Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des BP "Geltendorf - Bairafeld", Verz.Nr. 1.22 (2. Änderung): Einfriedungen auf Fl.Nr. 204/6 Gemarkung Geltendorf, Am Klaiberfeld 18


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beschließend 3.3

Sach- und Rechtslage

Auf dem Flurstück 204/6 Gemarkung Geltendorf, Am Klaiberfeld 18 wird entlang der öffentlichen flächen eine andere als die im Bebauungsplan vorgeschriebene Einfriedung gewünscht.

Vorliegend greift der Bebauungsplan „Geltendorf – Bairafeld“, Verz.Nr. 1.22 (2.Änderung), der unter Ziffer 8.7 festsetzt, entlang der öffentlichen Flächen nur Holzzäune mit senkrechter Lattung bis max. 1 Meter zugelassen sind.

Der Antragsteller begehrt hinsichtlich des Materials einen Metallzaun. Da er u.a. die Westseite durchgängig mit Heckensträuchern bepflanzen wird, kann zukünftig die regelmäßige Pflege eines Holzzauns ausschließlich über das Nachbargrundstück (Fl.-Nr. 204/5) erfolgen.

Aus Sicht der Verwaltung kann diesem Antrag zugestimmt werden. 

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Antrag auf isolierte Befreiung hinsichtlich der Einfriedung für das Grundstück Fl.Nr. 204/6 Gem. Geltendorf gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2021 16:15 Uhr