Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 10 Gemarkung Walleshausen, Von-Miller-Str. 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 14.09.2021 ö beschließend 2.12

Sach- und Rechtslage

Auf dem Flurstück Nr. 10 Gemarkung Walleshausen, Von-Miller-Str. 3 wird der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage begehrt. 

Die Beurteilungsgrundlage über die Zulässigkeit des Bauvorhabens ergibt sich vorliegend aus § 34 BauGB: danach muss sich das Vorhaben nach Art, Maß, Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen.

Das Grundstück mißt  601 m².
Die bebaute Grundfläche ergibt 231,45 m²:

  • Einfamilienhaus        107,18 m²
  • Doppelgarage        61,9 m²
  • Zufahrt        62,37 m²

Hieraus ergibt sich eine GRZ von 0,39.

Die Abstandsflächentiefen werden gemäß der gemeindlichen Satzung eingehalten.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung ein. Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.-Nr. 10 Gemarkung Walleshausen, Von-Miller-Str. 3 gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2021 18:08 Uhr