Datum: 12.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 18.07.2023
2 Behandlung der Bauanträge
2.1 Antrag auf Vorbescheid - Aufstockung und Umbau des bestehenden Fahrsilos zu einer Wohnung, Fl.-Nr. 954/0, Gemarkung Salksdorf, Rampoldsdorf 68
2.2 Neubau einer Biogasanlage mit Fahrsiloanlage, Fl.-Nr. 15/0, Gemarkung Salksdorf, Salksdorf 8
2.3 Antrag auf Vorbescheid - Erweiterung des bestehenden Wohnhauses mit Einbau von zwei Wohneinheiten, Fl.-Nr. 1406/9, Gemarkung Holzhausen, Oberrettenbach 22
2.4 Aufstellen eines Bauwagens als Schutzraum für Waldtage, Fl.-Nr. 144, Gemarkung Salksdorf, Nähe Klause
2.5 Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 3/0, Gemarkung Geisenhausen, Bahnhofstraße 31
2.6 Errichtung einer PKW-Garage und einer Gartenmauer am bestehenden Wohnhaus, Fl.-Nr. 687/18, Gemarkung Geisenhausen, Bachstraße 33 A
2.7 Umbau und Erweiterung des Norma-Marktes, Fl.-Nr. 56/0 Gemarkung Geisenhausen, Lorenzerstraße 14
2.8 Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau einer Garage, Fl.-Nr. 492/2, Gemarkung Geisenhausen, Klausenweg 18
2.9 Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Zaunes, Fl.-Nr. 350/36, Gemarkung Geisenhausen, Florianstraße 19
2.10 Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau einer Stützwand, Fl.-Nr. 1428/157, Gemarkung Geisenhausen, Meisenstraße 12
2.11 Antrag auf Isolierte Befreiung - Setzen von Randsteinen, Fl.-Nr. 1428/147, Gemarkung Geisenhausen, Sperlingstraße 2
3 Sanierung Holzhausener Straße, Treppenanlage - Auftragsvergabe
4 Neubau Kinderhort - Nachtrag 03 und 04; Baumeisterarbeiten
5 Radweg nach Diemannskirchen - Nachtrag Zusatzarbeiten
6 Angstl Areal BA 3 Verbauarbeiten - Nachtrag 01
7 Informationen
8 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 18.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom
18.07.2023 findet die Zustimmung des Gremiums. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Behandlung der Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö 2
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2.1. Antrag auf Vorbescheid - Aufstockung und Umbau des bestehenden Fahrsilos zu einer Wohnung, Fl.-Nr. 954/0, Gemarkung Salksdorf, Rampoldsdorf 68

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö 2.1

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, auf einer Fläche mit besonderer Bedeutung für Ökologie, Landschafts- und Ortsbild und ist nicht privilegiert. Das bestehende Fahrsilo soll aufgestockt und zu einer Wohnung umgebaut werden. Das Grundstück befindet sich im Überschwemmungsgebiet.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Vögl beteiligt sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Beratung und Abstimmung.

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2.2. Neubau einer Biogasanlage mit Fahrsiloanlage, Fl.-Nr. 15/0, Gemarkung Salksdorf, Salksdorf 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö 2.2

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, auf einer Fläche für die Landwirtschaft und ist privilegiert. Der Bauherr plant die Errichtung einer Biogasanlage mit zusätzlichem Fahrsilo. Es wird ein Hochlastfermenter mit einem Durchmesser von 7,00 m, ein Fermenter mit Tragluftdach und einem Durchmesser von 14,00 m sowie ein gasdichtes Gärrestelager mit Foliendach und einem Durchmesser von 26,00 m errichtet. Das Fahrsilo misst 60,00 m Länge, 22,00 m Breite und 5,00 m Höhe. Die Löschwasserversorgung ist über die gemeindliche Wasserversorgung sichergestellt. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.3. Antrag auf Vorbescheid - Erweiterung des bestehenden Wohnhauses mit Einbau von zwei Wohneinheiten, Fl.-Nr. 1406/9, Gemarkung Holzhausen, Oberrettenbach 22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö 2.3

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, auf einer Fläche für die Landwirtschaft und ist nicht privilegiert. Das bestehende Einfamilienhaus soll um einen Anbau mit zwei Wohneinheiten erweitert werden. Insgesamt werden vier Stellplätze auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Die Löschwasserversorgung ist über die gemeindliche Wasserversorgung sichergestellt. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4. Aufstellen eines Bauwagens als Schutzraum für Waldtage, Fl.-Nr. 144, Gemarkung Salksdorf, Nähe Klause

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschließend 2.4

Diskussionsverlauf

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich auf einer Fläche für die Forstwirtschaft und ist nicht privilegiert. Auf dem Waldgrundstückstück soll ein Bauwagen mit einer Breite von 2,38 m und einer Länge von 5,12 m als Schutzraum für Waldtage der Montessori-Schule aufgestellt werden. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.5. Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 3/0, Gemarkung Geisenhausen, Bahnhofstraße 31

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö 2.5

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Innenbereich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das bestehende Wohnhaus wird abgebrochen. Es ist der Neubau eines Einfamilienhauses geplant. Es werden zwei Stellplätze nachgewiesen. Das Niederschlagswasser soll in die Kleine Vils eingeleitet werden. Das Vorhaben befindet sich im Überschwemmungsgebiet der Kleinen Vils. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.6. Errichtung einer PKW-Garage und einer Gartenmauer am bestehenden Wohnhaus, Fl.-Nr. 687/18, Gemarkung Geisenhausen, Bachstraße 33 A

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö 2.6

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Fimbacher Feld“ Deckblatt Nr. 2 und 5 und entspricht nicht den Festsetzungen. Die Garage, mit 6,00 m Länge und 4,00 m Breite, wird außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze errichtet. Die Gartenmauer mit daraufgesetztem Stahlmattenzaun überschreitet eine Gesamthöhe von 2,00 m. Die Gesamthöhe liegt bei minimal 2,38 m und maximal bei 2,58 m. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Das Gremium ist der Meinung, dass die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nur zu erteilen war, weil die zur Errichtung angedachte Mauer eine Höhe von 1,50 m aufweist und darauf ein durchsichtiger Stahlmattenzaun errichtet wird. Somit wirkt das Bauvorhaben nicht so wuchtig, obwohl die zulässige Gesamthöhe von 2,00 m überschritten wird, Des Weiteren sieht das Gremium den Stahlmattenzaun als notwendig an, damit eine Absturzsicherung zwischen Garten und Gehweg vorhanden ist.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.7. Umbau und Erweiterung des Norma-Marktes, Fl.-Nr. 56/0 Gemarkung Geisenhausen, Lorenzerstraße 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschließend 2.7

Diskussionsverlauf

Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Der bestehende Norma-Markt wird im Osten des Bestandgebäudes, um ca. 9,00 m länger erweitert. Somit vergrößert sich Verkaufsfläche sowie das bestehende Lager (Verkaufsfläche Bestand 996,00 m²; Verkaufsfläche Neu 1196,40 m²). Der Anbau misst eine Länge von 8,77 m und eine Breite von 24,00. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.8. Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau einer Garage, Fl.-Nr. 492/2, Gemarkung Geisenhausen, Klausenweg 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschließend 2.8

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Fimbacher Feld“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Die zur Errichtung angedachte Garage umfasst eine Fläche von 48 m². Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO verfahrensfrei, da die Garage eine Gesamtfläche von 50 m² nicht überschreitet. Die Garage wird außerhalb der im Bebauungsplan "Fimbacher Feld" festgesetzten Baugrenzen errichtet. Somit bedarf es einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.9. Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Zaunes, Fl.-Nr. 350/36, Gemarkung Geisenhausen, Florianstraße 19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschließend 2.9

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Theobaldsbreite“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Ein Zaun aus Metall soll entlang der südlichen Grundstücksgrenze und der Einfahrt errichtet werden. Die Gesamthöhe beträgt 1,35 m.
Die Einfriedung ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Die Einfriedung bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da die Ausführung des Zauns mit Holzlatten und senkrechter Lattung auszuführen wäre. Zudem ist laut Bebauungsplan eine Grünfläche zwischen Zaun und Straße freizuhalten.
Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.10. Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau einer Stützwand, Fl.-Nr. 1428/157, Gemarkung Geisenhausen, Meisenstraße 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö 2.10

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Feldkirchen-Erweiterung“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Eine Stützmauer aus Beton zur Abstützung des natürlichen Geländes mit einer max. Höhe von 1,50 m soll entlang der nördlichen Grundstücksgrenze auf einer Länge von ca. 12,00 m errichtet werden. Die zur Errichtung angedachte Mauer ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Mauern sind lt. Bebauungsplan nicht zulässig und bedürfen daher einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.11. Antrag auf Isolierte Befreiung - Setzen von Randsteinen, Fl.-Nr. 1428/147, Gemarkung Geisenhausen, Sperlingstraße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschließend 2.11

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Feldkirchen-Erweiterung“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Randsteine mit einer Höhe zwischen 15 – 20 cm sollen zum Schutz vor Niederschlagswasser entlang der Sperlingstraße auf einer Länge von ca. 16 m gesetzt werden. Die Randsteine sind gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreiten. Die Randsteine bedürfen einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da Mauern laut Bebauungsplan nicht zulässig sind. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Sanierung Holzhausener Straße, Treppenanlage - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschließend 3

Diskussionsverlauf

Bei den Straßensanierungsarbeiten der Holzhausener Straße entsteht eine Wege- und Treppenanlage von der Holzhausener Straße zum Theobaldpark. Die Arbeiten wurden ursprünglich an die Straßenbaufirma vergeben. Es wurde jedoch im Nachhinein festgestellt, dass die Arbeiten leichter mit den Außenanlagen der Wohnblöcke ausgeführt werden können, weshalb die Verwaltung eine direkte Auftragsvergabe an die Bauträgerfirma empfiehlt. 

Die Kosten belaufen sich für den Treppenbau auf 34.695,79 € brutto. Für die Vermessung auf 1.785,00 € brutto. Beides entfällt im Gegenzug bei der Straßenbaufirma.

Beschluss

Der Aufträge über 36.480,79 € brutto wird an die Bauträgerfirma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Neubau Kinderhort - Nachtrag 03 und 04; Baumeisterarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö 4

Diskussionsverlauf

Der Auftrag für die Baumeisterarbeiten Neubau Kinderhort wurde in der Sitzung vom 23.05.2023 zum Betrag von 661.783,15 € an die Fa. Rödl und Herdegen vergeben.

Der nun vorliegende Nachtrag 03 über 5.739,98 € brutto beinhaltet die Erhaltung der Nachbargarage, an der unmittelbar gearbeitet und abgegraben wurde. Damit die Garage nicht abrutscht wurde mit Magerbeton ein Niveauausgleich geschaffen. Außerdem wurde die durch den Abriss geöffnete Stirnseite der Garage mit Ziegelsteinen geschlossen. 

Der Nachtrag 04 über 3.257,03 € brutto enthält den Aufbau des Gerüstes für den Bau der Giebel-Brandwand zwischen dem Nachbargebäude und dem Neubau.

Beschluss

Dem Nachtrag Nr. 03 und Nr. 04 der Firma Rödl und Herdegen zum Preis von 8.997,01€ brutto wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Radweg nach Diemannskirchen - Nachtrag Zusatzarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö 5

Diskussionsverlauf

Beim Radwegbau nach Diemannskirchen BA 1 + 3 sind nachfolgend aufgeführte Mehrkosten für zusätzlich, bzw. angeordnete Arbeiten entstanden

Entwässerungsrinne an der bestehenden Brücke in Diemannskirchen erneuern
Ergänzungsangebot Nr. 3 (Pos. 980.10 und 980.20)
Ca. 3.000 € brutto

Feldweginstandhaltung Umleitungsstrecke (genutzte Umleitungsabkürzung Grabmühle – Hofmühle)
(Pos. 995.10)
Ca.20.000 € brutto

Beschluss

Dem Nachtrag Nr. 1 der Firma Streicher zum Preis von 23.006,58 € brutto wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Angstl Areal BA 3 Verbauarbeiten - Nachtrag 01

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Die Verbauarbeiten (Spezialtiefbau) zum Abbruch Angstl Areal BA3 sind abgeschlossen bzw. Schlussgerechnet. Die Auftragssumme lag bei brutto € 58.381,88, die Schlussrechnungssumme liegt bei brutto € 76.705,66.
Die Differenz bzw. Kostenüberschreitung von brutto € 18.323,78 ergibt sich beim Punkt 02.0030 „Bewehrungsstahl“ aus der Statik der Firma Wöhrl und der Prüfstatik im Vergleich zur geschätzten Bewehrung. Außerdem waren bei den VDW-Pfählen (Pos. 02.0020) mehr Bohrmeter im Bereich des angrenzenden Nebengebäudes erforderlich als zum Zeitpunkt der Aufstellung des Leistungsverzeichnisses erfasst waren und auch die Baugrubensicherung des Berliners Verbaus (Pos. 01.0020) wurde weiter als ursprünglich geplant entlang der Metzgergasse verbaut.

Beschluss

Dem Nachtrag Nr. 01 der Firma Wöhrl zum Preis von brutto € 18.323,78 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö 7

Diskussionsverlauf

keine

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8. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö 8

Diskussionsverlauf

GR Staudinger: Bei der Jungbräukurve in der Vilsbiburger Straße steht ein beschädigter Baum. Der Vorsitzende erläutert, dass der Baum der Verwaltung bereits bekannt ist. Es kann nicht genau eruiert werden, ob der Baum angefahren wurde oder ob der Schaden am Baum durch ein Unwetter, welches zum Zeitpunkt der Beschädigung war, entstanden ist. Der Baum wird weiterhin beobachtet. Sollte sich der Zustand des Baumes nicht verbessern, wird ggf. eine Ersatzpflanzung notwendig werden.

GR Staudinger: In der Martin-Zeiler-Straße steht ein abgestellter Wohnwagen.
  • Die Verwaltung meldet den Wohnwagen beim Zweckverband für kommunale Verkehrsüberwachung um diesen zukünftig zu kontrollieren.

GR Peter Wolfsecker: Bei der Pfarrangerbrücke liegt noch Baustelleneinrichtung von der letzten Sperrung der Holzhausener Straße. Wird diese noch abgeholt?
Der Schriftführer erklärt, dass diese in Absprache mit der Verwaltung für die kommende Sperrung der Holzhausener Straße/Vilsbiburger Straße belassen werden durfte und demnächst wieder zum Einsatz kommt.

Datenstand vom 22.11.2023 07:24 Uhr