Datum: 23.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen vom 14.11.2023 und vom 12.12.2023
2 Nachtrag zur Vereinbarung zwischen dem Markt und der HoWAG eG über die Abgrenzung der Abwasserentsorgung
3 Änderung der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Geisenhausen
4 Informationen
5 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen vom 14.11.2023 und vom 12.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.01.2024 ö 1

Beschluss

Die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Markgemeinderates vom 14.11.2023 und vom 12.12.2023 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Barth ist noch nicht anwesend.

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2. Nachtrag zur Vereinbarung zwischen dem Markt und der HoWAG eG über die Abgrenzung der Abwasserentsorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.01.2024 ö 2

Diskussionsverlauf

Die Holzhausener Wasser- Abwassergenossenschaft (HoWAG eG) hat vor vielen Jahren die Aufgaben der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung von Teilen des ehemaligen Gemeindegebiets Holzhausen übernommen. Die Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche (d.h. des Ver- und Entsorgungsgebietes) von HoWAG und Markt Geisenhausen wurde Anfang 2005 vertraglich geregelt.
Zur „Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde Geisenhausen und der Holzhausener-Wasser-Abwassergenossenschaft (HOWAG eG) über die Abgrenzung der Abwasserentsorgung“ vom 21./22.02.2005 soll nun ein 1. Nachtrag geschlossen werden.
Die Notwendigkeit dieses Nachtrages resultiert aus der Tatsache, dass der Begriff „Abwasser“ gemäß § 54 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowohl das Schmutzwasser, wie aber auch das Niederschlagswasser umfasst. In der Vereinbarung von 2005 wurde jedoch nicht zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser unterschieden, so dass die HoWAG theoretisch auch für die Niederschlagswasserentsorgung im Vertragsgebiet zuständig wäre. Man ist sich jedoch einig, dass dies aber von Anfang an nicht so gewollt war und ist.
Eine Gesamtzuständigkeit der HoWAG entspräche auch nicht der Realität, da die HoWAG eine Kläranlage und Schmutzwasserkanäle gebaut hat und betreibt und die Gemeinde z.B. im Zuge der Straßensanierung im südlichen Ortsteil von Holzhausen die Straßenentwässerung sowie später das Regenrückhaltebecken baute.

Beschluss

Dem vorliegenden 1. Nachtrag zur Vereinbarung vom 21./22.02.2005 zwischen der Marktgemeinde Geisenhausen und der Holzhausener Wasser- Abwassergenossenschaft (HOWAG eG) über die Abgrenzung der Abwasserentsorgung wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Barth ist noch nicht anwesend.

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3. Änderung der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Geisenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.01.2024 ö 3

Diskussionsverlauf

In der Sitzung am 14.11.2023 hat der Marktgemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Aktualisierung der vorhandenen Straßenwidmungen und des Straßenbestandsverzeichnisses mit externer Unterstützung durchzuführen.
Im Zuge dieses Projekts wird angesichts der großen Zahl der Straßen (ca. 230 Gemeindeverbindungsstraßen und Ortsstraßen, ca. 190 öffentliche Feld- und Waldwege, ca. 130 Eigentümerwege und ca. 60 beschränkt öffentliche Wege) eine Vielzahl von Neuwidmungen, Abstufungen, Umstufungen, Einziehungen und sonstigen Korrekturen erforderlich werden.
Die Zuständigkeit für derartige Widmungen liegt gegenwärtig nach der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Geisenhausen vom 17.06.2020 beim Marktgemeinderat. Damit die Tagesordnungen der Gemeinderatssitzungen der nächsten ca. 1 – 1 ½ Jahre nicht mit derartigen straßen- und wegerechtlichen Themen überfrachtet werden und sich der Gemeinderat weiterhin auf die bedeutsamsten gemeindlichen Angelegenheiten konzentrieren kann, wird vorgeschlagen, die Zuständigkeit für Widmungen zum Bau- und Umweltausschuss zu verlagern.
Diese Aufgabenzuweisung an den Bau- und Umweltausschuss empfiehlt auch das Geschäftsordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetags für größere Gemeinden. Die Namensgebung für Straßen wird davon nicht tangiert, diese bleibt gem. § 2 Nr. 18 der GeschO weiterhin in der Zuständigkeit des Gemeinderats.

Beschluss

Der Aufgabenbereich „Entscheidungen über Widmungen nach Straßen- und Wegerecht“ wird vom Marktgemeinderat zum Bau- und Umweltausschuss verlagert. Dazu wird dieser Aufgabenbereich in § 2 Nr. 23 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat gestrichen und in § 8 Abs. 3 Nr. 2 als Buchstabe m) neu angefügt. Der bisherige § 2 Nr. 24 der Geschäftsordnung wird neu zu § 2 Nr. 23. Die Änderung tritt am 01.02.2024 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GR Barth ist noch nicht anwesend.

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4. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.01.2024 ö 4

Diskussionsverlauf

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5. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.01.2024 ö 5

Diskussionsverlauf

GRin Kaletta: Schlaglöcher in der Verbindungsstraße Buch – Veitelsöd.
GRin Weindl: Sichtbehinderung durch Verteilerkasten an der Einmündung Johannesstraße – Salksdorfer Straße; Wunsch nach einem Verkehrsspiegel. Ein Spiegel bringt nur vermeintlich einen Sicherheitsgewinn, die Polizei rät i.d.R. davon ab.

Datenstand vom 21.02.2024 10:39 Uhr