Datum: 14.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 17.10.2023
2 Neubau Brücke Höhenberg über den Rettenbach
2.1 Vorstellung Entwurfsplanung
2.2 Weiterbeauftragung Ingenieurbüro
3 Antrag auf Bauleitplanung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf Fl.-Nr. 1380 der Gemarkung Holzhausen
4 Änderung der Entwässerungssatzung (EWS)
5 Beitrags- und Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung und Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS)
6 Feststellung der Jahresrechnung 2022 und Entlastung
7 Aktionsplan Projektmanagement für 2024
8 Städtebauförderung - Bedarfsmitteilung für 2024
9 Neubau Kinderhort - Auftragsvergaben
9.1 Tischlerarbeiten Innentüren
9.2 Ausgabeküche
10 Städtebauliche Aufwertung Metzgergasse und Rathausparkplatz sowie Außenanlagen Hort - Weiterbeauftragung Freianlagenplanung
11 Fortschreibung des Regionalplans der Region Landshut Kapitel B VI Energie - Anhörungsverfahren
12 Straßenbestandsverzeichnis des Marktes Geisenhausen - Überprüfung und Überarbeitung
13 Informationen
14 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 17.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Markgemeinderates vom 17.10.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Graf ist noch nicht anwesend

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2. Neubau Brücke Höhenberg über den Rettenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö 2
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2.1. Vorstellung Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö 2.1

Diskussionsverlauf

Herr Weiß vom beauftragten Ingenieurbüro BBI stellt ausgehend vom aktuellen Zustand der Brücke die Entwurfsplanung des Neubaus detailliert mit einer Präsentation vor. Dabei erläutert er auch den Bauablauf und die geplante Verkehrsführung während der Bauzeit. Die Bauzeit wird mit ca. 4 Monaten angegeben. Die Bauherstellungskosten betragen ca. 490.000 € brutto.

Beschluss

Der weiteren Planung und Ausschreibung auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung wird zugestimmt. Die Förderung durch die Regierung von Niederbayern ist zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.2. Weiterbeauftragung Ingenieurbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö 2.2

Diskussionsverlauf

Das Ingenieurbüro BBI ist bisher bis Leistungsphase 3 nach HOAI für die Tragwerksplanung und Objektplanung Ingenieurbauwerk beauftragt.

Beschluss

Das Ingenieurbüro BBI wird mit den Leistungsphasen 4 - 7 nach HOAI für den Neubau der Brücke über den Rettenbach bei Höhenberg für die Tragwerksplanung und Objektplanung Ingenieurbauwerk beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Bauleitplanung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf Fl.-Nr. 1380 der Gemarkung Holzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö 3

Diskussionsverlauf

Die OneSolar International GmbH aus 84174 Eching beantragt mit Schreiben vom 06.06.2023 die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage. Die Anlage soll auf dem ca. 8,6 ha großen Ackergrundstück mit der Fl.-Nr. 1380, Gemarkung Holzhausen, südlich der Bahnlinie bei Irlach errichtet werden. 
Das Vorhaben bzw. der Antrag wurden nach den am 28.03.2023 beschlossenen „Leitlinien für die Beurteilung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindebereich Geisenhausen“ geprüft. Der Vorsitzende erläutert, dass es den Kriterien der Leitlinien in folgenden Punkten widerspricht:
    • Knapp 2/3 der Fläche hat eine Ackerzahl > 56;
    • Es wurde kein Nachweis von mind. 25 % Bürgerbeteiligung erbracht;
Für die beiden vorstehenden Kriterien ist in den Leitlinien keine Ausnahmeregelung vorgesehen.
    • Der Abstand zur nächsten Wohnbebauung beträgt weniger als 100 m: Das Grundstück grenzt im Osten direkt an Irlach 68 ¼ an. Der Abstand nach Irlach zu den Anwesen 68 ½ und 68 b beträgt ca. 75 m, allerdings verläuft dazwischen die Bahnlinie. 
Laut Leitlinien wäre ein verringerter Abstand (unter 100 m) durch Sichtschutz möglich; ohne Abstand und/oder Sichtschutz nur mit schriftl. Einverständnis der betroffenen Eigentümer. Schriftliche Einverständniserklärungen der Anlieger wurden bislang nicht vorgelegt.

Der Gemeinderat ist sich einig, an den Leitlinien festzuhalten und stellt folglich fest, dass dem Antrag nicht entsprochen werden kann.

Beschluss

Der Antrag auf Einleitung der Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf Fl.-Nr. 1380 der Gemarkung Holzhausen wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Änderung der Entwässerungssatzung (EWS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 4

Diskussionsverlauf

Die Entwässerungssatzung des Marktes Geisenhausen hat in § 1 Abs. 1 derzeit folgende Formulierung: „Die Gemeinde betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung)“. In Geisenhausen umfasst die Entwässerungseinrichtung nicht das ganze Gemeindegebiet, sondern grundsätzlich nur die an die Kläranlage angeschlossenen Bereiche. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist der Einzugsbereich bzw. das Entsorgungsgebiet der öffentlichen Einrichtung festzulegen. Dies kann entweder durch eine namentliche Bezeichnung des Gebiets oder durch Bezugnahme auf einen Plan geschehen. Die Verwaltung schlägt vor, dies durch den Übersichtsplan zu tun, der im RIS bereitgestellt war.

Beschluss

§ 1 Abs. 1 der Entwässerungssatzung (EWS) wird durch folgenden Satz ergänzt: 
„Der räumliche Umfang ergibt sich aus dem Übersichtslageplan zur Entwässerungseinrichtung“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Beitrags- und Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung und Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt und die neue Gebührenkalkulation werden von Kämmerer Beresowski ausführlich vorgestellt.
Er erläutert, dass die aktuelle Gebührenkalkulation bis zum 30.11.2023 gilt. Mit der neuen Kalkulation werden ab dem 01.12.2023 erstmalig getrennte Gebühren für das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser erhoben (sog. gesplittete Abwassergebühr). Die wesentlichen Detailregelungen für die Niederschlagswassergebühr wurden vom Marktgemeinderat in der Sitzung vom 18.01.2022 beschlossen, u. a. der Maßstab „Grundstücksabflussbeiwert“ (GAB) und die Anrechnung von Zisternen-Speichervolumen.
Die Ermittlung und Erfassung der versiegelten Flächen erfolgte durch das Büro Rohrmaier, Mallersdorf-Pfaffenberg, in Abstimmung mit der Kämmerei. Mit der Kalkulation für den vierjährigen Zeitraum ab Dezember 2023 wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) beauftragt.

Die Kalkulation des BKPV ergibt für den Zeitraum 01.12.2023 bis 30.11.2027 folgende Gebühren:
Schmutzwasser                3,14 € je Kubikmeter                 (bisher 2,64 € je Kubikmeter)
Niederschlagswasser                0,21 € je Quadratmeter         (bisher 0,50 € je Kubikmeter)

Mit der gesplitteten Abwassergebühr werden nur die Kosten anders verteilt, getrennte Gebühren verursachen für sich keine Gebührenerhöhung. Der Anstieg der Gebühren in den kommenden vier Jahren hat ausschließlich wirtschaftliche Gründe: Steigende Kosten für das Personal (u. a. hoher Tarifabschluss), Strom (enormer Preisanstieg aufgrund Ausschreibung für den Zeitraum 2023 bis 2025), chemische Verbrauchsmittel (überdurchschnittliche Kostensteigerungen), allgemeine Inflation, kalkulatorische Kosten (Abschreibung und Verzinsung aus rd. 5 Mio. € gemeindlichen Investitionen in die Abwasserbeseitigung im Zeitraum 2023 bis 2026).

Bedingt durch die Einführung der getrennten Schmutz- und Niederschlagswassergebühr wären an der bestehenden Beitrags- und Gebührensatzung umfangreiche Änderungen vorzunehmen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die BGS-EWS neu zu erlassen. Der Entwurf der Neufassung war im RIS hinterlegt.

Beschluss

Die Beitrags- und Gebührensatzung für die Entwässerungseinrichtung (BGS-EWS) wird mit Wirkung ab 01.12.2023 gemäß dem vorliegenden Entwurf neu erlassen. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige BGS-EWS vom 02.08.2013 außer Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Oberloher ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

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6. Feststellung der Jahresrechnung 2022 und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss hat am 24.10.2023 stattgefunden. Der Ausschussvorsitzende, Gemeinderat Vögl, berichtet über die Prüfung, die ohne Beanstandungen abgeschlossen werden konnte und empfiehlt die Entlastung. Gemäß Ziffer IV. des Berichts über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 „… kann eine Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungstätigkeit festgestellt werden“.

Die Jahresrechnung 2022 schließt wie folgt ab (bereinigtes Ergebnis nach § 79 KommHV):

                       Verwaltungshaushalt                Vermögenshaushalt                Gesamthaushalt
Soll-Einnahmen        30.688.657,33                        12.514.647,53 €                43.203.304,86 €
Soll-Ausgaben        30.688.657,33                        12.514.647,53 €                43.203.304,86 €
Fehlbetrag                              -,--  €                               -,-- €                               -,-- €

Schulden: 25.027,73 €; Rücklagen: 22.406.910,75 € (jeweils zum 31.12.2022).

Beschluss 1

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 werden gemäß der Übersicht der Kämmerei genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bgm. Reff beteiligt sich nicht an der Abstimmung.

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat stellt die Jahresrechnung 2022 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird die Entlastung ausgesprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bgm. Reff beteiligt sich nicht an der Abstimmung.

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7. Aktionsplan Projektmanagement für 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 7

Diskussionsverlauf

Die Projektmanagerin, Frau Pettrich von der Identität & Image Coaching AG, hat in Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern und dem 1. Bürgermeister den Aktionsplan für das Jahr 2024 erstellt. Die einzelnen Positionen werden vom Vorsitzenden erläutert. Angenommen wird ein Zeitaufwand von 58 Beratungstagen, das voraussichtliche Gesamthonorar inkl. Nebenkosten beträgt 48.452 € brutto (Aktionsplan für 2023: 64 Beratungstage, 53.464 € Gesamthonorar). Die Regierung von Niederbayern fördert das Projektmanagement im Rahmen der Städtebauförderung mit 60 %.

Beschluss

Dem Aktionsplan des Projektmanagements für das Jahr 2024 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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8. Städtebauförderung - Bedarfsmitteilung für 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 8

Diskussionsverlauf

Der Regierung von Niederbayern ist jährlich eine Bedarfsmitteilung für das kommende Jahr vorzulegen. Der Entwurf der Bedarfsmitteilung wurde u. a. mit dem für das Projektmanagement beauftragten Büro Identität & Image Coaching AG abgestimmt. Gegenüber der Bedarfsmeldung für 2023 sind im Entwurf für den Zeitraum ab 2024 keine neuen Maßnahmen hinzugekommen, lediglich die Beträge wurden aktualisiert.

Beschluss

Dem Entwurf der Bedarfsmeldung zur Städtebauförderung für 2024 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Neubau Kinderhort - Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö 9
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9.1. Tischlerarbeiten Innentüren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 9.1

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden 19 Firmen beteiligt, von denen fünf ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 108.215,63 € brutto. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros beläuft sich auf 133.422,80 € brutto, das bepreiste LV lag bei 91.302,75 €.

Beschluss

Der Auftrag über 108.215,63 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9.2. Ausgabeküche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 9.2

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden 15 Firmen beteiligt, von denen fünf ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 70.133,84 € brutto. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros lag bei 88.083,80 €. Das bepreiste Leistungsverzeichnis beläuft sich auf 93.415,00 €.

Beschluss

Der Auftrag über 70.133,84 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Städtebauliche Aufwertung Metzgergasse und Rathausparkplatz sowie Außenanlagen Hort - Weiterbeauftragung Freianlagenplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 10

Diskussionsverlauf

Der Freianlagenplaner lab Landschaftsarchitektur Brenner Partnerschaft mbB ist bisher bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) nach HOAI beauftragt.

Beschluss

Das Büro lab Landschaftsarchitektur Brenner Partnerschaft mbB wird mit den Leistungsphasen 4 - 7 nach HOAI beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Fortschreibung des Regionalplans der Region Landshut Kapitel B VI Energie - Anhörungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö 11

Diskussionsverlauf

Der Regionale Planungsverband Landshut hat den Entwurf der bezeichneten Teilfortschreibung des Regionalplans im Kapitel „Energie“ zur Stellungnahme übersandt. 
Hintergrund und Gegenstand der Regionalplanänderung (Zitat aus dem übersandten Entwurf):
…Um der Windenergie in der Region bereits vor in Kraft treten der Gesamtfortschreibung des Kapitels B VI Energie möglichst viel Raum zu geben, sollen die bisherigen Ausschlussgebiete laut Beschluss des Planungsausschusses vom 25.04.2023 im Rahmen einer Teilfortschreibung bereits im Vorgriff aufgehoben werden.
Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), Stand 01.06.2023 ist zum Ausbau der Windenergie folgendes Ziel 6.2.2 festgeschrieben: 
„In jedem Regionalplan sind im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergiekraftanlagen in erforderlichem Umfang festzulegen. Als Teilflächenziel wird zur Erreichung des landesweiten Flächenbeitragswertes nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz für jede Region 1,1 % der Regionsfläche bis zum 31. Dezember 2027 festgelegt. Die Steuerungskonzepte haben sich auf Referenzwindenergieanlagen zu beziehen, die dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Abwägung der Steuerungskonzepte entsprechen.“ 
Dem Regionalen Planungsverband liegen einige Planungen von Unternehmern in der Region vor, die für die Eigenversorgung ihrer energieintensiven Betriebe Windenergieanlagen errichten möchten. Diese Vorhaben können durch eine Teilfortschreibung mit Aufhebung der Ausschlussgebiete zeitnah umgesetzt werden. Damit würde auch dem Ansinnen der Bayerischen Bauordnung Rechnung getragen werden, wonach die Errichtung von Windenergieanlagen zur Eigenversorgung von Gewerbe- und Industriebetrieben erleichtert werden soll.“

An den Vorranggebieten für Windkraftanlagen im Gemeindebereich Geisenhausen ändert sich augenscheinlich im Zuge dieser Regionalplanänderung nichts.

Nach § 9 Abs. 1 ROG werden die öffentlichen Stellen gebeten, Aufschluss über die von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Teilfortschreibung des Kapitels B VI Energie – Aufhebung der Ausschlussgebiete bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.
Es sind keine derartigen Planungen und Maßnahmen bekannt, die für die Aufhebung der Ausschlussgebiete bedeutsam sein könnten.

Beschluss

Der Markt Geisenhausen erhebt keine Einwände gegen die Aufhebung der Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen im Zuge der Teilfortschreibung des Regionalplans.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Straßenbestandsverzeichnis des Marktes Geisenhausen - Überprüfung und Überarbeitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö 12

Diskussionsverlauf

Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz sind für die Gemeindestraßen (= Gemeinde-verbindungsstraßen und Ortsstraßen) und die sonstigen öffentlichen Straßen (= öffentliche Feld- und Waldwege, beschränkt öffentliche Wege und Eigentümerwege) Bestandsverzeichnisse zu führen. In diesen Verzeichnissen sind alle Straßen gemäß ihrer Straßenklasse aufzunehmen. Das Bestandsverzeichnis stellt ein öffentliches Register dar; es wird auch als "Grundbuch" der öffentlichen Straßen bezeichnet.
Nur bei den im Bestandsverzeichnis eingetragenen Straßen, Wegen und Plätzen handelt es sich um öffentliche Verkehrsflächen. Nur wenn eine Straße hinsichtlich ihrer Einstufung, ihres Verlaufs, der von ihr beaufschlagten Flurnummern und des/der Baulastträger ordnungsgemäß gewidmet und im Bestandsblatt eingetragen ist, besteht im Streitfall Rechtssicherheit. 
Die erstmalige Anlegung dieser Bestandsverzeichnisse musste bis zum 31.08.1961 erfolgen. Die im Zuge der Gebietsreform dem Markt Geisenhausen übergebenen Bestandsverzeichnisse weisen aus heutiger Sicht vielfach Unklarheiten auf. Im Laufe der Jahrzehnte kann sich auch Vieles verändert haben, das Auswirkungen auf den Status einer Straße haben kann, z.B.:
  • Wege, die in der Natur nicht mehr existieren,
  • Wege, die verlegt wurden oder sich verlegt haben, ohne dass dies bezüglich der Eigentumsverhältnisse und der Widmung korrigiert wurde,
  • Änderungen der Verkehrsbedeutung von Straßen/Wegen, 
  • Änderungen von Flurnummern (z.B. durch Grundstücksteilungen o.Ä.),
  • unterbliebene Widmungen von Straßen und Wegen, die nach der erstmaligen Anlegung des BV neu gebaut wurden, 
  • und Vieles mehr.
Aus all diesen Gründen hat die Verwaltung schon seit langem die Erkenntnis, dass eine Überprüfung aller öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet bezüglich der ordnungsgemäßen Widmung und der Richtigkeit des jeweiligen Bestandsblattes sowie die Fortschreibung der Bestandsverzeichnisse dringend geboten ist. Ferner wäre es auch zeitgemäß, das Bestandsverzeichnis in digitaler Form verfügbar zu haben. Diese Aufgabe lässt sich jedoch nicht so nebenher erledigen, sondern erfordert umfangreiche Nachforschungen und Ermittlungen und angesichts der großen Zahl der Straßen (ca. 230 Gemeindeverbindungsstraßen und Ortsstraßen, ca. 190 öffentliche Feld- und Waldwege, ca. 130 Eigentümerwege und ca. 60 beschränkt öffentliche Wege) einen erheblichen Zeitaufwand. Damit verbunden wird auch eine Vielzahl von Neuwidmungen, Abstufungen, Umstufungen, Einziehungen und sonstigen Korrekturen einhergehen. Es wird vorgeschlagen, diese Aufgabe mit externer Unterstützung in Angriff zu nehmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat erkennt die Notwendigkeit der Prüfung und Aktualisierung der vorhandenen Straßenwidmungen und des Straßenbestandsverzeichnisses an und beauftragt die Verwaltung, diese mit externer Unterstützung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö 13

Diskussionsverlauf

Wesentliches:                        Saison 2023                Saison 2022
Betriebstage                        89                        110
Besucher                                31.235                        39.514
Einnahmen (brutto)                50.962 €                70.391 €
  • Dauerparker am Parkplatz Lorenzerstraße: Laut Rücksprache mit der Polizei sind auch längere Parkzeiten (z.B. bis zu 6 Std.) möglich. Das Thema soll in einer der nächsten Sitzungen konkreter besprochen werden.
  • Termine:
    • Einladung Buntes Miteinander Geisenhausen zum Jubiläum am 18.11.2023, 10:00 Uhr
    • Bauausschuss am 20.11.2023
    • Bürgerversammlung Geisenhausen am 23.11.2023, 19:30 Uhr im Genossenschaftssaal
    • Nächste Gemeinderatssitzung am 12.12.2023, 19:00 Uhr.

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14. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö 14

Diskussionsverlauf

3. Bgm. Staudinger: Spricht übermäßige Plakatierungen und nicht entfernte Wahlplakate an und möchte dies durch eine Plakatierungsverordnung in Griff bekommen.

Datenstand vom 24.01.2024 10:54 Uhr