Datum: 12.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bebauungsplan Kreuzfeld-Erweiterung II, Deckblatt Nr. 4 - Satzungsbeschluss
2 Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 13 - Änderung des Geltungsbereiches
3 Ansprachen zum Jahresschluss
4 Verleihung der Bürgermedaille

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1. Bebauungsplan Kreuzfeld-Erweiterung II, Deckblatt Nr. 4 - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 1

Diskussionsverlauf

In der Sitzung des Bauausschusses vom 20.11.2023 wurden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Fachstellenanhörung vorgebrachten Bedenken und Anregungen erörtert und soweit erforderlich, beschlussmäßig behandelt. Das Büro Planteam hat die daraus resultierende Endfassung des Deckblattes erstellt.

Beschluss

Die Änderung des Bebauungsplans „Kreuzfeld-Erweiterung II“ durch Deckblatt Nr. 4 wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Ellwanger ist noch nicht anwesend.

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2. Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 13 - Änderung des Geltungsbereiches

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö 2

Diskussionsverlauf

Das Deckblatt betrifft den Bereich Stockberg. Bei der jetzigen (dritten) Auslegung wurden die benachbarten Landwirte vom Landwirtschaftsamt kontaktiert. Das AELF hat die Weiterentwicklungsabsichten der umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe abgefragt, um festzustellen, ob hier zukünftige Einschränkungen zu erwarten sind. Daraufhin ist einer der Landwirte bei der Gemeinde vorstellig geworden und hat darauf hingewiesen, dass der Betrieb in die nächste Generation gehen wird und auch Erweiterungen anstehen werden. Er weist darauf hin, dass er keinerlei Einschränkungen bezogen auf das neu geplante Baugebiet Stockberg hinnehmen kann. Auf Rückfrage wurde dem 1. Bürgermeister durch das AELF mitgeteilt, dass bei solchen Verfahren eine Berechnung nach TA-Luft durchgeführt wird und dazu im Vorfeld die umliegenden Landwirte bezüglich deren Planungen befragt werden. Es empfehle sich ein Abstand von mind. 180 m um spätere Probleme auszuschließen. Aus diesem Grund sollen die Flurstücke der Gemarkung Geisenhausen: Teilflächen aus 294/0, 300/0, 302/0, 304/0 307/0 sowie die beiden Fl.-Nrn. 300/1 und 305/0 als landwirtschaftliche Flächen dargestellt bleiben. 
Zudem benötigt der Markt Geisenhausen z.B. für Bodenaushub, Bankettfräsmaterial u.Ä. festgelegte Lagerflächen. Dazu wurde ein „Sondergebiet Lagerfläche“ neu in den Geltungsbereich auf Fl.-Nr. 307/0 der Gemarkung Geisenhausen eingearbeitet.

Beschluss

Der Entwurf des Deckblattes Nr. 13 zum Flächennutzungsplan soll wie vorgestellt angepasst werden. Der geänderte Entwurf sowie die geänderte Begründung sind nach Einarbeitung erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind ebenfalls erneut gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Ellwanger ist noch nicht anwesend.

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3. Ansprachen zum Jahresschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö 3

Diskussionsverlauf

Zunächst hält 1. Bürgermeister Reff seine Ansprache zum Jahresschluss. Die Fraktionen verzichten dieses Jahr auf eigene Ansprachen und haben 2. Bgm. Kaschel beauftragt, stellvertretend für alle Gemeinderatsfraktionen zu sprechen. Die beiden Ansprachen sind dieser Niederschrift als Anlagen beigefügt.

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4. Verleihung der Bürgermedaille

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö 4

Diskussionsverlauf

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.09.2023 einstimmig beschlossen, Herrn Josef Fedlmeier die Bürgermedaille zu verleihen. Der Markt Geisenhausen würdigt mit der Verleihung der Bürgermedaille besondere Verdienste um den Markt Geisenhausen, die durch langjährige und erfolgreiche Tätigkeit für die Allgemeinheit auf den Gebieten des öffentlichen Lebens, der Kultur, der Kirche, der Kunst, der Wirtschaft, der Wissenschaft, des Sozialwesens, durch Schenkungen an den Markt Geisenhausen u.a., erworben wurden. 
Die Verdienste von Herrn Fedlmeier werden durch 1. Bürgermeister Reff in einer Laudatio gewürdigt.
Josef Fedlmeier bringt sich seit jungen Jahren sehr aktiv ehrenamtlich im politischen Bereich, im Vereinsleben und in der Kirche ein. Mit Leidenschaft und Herzblut dient er dabei der Allgemeinheit. Für seine langjährige Mitgliedschaft im Gemeinderat Geisenhausen, durchgehend von 1978 – 2020, also 42 Jahre, wurde ihm 2015 auch die Kommunale Verdienstmedaille in Bronze vom Freistaat Bayern verliehen. Seit 1978 Mitglied der CSU, war er in den Jahren 1991 bis 2005 Ortsvorsitzender der CSU Diemannskirchen und ist dort bis heute in der Vorstandschaft tätig. Im kirchlichen Bereich engagierte er sich im Pfarrgemeinderat und ist seit langen Jahren Kirchenpfleger und Lektor in der Kuratie Diemannskirchen. Darüber hinaus war er lange Jahre in der Freiwilligen Feuerwehr aktiv. Auch im Christlichen Bauernverein Geisenhausen engagiert sich Josef Fedlmeier seit 40 Jahren als Mitglied und seit 28 in der Vorstandschaft in besonderem Maße.
1. Bürgermeister Reff überreicht dem Geehrten in Anerkennung seiner Verdienste die 
Bürgermedaille zusammen mit einer Wappennadel und einer Urkunde. Anschließend trägt sich Herr Fedlmeier in das Goldene Buch des Marktes Geisenhausen ein. Der Ehefrau Anna Fedlmeier wird ein Blumenstrauß überreicht.

Datenstand vom 24.01.2024 10:56 Uhr