Flächennutzungsplan aufzunehmen, ist hier die Ausweisung von Wohnflächen vorgesehen. Dazu bedarf es zunächst der Änderung des Flächennutzungsplans und im Weiteren auch das entsprechende Bebauungsplanverfahren. Ein Plan mit dem vorgesehenen Geltungsbereich des Deckblattes war im RIS bereitgestellt.

Beschluss

Die Änderung des Flächennutzungsplans Geisenhausen durch Deckblatt Nr. 15 wird wie vorgeschlagen beschlossen. Sie umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Holzhausen: Teilfläche (Tfl.) von Nr. 64, 64/2 (Tfl.), 64/3 (Tfl.), 64/7 (Tfl.), 64/9 (Tfl.), 64/10 (Tfl.), 64/11 (Tfl.), 64/17. Der Bereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 13.594 m².

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan "Holzhausen - Kellerberg I" - Überleitung des § 13b BauGB-Verfahrens in das Regelverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 17.10.2023 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Juli entschieden, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB dem europäischen Recht widerspricht. Demnach kann § 13 b BauGB ab sofort nicht mehr angewandt werden. Deshalb muss der Bebauungsplan „Holzhausen – Kellerberg I“ in das Regelverfahren übergeleitet werden. Dafür sind eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht erforderlich. Die bereits erfolgte 1. Auslegung kann als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gewertet werden. Nach Umweltprüfung und Erstellen des Umweltberichts hat sodann eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu erfolgen. Zugleich müssen umweltrechtliche Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen erbracht werden.

Beschluss

Der Vorgehensweise wird zugestimmt. Der Bebauungsplan „Holzhausen – Kellerberg I“ wird in das Regelverfahren übergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Neubau Kinderhort - Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 17.10.2023 ö 7
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7.1. Fliesenlegerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 17.10.2023 ö beschließend 7.1

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden 13 Firmen beteiligt, von denen sechs ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 35.581,05 € brutto. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros beläuft sich auf 21.611,53 € brutto, das bepreiste LV lag bei 37.319,89 €. Die Differenz zwischen Kostenberechnung und bepreistem LV ergibt sich aus späteren Änderungen. So waren ursprünglich in der Zubereitungsküche keine Bodenfliesen vorgesehen, sondern Vinylboden (Position entfällt im Gewerk "Bodenbelagsarbeiten“). Auch ergeben sich bei den Wandfliesen erhebliche Massenmehrungen, da in der Zubereitungsküche bei der aktuellen Planung auf eine Höhe von 2,30 m gefliest wird.

Beschluss

Der Auftrag über 35.581,05 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7.2. Bodenbelagsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 17.10.2023 ö beschließend 7.2

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden 12 Firmen beteiligt, von denen sechs ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 71.041,63 € brutto. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros beläuft sich auf 76.110,67 € brutto, das bepreiste LV lag bei 76.226,64 €.

Beschluss

Der Auftrag über 71.041,63 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Neubau Brücke Höhenberg über den Rettenbach - Weiterbeauftragung Ingenieurbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 17.10.2023 ö 8

Diskussionsverlauf

Das Ingenieurbüro BBI ist bisher bis Leistungsphase 2 nach HOAI für die Tragwerksplanung und Objektplanung Ingenieurbauwerk beauftragt.

Beschluss

Das Ingenieurbüro BBI wird mit der Leistungsphase 3 nach HOAI für den Neubau der Brücke über den Rettenbach bei Höhenberg für die Tragwerksplanung und Objektplanung Ingenieurbauwerk beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 17.10.2023 ö 9

Diskussionsverlauf

Laut einer Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes sollte die Erschließungsbeitragssatzung (EBS) aus Gründen der Rechtssicherheit neu erlassen werden, weil der in der Satzung vom 29.08.2017 als Ermächtigungsgrundlage angegebene Art. 5a Abs. 9 KAG mittlerweile aufgehoben wurde. Die zutreffende Verweisung ist nunmehr Art. 5a Abs. 2 KAG. Außerdem wäre die Tiefenbegrenzungsreglung in § 6 Abs. 3 Nr. 2 der aktuellen EBS laut Prüfungsverband unwirksam, solange sie nicht auf einer „sorgfältigen Ermittlung der örtlichen Bebauungsverhältnisse durch den Satzungsgeber anhand eines repräsentativen Gemeindeteils beruht und sich an der ortsüblichen Tiefe der baulich genutzten Grundstücke im Übergangsbereich vom unbeplanten Innenbereich zum Außenbereich orientiert“. Hierzu wird von der Verwaltung die Alternative vorgeschlagen, dass in diesen Fällen die Grundstücksfläche maßgeblich ist, die im unbeplanten Innenbereich liegt. Im Übrigen wurde der vorliegende Entwurf der neuen EBS an das aktuelle Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages angelehnt.

Beschluss

Der Markt Geisenhausen erlässt eine Neufassung der Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) gemäß dem vorliegenden Entwurf. Die Neufassung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen des Marktes Geisenhausen vom 29.08.2017 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Annahme von Spenden und Schenkungen 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 17.10.2023 ö beschließend 10

Diskussionsverlauf

Gemäß Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 22.07.2014 ist die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen ab einem Wert von 1.000 € durch den Gemeinderat zu genehmigen. Spenden etc. unter 1.000 € wurden seit 2014 dem Gemeinderat jährlich nachträglich in einer Übersicht lediglich zur Information vorgelegt und anschließend der Kommunalaufsicht im Landratsamt Landshut gemeldet. Die Übersicht über Spenden, Zuwendungen und Schenkungen 2022 wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 28.02.2023 zur Information vorgelegt. Die Kommunalaufsicht fordert nun auch für die Annahme von Spenden etc. unter 1.000 € einen nachträglichen Gemeinderatsbeschluss, um das Risiko einer Strafbarkeit soweit als möglich zu minimieren.

Beschluss

Der Annahme der Spenden, Zuwendungen und Schenkungen im Jahr 2022 gemäß der Übersicht der Kämmerei wird nachträglich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 17.10.2023 ö 11

Diskussionsverlauf

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12. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 17.10.2023 ö 12

Diskussionsverlauf

GRin Dachs: Verbleib Grabstein der Armen Schulschwestern? Wurde entsprechend der Entscheidung der Grabrechtsinhaber entfernt. 

GRin Dachs: Straßenbeleuchtung Salksdorferstraße von der Brücke über die B 299 bis zur Eichendorffstraße außer Betrieb.

GR Dr. Köppen: Appell zur Teilnahme an der 2. Infoveranstaltung Nahwärme sowie Empfehlung, den Erschließungsbereich zur Versorgung gemeindlicher Gemeinde auszudehnen.

GR Fischer: Beginn Ausbau St 2054 war für Oktober angekündigt. Es liegen keine neuen Informationen vor.

GR Fischer: Sachstand Planung dreistreifiger Ausbau der B 299? Es liegen keine neuen Informationen vor, außer dass das Staatliche Bauamt nach wie vor die vorgebrachten Wünsche und Anregungen prüft.

GR Eierkaufer: Dauer der Bauarbeiten an der Jungbräukreuzung? Sperrung soll Ende dieser Woche aufgehoben werden.

3. Bgm. Staudinger: Regt den Erlass einer Plakatierungsverordnung an.

Datenstand vom 15.11.2023 14:19 Uhr