Neubau eines Bäckercafés am Bahnhof Geltendorf, Am Bahnhof, Fl.Nrn. 1590/6 und 1590/28, Gemarkung Geltendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 31.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beschließend 3.5

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird der Neubau eines Bäckercafés am Bahnhof Geltendorf auf den Flurnummern 1590/6 und 1590/28, Gemarkung Geltendorf. Die betroffenen Grundstücksflächen sind von Bahnbetriebszwecken freigestellt.
Das Bauvorhaben unterliegt keinem rechtskräftigen Bebauungsplan. Folglich ist es dem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Das Gebäude weist in Kombination mit dem bestehenden Trafohaus eine GRZ I von 0,77 sowie eine GRZ II (inkl. versiegelter Außenanlagen) von 1,00 aus. Die GFZ beträgt 0,77.
Gemäß § 20 GaStellV Anlage Nr. 3 sind für Verkaufsstätten sowie für 3.1 „Läden„ 1 Stellplatz je 40 qm Nutzfläche, mindestens 2 Stellplätze je Laden, erforderlich. Als Nutzfläche wird die Verkaufsnutzfläche verstanden. Diese beträgt gemäß Eingabeplan 82,3 m². Geplant ist die Bereitstellung von 2 Stellplätzen auf dem Fremdgrundstück Fl.Nr. 1590/2.
Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Versagungsgründe vor.        
Ergänzung vom 31.01.2023:
Gemäß § 20 GaStellV Anlage Nr. 3 sind für Verkaufsstätten sowie für 3.1 „Läden„ 1 Stellplatz je 40 qm Nutzfläche, mindestens 2 Stellplätze je Laden, erforderlich. Als Nutzfläche wird die Verkaufsnutzfläche verstanden. Diese beträgt gemäß Eingabeplan 82,3 m². Geplant ist die Bereitstellung von 2 Stellplätzen auf dem Fremdgrundstück Fl.Nr. 1590/2.

Da die Verkaufsnutzfläche > 80 m² ist, werden 3 Stellplätze benötigt.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Bauantrag für den Neubau eines Bäckercafés am Bahnhof Geltendorf auf den Flurnummern 1590/6 und 1590/28, Gemarkung Geltendorf nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Die Vorgaben gem. §20 GaStellV Anlage Nr. 3 sind einzuhalten (benötigter 3. Stellplatz).        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 10:56 Uhr