Isolierte Befreiung: Erstellung einer Terrassenüberdachung auf Fl.-Nr. 1183/4, Gemarkung Kaltenberg, Dürnaststraße 18
Daten angezeigt aus Sitzung:
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 24.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Beantragt wird die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Flurstück 1183/4 Gemarkung Kaltenberg, Dürnaststraße 18.
Das Grundstück unterliegt dem Bebauungsplan „Kaltenberg – Dürnaststraße“, Verz.-Nr. 3.04.
Die Überdachung misst eine Tiefe von 2,95 m und eine Breite von 6,00 m und wäre folglich nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 lit. g BayBO verfahrensfrei.
Der Bebauungsplan von 1986 sieht keine Terrassenüberdachungen vor, deswegen wird die Befreiung zur Ausführung als Flachdach sowie die Eindeckung von Glas statt Ziegel beantragt.
Nach Planung wird das für die Fläche der Überdachung anfallende Regenwasser nicht in die Entwässerungsanlage eingeführt.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Kaltenberg – Dürnaststraße“, Verz.-Nr. 3.04 für das Flurstück 1183/4, Gemarkung Kaltenberg, Dürnaststraße 18 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.08.2022 11:58 Uhr