Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Befreiung eines Caroprts, Abweichung bzgl. der Firstrichtung und Garagengrenzbebauung, Fl. Nr. 1705/64, Am Beerenmoosgraben 9, Gemarkung Walleshausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 20.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das o.g. Grundstück liegt im Gebiet des Bebauungsplanes „Walleshausen – Beerenmoosgraben“, Verz.-Nr. 2.04.
Der Bauantrag aus dem Jahre 2019 wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Da nunmehr entsprechenden Ergänzungen (Terrassenüberdachung und Carport) geplant sind, wurde festgestellt, dass es sich aufgrund von notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans damals nicht um einen Freisteller gehandelt hat. Hierfür haftet grundsätzlich der Planer. Da das bestehende Wohnhaus daher aber noch keine gültige Baugenehmigung hat, muss der Bauantrag inkl. der zusätzlichen Anbauten als förmlicher Bauantrag behandelt werden. Der Antrag beinhaltet folgende erforderliche Befreiungen:
Lfd. Nr.
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Überbegriff
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Geltende Bestimmung
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Hier beantragt
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1
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Firstrichtung
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Lt. B-Plan: Nord-Süd-Richtung
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Ost-West-Richtung
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2
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Abstandsfläche für Garage
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Lt. Abstandsflächensatzung: ab 3,00 m Höhe fallen Abstandsflächen an
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Durch Topografie des Grundstückes (kleine Mulde) entstehen für die Garage Abstandsflächen, welche aber nach Fertigstellung der Garage nicht mehr entstehen (fertiger Zustand Höhe 2,969 m). Abweichung wird beantragt.
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3
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Terrassenüberdachung
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Lt. B-Plan nur Ziegeldächer in naturrot bis kupferbraun
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Soll als Pultdach aus Blech Glas ausgeführt werden, Abmaße 3 x 5 m
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4
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Carport
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Lt. B-Plan innerhalb Baugrenze
Lt. B-Plan Dachform Satteldach
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Soll außerhalb der Baugrenze liegen (auf GS-Grenze), Abmaße 3 x 4 m, Dachform Pultdach
Dacheindeckung …
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Die Verwaltung weist auf folgende Vergleichsfälle hin:
- Am Beerenmoosgraben 13: Drehung Firstrichtung von Ost-West auf Nord-Süd
- Am Beerenmoosgraben 21: Drehung Firstrichtung von Nord-Süd auf Ost-West
- Am Beerenmoosgraben 17: Carport überschreitet die Baugrenzen in Richtung Norden
Die entsprechenden Planunterlagen werden vor der Sitzung im RIS hochgeladen.
(GRZ I = 0,121 < 0,25 | GRZ II = 0,140 < 0,25 | GFZ 0,214 < 0,50)
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Bauantrag zur Errichtung von einem Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1705/64, Gemarkung Walleshausen, „Am Beerenmoosgraben 9“ und deren Befreiungen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.01.2025 14:35 Uhr