Datum: 20.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 23.01.2024
2 Antrag Eissport-Club Geisenhausen von 1969 e.V. auf Zuschuss für Umbau- und Renovierungsmaßnahmen
3 Aufhebung der Tempo-30-Zonen-Regelung in der Bergstraße und in der St. Theobald-Straße und Festsetzung einer Vorfahrtsstraße
4 PV-Freiflächenanlage auf Fl.-Nr. 122 der Gemarkung Bergham - Voranfrage
5 Bestätigung der Kommandanten der FF Diemannskirchen
6 Gebührenkalkulation für das Freibad und Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades (Badegebührensatzung)
7 Neubau Kinderhort, Tischlerarbeiten Einbaumöbel - Auftragsvergabe
8 Ersatzneubau Brücke Höhenberg - Auftragsvergabe
9 Umbau und Sanierung Tennisplätze - Auftragsvergabe oder Aufhebung der Ausschreibung
10 Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage anlässlich von Warenmärkten
11 Annahme von Spenden und Schenkungen 2023
12 Informationen
13 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 23.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Markgemeinderates vom 23.01.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Barth u. GR Franz Wolfsecker sind noch nicht anwesend

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2. Antrag Eissport-Club Geisenhausen von 1969 e.V. auf Zuschuss für Umbau- und Renovierungsmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö 2

Diskussionsverlauf

Der ESC beantragt einen Zuschuss der Gemeinde für den Umbau und die Renovierung des Vereinsheims in der Stockschützenhalle. Die Kostenschätzung liegt bei ca. 29.000 €. 
Die Gewährung eines Zuschusses wird allgemein befürwortet. Bei vereinsspezifischen Maßnahmen beträgt der Gemeindezuschuss normalerweise meist 25 %. Da die Stockschützenhalle mit dem Vereinsheim des ESC jedes Jahr aber auch vielen anderen Vereinen und Gruppen für verschiedene Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird, stellt sie inzwischen einen festen Veranstaltungsort im Gemeindeleben dar. Dies rechtfertigt nach Meinung aller Fraktionen eine höhere Bezuschussung; die SPD-Fraktion schlägt 10.000 € pauschal vor.

Beschluss

Der Markt Geisenhausen bezuschusst den Umbau- und Renovierungsmaßnahmen des Eissport-Clubs mit einer Pauschale von 10.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Eierkaufer beteiligt sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Beratung und Abstimmung. GR Barth ist noch nicht anwesend.

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3. Aufhebung der Tempo-30-Zonen-Regelung in der Bergstraße und in der St. Theobald-Straße und Festsetzung einer Vorfahrtsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö 3

Diskussionsverlauf

Am 18.05.2021 wurde die Tempo-30-Zone für die Bergstraße und die St. Theobald-Straße im Gemeinderat beschlossen. In der Bürgerversammlung am 23.11.2023 wurde die Vorfahrtsregelung in den beiden Straßen heftig kritisiert. Aufgrund der „rechts vor links“ geltenden Vorfahrtsregelung ist das Anfahren an der Berg- bzw. St. Theobald-Straße speziell bei Glätte und Schneefall im Winter erschwert, da mehrfach bergauf angefahren werden muss. Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Vilsbiburg ist die Aufhebung der Tempo-30-Zonen-Beschilderung und die Neuausweisung einer Vorfahrtsstraße möglich. Die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ entfällt. Zeichen 306 „Vorfahrtsstraße“ für die Berg- und die St. Theobald-Straße ist anzubringen. Außerdem ist an den Zufahrtsstraßen je das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ anzubringen. An jeder Zufahrtsstraße ist die Tempo-30-Zonen Beschilderung mit Aufhebung der Zone zu beschildern. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den beiden Straßen ist wieder auf 50 km/h zu erhöhen, da Tempo 30 innerörtlich nur bei einer Gefahrenlage (z.B. Schule oder Kindergarten) bzw. in einer Zone angeordnet werden darf. Zu Letzterem soll noch einmal geprüft werden, ob es nicht doch Möglichkeiten gibt, diese bei 30 km/h zu belassen.

Beschluss

Die Bergstraße und die St. Theobald-Straße werden als Vorfahrtsstraße beschildert. Die Beschilderung ist dem vorgestellten Beschilderungsplan anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

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4. PV-Freiflächenanlage auf Fl.-Nr. 122 der Gemarkung Bergham - Voranfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö 4

Diskussionsverlauf

Am 05.12.2023 haben zwei Geisenhausener Bürger eine Bauvoranfrage für eine PV-Freiflächenanlage gestellt. Die Anlage soll nördlich der LA 21 (Vilsbiburger Straße) auf der Fläche der ehemaligen Kiesgrube auf der Flur 122/0 der Gemarkung Bergham (Konversionsfläche) entstehen. Nach einem ersten Vergleich mit den Leitlinien der Gemeinde sind die Voraussetzungen erfüllt. Nachdem die Kiesgrube neu verfüllt wurde, kann über die Qualität und Beschaffenheit des Bodens derzeit keine Auskunft gegeben werden. Gemäß den Leitlinien sind Konversionsflächen vorrangig zu behandeln. 
Die Vorhabenträger ersuchen im ersten Schritt um ein positives Signal der Marktgemeinde, um damit einen Netzeinspeisepunkt beantragen zu können.
Die weiteren Schritte nach Vorliegen der Einspeisezusage (Aufstellungsbeschluss für Bauleitplanung, städtebaulicher Kostenübernahmevertrag, Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Bürgschaftsleistung für Rückbauverpflichtung, Gestattungsvertrag für Einspeiseleitung, etc.) sind den Vorhabenträgern bekannt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt fest, dass das vorgestellte Projekt den Leitlinien des Marktes Geisenhausen entspricht. Bei Vorliegen eines entsprechenden Antrages wird die zur Realisierung des Projekts notwendige Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans in Aussicht gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

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5. Bestätigung der Kommandanten der FF Diemannskirchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö 5

Diskussionsverlauf

Die aktuelle sechsjährige Amtszeit des Feuerwehrkommandanten der FF Diemannskirchen, Johann Geltinger und seines Stellvertreters, Thomas Geltinger, endet am 12.04.2024. In der Dienstversammlung der FF Diemannskirchen am 24.01.2024 wurden Johann Geltinger als Kommandant und Thomas Geltinger als stellvertretender Kommandant für weitere 6 Jahre gewählt.

Beschluss 1

Johann Geltinger wird als Kommandant der FF Diemannskirchen bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss 2

Thomas Geltinger wird als stellvertretender Kommandant der FF Diemannskirchen bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

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6. Gebührenkalkulation für das Freibad und Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades (Badegebührensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Nach erfolgter Sanierung der Becken sowie dem Neubau des Technikgebäudes wurden die Gebühren für das Freibad zuletzt ab 2018 erhöht. Mit dem Neubau des Hauptgebäudes inkl. Zufahrtsbereich mit Radständer etc. wurde die Generalsanierung des Freibades 2022/2023 abgeschlossen. Insgesamt investierte der Markt Geisenhausen netto 4,2 Millionen €, das Freibad hat Neubauniveau. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der stark gestiegenen Kosten für den laufenden Betrieb ist eine Anpassung der Freibadgebühren gerechtfertigt.

Ergebnisse des Freibads (netto):
Jahr                Einnahmen aus        Defizit gesamt
               Badegebühren        inkl. Abschreibung + Zins        nur laufender Betrieb
2023                47.756 €                - 469.433 €                        - 206.174 €
2022                66.477 €                - 357.568 €                        - 152.342 €

Vorgeschlagen wird, die Gebühren für die Einzelkarte Erwachsene von bisher 2,50 € auf 3,00 € und die Einzelkarte Kinder, Jugendliche, Ermäßigte von bisher 1,00 € auf 1,50 € zu erhöhen. Auf Basis der Einzelkarten sind entsprechend die Zehner- und Saisonkarten hochgerechnet. Die vorgeschlagenen Gebühren liegen im Vergleich grundsätzlich unter den Gebühren benachbarter Freibäder.
Die Badegebührensatzung soll neu erlassen werden, weil neben den neuen Gebühren viele redaktionelle Änderungen erforderlich sind, damit insbesondere die Begrifflichkeiten mit dem Betrieb des Kassenautomaten übereinstimmen. Inhaltlich neu sind (neben der Gebührenerhöhung):
  • Inhaber von Ehrenamtskarten werden in die Definition „Ermäßigte“ aufgenommen,
  • Gebühren für die Miete von Spinden inkl. Schlüssel-Kaution,
  • Saisonpauschalen für die örtlichen Schulen und den Hort (die Gebühren wurden schon in der Vergangenheit bezahlt, nun erfolgt die formale Aufnahme in die Satzung).

Beschluss

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades (Badegebührensatzung) wird mit Wirkung ab 01.03.2024 gemäß dem vorliegenden Entwurf neu erlassen. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Badegebührensatzung vom 05.02.2007 i.d.F. vom 26.03.2018 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

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7. Neubau Kinderhort, Tischlerarbeiten Einbaumöbel - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 7

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden 22 Firmen beteiligt, von denen sieben ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 145.201,48 € brutto. In dieser Summe ist ein Nachlass von 3 % eingerechnet. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros beläuft sich auf 215.889,21 € brutto, das bepreiste LV liegt bei 225.168,23 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 145.201,48 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

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8. Ersatzneubau Brücke Höhenberg - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 8

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung haben 11 Firmen die Ausschreibung angefordert, von denen fünf ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 412.885,03 € brutto. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros beläuft sich auf 465.739,82 € brutto, das bepreiste LV lag bei 480.242,35 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag über 412.885,03 € brutto wird an die mindestbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

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9. Umbau und Sanierung Tennisplätze - Auftragsvergabe oder Aufhebung der Ausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 9

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung haben fünf Firmen die Ausschreibung angefordert, von denen eine ein Angebot abgegeben hat. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 489.038,00 € brutto. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros beläuft sich auf 329.966,77 € brutto, das bepreiste LV lag bei 339.259,48 brutto.
Die Prüfung und Wertung des Angebotes führt zu dem Ergebnis, dass das Angebot der mindestbietenden Firma 44,15 % über dem bepreisten Leistungsverzeichnis liegt. Aus diesem Grund wird seitens des Ingenieurbüros sowie der Verwaltung die Aufhebung und Neuausschreibung der Leistung mit Ausführung ab Herbst 2024 vorgeschlagen.

Beschluss

Die Ausschreibung wird aufgrund der erheblichen Kostenüberschreitung aufgehoben und die Leistungen erneut mit Ausführung ab Herbst 2024 ausgeschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Franz Wolfsecker beteiligt sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Beratung und Abstimmung. GR Dr. Köppen ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

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10. Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage anlässlich von Warenmärkten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö 10

Diskussionsverlauf

Am 02.04.2023 wird die Tollemogei e.V. wieder den „Oster- und Frühlingsmarkt“ veranstalten und am 17.09.2023 veranstaltet der Christliche Bauernverein Geisenhausen den „Bauernmarkt“ mit „Arnbier“. Damit an diesen Tagen auch von 12.00 – 17.00 Uhr ein verkaufsoffener Sonntag der Ladengschäfte stattfinden kann, muss dies durch eine Gemeindeverordnung erlaubt werden. 
Der Entwurf der neuen Verordnung befand sich in den Sitzungsunterlagen.

Beschluss

Die Verordnung des Marktes Geisenhausen über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage anlässlich von Warenmärkten wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Sie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage anlässlich von Warenmärkten vom 06.03.2023 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

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11. Annahme von Spenden und Schenkungen 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 11

Diskussionsverlauf

Gemäß Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 22.07.2014 war die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen erst ab einem Wert von 1.000 € durch den Marktgemeinderat zu genehmigen. Spenden etc. unter 1.000 € wurden dem Gemeinderat jährlich nachträglich lediglich zur Information vorgelegt und anschließend der Kommunalaufsicht im Landratsamt Landshut gemeldet. Mit E-Mail vom 29.09.2023 fordert die Kommunalaufsicht, auch für die Annahme von Spenden etc. unter 1.000 € einen nachträglichen Gemeinderatsbeschluss, um das Risiko einer Strafbarkeit soweit als möglich zu minimieren.

Beschluss

Der Annahme der Spenden, Zuwendungen und Schenkungen im Jahr 2023 gemäß der Übersicht der Kämmerei wird nachträglich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö 12

Diskussionsverlauf

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13. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö 13

Diskussionsverlauf

2. Bgm. Kaschel: Viel zu wenige Toiletten am Rosenmontag vorhanden bzw. benutzbar. Privatgrundstücke wurden als WC genutzt - erboste Grundstückseigentümer haben sich an ihn gewandt. Wird bei der anstehenden Nachbesprechung mit der Tollemogei thematisiert.
GR Eierkaufer: Die Kiesstraße, die während der Bauzeit der Brücke Höhenberg als Umleitungsstrecke dient, während der Bauzeit regelmäßig herrichten. Ist geplant.
GR Vögl: Einladung zum Starkbierfest der CSU am 9. März.

Datenstand vom 02.12.2024 10:49 Uhr