Datum: 29.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 20.11.2023
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2 |
Behandlung der Bauanträge
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2.1 |
Nutzungsänderung - Bestehendes Stallgebäude als Schreinerei, Fl.-Nr. 169, Gemarkung Holzhausen, Königsreit 109
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2.2 |
Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Unterstelle und Anbau einer Stallung, Fl.-Nr. 787, Gemarkung Holzhausen, Winn 101
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2.3 |
Tektur - Hofbiogasanlage, Fl.-Nr. 787, Gemarkung Holzhausen, Winn 101
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2.4 |
Anbau eines Wintergartens, Fl.-Nr. 442/74, Gemarkung Geisenhausen, Prof.-Stelzenberger-Straße 4
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2.5 |
Nutzungsänderung einer Wohnung in ein Büro in der Montessorischule, Fl.-Nr. 56, Gemarkung Geisenhausen, Lorenzerstraße 14
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2.6 |
Neubau einer Überdachung auf ein bestehendes Fahrsilo, Fl.-Nr. 356 und 356/2, Gemarkung Salksdorf, Bach 25
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2.7 |
Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau eines Carports und eines Sichtschutzzaunes, Fl.-Nr. 386/18, Gemarkung Geisenhausen, Ruselstraße 6
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3 |
Flächennutzungsplan - Änderung durch Deckblatt Nr. 15 - Abwägung der Einwendungen bzw. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
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4 |
Neubau Kinderhort, Malerarbeiten - Nachtrag
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5 |
Informationen
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6 |
Wünsche und Anfragen
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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 20.11.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.01.2024
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ö
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1 |
Beschluss
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom
20.11.2023 findet die Zustimmung des Gremiums
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Behandlung der Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.01.2024
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ö
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2 |
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2.1. Nutzungsänderung - Bestehendes Stallgebäude als Schreinerei, Fl.-Nr. 169, Gemarkung Holzhausen, Königsreit 109
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.01.2024
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ö
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beschließend
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2.1 |
Diskussionsverlauf
Das Vorhaben liegt im Außenbereich, auf einer Fläche für die Landwirtschaft und ist nicht privilegiert. Das bestehende Stallgebäude soll zu einer Schreinerei mit Büro und Aufenthaltsraum umgenutzt werden. Die Löschwasserversorgung ist über einen Löschweiher, welcher sich teilweise auf dem Baugrundstück befindet, gesichert. Der Bauherr weist fünf Stellplätze nach. Diese sind nach der Garagen- und Stellplatzverordnung ausreichend. Die Nachbarn wurden beteiligt und stimmen dem Vorhaben zu.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.2. Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Unterstelle und Anbau einer Stallung, Fl.-Nr. 787, Gemarkung Holzhausen, Winn 101
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.01.2024
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ö
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beschließend
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2.2 |
Diskussionsverlauf
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist privilegiert. Der Ersatzbau der landwirtschaftlichen Unterstelle befindet sich zum einen auf einer Fläche für die Landwirtschaft und zum anderen auf einer Fläche mit besonderer Bedeutung für Ökologie, Landschafts- und Ortsbild. Das bestehende Gebäude wird abgebrochen und durch einen Neubau mit 12,00 m auf 53,40 m ersetzt. Der Anbau einer Stallung befindet sich auf einer Fläche für die Landwirtschaft und wird 12,00 m lang und 30,00 m breit. Die Löschwasserversorgung ist durch einen bestehenden Löschweiher auf dem Baugrundstück sichergestellt. Die Nachbarn wurden am Verfahren beteiligt und stimmen dem Vorhaben zu.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.3. Tektur - Hofbiogasanlage, Fl.-Nr. 787, Gemarkung Holzhausen, Winn 101
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.01.2024
|
ö
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beschließend
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2.3 |
Diskussionsverlauf
Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert. Auf dem Flurstück soll eine Biogasanlage neben den bestehenden Güllebehältern errichtet werden. Die Biogasanlage soll in erster Linie die anfallende Rindergülle veredeln, da der landwirtschaftliche Betrieb Wert auf die Qualität des Düngers legt und einen Beitrag zur Energiewende leisten will. Es werden Rindergülle, Rindermist und geringfügige Mengen nachwachsender Rohstoffe eingesetzt. Es sollen ein Biogasfermenter, ein gasdichtes Gärrestelager, eine Mistplatte und eine Abfüllplatte sowie ein BHKW-Raum in einem Energiecontainer errichtet werden. Das Löschwasser ist sichergestellt. Geändert zum ursprünglichen Antrag aus 2022 hat sich die Lage des BHKW-Gebäudes, der Mistplatte, der Abfüllplatte. Außerdem bringt die Anlage nun 150 kW Leistung. Zuvor betrug die Leistung 100 kW. Die Nachbarn wurden beteiligt und stimmen dem Vorhaben zu
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindlichen Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.4. Anbau eines Wintergartens, Fl.-Nr. 442/74, Gemarkung Geisenhausen, Prof.-Stelzenberger-Straße 4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.01.2024
|
ö
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beschließend
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2.4 |
Diskussionsverlauf
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Pfarrfeld-Erweiterung“ und entspricht nicht den Festsetzungen. An das bestehende Wohnhaus soll ein Wintergarten, 4,66 m auf 5,14 m, angebaut werden. Der zur Errichtung angedachte Wintergarten befindet sich zum Großteil außerhalb der festgesetzten Baugrenze. Außerdem soll der Wintergarten mit Flachdach ausgeführt werden. Gemäß Bebauungsplan wäre dieser jedoch mit Satteldach zu errichten. Die Nachbarn wurden beteiligt und stimmen dem Vorhaben zu.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Vögl beteiligt sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Beratung und Abstimmung.
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2.5. Nutzungsänderung einer Wohnung in ein Büro in der Montessorischule, Fl.-Nr. 56, Gemarkung Geisenhausen, Lorenzerstraße 14
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.01.2024
|
ö
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beschließend
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2.5 |
Diskussionsverlauf
Das Vorhaben liegt im Innenbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Eine bestehende Wohnung des Gebäudekomplexes, soll zu einem Büro umgenutzt werden. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.6. Neubau einer Überdachung auf ein bestehendes Fahrsilo, Fl.-Nr. 356 und 356/2, Gemarkung Salksdorf, Bach 25
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.01.2024
|
ö
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beschließend
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2.6 |
Diskussionsverlauf
Das Vorhaben liegt im Außenbereich auf einer Fläche für die Landwirtschaft und ist privilegiert. Das bestehende Fahrsilo soll mit einem Satteldach überbaut werden. Die Wasserversorgung ist über die gemeindliche Wasserleitung sichergestellt. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.7. Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau eines Carports und eines Sichtschutzzaunes, Fl.-Nr. 386/18, Gemarkung Geisenhausen, Ruselstraße 6
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.01.2024
|
ö
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2.7 |
Diskussionsverlauf
Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Theobaldshöhe“ und „Theobaldshöhe“ Deckblatt Nr. 2 und entspricht nicht den Festsetzungen. Der zur Errichtung angedachte Carport umfasst eine Fläche von ca. 33 m². Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO verfahrensfrei, da der Carport eine Gesamtfläche von 50 m² nicht überschreitet. Der Carport wird außerhalb der im Bebauungsplan "Theobaldshöhe" festgesetzten Baugrenzen errichtet. Die zulässige Traufhöhe auf der Einfahrtsseite von 2,50 m wird um 0,50 m überschritten und soll 3,00 m betragen. Außerdem soll der Carport mit einem flachen Trapezblechdach ausgeführt werden. Gemäß Bebauungsplan sind Garagen und Nebengebäude dem Hauptgebäude anzupassen und wäre somit mit Satteldach und roten Dachziegeln zu errichten. Ein Sichtschutzzaun aus Aluminium soll errichtet werden. Gemäß Bebauungsplan ist der Zaun als Holzlatten- oder Hanichelzaun auszuführen. Die Höhe der Einfriedung beträgt 2,00 m. Die Einfriedung ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Laut Bebauungsplan darf der Sichtschutz nicht über 1,20 m hoch sein. Der Carport und die Einfriedung bedürfen aufgrund der Abweichungen zum Bebauungsplan eine Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Flächennutzungsplan - Änderung durch Deckblatt Nr. 15 - Abwägung der Einwendungen bzw. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.01.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Diskussionsverlauf
Der Markt Geisenhausen hat am 17.10.2023 die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 15 beschlossen. Das Ingenieurbüro Planteam, Landshut, erstellte den Auslegungsplan in der Fassung vom 02.11.2023. Der Vorentwurf mit Begründung war in der Zeit von 12.12.2023 bis 11.01.2024 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ausgelegt. Die dazu eingegangenen Stellungnahmen sowie die im gleichzeitig durchgeführten Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 1 Abs. 6 und § 1a Abs. 2 BauGB wie folgt abgewägt:
Landratsamt Landshut – Untere Immissionsschutzbehörde
Im Umweltbericht bzw. der Begründung sollten alle bestehenden Emissionen für den Flächennutzungsplan bewertet werden. In der Nähe des Plangebiets befinden sich ein Mischgebiet mit Gewerbebetrieben von denen umweltschädliche Lärmemissionen ausgehen können. Unter dem Unterpunkt Mensch (Erholung/Lärm) im Umweltbericht der Begründung zum Flächennutzungsplan fehlt die Bewertung von Gewerbelärm von den nahegelegenen Betrieben.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Umweltbericht wird auf die benachbarten Dorfgebietsflächen hingewiesen. Auf Ebene des Bebauungsplans sind die Dorfgebietsflächen im Hinblick auf landwirtschaftliche Emissionen zu prüfen. 9 : 0
Landratsamt Landshut - Kreisbrandinspektion
Aus Sicht der Brandschutzdienststelle bestehen gegen die oben genannte Maßnahme keine Bedenken. Folgenden Hinweis bitte ich jedoch zu beachten: Durch die Ausweisung von Baugebieten ergeben sich durch der daraus resultierenden Bebauung gewisse Voraussetzungen für die Löschwasserbereitstellung. Weitere Forderungen, die anhand der mir vorliegenden Unterlagen nicht erkennbar sind, bleiben vorbehalten.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. 9 : 0
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Landshut
Benachbarte Flächen: Die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche darf nicht durch überhängende Äste, Schattenwurf oder Wurzelwachstum beeinträchtigt werden. Ein ordnungsgemäßer Rückschnitt ist sicher zu stellen.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Marktgemeinde wird im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung entsprechende Hinweise geben. 9 : 0
Bayerischer Bauernverband
In unmittelbarer Nähe zum Planungsgebiet befinden sich landwirtschaftliche Betriebe, u.a. auch Tierhaltungsbetriebe. Durch die Ausweisung eines Wohngebietes dürfen diese Betriebe nicht in ihrer Entwicklungsfähigkeit unzumutbar beeinträchtigt werden. Grundsätzlich bitten wir folgenden Aspekt auch zukünftig zu berücksichtigen: Tag für Tag werden der Landwirtschaft wertvolle Acker und Wiesen durch Überbauung und Versiegelung entzogen, sodass diese unwiederbringlich nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, den schonenden und sparsamen Umgang mit landwirtschaftlicher Fläche weiter in den Mittelpunkt zu rücken.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf die Erforderlichkeit der Duldung landwirtschaftlicher Emissionen wird auf Ebene des Bebauungs- und Grünordnungsplans hingewiesen. Der Marktgemeinderat ist sich der Bedeutung landwirtschaftlicher Flächen bewusst und weist daher Baugebiete nur im unbedingt erforderlichen Umfang und unter Beachtung der Prämissen des Flächensparens aus. In diesem Fall handelt es sich um eine maßvolle Erweiterung des Ortsteils Holzhausen, in dem ansonsten keine Bebauungsmöglichkeiten mehr zur Verfügung stehen. 9 : 0
Vodafone GmbH
Wir teilen Ihnen mit, das s die Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht. Im Planbereich befinden sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits derzeit nicht geplant.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 9 : 0
Bayernwerk Netz GmbH
Gegen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen. Bei der Überprüfung der Planungsunterlagen haben wir festgestellt, dass von uns betriebene 20-kV-Freileitungen im Flächennutzungsplan fehlen. Beiliegend erhalten Sie einen Lageplan im Maßstab 1:1.000, in dem die fehlenden flächennutzungsplanrelevanten Anlagen zusätzlich farbig markiert sind. Wir bitten Sie, die fehlenden 20-kV-Freileitungen im Flächennutzungsplan zu ergänzen, mit Bayernwerk Netz GmbH zu titulieren und die nachfolgend, angegebenen Schutzzonenbereiche in den Unterlagen aufzunehmen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass die Übernahme der Leitungen in den Flächennutzungsplan nicht davon entbindet, weitergehende Detailplanungen erneut mit uns abzustimmen. Der Schutzzonenbereich der 20-kV-Freileitungen beträgt in der Regel beiderseits zur Leitungsachse je 10 m. Aufgrund geänderter technischer Gegebenheiten können sich gegebenenfalls andere Schutzzonenbereiche ergeben. Hinsichtlich der, in dem angegebenen Schutzzonenbereich bestehenden, Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer und Aufforstungen. Achten Sie bitte bei Anpflanzungen innerhalb des Schutzzonenbereiches der Freileitung darauf, dass nur Gehölze mit einer maximalen Aufwuchshöhe von 2,5 m angepflanzt werden um den Mindestabstand zur Freileitung auf jeden Fall einzuhalten. Abgrabungen im Mastbereich können die Standsicherheit des Mastes gefährden und sind nur mit unserem Einverständnis möglich. Die Standsicherheit der Freileitungsmaste und die Zufahrt zu den Standorten muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dies gilt auch für vorübergehende Maßnahmen. Hinsichtlich der in den angegebenen Schutzzonenbereichen bzw. Schutzstreifen bestehenden Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer und Aufforstungen. Transformatorenstation(en): Je nach Leistungsbedarf könnte die Errichtung einer neuen Transformatorenstation im Planungsbereich sowie das Verlegen zusätzlicher Kabel erforderlich werden. Für die Transformatorenstation benötigen wir, je nach Stationstyp ein Grundstück mit einer Größe zwischen 18 qm und 35 qm, das durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu unseren Gunsten zu sichern ist. Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Die Darstellung der Leitungen wird aktualisiert. Die Lage der erforderlichen Trafostation wurde bereits auf Bebauungsplanebene abgestimmt. 9 : 0
Der Bund Naturschutz in Bayern e.V., das Wasserwirtschaftsamt Landshut, das Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, die Deutsche Telekom AG, die M-Net Telekommunikations GmbH und die Energie Südbayern GmbH wurden am Verfahren beteiligt und gaben keine Stellungnahme ab. Die Untere Bauaufsichtsbehörde, die Technische Bauabteilung - Sachgebiet 44 und die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Landshut, die Höhere Landesplanungsbehörde und das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern, der Regionale Planungsverband Landshut und das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wurden am Verfahren beteiligt und erklärten ihr Einverständnis, erhoben keine Einwände, Bedenken, Erinnerungen, Anmerkungen. Bedenken und Anregungen von Privatpersonen gingen keine ein. Der Entwurf und die Begründung sind nach Einarbeitung der Änderungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB einzuholen. 9 : 0
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4. Neubau Kinderhort, Malerarbeiten - Nachtrag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.01.2024
|
ö
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beschließend
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4 |
Diskussionsverlauf
Da die Putzarbeiten 2023 nicht durchgeführt werden konnten, mussten die Fassadenflächen gegen Witterungseinflüsse geschützt werden. Im LV Zimmererarbeiten entfällt durch diesen Nachtrag die Position 1.040 „Fassadenöffnungen behelfsmäßig schließen“ mit einem Nettopreis von € 1.800,00. Die Mehrkosten belaufen sich somit auf brutto € 3.213,00.
Beschluss
Dem Nachtrag Nr. 01 der Firma Dumps zum Preis von 5.355,00 € brutto wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.01.2024
|
ö
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|
5 |
Diskussionsverlauf
Weitergabe von Bauanträgen auf dem Verwaltungsweg
Errichtung eines Nebengebäudes als Müllaufbewahrung und Fahrradunterstand, Fl.-Nr. 112 und 113, Gemarkung Geisenhausen, Metzgergasse
Das Vorhaben liegt im Innenbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Es wird ein Nebengebäude als Müllhaus und ein Fahrradunterstand errichtet. Auf den Baugrundstücken wird ein Bodendenkmal vermutet.
Errichtung einer Parkplatzfläche für 24 Stellplätze, einem Kradstellplatz und Zufahrtsstraße, Fl.-Nr. 116/2, Gemarkung Geisenhausen, Metzgergasse
Das Vorhaben liegt im Innenbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Es werden Stellplätze und eine Zufahrtsstraße im Zuge des Hort-Neubaus errichtet. Auf dem Baugrundstück wird ein Bodendenkmal vermutet.
Errichtung einer Zaunanlage aus Holz mit Granitstehlen, Fl.-Nr. 111, Gemarkung Geisenhausen, Metzgergasse 3
Das Vorhaben liegt im Innenbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Es wird ein Holzzaun mit Granitstehlen errichtet. Die Höhe des Zauns beträgt 2,00 m bis 2,40 m. Auf dem Baugrundstück wird ein Bodendenkmal vermutet.
Errichtung eines Nebengebäudes als Müllaufbewahrung und Fahrradunterstand, Fl.-Nr. 107, Gemarkung Geisenhausen, Hinterer Rathausplatz
Das Vorhaben liegt im Innenbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Es wird ein Nebengebäude als Müllhaus und ein Fahrradunterstand errichtet. Auf den Baugrundstücken wird ein Bodendenkmal vermutet.
Erstellen von zwei Fertigteil-Garagen, Fl.-Nr. 396/1, Gemarkung Geisenhausen, Vilsbiburger Straße 31
Das Vorhaben liegt im Außenbereich, auf einer Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen. Es werden zwei Garagen, mit einer Gesamtfläche von 36 m² auf dem Grundstück der Kläranlage, aufgestellt.
Die Bauanträge wurden am 18.01.2024 an das Landratsamt Landshut weitergeleitet.
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6. Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.01.2024
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ö
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6 |
Diskussionsverlauf
keine
Datenstand vom 26.03.2024 09:19 Uhr