Antrag auf Investitionskostenzuschuss der Musikschule Geltendorf e.V. - Zuschuss für den Kauf zweier gebrauchter Klaviere
Daten angezeigt aus Sitzung:
Finanzausschuss-Sitzung, 12.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 17.11.2024 beantragt die Musikschule Geltendorf e. V. einen Investitionskostenzuschuss für den Kauf zweier gebrauchter Klaviere in Höhe von 4.000,- €.
Die Anschaffung wird wie folgt begründet: Nach einer Umfrage unter den Klavierlehrerinnen und einer Stellungnahme der Klavierstimmerin, die auch Klavierbauerin ist, sind vor allem die Klaviere in der Schule für einen guten Unterricht nicht mehr geeignet. Sie verlieren rasch ihre Stimmung und auch der Zustand von Mechanik und Resonanzboden ist nicht mehr gut.
Ein geeignetes gebrauchtes Klavier kostet nach Recherche der Musikschule zwischen 2.000 – 5.000,- €. Hinzu kommen die Kosten für die fachgerechte Entsorgung der Altklaviere sowie ergänzende technische Lösungen, die die Geräte vor der schwankenden Luftfeuchtigkeit schützen. Die Musikschule selber wird durch Sonderkonzerte der Lehrerinnen und Lehrer und dedizierte Spendenaufrufe ihren Teil zur Finanzierung beitragen. Ein exaktes Angebot kann nicht vorgelegt werden, da gebrauchte Geräte immer tagesaktuell nach Verfügbarkeit zu erwerben sind und ohne Unterstützung durch die Gemeinde keine Anschaffung möglich sein wird.
Die Förderrichtlinien der Gemeinde sind hierzu nicht zutreffend. Es ist aber möglich sich daran anzulehnen. Entsprechend der gemeindlichen Förderrichtlinien Nr. 5 Buchstabe b) ist der Antrag fristgerecht bis spätestens 30.11.2024 eingegangen.
Gem. Nummer 3.2.3 der Förderrichtlinie wird ein Zuschuss von max. 30 % der beihilfefähigen Kosten (30 % von 4.000 € = 1.200 €), max. 5.000 € für Investitionsmaßnahmen gewährt. Allerdings beschränkt sich dieser Passus auf notwendige Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Vereinsanlage.
Außerdem ist in den Richtlinien eine Beschränkung von 5.000 € je Verein für einen Zeitraum von 3 Jahren enthalten. Hiervon kann in Einzelfällen abgewichen werden.
Nachrichtlich eine Übersicht der Förderungen der Musikschule Geltendorf ab 2019:
B-Jahr
|
Datum
|
Gesamtist
|
W
|
Buchungstext
|
2019
|
27.05.2019
|
7.000
|
EUR
|
Zuschuss lt. GR-Beschluss v. 03.08.2017
|
2020
|
02.06.2020
|
10.000
|
EUR
|
Zuschuss lt. GR-Beschluss v. 14.05.2020
|
2021
|
04.11.2021
|
10.000
|
EUR
|
Förderung Musikschule 2021
|
2022
|
15.07.2022
|
10.000
|
EUR
|
Förderung Musikschule 2022
|
2023
|
25.05.2023
|
10.000
|
EUR
|
Förderung Musikschule 2023
|
2024
|
21.05.2024
|
10.000
|
EUR
|
Gemeindlicher Zuschuss Musikschule 2024
|
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Erwerb zweier gebrauchter Klaviere mit einem Zuschuss von max. 30% und max. 1.200,- € zu fördern. Die Förderung wird nach Vorlage der Rechnungen sowie der Rechtskraft des Haushalts 2025 ausbezahlt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.03.2025 10:47 Uhr