Richtlinie zur Verleihung der Eigenschaft als Ehrenkommandant
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 13.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Im Rahmen der Kommandantenbesprechung wurde angeregt, verdiente Kommandanten als Ehrenkommandanten auszuzeichnen.
Eine gesetzliche Regelung im Feuerwehrgesetz bzw. den Ausführungsbestimmungen gibt es hierzu nicht. Die Gemeinde kann diesen Titel jedoch verleihen. In Bayern wurde bereits mehrfach der Ehrentitel verliehen.
Nach Rücksprache mit der Kreisbrandinspektion Landsberg am Lech gibt es den Ehrentitel auch für den Kreisbrandrat, den Kreisbrandinspektor und den Kreisbrandmeister; eine Richtlinie liegt vor.
Der zuständige Sachbearbeiter im Landratsamt teilte mit, dass es sich hierbei um eine gemeindliche Angelegenheit handelt und damit die Kreisbrandinspektion nicht eingebunden werden muss. Er empfiehlt aber, ebenfalls Richtlinien hierfür festzulegen.
Die Verwaltung hat einen entsprechenden Entwurf vorbereitet. Der Gemeinderat legt die Voraussetzungen für die Verleihung des Ehrentitels fest.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende Richtlinie:
Richtlinien zur
Verleihung der Eigenschaft als Ehrenkommandant
- Ehrenkommandant
Der Gemeinderat Geltendorf kann bewährten Feuerwehrkommandanten nach Beendigung ihrer Tätigkeit als Kommandant die Eigenschaft eines Ehrenkommandanten verleihen.
Ehrenkommandant kann werden wer Erster Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Geltendorf war und in dieser Eigenschaft besondere Verdienste um das örtliche Feuerwehrwesen erbracht hat.
- Vorschlagsberechtigung
Vorschlagsberechtigt zur Verleihung der Eigenschaft als Ehrenkommandant sind der Bürgermeister bzw. der Gemeinderat und der Erste Kommandant der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr.
- Verleihung
Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat wird die Urkunde von der Verwaltung ausgefertigt, die vom Bürgermeister und vom Ersten Kommandanten der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr unterschrieben wird.
Die Verleihung erfolgt im würdigen Rahmen, nach Möglichkeit im Rahmen einer Jahreshauptversammlung. Der Termin wird im Benehmen mit dem Bürgermeister und dem Ersten Kommandanten der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr festgelegt.
- Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt zum 01.03.2025 in Kraft.
Geltendorf, den 13.02.2025
Robert Sedlmayr
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Datenstand vom 10.03.2025 16:17 Uhr