Tekturantrag: Änderung der westlichen Dachterassenbrüstung im Mehrfamilienhaus, Bahnhofstraße 58, Fl.-Nr. 1529/3, Gemarkung Geltendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 18.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 18.06.2024 ö beschließend 2.2

Sach- und Rechtslage

TEKTURANTRAG zu: Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilien- und eines Doppelhauses mit Tiefgarage und Carport aus der Sitzung vom 02.04.2020
Beantragt wird jetzt die Änderung der westlichen Dachterrassenbrüstung im Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1529/3, Gemarkung Geltendorf, Bahnhofstraße 58.
Vorliegend greift kein Bebauungsplan, wodurch die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB beurteilt wird.
Die Brüstung wird nach vorne verlegt erhöht und verbreitert.
Von Seiten der Verwaltung kann dem Tekturantrag zugestimmt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Tekturantrag zum Bauvorhaben „Neubau eines Mehrfamilien- und eines Doppelhauses mit Tiefgarage und Carport“ auf dem Flurstück 1529/3 Gemarkung Geltendorf, Bahnhofstraße 58 gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2025 14:55 Uhr