Datum: 20.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 12.09.2023
2 Behandlung der Bauanträge
2.1 Ersatzbau einer Garage mit Abstellraum, Fl.-Nr. 303/3, Gemarkung Bergham, Johannesbergham 38 1/3
2.2 Antrag auf Vorbescheid - Neubau einer Betriebsleiterwohnung, Fl.-Nr. 1622/0, Gemarkung Holzhausen, Gammelsreut 131
2.3 Antrag auf Vorbescheid - Neubau einer Maschinenhalle, Fl.-Nr. 884/0, Gemarkung Holzhausen, Thal 97 1/2
2.4 Seniorengerechtes Wohnen Geisenhausen, Fl.-Nr. 82 u. 83, Gemarkung Geisenhausen, Kirchstraße 5 u. 7
2.5 Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Gartenhauses, Fl.-Nr. 473/14, Gemarkung Geisenhausen, Theobald-Beer-Straße 4
3 Flächennutzungsplan - Änderung durch Deckblatt Nr. 13 - Abwägung der Einwendungen bzw. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
4 Flächennutzungsplan - Änderung durch Deckblatt Nr. 15 - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 Bebauungsplan Stockberg I - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6 Bebauungsplan Kreuzfeld-Erweiterung II Deckblatt Nr. 4 - Abwägung der Einwendungen bzw. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
7 Informationen
8 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 12.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.11.2023 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom
12.09.2023 findet die Zustimmung des Gremiums.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Behandlung der Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.11.2023 ö 2
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2.1. Ersatzbau einer Garage mit Abstellraum, Fl.-Nr. 303/3, Gemarkung Bergham, Johannesbergham 38 1/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.11.2023 ö 2.1

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben befindet sich im Dorfgebiet von Johannesbergham. Die bestehende Garage soll abgebrochen und durch eine Garage mit Abstellraum und Speicher ersetzt werden. Die Wasserversorgung ist durch den Markt Geisenhausen sichergestellt. Alle Nachbarn wurden am Verfahren beteiligt. Die Nachbarunterschriften sind jedoch nicht vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.2. Antrag auf Vorbescheid - Neubau einer Betriebsleiterwohnung, Fl.-Nr. 1622/0, Gemarkung Holzhausen, Gammelsreut 131

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.11.2023 ö 2.2

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, auf einer Fläche für die Landwirtschaft und ist privilegiert. Auf dem Grundstück der landwirtschaftlichen Hofstelle soll eine Betriebsleiterwohnung errichtet werden. Die Wasserversorgung ist über die gemeindliche Wasserleitung sichergestellt. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.3. Antrag auf Vorbescheid - Neubau einer Maschinenhalle, Fl.-Nr. 884/0, Gemarkung Holzhausen, Thal 97 1/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.11.2023 ö 2.3

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, auf einer Fläche für die Landwirtschaft und ist privilegiert. Die bestehende Hofstelle soll um eine Maschinenhalle erweitert werden. Die zur Errichtung angedachte Maschinenhalle soll 20,00 m lang, 8,00 m breit und 6,80 m hoch sein und mit einem Pultdach errichtet werden. Die Löschwasserversorgung ist über einen Löschweiher auf dem Nachbargrundstück 883/11, Gemarkung Holzhausen sichergestellt. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4. Seniorengerechtes Wohnen Geisenhausen, Fl.-Nr. 82 u. 83, Gemarkung Geisenhausen, Kirchstraße 5 u. 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.11.2023 ö 2.4

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Innenbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die beiden bestehenden Geschäftshäuser sollen abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Insgesamt werden 18 (6 < 50 m² und 12 > 50 m²) Wohneinheiten errichtet. Der Bauherr weist 32 Stellplätze nach, welche ausreichend sind. Eine Regenwasserpufferanlage von 20 m³ wird errichtet. Die Zufahrt zu den Stellplätzen soll über die Kirchstraße erfolgen. Auf den beiden Grundstücken befindet sich ein Bodendenkmal mit der Beschreibung Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Siedlungsteile im Bereich der historischen Marktsiedlung von Geisenhausen“. Die Nachbarschaftsbeteiligung soll gemäß Art. 66a Abs. 2 BayBO durch die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Gemäß Art. Bayerische Bauordnung muss ab 3 WE ein Spielplatz nachgewiesen werden. Dieser kann selber gebaut oder bei der Gemeinde abgelöst werden. Ein Spielplatz ist derzeit nicht vorgesehen.

Beschluss

Auf dem Nachbargrundstück befindet sich eine Kegelbahn und ein Biergarten. Zudem finden auf dem benachbarten Kirchplatz regelmäßig Veranstaltungen bzw. Feierlichkeiten statt. Die Nutzung der bestehenden Kegelbahn, der Betrieb des Biergartens und die Veranstaltungen am Kirchplatz dürfen durch den geplanten Neubau nicht eingeschränkt werden. Unter Berücksichtigung der genannten Punkte, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.5. Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Gartenhauses, Fl.-Nr. 473/14, Gemarkung Geisenhausen, Theobald-Beer-Straße 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.11.2023 ö 2.5

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Pfarrfeld-Erweiterung“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Das zur Errichtung angedachte Gartenhaus umfasst einen Rauminhalt von 19,3 m³. Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) BayBO verfahrensfrei, da der Rauminhalt den Planungsunterlagen zufolge weniger als 75,00 m³ beträgt. Das Gartenhaus wird außerhalb der im Bebauungsplan "Pfarrfeld-Erweiterung" festgesetzten Baugrenzen errichtet. Somit bedarf es einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Flächennutzungsplan - Änderung durch Deckblatt Nr. 13 - Abwägung der Einwendungen bzw. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.11.2023 ö beschließend 3

Diskussionsverlauf

Bei der dritten Auslegung zum Deckblatt 13 wurden die benachbarten Landwirte vom Landwirtschaftsamt Herrn Faltermeier kontaktiert. Das AELF hat die Weiterentwicklung der anliegenden Landwirte abgefragt, um festzustellen, ob hier zukünftige Einschränkungen zu erwarten sind. Daraufhin ist einer der Landwirte bei der Gemeinde vorstellig geworden und hat darauf hingewiesen, dass der Betrieb in die nächste Generation gehen wird und auch Erweiterungen anstehen werden. Er weist darauf hin, dass er keinerlei Einschränkungen bezogen auf das neu geplante Baugebiet Stockberg hinnehmen kann. Auf Rücksprache mit Herrn Faltermeier durch Bgm Reff hat dieser erklärt, dass bei solchen Verfahren immer eine Berechnung nach TA-Luft durchgeführt wird und dazu im Vorfeld die umliegenden Landwirte bzgl. deren Planungen befragt werden. Die Berechnung TA-Luft hat ergeben, dass die Geruchswolke bis zur GV-Straße reicht und somit in der Stellungnahme kein Vermerk erfolgt ist.
Es empfiehlt sich ein Abstand von mind. 180 m um spätere Probleme auszuschließen.

Aufgrund der neuen Erkenntnisse zu landwirtschaftlichen Emissionen sowie der Bedarf an einer gemeindlichen Lagerfläche ist der Geltungsbereich des Flächennutzungsplandeckblatts zu ändern. Nach Einarbeitung dieser Änderungen ist das Deckblatt erneut auszulegen. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind erneut einzuholen. 

Beschluss

Der Geltungsbereich wird in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen vorgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Flächennutzungsplan - Änderung durch Deckblatt Nr. 15 - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.11.2023 ö beschließend 4

Diskussionsverlauf

Der Marktgemeinderat hat am 17.10.2023 die Änderung des Flächennutzungsplanes durch „Deckblatt Nr. 15“ beschlossen. Der Entwurf des Ingenieurbüros Planteam, Landshut in der Fassung vom 02.11.2023 liegt vor. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 13.594 m². Die Flurstücke der Gemarkung Holzhausen Nr. 64 (Tfl.), 64/2 (Tfl.), 64/3 (Tfl.), 64/7 (Tfl.), 64/9 (Tfl.), 64/10 (Tfl.), 64/11 (Tfl.), 64/17 liegen im Geltungsbereich. Es wird ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO ausgewiesen. 

Beschluss

Der Flächennutzungsplanentwurf und die Begründung in der Fassung vom 02.11.2023 werden gebilligt. Der Planentwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen, die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan Stockberg I - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.11.2023 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Der Marktgemeinderat hat am 23.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Stockberg I“ beschlossen. Der Vorentwurf des Ingenieurbüros Planteam, Landshut in der Fassung vom 15.11.2023 liegt vor. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 38.448 m². Die Flurstücke der Gemarkung Geisenhausen 216, 217 (Tfl.), 218, 218/9, 273, 274, 275, 281 (Tfl.), 282, 166 (Tfl.), 279, 278 (Tfl.), 277 (Tfl.) liegen im Geltungsbereich. Es wird ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO ausgewiesen.

Beschluss

Der Vorentwurf und die Begründung in der Fassung vom 15.11.2023 werden gebilligt. Der Planentwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen, die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan Kreuzfeld-Erweiterung II Deckblatt Nr. 4 - Abwägung der Einwendungen bzw. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.11.2023 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Der Markt Geisenhausen hat am 24.05.2022 die Änderung des Bebauungsplanes „Kreuzfeld-Erweiterung II“ durch Deckblatt Nr. 4 beschlossen. Das Ingenieurbüro Planteam, Landshut, erstellte den Entwurf in der Fassung vom 22.06.2022. Der Entwurf mit Begründung war in der Zeit von 18.09.2023 bis 17.10.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Die dazu eingegangenen Stellungnahmen sowie die im gleichzeitig durchgeführten Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 1 Abs. 6 und § 1a Abs. 2 BauGB wie folgt abgewägt:

Beschluss

Landratsamt Landshut – Untere Immissionsschutzbehörde
Laut der Änderung des Deckblattes sollen zukünftig Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO ausnahmsweise zulässig werden. Es sollen Betriebsleiterwohnhäuser zulässig werden. Dadurch kann eine schutzbedürftige Wohnnutzung innerhalb des Gewerbegebietes entstehen. Eine solche Nutzung muss ausreichend vor den bestehenden Gewerbebetrieben geschützt werden und schränkt gleichzeitig die Entwicklungsmöglichkeiten der bestehenden und zukünftigen gewerblichen Nutzungen des lokalen sowie der angrenzenden Gewerbeflächen erheblich ein. Durch die geplante Änderung entsteht ein erhebliches Konfliktpotenzial. Dem Deckblatt kann unter Beachtung des folgenden Hinweises zugestimmt werden. Bei Neuvorhaben oder wesentlichen Nutzungsänderungen muss ein schalltechnisches Gutachten nach TA-Lärm vorgelegt werden.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Hinweistext wird in den textlichen Hinweisen zum Bebauungsplandeckblatt ergänzt.                                                                9 : 0

Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Wir teilen Ihnen mit, dass die Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht. Im Planbereich befinden sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits derzeit nicht geplant.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.                                                        9 : 0

Bayernwerk AG
Gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen. Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse. Wir weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit uns geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. Beachten Sie bitte die Hinweise im "Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle", Ausgabe 2013 vom FGSVVerlagwww.fgsv-verlag.de (FGSV-Nr. 939), bzw. die DVGW-Richtlinie GW125. Hinsichtlich der in den angegebenen Schutzzonenbereichen bzw. Schutzstreifen bestehenden Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer und Aufforstungen. Das beiliegende "Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen" ist zu beachten. Die beiliegenden "Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen" sind zu beachten. Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten.                                9 : 0

Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Landshut, der Bund Naturschutz in Bayern e.V. – Kreisgruppe Landshut, die Deutsche Telekom AG, die M-Net Telekommunikations GmbH und die ESB - Energie Südbayern GmbH wurden am Verfahren beteiligt und gaben keine Stellungnahme ab. Die Technische Bauabteilung - Sachgebiet 44, die Untere Naturschutzbehörde, die Kreisbrandinspektion des Landratsamtes Landshut, die Höhere Landesplanungsbehörde sowie das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern, der Regionale Planungsverband Landshut, das Amt für Landwirtschaft und Forsten – Landshut und Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung – Landshut wurden am Verfahren beteiligt und erklärten ihr Einverständnis, erhoben keine Einwände, Bedenken, Erinnerungen, Anmerkungen,  gaben keine Äußerung ab. Bedenken und Anregungen von Privatpersonen sind nicht eingegangen. Somit kann das Deckblatt in der nächsten Gemeinderatssitzung als Satzung beschlossen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.11.2023 ö 7

Diskussionsverlauf

Weitergabe von Bauanträgen auf dem Verwaltungsweg

Neubau einer Hackschnitzelheizung, Hackschnitzelbunker, Hackschnitzellager und Unterstand,
Fl.-Nr. 513/4, Gemarkung Bergham, Kiemannstetten 16
Das Vorhaben liegt im Außenbereich auf einer Fläche mit besonderer Bedeutung für Ökologie, Landschafts- und Ortsbild und ist nicht privilegiert. Es soll eine Hackschnitzelheizung, Hackschnitzelbunker, Hackschnitzellager und ein Unterstand errichtet werden. Das Gebäude hat die Maße 7,00 m auf 15,00 m. Aufgrund des Ausfalls der Ölheizung (Bescheinigung über den Ausfall liegt bei) ist der Antrag als dringlich anzusehen und auf dem Verwaltungsweg weiterzuleiten. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

An- und Umbau des Saales der Brauereigenossenschaft Geisenhausen, Fl.-Nr. 99/0, Gemarkung Geisenhausen, Hauptstraße 27
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Der bestehende Saal soll saniert, um- und angebaut werden. Zudem wird die Firsthöhe um 2,9 m erhöht. Das Grundstück befindet sich im Überschwemmungsgebiet der Kleinen Vils. Zudem wird auf dem Grundstück ein Bodendenkmal vermutet. Aufgrund der hohen Investitionskosten soll mittels Bauvoranfrage grundsätzlich die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens geprüft werden. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beide Anträge wurden am 24.10.2023 im LRA abgegeben.


Erweiterung einer bestehenden ortsfesten Funkanlage bei Ringstetten
Die Deutsche Telekom plant die Diensterweiterung auf LTE/5G am Mobilfunkstandort beim Ortsende Geisenhausen in Richtung Salksdorf (gegenüber Zufahrt nach Ringstetten). Hierzu ist der Einsatz zusätzlicher Mobilfunktechnik am Standort und möglicherweise ein Tausch der Antennen erforderlich. 

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8. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.11.2023 ö 8

Diskussionsverlauf

keine

Datenstand vom 30.01.2024 08:33 Uhr