Datum: 17.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 23.07.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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17.09.2024
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1 |
Beschluss
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Markgemeinderates vom 23.07.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Barth und GR Dr. Köppen sind noch nicht anwesend.
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2. Antrag Brauhausschützen e.V. auf Zuschuss für elektronische Schießstände
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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Diskussionsverlauf
Die Brauhausschützen planen den Einbau von vier elektronischen Schießständen in ihrem Schießstand in den Brauhausstuben. Die Kostenschätzung beträgt 17.000,00 €. Vom Bayerischen Sportschützenbund wurden 4.250,00 € Zuschuss in Aussicht gestellt. Zusätzlich beantragt der Verein nun auch einen Zuschuss der Gemeinde.
Beschluss
Es wird ein Zuschuss in Höhe von 25 % der nachgewiesenen Kosten gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist noch nicht anwesend.
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3. Personalausstattung der Kindertagesstätten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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17.09.2024
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3 |
Diskussionsverlauf
In Textziffer 16 des Berichts über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2019 bis 2022 des Marktes Geisenhausen greift der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) die Personalausstattung der Kindertageseinrichtungen auf. Dabei stellt der BKPV für das Jahr 2022 fest, dass die Kinderkrippe (Anstellungsschlüssel 1 : 7,84) und der Kindergarten St. Theobald (1 : 9,05), wie auch die Einrichtungen in externer Trägerschaft, eine deutlich bessere Personalausstattung hatten als der für die staatliche Förderung erforderliche Mindestanstellungsschlüssel von 1 : 11 bzw. der bis zum 30.04.2021 vom Freistaat empfohlene Anstellungsschlüssel von 1 : 10. Für St. Theobald ermittelt der BKPV für das Jahr 2022 einen um 2,4 Vollkräfte (= ca. 132 TSD €) höheren Personaleinsatz als sich bei dem (ehemals) empfohlenen Schlüssel von 1 : 10 errechnet hätte.
Unter Hinweis auf den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sieht der BKPV bei der Personalausstattung der Kitas insofern finanziell Reserven und fordert „Der Marktgemeinderat sollte sich mit der Angelegenheit befassen und zur Sicherung eines gleichmäßigen Personaleinsatzes in allen Kindertagesstätten über grundsätzliche Vorgaben zum Personaleinsatz in den Kindertagesstätten befinden“. Der vollständige Wortlaut des Berichts war im RIS für die Gemeinderatsmitglieder bereitgestellt.
In der Angelegenheit ist ferner gegenüber dem Landratsamt Landshut – Kommunalaufsicht – Stellung zu nehmen. Die erste Stellungnahme der Verwaltung an die Kommunalaufsicht sowie deren Antwort waren ebenfalls im RIS hinterlegt. Die Kommunalaufsicht empfiehlt unter Hinweis auf die Kostenseite, „…dass man sich überlegen sollte, ob man sich künftig dem Anstellungsschlüssel 1 : 11 annähern möchte …“.
Ebenfalls im RIS zur Sitzung eingestellt war eine Tabelle mit der Darstellung der Anstellungsschlüssel aller Einrichtungen im Gemeindegebiet sowie des bayernweit durchschnittlichen Anstellungsschlüssels und des durchschnittlichen Anstellungsschlüssels im Landkreis Landshut (1 : 7,97 bei den Krippen und 1 : 9,18 bei den Kindergärten).
Stellungnahme der Verwaltung:
Dass ein besserer Anstellungsschlüssel auch Kosten verursacht, ist unstrittig. Nichts desto trotz hält die Verwaltung an den Argumenten aus der Praxis des täglichen Betriebes fest, die der Kommunalaufsicht mitgeteilt wurden. Die vom Prüfer kritisierten Anstellungsschlüssel der Einrichtungen des Marktes Geisenhausen haben in der Vergangenheit wiederholt dazu beigetragen, dass in schwierigen Situationen und Zeiten des extremen Fachkräftemangels ein ordnungsgemäßer Betrieb der Einrichtungen überhaupt aufrechterhalten werden konnte. Von der Belastung des Personals und dem Risiko, dass die staatliche Förderung gestrichen wird, wenn länger als 3 Monate der Mindestschlüssel von 1 : 11 unterschritten wird, gar nicht zu reden.Zum Tagesordnungspunkt erschienen ist auch die Leiterin der Kita St. Theobald, Nicole Meiszies. Diese informiert das Gremium in einem ausführlichen Vortrag über die letztjährige und die aktuelle Situation in der Einrichtung einschließlich der aktuellen und der für das weitere Kita-Jahr prognostizierten Anstellungsschlüssel. Dabei berichtet sie unter anderem über die insbesondere im Bereich der Kinderkrippe im vergangenen Kita-Jahr äußerst schwierige und angespannte Personalsituation mit vielen Ausfällen, deutlichen Überlastungssituationen und den resultierenden Folgen wie z.B. weiteren Personalausfällen, Reduzierungen im Betreuungsangebot und bei der Qualität des Angebots. Aus all diesen Gründen und um eine qualitativ hochwertige Erziehung erbringen zu können, appelliert sie an den Gemeinderat, einen Anstellungsschlüssel von 1 : 8 zu genehmigen.
Alle Wortmeldungen aus dem Gemeinderat bestätigen die Notwendigkeit eines guten Anstellungsschlüssels in den Kindertagesstätten, um eine qualitativ hochwertige und zuverlässige Erziehung und Betreuung der Kinder im Gemeindegebiet zu gewährleisten.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Empfehlungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes und der Kommunalaufsicht zur Kenntnis.
Im Interesse einer kontinuierlichen, stabil gesicherten und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung legt der Marktgemeinderat Wert auf eine gute Personalausstattung der Kindertagesstätten im Gemeindegebiet und ist bereit, die dadurch verursachten höheren Personalkosten und Betriebskostenzuschüsse nach folgender Maßgabe bereitzustellen:
Für den Personaleinsatz in den Kinderkrippen und Kindergärten des Marktes Geisenhausen und – im Rahmen der vertraglich vereinbarten Betriebskostenübernahme anderer Träger – ist künftig ein Anstellungsschlüssel nicht unter 1 : 8,0 im Jahresdurchschnitt einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist noch nicht anwesend.
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4. Mieten für gemeindliche Wohnungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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Diskussionsverlauf
Mehrfamilienhaus Frontenhausener Str. 55:
Der Bau des 6-Familien-Wohnhauses (bezugsfertig am 01.03.1982) wurde aus öffentlichen Mitteln bezuschusst. Für öffentlich geförderte Sozialwohnungen sind deshalb zur Berechnung der zulässigen Kostenmiete die Vorgaben des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes (BayWoBindG) und die Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung – II. BV) zu beachten.
Die letzte Mieterhöhung erfolgte zum 01.01.2022. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wurde die Kostenmiete neu kalkuliert, wobei beim kalkulatorischen Zinssatz anstatt maximal 6,5 % ein Satz von 4 % zugrunde gelegt wurde (wie seit den Mieterhöhungen ab 2015):
Wohnung Miete seit 01.01.2022 Miete ab 01.01.2025
klein (65 – 77 m²) 4,18 €/m² 4,43 €/m² (+ 6,0 %)
groß (95 – 122 m²) 4,06 €/m² 4,29 €/m² (+ 5,7 %)
Wohnung im Dachgeschoß des Rathausanbaus, Hauptstr. 11:
Diese Wohnung (105 m², Baujahr 1993) unterliegt nicht den Bestimmungen für Sozialwohnungen. Die letzte Mieterhöhung erfolgte zum 01.02.2022. Weil die derzeitige Miete deutlich unter dem Marktniveau liegt, wird eine Erhöhung um 9 % vorgeschlagen.
Miete seit 01.02.2022 Miete ab 01.01.2025
Wohnung mit 105 m² 5,50 €/m² 6,00 €/m²
Beschluss 1
Die monatliche Kaltmiete im Mehrfamilienhaus wird ab 1. Januar 2025 bei den kleinen Wohnungen auf 4,43 €/m² und bei den großen Wohnungen auf 4,29 €/m² erhöht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die monatliche Kaltmiete für die Wohnung im Dachgeschoß des Rathausanbaus wird ab 1. Januar 2025 auf 6,00 €/m² erhöht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Umbau Straßengradiente Bahnübergang Wies - Auftragsvergabe oder Aufhebung der Ausschreibung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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17.09.2024
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beschließend
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Diskussionsverlauf
Im Rahmen der freihändigen Ausschreibung wurden acht Firmen beteiligt, von denen zwei ein Angebot abgegeben haben. Das geprüfte Angebot der mindestbietenden Firma beträgt 134.702,25 € brutto. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros beläuft sich auf 49.617,65 € brutto, das bepreiste Leistungsverzeichnis lag bei 58.455,48 €. Die Prüfung und Wertung der Angebote führt zu dem Ergebnis, dass das Angebot der mindestbietenden Firma um 271,5 % über der Kostenberechnung liegt. Aus diesem Grund wird die Aufhebung der Ausschreibung vorgeschlagen. Der Vorsitzende erläutert, dass eine erneute Ausschreibung nicht erfolgt, da die geplanten Umbaumaßnahmen nur während der von der Bahn geplanten Sperrung der Bahnlinie in dem Zeitfenster vom 26.10. – 04.11.2024 möglich wären. Der Umbau zur Beseitigung der Längenbeschränkung für querende Fahrzeuge müsse nun bis zum 2030 geplanten Umbau des Bahnübergangs durch die DB / Südostbayernbahn im Zuge der geplanten Elektrifizierung warten.
Beschluss
Die Ausschreibung wird aufgrund der erheblichen Kostenüberschreitung aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Ausgleichszahlung für 380-kV-Ersatzneubau Stromleitung Adlkofen - Matzenhof
Gremium
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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17.09.2024
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6 |
Diskussionsverlauf
Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH, Bayreuth, hat mit Schreiben vom 12.07.2024 Unterlagen für eine „Vereinbarung über Ausgleichszahlungen an Städte und Gemeinden“ vorgelegt. Auf Grundlage von § 5 Abs. 4 der Stromnetzentgeltverordnung – StromNEV - erhalten u. a. Kommunen, auf deren Gebiet eine Freileitung ab 380 kV auf neuer Trasse errichtet wird, eine Ausgleichszahlung. Auf dem Gemeindegebiet Geisenhausen verlaufen nach Angaben der TenneT TSO GmbH 3,718 km der Stromleitung Adlkofen – Matzenhof. Gemäß der Berechnung in Anlage 1 zur Ausgleichsvereinbarung erhält der Markt Geisenhausen dafür eine Ausgleichszahlung in Höhe von 102.245,00 €. Eine Verhandlung des Ausgleichsbetrages ist nicht möglich, von der vorgelegten Vereinbarung – die der Mustervereinbarung entspricht – darf nicht abgewichen werden. Die Zahlung erfolgt nach Inbetriebnahme der Stromleitung, die lt. TenneT TSO GmbH für das Jahr 2027 vorgesehen ist.
Die Ausgleichszahlung ist ein pauschaler Ausgleich für mögliche Beeinträchtigungen durch den Netzausbau und soll der Erhöhung der Akzeptanz einer neuen Freileitung dienen. Die Zahlung erfolgt ohne jegliche Gegenleistung der Kommune, es ergeben sich keinerlei Verpflichtungen wie z. B. in Bezug auf Genehmigungsverfahren. Auf mögliche zusätzliche Entschädigungen für private Grundstückseigentümer hat die Ausgleichszahlung keinen Einfluss. Der Sachverhalt wurde im Vorfeld mit dem Bayerischen Gemeindetag und der Kommunalaufsicht im Landratsamt Landshut abgestimmt, von beiden Seiten bestehen zum Abschluss der vorgelegten Ausgleichsvereinbarung keine grundsätzlichen Bedenken, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Stellungnahme der Kommunalaufsicht (liegt mit E-Mail vom 20.08.2024 vor), Beschluss des Marktgemeinderates und Bekanntmachung in der Bürgerschaft.
Beschluss
Dem Abschluss der Ausgleichsvereinbarung in Bezug auf die 380-kV-Ersatzneubau Stromleitung Adlkofen – Matzenhof mit der Tennet TSO GmbH, Bayreuth, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Flächennutzungsplanänderung durch Deckblatt Nr. 15 - Feststellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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Sitzung des Marktgemeinderates
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Diskussionsverlauf
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 29.07.2024 wurden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Fachstellenanhörung vorgebrachten Bedenken und Anregungen erörtert und soweit erforderlich, beschlussmäßig behandelt. Das Büro Planteam hat die daraus resultierende Endfassung der Änderung des Flächennutzungsplans erstellt. Aus diesem Grund kann nun der Feststellungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss
Die Änderung des Flächennutzungsplans Geisenhausen durch Deckblatt Nr. 15 wird festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Informationen
Gremium
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Diskussionsverlauf
- Der Termin für die nächste Bundestagswahl wurde vom Bundespräsidenten auf den 28. September 2025 festgesetzt.
- Der Termin für die Kommunalwahlen 2026 wurde vom Ministerrat auf den 8. März 2026 festgesetzt.
Die beschlossene Heimat-Info-App – Geisenhausen ist online und im AppStore sowie bei GooglePlay zum Herunterladen verfügbar. Information und Anschreiben an Vereine etc. sind in Vorbereitung. Die allgemeine offizielle Bekanntgabe erfolgt im nächsten Mitteilungsblatt Ende September.
Die Fußgängerampel an der Vilsbiburger Straße – Höhe Pfarrangerweg - ist am 09.09.2024, also rechtzeitig vor Schulbeginn, in Betrieb genommen worden.
Weitere Termine:
- Nächste Bauausschusssitzung am 23.09.2024
- Nächste Gemeinderatssitzung am 15.10.2024
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9. Wünsche und Anfragen
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Diskussionsverlauf
Datenstand vom 02.12.2024 10:57 Uhr