Sanierung Treppenanlagen und Wege


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 29.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 4.5

Sach- und Rechtslage

Im Verwaltungshaushalt 2021 wurden für die Reparatur der Treppenanlagen und Wege folgende Position aufgenommen:
Geltendorf: alter und neuer Friedhof 10.000€
Walleshausen: Treppen / Wege 5.000€

Bei der Besichtigung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft am 12.03.2021 wurden unter anderem die Treppenanlagen bemängelt. Die Genossenschaft möchte bis zum 01.09.2021 wissen, wie es weitergeht und wann die Mängel an den Wegen und Treppen behoben wird.

Der Verwaltung liegt ein Angebot für die Treppenanlagen vor. Die Kosten für beide Treppen in Geltendorf belaufen sich auf ca. 22.000€ 
Treppenanlage im Norden der Kirche St. Stephan auf brutto 18.000€
Treppenanlage am Neuen Friedhof brutto 4.000€

Für die Herrichtung der Wege wird der Bauhof eingesetzt. Dieser wird die Arbeiten Zug um Zug ausführen. Die Fertigstellung ist bis zum 29.10.2021 geplant. 
Es werden die Wege in 
  • Geltendorf: alter und neuer Friedhof An der Grotte (Pflaster anheben und neuen Splitt auffüllen)
  • Walleshausen: im alten Teil der Friedhofsanlage (Pflaster anheben)
punktuell hergerichtet.
Für die Begradigung der Wege (Teilsanierung) an der Kirche St. Stefan wurde Kosten in Höhe von 4.500€ brutto veranschlagt. 

Die Verwaltung schlägt eine Ausschreibung der Sanierung der Treppenanlagen nach den Sommerferien 2021 vor. Die Ausführung kann nach Auftragserteilung beginnen. Die Fertigstellung ist bis Anfang Mai 2022 einzuplanen. Die Arbeiten an den einzelnen Treppenanlagen sind so zu planen, dass es im Winter keine offene Baustelle gibt und die Teppen nutzbar sind.

Sollte der Bauhof die Arbeiten nicht bis zum 29.10.2021 schaffen, sind die Arbeiten rechtzeitig an einen Garten- und Landschaftsbauer zu vergeben. Die Bauhofleitung hat dies rechtzeitig bei der Verwaltung bekannt zu geben.        

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Vorgehen zu.

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die beschriebenen Sanierungsarbeiten an den Treppenanlagen auszuschreiben.
Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 22.000,- Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.09.2021 11:06 Uhr